Haribo. Januar 19, 2014 · bearbeitet Januar 19, 2014 von Haribo. Servus liebe Freunde des Forums, wenn ich als Arbeitnehmer (AN) in der BRD in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bin, wird die Beitragshöhe von meinem Monatsbrutto-Lohn abgeleitet. – Richtig? Wenn ich zusätzlich offiziell noch Unternehmer (U) sein möchte, richtet sich der Beitrag zur GKV plötzlich nicht nur nach Monatsbrutto-Lohn sondern rechnet alle möglichen Einkommensarten wie Unternehmensgewinn, Mietzinsen, Kapitalerträge, etc. mit an. Ohne das ich was dagegen tun kann. – Richtig? Wenn man das alles sieht, könnte man sagen, ab in Private Krankenversicherung (PKV). Aber gibt es noch einen Plan B für jemand, U werden möchte, der gern in der GKV bleiben möchte, aber sich nicht stärker schröpfen lassen möchte als ein AN, der unter Summation aller seiner Einkommensarten effektiv das Gleiche erzielt wie der U ? Was ist gesetzlich möglich? Gibt es Spielräume/Grauzonen? Ich möchte gern mehr darüber erfahren und mich an Eurem Wissen und Euren Erfahrungen zu orientieren! Danke im Vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Januar 20, 2014 Ohne jetzt da Spezialist bzgl. UN/AN zu sein aber ab der Beitragsbemessungsgrenze ist sowieso egal wie viel du verdienst, d.h. wenn du in der GKV bist und dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze weiter ansteigt bleiben deine Einzahlungen in die GKV gedeckelt. In welchem Verhältnis befinden sich denn die Einkünfte AN/U zueinander? 70:30? 50:50? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sulawesi Januar 20, 2014 Wenn ich zusätzlich offiziell noch Unternehmer (U) sein möchte, richtet sich der Beitrag zur GKV plötzlich nicht nur nach Monatsbrutto-Lohn sondern rechnet alle möglichen Einkommensarten wie Unternehmensgewinn, Mietzinsen, Kapitalerträge, etc. mit an. Ohne das ich was dagegen tun kann. – Richtig? Wer diese Einkünfte hat, verdient in der Regel eh über der BBG, daher sollte das doch egal sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Januar 20, 2014 2014 werden das 48.600 €/Jahr sein, von allem darüber bekommt die GKV nichts. (hier nachzulesen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Januar 20, 2014 Bleibt U denn gleichzeitig AN? Genau deswegen habe ich gefragt in welchem Verhältnis die Einkünfte stehen bzw. was dann der Haupterwerb ist. Die Krankenkassen interessiert das auch *klick* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haribo. Januar 21, 2014 Bleibt U denn gleichzeitig AN? Genau deswegen habe ich gefragt in welchem Verhältnis die Einkünfte stehen bzw. was dann der Haupterwerb ist. Die Krankenkassen interessiert das auch *klick* Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit könnte der U theoretisch gegen 0,00 fahren wenn er das Geld wieder ins Unternehmen investiert. Und vom Zeitumfang kann er auch sagen, der Anteil ist gering. Welche Nachweise zählen da? Der Link zur TK ist sehr gut, vielen Dank! Bedeutet de facto, der U zahlt für die GKV 7533,00 EUR Jahresbeitrag wenn dieser Krankengeldoption haben will, wenn nicht dann 7241,40 EUR. Und das ganz egal ob er als AN nur 500 EUR brutto pro Monat verdient und als U alle Gewinne, falls er welche macht im Unternehmen lässt und sich keinen Lohn auszahlt. - Richtig? Wenn der U schlecht wirtschaftet und auf dem Zahnfleisch kriecht, zahlt er trotzdem für seine GKV einen Mindestjahresbeitrag von 3857,16 EUR mit Krankengeldoption, ohne 3708,000 EUR. - Richtig? Wann und von wem erfährt die GKV, das der AN nun auch U ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haribo. Februar 4, 2014 · bearbeitet Februar 4, 2014 von Haribo. Also der Thread kann geschlossen werden, ja? Es geht garnix in Deutschland? Als Unternehmer, egal wie erfolgreich oder erfolglos, ist man in Bezug auf den GKV-Beirag immer im Nachteil gegenüber dem AN. Aha. Mich wundert, wie wenig Resonanz das Thema findet, bei anderen Themen wird um 0,01% Rendite philosophiert, die am Jahresende nach Steuern bei den meisten keine 5 EUR ausmachen... Aber KV Beiträge werden als gottgegeben angesehen. Hmmmm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alwin Februar 24, 2014 Also der Thread kann geschlossen werden, ja? Es geht garnix in Deutschland? Als Unternehmer, egal wie erfolgreich oder erfolglos, ist man in Bezug auf den GKV-Beirag immer im Nachteil gegenüber dem AN. Aha. Mich wundert, wie wenig Resonanz das Thema findet, bei anderen Themen wird um 0,01% Rendite philosophiert, die am Jahresende nach Steuern bei den meisten keine 5 EUR ausmachen... Aber KV Beiträge werden als gottgegeben angesehen. Hmmmm Tja, vielleicht weiß ja wirklich niemand Bescheid. Vielleicht kommt das von Dir angesprochene nebenberufliche Unternehmertum einfach nicht so häufig vor. Ich kann zu Deinen Fragen zum Beispiel in der Sache nichts beitragen (Sorry! ). Könnte aber auch sein, dass Deine Fragen in eine Richtung gehen, die in einem öffentlichen Forum niemand so gerne beantworten will. Am Anfang wolltest Du noch wissen: Was ist gesetzlich möglich? Gibt es Spielräume/Grauzonen? Und hinterher fragst Du dann: Wann und von wem erfährt die GKV, das der AN nun auch U ist? Warum ist das für jemanden, der sich im rechtlich zulässigen Bereich bewegen möchte, so wichtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nightyhawk Februar 27, 2014 Wie intensiv hast du den schon diverse Suchmaschinen bemüht? Ich habe beispielsweise bei der Handelskammer Bremen gefunden: Wird eine selbständige Tätigkeit neben einem Angestelltenverhältnis ausgeübt, kommt es für das Weiterbestehen der Versicherungspflicht entscheidend darauf an, welche der Betätigungen hauptberuflich ausgeübt wird. Liegt der Schwerpunkt der Beschäftigung nach zeitlichem Aufwand bei dem Angestelltenverhältnis, bleibt der/die Angestellte/r in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.Die Beiträge erhöhen sich nicht. Der Nachweis ist imho recht leicht zu führen. Ich unterstelle dir mal die Einhaltung der Maximalarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz - sprich ausgehend davon, dass die maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche von 48h nicht überschritten wird, genügt es der Krankenkasse vorzulegen, dass du mehr als 24 Stunden in der Woche angestellt tätig bist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Februar 27, 2014 es gehen schon einige Dinge, man muss den richtigen Leuten die richtigen Fragen stellen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 27, 2014 Hochverehrtes Cheffe, vielleicht möchten manche "Leute" sich auch einfach nicht aktiv an Mißbrauch von Sozialversicherungssystem beteiligen? Möge denen, die das möchten, der Himmel auf den Kopf fallen .. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver Februar 28, 2014 Es geht garnix in Deutschland? Als Unternehmer, egal wie erfolgreich oder erfolglos, ist man in Bezug auf den GKV-Beirag immer im Nachteil gegenüber dem AN. Aha. das finde ich nicht. erstens hat der echte Unternehmer die freie Wahl zw. GKV/PKV, zweitens liegen zwischen AN-Brutto und Gewinn Selbständiger, welcher relevant für die GKV-Berechnung ist, Welten. als Selbständiger kann man sich steuerlich prima auf Null rechnen. während beim AN steuerliche Abzüge nicht die Bohne den Beitrag beeinflussen. insofern ist eine Mindestbemessung gegenüber den AN nur richtig und mE logisch. der Mindestbeitrag von zurzeit 2.073 Euro benachteiligt zwar Kleinselbständige, aber mit weniger als das ist die selbständige Tätigkeit auf Dauer eh nicht sinnvoll oder nur Liebhaberei. eine Kombination AN +Selbständiger wird idR Haupterwerb AN sein, insofern ändert sich für den Personenkreis bzgl. Beitragszahlung GKV nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 März 1, 2014 eine Kombination AN +Selbständiger wird idR Haupterwerb AN sein, insofern ändert sich für den Personenkreis bzgl. Beitragszahlung GKV nichts. Nicht unbedingt. Ich kann den Frust von Haribo schon gut verstehen. Das Krankenversicherungsrecht ist tatsächlich weder sinnvoll noch irgendwie solidarisch. Im Prinzip geht die Teilung in pflichtversicherte AN (die nur für ihren Lohn/Gehalt KV-Beiträge bezahlen) und freiwillig versicherte Selbständige (die für alle Einkommen KV-Beiträge bezahlen, sich dafür aber wahlweise der freien Wildbahn der PKV aussetzen dürfen ) von einem Bild des armen AN aus, der nichts hat ausser seiner Arbeitskraft. Und eines gut bürgerlichen, gebildeten und vermögenden Selbstständigen, der seine Entscheidungen selbst treffen kann und darf. Wenn das je gestimmt hat, geht es heute total an der Wirklichkeit vorbei. Einerseits gibt es nach 65 Jahren Frieden und wirtschaftlichem Erfolg gerade im Westen der Republik durchaus oft den Fall, dass sich Leute mit einer halben oder 2/3 Stelle Brot und Butter verdienen (und damit pflichtversicherte AN sind), ihre Energie aber eher der Pflege und Mehrung des ererbten oder aus einer guten Scheidung stammenden Vermögens widmen. Andererseits sind so in den letzen 20 - 30 Jahren ganze Gruppen von Selbständigen entstanden (Sekretärinnen, Kurierfahrer etc.), die tatsächlich auch nichts anderes haben als ihre Arbeitskraft. Und die über die Regelungen zur freiwilligen Versicherung in der GKV geradezu in die PKV gedrängt werden, wahlweise auch noch mit abenteuerlichen Selbstbeteiligungen. Wie sieht die Kombination AN und Selbständig aus ? Kleine Recherche ergibt, dass es für die GKV drei Kriterien gibt, die einen solchen Menschen zum tatsächlich Selbständigen und freiwillig Versicherten machen: - der Verdienst aus Selbständigkeit ist höher als der Verdienst aus angestellter Arbeit. - der Zeitaufwand für die selbständige Arbeit ist grösser als der für die angestellte Tätigkeit - von daher sollte man mindestens mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt arbeiten. - der Selbständige beschäftigt selbst Arbeitnehmer (böse Falle: hier zählen wohl auch Minijobs) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 1, 2014 Die 2073 sind die Mindestbemessungsgrenze, kein Mindestbeitrag. Mindestbeitrag GKV sind 137 und Zerquetschte. Mindestbeitrag für Selbstständige rund 309 Euro (siehe Mindestbemessungsgrenze). Auch in der PKV gibt es ausreichend Möglichkeiten sich auf Basis der Leistungen der GKV zu versichern, wenn man denn da so scharf drauf ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 13, 2014 · bearbeitet März 13, 2014 von tyr Am Anfang wolltest Du noch wissen: Was ist gesetzlich möglich? Gibt es Spielräume/Grauzonen? Und hinterher fragst Du dann: Wann und von wem erfährt die GKV, das der AN nun auch U ist? Warum ist das für jemanden, der sich im rechtlich zulässigen Bereich bewegen möchte, so wichtig? Vermutlich ist die Unternehmertätigkeit ähnlich seriös, dauerhaft von Bestand und legal wie das Vorhaben, sich über gesetzliche Grauzonen der GKV zu informieren. Welche Unternehmertätigkeit soll das sein, die so wenig einbringt, so dass man nebenbei noch als Arbeitnehmer arbeiten muss und auf die Idee kommt, an GKV-Beiträgen zu tricksen? Ich finde es auch unschön, dass junge gesunde GKV Pflichtversicherte mit höherem Einkommen viele Jahre nur in die GKV einzahlen, ohne viel heraus zu bekommen. Jeder junge und gesunde Einzahler wird aber auch mal älter und öfter oder gar chronisch krank, bis er irgendwann stirbt. Und dann ist die GKV wieder ein Segen, der für kaum jemanden selbst zu bezahlen ist, sondern nur durch die Gemeinschaft der GKV-Einzahler. Daher Finger weg von Tricksereien und Grauzonenmissbrauch. Bereicherung von Einzelnen auf Kosten der Allgemeinheit unterstützen? Wo kommen wir denn da hin. Jeder, der das unterstützt schneidet sich effektiv in's eigene Fleisch, solange er auch an diesem System Teil nimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski März 19, 2014 · bearbeitet März 19, 2014 von Peski Ich bin Selbständiger und in der GKV. Und ich empfinde die Beitragsbemessung als absolut ungerecht. Ich wehre mich, in dem ich z.B. versuche, Kursgewinne im Versicherungsmantel zu verstecken. In die PKV zu gehen zu können ist keine echte Wahlfreiheit, wenn man Kinder hat und im Alter die Beiträge stemmen muss... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 19, 2014 Klingt ein wenig so,als hättest du die Befürchtung,im Alter die Beiträge deiner Kinder stemmen zu müssen.Oder wahlweise das Märchen von den unbezahlbaren Beiträgen im Alter erzählen zu wollen.Wer nicht gerade jahrzehntelang munteres Tarifwelten- und Gesellschaftshopping betrieben hat,dürfte von diesem "Problem" weitestgehend verschont bleiben.Zumindest erzählen das beinahe tagtäglich die Blicke in die Beitragsentwicklungen von langjährigen Bestandskunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski März 19, 2014 Ich habe mich natürlich auch über die PKV informiert, mir Modellrechnungen vorlegen lassen... mir ist das Risiko nicht erst im Alter zu hoch, dass die Beiträge zu teuer werden. In der PKV ist man gierigen Ärzten und Versicherungen ausgesetzt, in der GKV gierigen Politikern. Es ändert nichts daran: Die Beitragsbemessung von freiwillig gesetzlich Versicherten ist ungerecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 19, 2014 · bearbeitet März 19, 2014 von polydeikes Irgendwo hast du Recht Peski, auch wenn man sich über die Formulierung bestimmt ausführlich bei der ein oder anderen Tasse Bier streiten kann. Der Punkt ist aber: Die Kosten ergeben sich aus Leistungen und Lebensalter. Heißt, die Kosten für GKV und PKV steigen erst einmal identisch. Nur kann die GKV an der Leistungsschraube drehen (der Politik ausgeliefert), die PKV nur an der Preisschraube. Muss man eben selbst entscheiden, welche Lösung für einen selbst die bessere ist. Matthew meinte aber explizit die Ammenmär vom ruinösen Altersbeitrag. Und da hat er mit seinen Ausführungen, inkl. der Prämissen dafür, rechnerisch belegbar Recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 20, 2014 · bearbeitet März 20, 2014 von tyr Es ändert nichts daran: Die Beitragsbemessung von freiwillig gesetzlich Versicherten ist ungerecht. Die Feststellung bringt dir nichts. Die Welt ist ungerecht. Du kannst nur zusehen, dass du für dich selbst Entscheidungen triffst, die fair sind. Du brauchst eine KV, wenn du das Risiko der Behandlungskosten nicht komplett bis zum erwartbaren Lebensalter selbst abdecken kannst. Du bist immerhin in der glücklichen Lage, die Wahl zu haben zwischen PKV und GKV. Welche ist für dich die bessere Wahl? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen März 20, 2014 · bearbeitet März 20, 2014 von Philchen Ich kann ehrlich gesagt nicht wirklich nachvollziehen, wie man die unterschiedliche Bemessung von AN und Selbständigen bemängeln kann. Mittelfristig sollte jeder Selbsttändige doch sowieso den Höchstbeitrag in der GKV zahlen. Natürlich weiß ich, dass das in der Praxis nicht immer so ist. Dann sollte aber die Selbstständigkeit ernsthaft hinterfragt werden. Es stellt sich auch die Frage, wie ein Selbstständiger der dauerhaft deutlich unter 48.600€ zu versteuerndes Einkommen hat, erhebliche Kapitalerträge erzielt? Für erhebliche Kapitalerträge benötige ich erhebliches Kapital. Es ändert nichts daran: Die Beitragsbemessung von freiwillig gesetzlich Versicherten ist ungerecht. Die Feststellung bringt dir nichts. Die Welt ist ungerecht. Du kannst nur zusehen, dass du für dich selbst Entscheidungen triffst, die fair sind. Du brauchst eine KV, wenn du das Risiko der Behandlungskosten nicht komplett bis zum erwartbaren Lebensalter selbst abdecken kannst. Du bist immerhin in der glücklichen Lage, die Wahl zu haben zwischen PKV und GKV. Welche ist für dich die bessere Wahl? Ein Selbstständiger der keinen Höchstbeitrag in der GKV zahlt, sollte sich über die PKV überhaupt keine Gedanken machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski März 21, 2014 @ tyr: Wie ich schon sagte, die Entscheidungsfreiheit zwischen GKV und PKV empfinde ich (aus finanzieller Sicht) nicht unbedingt als solche. Begehrlichkeiten bestehen, wie ich oben schrieb, entweder bei der Politik oder bei den Ärzten. Es ging noch nie in meinen Kopp, warum ein und die gleiche Leistung verschiedenen vergütet wird... Ich versuch natürlich, die Bemessungsgrundlagen durch Ausweichverhalten zu verringern, aber nicht mit Freuden. Eigentlich stehe ich schon auf dem Standpunkt meinen gerechten Anteil am Gemeinwesen zu zahlen. Die Motivation ist aber mehr als gering, wenn man als Selbständiger für Einkünfte zahlt, die kein Angestellter angeben muss. @ Philchen: Deine Argumentation finde ich etwas gewagt. Millionen Selbständige verdienen wohl unter 48.600 € im Jahr und bringen Ihre Familien damit durch. Reich wird man nicht, aber man ist "frei". Es geht einfach um das Prinzip, wenn ich mit allen Einkunftsarten veranlagt werde. Unerheblich wie viel das ist. Vielleicht komme ich ja mal über die 48.600 € und sehe das Ganze dann gelassener.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag