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Giggz

BUZ + Basisrente: Vorteil im Leistungsfall ggü. Nachteil Versteuerung

Empfohlene Beiträge

Giggz

Hallo,

 

stehe nun auch kurz davor, eine BU abzuschließen. Ich arbeite als Unternehmensberater (Freiberufler), was für die steuerliche Betrachtung ja durchaus wichtig ist. Ich bin noch recht jung bin und es ist durchaus wahrscheinlich, dass ich in 4-5 Jahren wieder im Angestelltenverhältnis arbeite.

 

Mein Makler hat mir die AL BV10 empfohlen, ggf. in Kombination mit einer fondgebundenen Basisrente. Mir liegt ein Angebot für eine ALfonds Basis mit Relax 50 (FR75) einschließlich BUZ (BZ21) vor.

 

Habe hier schon viel gelesen und bin tendenziell der Meinung, dass Risikovorsorge und Altersvorsorge getrennt voneinander laufen sollten. Neben den Steuervorteilen und Nachteilen im Schadensfall ist sein Argument für die Kombination der "Airbag" der Kombination der Produkte. Siehe: http://www.hallesche.de/infoblatt_-_dreifaches_polster_.pdf

 

Als vereinfachtes Beispiel:

 

Bu Beitrag 150, Basisrente 150 = 300 Euro.

 

Kein Schadensfall --> Steuervorteile mitgenommen, kleine Zusatzrente.

Eintritt Schadensfall, BU-Rente muss entsprechend versteuert werden --> Nachteil.

Dafür übernimmt die AL künftig den vollen Beitrag für die Basisrente = 300 Euro und führt diesen bis zum Renteneintritt fort. Zusätzlich gibt es eine beitragsfreie Dynamik in Höhe von 10% p.a. Je nachdem, wann die BU Eintritt, steigt die Rente dank Dynamik spürbar an. Gleicht das nicht den Nachteil der Versteuerung im Schadensfall aus? Nötige Altersvorsorge aus der BU-Rente kann demnach geringer ausfallen --> Trotz Versteuerung mehr Kapital verfügbar. Je später der Fall Eintritt, desto weniger bringt das ganze, dafür gabs ja jahrelang Steuervorteile.

 

Könnt ihr mir sagen, wo der Haken ist? Generell würde ich lieber die einzelne SBU abschließen und mich nicht so lange binden, aber für mich ist seine Argumentation durchaus schlüssig.

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

stehe nun auch kurz davor, eine BU abzuschließen. Ich arbeite als Unternehmensberater (Freiberufler), was für die steuerliche Betrachtung ja durchaus wichtig ist. Ich bin noch recht jung bin und es ist durchaus wahrscheinlich, dass ich in 4-5 Jahren wieder im Angestelltenverhältnis arbeite.

 

Mein Makler hat mir die AL BV10 empfohlen, ggf. in Kombination mit einer fondgebundenen Basisrente. Mir liegt ein Angebot für eine ALfonds Basis mit Relax 50 (FR75) einschließlich BUZ (BZ21) vor.

 

Habe hier schon viel gelesen und bin tendenziell der Meinung, dass Risikovorsorge und Altersvorsorge getrennt voneinander laufen sollten. Neben den Steuervorteilen und Nachteilen im Schadensfall ist sein Argument für die Kombination der "Airbag" der Kombination der Produkte. Siehe: http://www.hallesche...es_polster_.pdf

 

Als vereinfachtes Beispiel:

 

Bu Beitrag 150, Basisrente 150 = 300 Euro.

 

Kein Schadensfall --> Steuervorteile mitgenommen, kleine Zusatzrente.

Eintritt Schadensfall, BU-Rente muss entsprechend versteuert werden --> Nachteil.

Dafür übernimmt die AL künftig den vollen Beitrag für die Basisrente = 300 Euro und führt diesen bis zum Renteneintritt fort. Zusätzlich gibt es eine beitragsfreie Dynamik in Höhe von 10% p.a. Je nachdem, wann die BU Eintritt, steigt die Rente dank Dynamik spürbar an. Gleicht das nicht den Nachteil der Versteuerung im Schadensfall aus? Nötige Altersvorsorge aus der BU-Rente kann demnach geringer ausfallen --> Trotz Versteuerung mehr Kapital verfügbar. Je später der Fall Eintritt, desto weniger bringt das ganze, dafür gabs ja jahrelang Steuervorteile.

 

Könnt ihr mir sagen, wo der Haken ist? Generell würde ich lieber die einzelne SBU abschließen und mich nicht so lange binden, aber für mich ist seine Argumentation durchaus schlüssig.

 

Hallo,

 

all das, was Du an Vorteilen für die Kombi geschildert hast, gibt es auch, wenn Du die Kombi nicht als Basisrente sondern normal in der dritten Schicht laufen lässt. (wäre dann glaub ich, der FR15, müsste ich nachschauen)

Vorteil / Nachteil kurz aufgelistet (festgemacht an Deinem Zahlenbeispiel):

- keine Absetzbarkeit der Beiträge

+ kein steuerlicher Nachteil im Leistungsfall (Versteuerung analog zu Tarif BV10)

 

Bei der Basisrentenstory muss der Beitrag für den Rentenversicherungsbaustein immer 1.- € mehr betragen, als der Beitrag für den BU Baustein. Immer, über die gesamte Laufzeit - ansonsten fliegen die Steuervorteile um die Ohren!

Wäre im o.g. Fall also 150.- € BU + 151.- € FR75 = 301.- € mtl. -- die musst Du immer zahlen können, (auch im weiteren Verlauf der Dynamik muss das Verhältnis so bleiben!) ansonsten ade (bisherige) Steuervorteile, oder ade BU Absicherung!

 

Diese Reglementierung gibt es bei RV+BU in der dritten Schicht nicht - damit sähe die Rechnung so aus:

150.- BU + ca. 60.- RV (geschätzter Mindestbeitrag, hängt von vielen Parametern ab)

 

Damit wären alle Vorteile aus der Kombi ebenfalls eingekauft (Airbag etc.), OHNE die Nachteilige Besteuerung im Leistungsfall (rechne das mal aus, wenn der BU Fall in einem oder zwei Jahren schon eintritt!)

Zusätzlich blieben noch 90.- € mtl. um bei einem (anderen) Versicherer eine Basisrente mit einer BUZ-Beitragbefreiung + Airbag (bieten aber nicht alle Gesellschaften an) abzuschliessen.

 

Natürlich nur, wenn man der Ansicht ist, dass eine Basisrente an sich ein lohnendes Investment ist.

 

Erscheint mir insgesamt etwas flexibler und für mögliche Eventualitäten besser aufgestellt .

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Matthew Pryor
Damit wären alle Vorteile aus der Kombi ebenfalls eingekauft (Airbag etc.), OHNE die Nachteilige Besteuerung im Leistungsfall (rechne das mal aus, wenn der BU Fall in einem oder zwei Jahren schon eintritt!)
Wenn das ausgerechnet werden soll,wollen wir den Vorteil des Nachteiles nicht unter den Teppich kehren:Für die anschließende Altersrente gilt dann analog der zu versteuernde Anteil,der auch die BU gilt.Das ist,eine entsprechende Dynamisierung und damit einhergehende Ablaufleistung der Hauptversicherung vorausgesetzt,ein nicht zu verachtender Vorteil,der sich aus dem Nachteil ergibt.

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Granini

Wo siehst du hier speziell den Vorteil der Dynamik? Du zahlst 10% mehr und bekommst dafür 10% mehr.... bitte nicht verwechseln mit einer Leistungsdynamik, die im BU Fall die BU Rente erhöht!!!

Die Dynamik gibt es auch bei der SBU!

 

Und dass die AL die Beiträge weiterzahlt ist doch auch im Preis einkalkuliert, das gibt es doch nicht "umsonst" dazu. Könntest also auch bei einer SBU für 300€ mehr abschließen, führt aufs gleiche.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Könntest also auch bei einer SBU für 300€ mehr abschließen, führt aufs gleiche.
Natürlich nicht.Allein der Vergleich SBU und Hauptversicherung+BUZ ist schon...bemerkenswert.

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Peter Wolnitza
Damit wären alle Vorteile aus der Kombi ebenfalls eingekauft (Airbag etc.), OHNE die Nachteilige Besteuerung im Leistungsfall (rechne das mal aus, wenn der BU Fall in einem oder zwei Jahren schon eintritt!)
Wenn das ausgerechnet werden soll,wollen wir den Vorteil des Nachteiles nicht unter den Teppich kehren:Für die anschließende Altersrente gilt dann analog der zu versteuernde Anteil,der auch die BU gilt.Das ist,eine entsprechende Dynamisierung und damit einhergehende Ablaufleistung der Hauptversicherung vorausgesetzt,ein nicht zu verachtender Vorteil,der sich aus dem Nachteil ergibt.

 

Moin Matthew,

 

kann nicht so ganz folgen - wo siehst Du da den Vorteil im Nachteil?

 

Ich geh jetzt erstmal ins Schwimmtraining...soll ja die geistige Flexibilität nachhaltig steigern w00t.gif

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Giggz

....

 

Danke für den Tipp. Das Beispiel war nicht direkt mein Angebot, anbei noch mal die konkreten Zahlen, die etwas geringer ausfallen.

 

Basisrente + BUZ 2000 Euro, Dynamik 5% p.a., immer ablehnbar.

 

Beitrag BUZ 108,73 (zu zahlen 79,72) und Basisrente 69,59 = 178,32 = zu zahlen 149,31

 

Ab 2020 liegt die Förderquote bei 44,31%, dh. dann effektiv zu zahlen etwa 83,50 oder p.a. 1002 statt 1800.

 

Ich glaube im Vergleich zu deiner Variante ist das, vorausgesetzt die Kosten zwischen Schicht 3 und Basisrente sind identisch, eine reine Entscheidung zwischen Flexibilität und Steuerersparnis, korrekt?

 

 

Damit wären alle Vorteile aus der Kombi ebenfalls eingekauft (Airbag etc.), OHNE die Nachteilige Besteuerung im Leistungsfall (rechne das mal aus, wenn der BU Fall in einem oder zwei Jahren schon eintritt!)
Wenn das ausgerechnet werden soll,wollen wir den Vorteil des Nachteiles nicht unter den Teppich kehren:Für die anschließende Altersrente gilt dann analog der zu versteuernde Anteil,der auch die BU gilt.Das ist,eine entsprechende Dynamisierung und damit einhergehende Ablaufleistung der Hauptversicherung vorausgesetzt,ein nicht zu verachtender Vorteil,der sich aus dem Nachteil ergibt.

 

Annahme BU 2020: Restlaufzeit Basisrente bis Auszahlung 34 Jahre, d.h. etwa 300 Euro p.M. mit jährlich 10% Dynamik (ohne Steuern und Kosten, 2% Rendite vorausgesetzt= Endkapital ca. 1.072.000 Euro ohne zusätzlichen Aufwand (ohne Berücksichtigung was schon zuvor angespart wurde). Die Rente hinkt sicherlich etwas, aber eine Hausnummer ist das schon. Dem gegenüber steht die volle Versteuerung der Rente 2020 sind 80%, d.h. bei 24000 Rente p.a. 19200 zu versteuern. Je später der Leistungsfall, desto weniger fällt das ganze natürlich ins Gewicht.

Euro

Wo siehst du hier speziell den Vorteil der Dynamik? Du zahlst 10% mehr und bekommst dafür 10% mehr.... bitte nicht verwechseln mit einer Leistungsdynamik, die im BU Fall die BU Rente erhöht!!!

Die Dynamik gibt es auch bei der SBU!

 

Und dass die AL die Beiträge weiterzahlt ist doch auch im Preis einkalkuliert, das gibt es doch nicht "umsonst" dazu. Könntest also auch bei einer SBU für 300€ mehr abschließen, führt aufs gleiche.

 

Nein, die komplette Basisrente wird im Leistungsfall von der Versicherung getragen = 300 Euro und jährlich mit einer 10% Dynamik bis zum Rentenbeginn fortgeführt.

 

Könntest also auch bei einer SBU für 300€ mehr abschließen, führt aufs gleiche.
Natürlich nicht.Allein der Vergleich SBU und Hauptversicherung+BUZ ist schon...bemerkenswert.

 

 

Wenn das ausgerechnet werden soll,wollen wir den Vorteil des Nachteiles nicht unter den Teppich kehren:Für die anschließende Altersrente gilt dann analog der zu versteuernde Anteil,der auch die BU gilt.Das ist,eine entsprechende Dynamisierung und damit einhergehende Ablaufleistung der Hauptversicherung vorausgesetzt,ein nicht zu verachtender Vorteil,der sich aus dem Nachteil ergibt.

 

Moin Matthew,

 

kann nicht so ganz folgen - wo siehst Du da den Vorteil im Nachteil?

 

Ich geh jetzt erstmal ins Schwimmtraining...soll ja die geistige Flexibilität nachhaltig steigern w00t.gif

 

Siehe oben denke ich :)

 

 

So wirklich schlauer bin ich noch nicht, aber es ist wirklich eine Entscheidung kleine Basisrente mit allen Nachteilen "am Hals" ohne Leistungsfall ggü. gerade im frühen Leistungsfall sehr gute Altersvorsorge. Die nimmt im Zeitverlauf zwar ab, allerdings wird da ja auch anderweitig vorgesorgt. Korrekt?

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Peter Wolnitza

Wenn das ausgerechnet werden soll,wollen wir den Vorteil des Nachteiles nicht unter den Teppich kehren:Für die anschließende Altersrente gilt dann analog der zu versteuernde Anteil,der auch die BU gilt.Das ist,eine entsprechende Dynamisierung und damit einhergehende Ablaufleistung der Hauptversicherung vorausgesetzt,ein nicht zu verachtender Vorteil,der sich aus dem Nachteil ergibt.

 

Annahme BU 2020: Restlaufzeit Basisrente bis Auszahlung 34 Jahre, d.h. etwa 300 Euro p.M. mit jährlich 10% Dynamik (ohne Steuern und Kosten, 2% Rendite vorausgesetzt= Endkapital ca. 1.072.000 Euro ohne zusätzlichen Aufwand (ohne Berücksichtigung was schon zuvor angespart wurde). Die Rente hinkt sicherlich etwas, aber eine Hausnummer ist das schon. Dem gegenüber steht die volle Versteuerung der Rente 2020 sind 80%, d.h. bei 24000 Rente p.a. 19200 zu versteuern. Je später der Leistungsfall, desto weniger fällt das ganze natürlich ins Gewicht.

Moin Matthew,

 

kann nicht so ganz folgen - wo siehst Du da den Vorteil im Nachteil?

 

Ich geh jetzt erstmal ins Schwimmtraining...soll ja die geistige Flexibilität nachhaltig steigern w00t.gif

 

Siehe oben denke ich :)

 

 

So wirklich schlauer bin ich noch nicht, aber es ist wirklich eine Entscheidung kleine Basisrente mit allen Nachteilen "am Hals" ohne Leistungsfall ggü. gerade im frühen Leistungsfall sehr gute Altersvorsorge. Die nimmt im Zeitverlauf zwar ab, allerdings wird da ja auch anderweitig vorgesorgt. Korrekt?

 

Hallo,

 

das Zauberwort, das das alles relativiert heisst "Kohortenprinzip" - ist den Versicherern natürlich auch bekannt, trotzdem schreiben die in ihren Flyern und Prospekten immer so, dass es (un)absichtlich missverstanden werden kann:

 

Nehmen wir das Beispiel von oben:

Basisrente mit BU,

BU Fall tritt 2020 ein, Rente wird gezahlt, Rentenvertrag wird beitragsfrei gestellt und dynamisiert weiter geführt,

mit 67 endet Rentenzahlung aus der BU, dafür beginnt Rentenzahlung des Rentenvertrages (mal grob geschätzt: 48.000.- pro Jahr, einfach um eine Zahl zu haben.)

 

Steuerpflichtiger Anteil in 2020: 80%, d.h. von den 24.000.- sind (nur) 80% zu versteuern, d.h. 19.200.- der Rest, nämlich 4.800.- € bleibt dagegen steuerfrei. Soweit so gut.

 

Nun schlägt aber in den Folgejahren das "Kohortenprinzip" zu:

Es ist eben gerade nicht so, wie man beim flüchtigen lesen der Flyer annehmen könnte, dass in die Folgejahre der Prozentbetrag (hier 80%) übernommen wird.

Nein, es wird der Euro-Freibetrag von stolzen 4.800.- € weiter fortgeschrieben.

 

Das heisst in den Folgejahren (durch Anpassung steigende Renten) und ab 67 (Beginn Rentenzahlung) sind stolze 4.800.- € der gezahlten Jahresrente Steuerfrei - der Rest wird mit dem individuellen Steuersatz belegt.

 

Das ist der Punkt, den ich meine, wenn ich davon rede, dass ein früher BU Eintritt bei der Basisrente fatale Auswirkungen hat in Relation zur Ertragsanteilversteuerung aus der Schicht drei.

Das Konstrukt an sich (Rente + BU) ist nicht das Problem - sondern die Schicht, in der sich das ganze abspielt.

 

Merke: Es gibt nie eine Steuerersparnis .. es gibt immer nur eine Steuerstundung - hat sich leider immer wieder beim nachrechnen vieler Steuersparmodelle bestätigt.

 

Viel Spass beim weiteren Grübeln!

 

2 Empfehlungen noch zur Gestaltung des Vertrages: Dynamik auf 10% setzen und garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall vereinbaren.

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Granini
Könntest also auch bei einer SBU für 300€ mehr abschließen, führt aufs gleiche.
Natürlich nicht.Allein der Vergleich SBU und Hauptversicherung+BUZ ist schon...bemerkenswert.

 

Logischerweise ist in diesem Fall SBU + Rentenversicherung einzeln als Vergleich gemeint.... es geht doch darum ob man die Produkte einzeln oder gemeinsam abschließt.

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Peter Wolnitza

Natürlich nicht.Allein der Vergleich SBU und Hauptversicherung+BUZ ist schon...bemerkenswert.

 

Logischerweise ist in diesem Fall SBU + Rentenversicherung einzeln als Vergleich gemeint.... es geht doch darum ob man die Produkte einzeln oder gemeinsam abschließt.

 

Hallo Granini,

 

im Prinzip ist Dein Gedanke nachvollziehbar und auch sicher bei vielen Gesellschaften gerechtfertigt, aaaaber:

 

1 - eine SBU ist teurer als eine gleichhohe BUZ (=Zusatz zu einer Rentenversicherung) in gleicher Höhe incl. der Beitragsbefreiung für die Rente

2 - das Kombi-Produkt ist, wenn überhaupt nur interessant, wenn für den Fall der BU eine dynamische Erhöhung der beitragsfreien Rentenversicherung möglich ist

3 - das bieten nicht alle Gesellschaften an - insofern scheidet bei denen der Gedankengang Kombi Produkt m.E. von vorne herein aus

4 - wenn diese "beitragsfreie Dynamik im Leistungsfall" (so der richtige Ausdruck) vereinbart ist und der BU Fall eintritt, wird schnell klar, dass es hier nicht ausreicht, alternativ 300.- € Euro mehr bei der SBU zu versichern -

das fängt keine Rentenerhöhung der BU Rente auf, wenn Du die 300.- jedes Jahr um 10% erhöhen willst, um die Altersvorsorge zu pushen.

5 - die 300.- mehr in der SBU kosten ja auch wieder Beitrag - siehe Pkt. 1

6 - oftmals gehen 300.- € mehr SBU Rente ja gar nicht mehr: Annahmerichtlinien der Gesellschaften (z.B. 80% vom netto..o.ä.)

7 - bietet die SBU lediglich eine maximale Dynamik (vor Eintritt des Leistungsfalles- gehe jetzt mal von der A.L. aus) von 5% p.a. - beim Kombiprodukt kann ich 10% wählen) - oft für Karrriereträchtige Berufe die einzige Möglichkeit mit der Einkommensentwicklung Schritt zu halten

8 - für seltene Berufe, die noch eine Endalterbegrenzung von 60 bei der BU haben, ist eine Kombi aus meiner Sicht fast die einzige Möglichkeit, eine vernünftige BU-Absicherung abzubilden

 

Passt sicherlich nicht immer - hat auch ein, zwei Nachteile, ganz klar. Es geht auch nicht darum, eine Rentenversicherung abzuschliessen und da eine BU dran zu hängen. Sondern umgekehrt sollte die Frage lauten:

Ich habe BU Bedarf in Höhe X - was kostet die SBU - was kostet die Kombi, wenn ich die kleinstmögliche RV als Unterbau nehme.

 

Dann kann man die Zahlen vergleichen, Rendite-Annahmen durchspielen etc. um sich danach für eine der beiden Varianten zu entscheiden.

 

Ganz nebenbei: Bei diesen Vergleichen sollte man einen Faktor auch nicht vernachlässigen: Faktor Mensch - will heissen:

Habe in meinem Kunden-Bestand keinen BU Leistungsfall, der tatsächlich, wie irgendwann mal geplant aus der (meist knappen) BU Rente nennenswerte Beträge für die Altersvorsorge investiert -

menschlich nachvollziehbar und verständlich. Bringt aber das nächste Problem auf den Tisch: Erhebliche Lücken in der Altersversorgung.

 

Wie gesagt, passt nicht immer - aber dieser Mantra artig wiederholte Glaubenssatz, dass man unbedingt trennen soll, (wobei ich das bei Dir jetzt nicht unterstelle!) ist an dieser Stelle genauso wenig angebracht.

Der hat sich nämlich in einer Zeit manifestiert als es da starre Maximalquoten beim BUZ Einschluss gab:

Man konnte damals bei einer Kapital-LV maximal 24% BU-Rente mit anbauen, heisst: für 24.000.- BU Rente mussten 100.000.- Kapital-LV abgeschlossen werden (Bei Rentenversicherungen wars noch schlimmer).

Da waren dann solche Aussagen (man soll trennen) durchaus angebracht in Relation zur eigenständigen BU + Aktienfondsparplan

Heute ist das alles deutlich flexibler - nur bei den sog. Verbraucherschützern noch nicht angekommen.

Ist halt eine Abwägung der Prioritäten des einzelnen.

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polydeikes

Großteil bekannt aber ein paar neue Sachen dazu gelernt, danke Peter. Die Tage mal etwas rechnen und eigene Schlußfolgerungen ziehen.

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Giggz
· bearbeitet von Giggz

20130128_annahme_bu.pdf20130128_annahme_bu.pdf

...

 

 

Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Hilft mir sehr, wenngleich es mich im Entscheidungsprozess nicht weiter bringt ;)

 

Ich wollte das mal schnell durchrechnen für mich. Im Endeffekt hab ich ganz schön lange daran gesessen :) Vielleicht hat ja der eine oder andere Lust, dass mal zu checken. Da sind sicherlich diverse Milchmädchenrechnungen und Fehler drin, aber aber ich hoffe, es kommt halbwegs (!) hin und die Tendenz stimmt.

 

Ich habe mir drei Varianten überlegt, Szenario 1: Leistungsfall 2020, Rentebeginn 2055, Szenario 2: Leistungsfall 2040,Rentenbeginn 2055, BUZ 3000 Euro, Renten analog + 50% seit 2027, Szenario 3: kein Leistungsfall,Rentenbeginn 2055 und die dann durchgespielt. Betrachtung erfolgt dabei auf der Nettorentenhöhe, den Kosten während der Laufzeit sowie den Renteneinkünften nach dem Renteneintritt.

 

Die Annahmen sind nicht besonders aufgearbeitet, wenn Interesse besteht mache ich das noch mal.

 

 

 

Szenario1: Leistungsfall 2020, Rentebeginn 2055

Basisrente+ BUZ: SteuerpflichtigerAnteil in 2020: 80% von 24000 Euro versteuern --> 19200 Euro --> 4800Steuerfrei. Steuerfreibetrag demnach für die komplette Schicht 1 bis zum Tod4800 Euro, der Rest wird nach pers. Steuersatz besteuert.

 

Schicht 1Renteim Alter (Annahme 150 Euro monatlich bei 2% Rendite (enthält alle Kosten) undjährlich 1% Dynamik bis Leistungsfall, danach 300 Euro monatlich mit 2% Renditeund 10% Dynamik jährlich): Gesamtkapital 1.210.000 Euro, Entnahme 30 Jahre bei2% Rendite = ca 53.000 Euro

 

Annahme pers. Steuersatz für BU Rente 13,6 (inklSoli) % --> 2611 Euro Steuern --> Nettorente 21388 Euro bis 2055

 

Annahme pers. Steuersatz im Rentenalter 26,5% (inklSoli) --> 12773 Euro Steuern --> Nettorente 40227 Euro ab 2055

 

SBU + private Vorsorge:

 

SteuerpflichtigerAnteil nach §55 Abs 2 EStDV in 2020 (verbliebene Laufzeit 35 Jahre): 35% von24000 Euro versteuern --> 8400 Euro versteuern ---> 15600Steuerfrei. Steuerfreibetrag bei Rentenbeginn 2055 demnach für diekomplette Schicht 1 bis zum Tod 0 Euro, der Rest wird nach pers. Steuersatzbesteuert.

 

Annahme pers. Steuersatz für BU Rente 0% --> 0Euro Steuern --> Nettorente 24000 Euro bis 2055

 

Annahme private Vorsorge fürs Alter (äquivalent zuBasis- bzw Fondsrente) à RentenvorsorgeETF Sparplan 150 Euro Monatlich ab heute bis Schadensfall, 3% Rendite, danachAnlage Gesamtkapital bis 2055 --> Gesamtkapital 33.294,58 Euro---> Rentenentnahme jährlich 25 Jahre (einschließlich Steuer bzw Sparerpauschbetrag) --> Nettorente 1853 Euro

 

SBU + Fondsrente:

 

SteuerpflichtigerAnteil nach §55 Abs 2 EStDV in 2020 (verbliebene Laufzeit 35 Jahre): 35%von 24000 Euro versteuern --> 8400 Euro versteuern ---> 15600Steuerfrei. Steuerfreibetrag bei Rentenbeginn 2055 demnach für diekomplette Schicht 1 bis zum Tod 0 Euro, der Rest wird nach pers. Steuersatzbesteuert. Fondsrente (Schicht 3) mit Ertragsteilbesteuerung: Rente im Alterca. 53000 Euro (siehe oben, Annahme identisch zu Basisrente), davon steuerpflichtig:18% -> 9540 Euro versteuern --> 43460 Euro Steuerfrei.

 

Annahme pers. Steuersatz für BU Rente 0% --> 0Euro Steuern --> Nettorente 24000 Euro

 

Annahme pers. Steuersatz im Alter 0% --> 0 EuroSteuern --> Nettorente 53000 Euro

 

 

 

Szenario 2: Leistungsfall 2040,Rentenbeginn 2055, BUZ 3000 Euro, Renten analog + 50% seit 2027

 

Basisrente+ BUZ:

 

SteuerpflichtigerAnteil in 2040: 100% von 36000 Euro versteuern --> 36000 Euro --> 0 EuroSteuerfrei. Steuerfreibetrag demnach für die komplette Schicht 1 bis zum Tod 0Euro, der Rest wird nach pers. Steuersatz besteuert.

 

Schicht 1Rente im Alter (Annahme 150 Euro monatlich bei 2% Rendite (enthält alle Kosten)und jährlich 1% Dynamik bis 2027, danach 225 Euro bis 2040, danach 450 Euromonatlich mit 2% Rendite und 10% Dynamik jährlich):

 

Gesamtkapitalca 300.000 Euro, Entnahme 30 Jahre bei 2% Rendite = ca 13.132 Euro

 

Annahme pers. Steuersatz für BU Rente 22,2% --> 8016Euro Steuern --> Nettorente 27984 Euro

 

Annahmepers. Steuersatz im Alter 15% --> 1969 Euro Steuern --> Nettorente 11163 Euro

 

 

 

SBU + private Vorsorge:

 

SteuerpflichtigerAnteil nach §55 Abs 2 EStDV in 2020 (verbleibene Laufzeit 15 Jahre): 15%von 36000 Euro versteuern --> 5400 Euro versteuern ---> 30600 EuroSteuerfrei. Steuerfreibetrag bei Rentenbeginn 2055 demnach für diekomplette Schicht 1 bis zum Tod 0 Euro, der Rest wird nach pers. Steuersatzbesteuert.

 

Annahme pers. Steuersatz für BU Rente 0% --> 0Euro Steuern --> Nettorente 36000

 

Annahme private Vorsorge fürs Alter (äquivalent zuBasis- bzw Fondsrente) àRentenvorsorge ETF Sparplan 150 Euro Monatlich ab heute bis 2027, 4% Rendite,danach 225 bis 2040 danach Anlage Gesamtkapital bis 2055 ohne Dynamik(einschließlich Abgeltungssteuer) --> Gesamtkapital 143.463 Euro ---> Rentenentnahme jährlich 25 Jahre(einschließlich Steuer bzw Sparerpauschbetrag) --> Nettorente 8830 Euro

 

SBU + Fondsrente, Leistungsfall2040:

 

SteuerpflichtigerAnteil nach §55 Abs 2 EStDV in 2040 (verbliebene Laufzeit 15 Jahre): 15%von 36000 Euro versteuern --> 5400 Euro versteuern ---> 30600 Euro Steuerfrei. Steuerfreibetrag bei Rentenbeginn 2055 demnach für diekomplette Schicht 1 bis zum Tod 0 Euro, der Rest wird nach pers. Steuersatzbesteuert. Fondsrente (Schicht 3) mit Ertragsteilbesteuerung: Rente im Alter ca.13.132 Euro davon steuerpflichtig: 18% -> 4320 Euro versteuern --> 19680Euro Steuerfrei.

 

Annahme pers. Steuersatz für BU Rente 0% --> 8016Euro Steuern --> Nettorente 36000 Euro

 

Annahmepers. Steuersatz im Alter 10% --> 0 Euro Steuern --> Nettorente 13132 Euro

 

Szenario 3: kein Leistungsfall,Rentenbeginn 2055

 

Basisrente + BUZ:

 

SteuerpflichtigerAnteil in 2020: 100%. Steuerfreibetrag demnach für die komplette Schicht 1 biszum Tod 0 Euro, der Rest wird nach pers. Steuersatz besteuert.

 

Schicht 1Rente im Alter (Annahme 150 Euro monatlich bei 2% Rendite (enthält alle Kosten)und jährlich 1% Dynamik bis 2027, danach 225 Euro bis 2055, anschließend 30Jahre Entnahme ): ca. 7.171 Euro

 

Annahmepers. Steuersatz im Alter 20% --> 1434 Euro Steuern --> Nettorente 5736 Euro

 

SBU + private Vorsorge:

 

Steuerfreibetragbei Rentenbeginn 2055 demnach für die komplette Schicht 1 bis zum Tod 0 Euro,der Rest wird nach pers. Steuersatz besteuert.

 

Annahme private Vorsorge fürs Alter (äquivalent zuBasis- bzw Fondsrente) àRentenvorsorge ETF Sparplan 150 Euro Monatlich ab heute bis 2027, 4% Rendite,danach 225 bis 2055) --> Gesamtkapital 157044 Euro ---> Rentenentnahmejährlich 25 Jahre, 2% Rendite (einschließlich Steuer bzw hierSparerpauschbetrag) --> Nettorente 7642 Euro

 

SBU + Fondsrente:

 

Schicht 3Rente im Alter (Annahme 150 Euro monatlich bei 2% Rendite (enthält alle Kosten)und jährlich 1% Dynamik bis 2027, danach 225 Euro bis 2055, anschließend 30Jahre Entnahme ): ca. 7171 Euro

 

Fondsrente(Schicht 3) mit Ertragsteilbesteuerung: Fondsrente (Schicht 3) im Alter ca. 8093Euro davon steuerpflichtig: 18% -> 1290 Euro versteuern --> 5880 EuroSteuerfrei. Rest wird mit pers. Steuersatz besteuert.

 

Annahmepers. Steuersatz im Alter 20% --> 258 Euro Steuern --> Nettorente 6913 Euro

 

Kosten:

 

Szenario1: Leistungsfall 2020, Rentenbeginn 2055

 

Basisrente + BUZ: p.a. 1800 Euro Brutto (1002 EuroNetto ab 2020) steigende Absetzbarkeit der Beiträge àBruttoaufwand kum. 10800 Euro , Nettoaufwand kum. 7120 Euro, Diff: 3680 Euro

 

Rest: p.a 1800 Euro à kum. 10800 Euro

 

Szenario 2: Leistungsfall 2040,Rentenbeginn 2055

 

Basisrente + BUZ: p.a. 1800 Euro Brutto (1002 EuroNetto ab 2020) steigende Absetzbarkeit der Beiträge àBruttoaufwand kum. 10800 Euro , Nettoaufwand kum. 7120 Euro, Diff: 3680 Euro bis 2020, dann: p.a. 1800 Euro Brutto (1002Euro Netto) bis 2027 = 12600 Euro (6012 Euro), dann p.a. 2700 Euro brutto(1503) bis 2040 = 35100 (26520)

 

Gesamt:58500 Euro (39652 Euro)

 

Rest: 58500

 

Szenario 3: kein Leistungsfall,Rentenbeginn 2055

 

Basisrente + BUZ: p.a. 1800 Euro Brutto (1002 Euro Netto ab 2020) steigendeAbsetzbarkeit der Beiträge à Bruttoaufwand kum. 10800 Euro ,Nettoaufwand kum. 7120 Euro, Diff: 3680 Euro bis 2020, dann: p.a. 1800 Euro Brutto (1002 Euro Netto) bis 2027 = 12600Euro (6012 Euro), dann p.a. 2700 Euro brutto (1503) bis 2055= 75600 (42084)Gesamt= 99000 (55216)

 

Rest: 99000

 

 

 

Ergebnisse noch mal übersichtlich dargestellt in der Datei.

 

Fazit:

 

  • Versicherungskombination mit Basis- oder Fondsrente ist fast immer sinnvoller als eigenständig die gleiche Leistung zu ersparen, zu Lasten der Flexibilität.
  • Die beste Absicherung im Sinne der Risikovorsorge bietet die Kombination BUZ + Fondsrente.
  • Im Falle einer BUZ + Basisrente (Szenario 2) wird aus einer brutto BU 3000 Euro Rente pro Monat schnell nur eine 2250 Euro netto Rente. Man zahlt in dem Fall etwa 55% der Beträge und erhält 75% der Leistungen.
  • Unflexible Produkte sparen Geld, bis zu 50.000 Euro netto!
  • Je länger man lebt, desto geringer wird der Steuereffekt.
  • Was ich nehme, weiß ich immer noch nicht :)

Meinungen? :) Hoffe das guckt sich überhaupt jemand an und die Arbeit war nicht umsonst ;)

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Granini

 

 

1 - eine SBU ist teurer als eine gleichhohe BUZ (=Zusatz zu einer Rentenversicherung) in gleicher Höhe incl. der Beitragsbefreiung für die Rente

 

 

Hallo Herr Wolnitza,

 

da ich gerade nicht viel Zeit habe, nur mal kurz zu diesem Punkt: ich habe das mal verglichen und bei SBU und BUZ kam exakt der GLEICHE Beitrag heraus. Durch die Beitragsfreistellung sogar fast nochmal ein Beitrag in gleicher Höhe, also fast das Doppelte! Das jetzt aber nur bei einem speziellen Unternehmen, das kann natürlich woanders anders gehandhabt werden.

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polydeikes

Bei vielen Gesellschaften findest du in den normalen Tarifen keinen Kostenunterschied, das ist schon richtig. Aber selbst wenn bspw. im Normaltarif die Beiträge gleich sind, was hintert den Makler durch das Folgegeschäft / Mehrgeschäft bspw. eine Tarifvariante mit bspw. nur 50 oder 75 % Abschlussprovision / -courtage zu nehmen. Dahin zielt mein oben genannter Gedankengang.

 

Das ist im Wesentlichen der Teil, den ich mir mal selbst mit ein paar Rechnungen erarbeiten werde in den nächsten Tagen. Sprich, inwieweit kann ich die BU durch den zusätzlichen Sparvertrag ggf. quersubventionieren.

 

Geht es bspw. um Vertrag bekommen oder nicht, kann man ggf. bei gleicher Kostenhöhe 50 % nachlassen und hat durch den zusätzlichen Sparvertrag immer noch die gleichen Einnahmen am Ende stehen. Interessant wird es in der dritten Schicht, wenn man beide Verträge nur wegen der gut kalkulierten Kombination bekommt. Dann ist ggf. das Einkommen aus dem zusätzlich vermittelten Sparvertrag deutlich höher als das Einkommen aus der BU, das gibt Spielraum.

 

Sorry für den Offtopic Beitrag, wollte nur erwähnen, es gibt Möglichkeiten über die reinen öffentlichen Tarife hinaus.

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Peter Wolnitza

1 - eine SBU ist teurer als eine gleichhohe BUZ (=Zusatz zu einer Rentenversicherung) in gleicher Höhe incl. der Beitragsbefreiung für die Rente

 

 

Hallo Herr Wolnitza,

 

da ich gerade nicht viel Zeit habe, nur mal kurz zu diesem Punkt: ich habe das mal verglichen und bei SBU und BUZ kam exakt der GLEICHE Beitrag heraus. Durch die Beitragsfreistellung sogar fast nochmal ein Beitrag in gleicher Höhe, also fast das Doppelte! Das jetzt aber nur bei einem speziellen Unternehmen, das kann natürlich woanders anders gehandhabt werden.

 

Sorry, mein Fehler, unklar ausgedrückt: Hätte dazu sagen sollen, dass es Zahlen der A.L. sind - nicht unbedingt allgemein gültig.

 

Hier mal auf die Schnelle, was ich meine:

Mann, Bj. 1985, kaufm. Angestellter (BG1+), 2000.- mtl. BU Rente bis 67, mit 2% Steigerung im Leistungsfall

 

Nettoprämien, ganz normale Tarife

 

SBU (BV10) : mtl. 109,44 €

 

Beispiel mit Fonds-RV:

Beitrag FR15 : mtl. 43,86 €

Beitrag BZ11 : mtl. 106,02 € (incl. der BFR für FR15 + 10% Beitragsfreie Dynamik im Leistungsfall)

 

noch etwas deutlicher wirds bei der klassischen RV

 

Beispiel mit klassischer RV:

Beitrag RV10 : mtl. 54,87 €

Beitrag BZ10 : mtl. 105,34 € (incl. der BFR für RV10 + 10% Beitragsfreie Dynamik im Leistungsfall)

 

Jetzt kann man ja im nächsten Schritt berechnen:

- wieviel Mehrbeitrag kostet Kombi

- was bringt Kombi, wenn nix passiert

- was bringt Kombi wenn BU im Jahr 1,2,3,....

 

Dann checken:

Welche sonstigen Vor/Nachteile bietet Kombi?

 

Viele Grüße und Danke für den Hinweis!

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