Zum Inhalt springen
newbie2013

Thesaurierende Auslands-ETFs: Strafsteuer zahlen und sonst ignorieren OK?

Empfohlene Beiträge

Mr. Jones

Er veröffentlicht nicht oder zu spät im Bundesanzeiger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sparwasser

 

 

Habt ihr einen ausl. thesaurierenden Fonds, dann müsst ihr jedes Jahr die agE in der KAP angeben. Die doppelt gezahlte Steuer mit der nächsten Steuererklärung zurückholen. Das ist das richtige Vorgehen und sonst keines.

 

 

 

Nochmal ganz idiotensicher: "Die doppelt gezahlte Steuer mit der nächsten Steuererklärung zurückholen" - Im Folgejahr des Verkaufsjahres, richtig?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mr. Jones

Ja.

 

Der Staat profitiert natürlich hierbei...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
newbie2013
· bearbeitet von newbie2013

Bitte nicht Sachen durcheinander werfen: ausl. thesaurierend != steuerlich intransparente Fonds. Steuerlich intransparente Fonds werden strafbesteuert, ausl. thesaurierende Fonds, die steuertransparent sind, werden "normal" besteuert.

 

Habt ihr einen ausl. thesaurierenden Fonds, dann müsst ihr jedes Jahr die agE in der KAP angeben. Die doppelt gezahlte Steuer mit der nächsten Steuererklärung zurückholen. Das ist das richtige Vorgehen und sonst keines.

 

Habt ihr einen ausl. thesaurierenden Swapper, der agE in Kursgewinne transformiert und habt ihr das Ding vor 2009 gekauft, dann gibt es nix zu versteuern, weil es keine agE gibt und Kursgewinne steuerfrei sind.

 

Die Erklärungen von iShares sind mal wieder sehr allgemein gehalten und zeugen von der Sensitivität gegenüber deutschen Anlegern.

 

PS: Und nocheinmal: ES GEHT UM DIE VOLLTHESAURIERUNGEN.....

 

 

Wieso würfel ich jetzt etwas durcheinander? Wenn der ETF steuertransparent ist und im Bundesanzeiger meldet, dann bekommt der Fiskus doch sein Geld. Das man bei diesen Fonds keine Meldepflicht hat, darüber sind wir uns doch einig oder nicht?!

 

Noch einmal zur Erninnerung: Die Eingangsfrage dieses Threads ist nicht, wie man sich denn jetzt eine Doppelbesteuerung zurückholt, sondern ob es Steuerhinterziehung ist (wie oft behauptet) wenn man pauschal garkeine Steuern selber erklärt, sondern auf den Einzug der Steuern auch bei auslä. intransparenten thesaurierern durch die Depotbank vertraut.

 

 

Pardon, ja die Vollthesaurierungen meinte ich auch. Mein Fehler.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mr. Jones

Wie soll denn der deutsche Fiskus eine KAG aus dem Ausland zwingen Erträge abzuführen? Mit der Bundeswehr drohen?

 

Ausl. thesaurierend = kein eigentlicher Geldstrom, kein Abzug von Steuern möglich

 

Du kannst natürlich Steuern verkürzen indem du nix angibst und die "Doppel"-Besteuerung akzeptierst, die aufgrund deiner Unterlassung ja gar keine mehr ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
otto03

Bitte nicht Sachen durcheinander werfen: ausl. thesaurierend != steuerlich intransparente Fonds. Steuerlich intransparente Fonds werden strafbesteuert, ausl. thesaurierende Fonds, die steuertransparent sind, werden "normal" besteuert.

 

Habt ihr einen ausl. thesaurierenden Fonds, dann müsst ihr jedes Jahr die agE in der KAP angeben. Die doppelt gezahlte Steuer mit der nächsten Steuererklärung zurückholen. Das ist das richtige Vorgehen und sonst keines.

 

Habt ihr einen ausl. thesaurierenden Swapper, der agE in Kursgewinne transformiert und habt ihr das Ding vor 2009 gekauft, dann gibt es nix zu versteuern, weil es keine agE gibt und Kursgewinne steuerfrei sind.

 

Die Erklärungen von iShares sind mal wieder sehr allgemein gehalten und zeugen von der Sensitivität gegenüber deutschen Anlegern.

 

PS: Und nocheinmal: ES GEHT UM DIE VOLLTHESAURIERUNGEN.....

 

 

Wieso würfel ich jetzt etwas durcheinander? Wenn der ETF steuertransparent ist und im Bundesanzeiger meldet, dann bekommt der Fiskus doch sein Geld. Das man bei diesen Fonds keine Meldepflicht hat, darüber sind wir uns doch einig oder nicht?!

 

Noch einmal zur Erninnerung: Die Eingangsfrage dieses Threads ist nicht, wie man sich denn jetzt eine Doppelbesteuerung zurückholt, sondern ob es Steuerhinterziehung ist (wie oft behauptet) wenn man pauschal garkeine Steuern selber erklärt, sondern auf den Einzug der Steuern auch bei auslä. intransparenten thesaurierern durch die Depotbank vertraut.

 

 

Pardon, ja die Vollthesaurierungen meinte ich auch. Mein Fehler.

 

Liest du eigentlich was dir geantwortet wird?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mr. Jones
· bearbeitet von Mr. Jones

Wieso würfel ich jetzt etwas durcheinander? Wenn der ETF steuertransparent ist und im Bundesanzeiger meldet, dann bekommt der Fiskus doch sein Geld. Das man bei diesen Fonds keine Meldepflicht hat, darüber sind wir uns doch einig oder nicht?!

Du würfelst etwas durcheinander, was nicht zusammengehört. Wie schon weiter oben bemerkt sind ausl. thesaurierende Fonds, Doppelbesteuerung (keine Strafbesteuerung) am Ende und das rückgängigmachen (regulär) etwas völlig anderes als intransparente Fonds und deren Strafbesteuerung.

 

Noch einmal zur Erninnerung: Die Eingangsfrage dieses Threads ist nicht, wie man sich denn jetzt eine Doppelbesteuerung zurückholt, sondern ob es Steuerhinterziehung ist (wie oft behauptet) wenn man pauschal garkeine Steuern selber erklärt, sondern auf den Einzug der Steuern auch bei auslä. intransparenten thesaurierern durch die Depotbank vertraut.

Ich finde die Details eigentlich uninteressant, weil: Du musst deine Steuern jedes Jahr bezahlen und nicht irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag nach eigener (Korrektur)-Berechnung. Wie soll etwas abgezogen werden, wenn für intransparente Fonds nicht einmal im Bundesanzeiger etwas zu finden ist?

 

Wer soll da was genau abziehen / abgelten?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
newbie2013
· bearbeitet von newbie2013

Wieso würfel ich jetzt etwas durcheinander? Wenn der ETF steuertransparent ist und im Bundesanzeiger meldet, dann bekommt der Fiskus doch sein Geld. Das man bei diesen Fonds keine Meldepflicht hat, darüber sind wir uns doch einig oder nicht?!

Du würfelst etwas durcheinander, was nicht zusammengehört. Wie schon weiter oben bemerkt sind ausl. thesaurierende Fonds, Doppelbesteuerung (keine Strafbesteuerung) am Ende und das rückgängigmachen (regulär) etwas völlig anderes als intransparente Fonds und deren Strafbesteuerung.

 

Noch einmal zur Erninnerung: Die Eingangsfrage dieses Threads ist nicht, wie man sich denn jetzt eine Doppelbesteuerung zurückholt, sondern ob es Steuerhinterziehung ist (wie oft behauptet) wenn man pauschal garkeine Steuern selber erklärt, sondern auf den Einzug der Steuern auch bei auslä. intransparenten thesaurierern durch die Depotbank vertraut.

Ich finde die Details eigentlich uninteressant, weil: Du musst deine Steuern jedes Jahr bezahlen und nicht irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag nach eigener (Korrektur)-Berechnung. Wie soll etwas abgezogen werden, wenn für intransparente Fonds nicht einmal im Bundesanzeiger etwas zu finden ist?

 

Wer soll da was genau abziehen / abgelten?

 

 

 

Ich glaube wir reden die ganze Zeit einfach aneinander vorbei. Es geht mir um ausländische ausschüttende ETFs, die nicht in Deutschland zugelassen sind und die aufgrund einer Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt als dem Geschäftsjahresabschluss steuerrechtlich dann als thesaurierende ETFs gelten, obwohl sie ausschütten (wenn auch nicht sofort). Die Ausschüttungen werden mit der Abgeltungssteuer besteuert. Und bei der Veräusserung wird ja, weil diese ETFs "intransparent" sind und "thesaurieren" eine Strafsteuer erhoben.

Die Abgeltung liegt als zum einen in der Besteuerung der Ausschüttungen und in der Strafsteuer, die ja so bemessen ist, dass für den Fiskus in jedem Fall ein Plus dabei rausspringt (70%!). Somit sollte man ja davon ausgehen, dass der gierige Steuerstaat jetzt endlich mal genug hat und einem als Denkeschön für die Doppelbesteuerung nicht noch eine Steuerhinterziehung unterstellt obwohl man garnicht hinterzogen, sondern im Gegenteil draufgezahlt und eigentlich Anspruch auf Rückerstattung hat, darauf aber freiwillig verzichtet.

 

 

Wo siehst Du jetzt die Steuerhinterziehung?

 

Auch schreibt ja der Emittent dieser ETFs (nämlich ishares), dass mit der Abgeltungssteuer alles abgegholten sei, und man als Privatanleger (der ich bin) sich um nichts zu kümmern bräuchte da man als Privatanleger generell keine Angaben in der Einkommenssteuererklärung zu machen bräuchte. Das alles unter der Überschrift "Besteuerung von ETFs" auf der Website auf der solche Produkte (ausländisch, nicht meldend, ausschüttend, aber eben doch thesaurierend) angeboten werden. Und als zugelassener Emittent in Deutschland (der aber eben auch im Ausland emmitiert und diese Angebote sehr wohl deutschen Kunden explizit anbietet) wäre das ja wohl kaum zu lesen, wenn dem nicht so wäre.Da würden die doch ratz fatz Ärger mit der Bafin kriegen.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rubberduck

Ich glaube wir reden die ganze Zeit einfach aneinander vorbei.

 

Nein, Du liest nicht durch, was andere schreiben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
newbie2013
· bearbeitet von newbie2013

Ich glaube wir reden die ganze Zeit einfach aneinander vorbei.

 

Nein, Du liest nicht durch, was andere schreiben.

 

Doch, ich habe jeden einzelnen Beitrag gelesen. Aber das heißt ja nicht, dass mir die Beiträge einleuchten.

 

Ich habe ja auch alles zunächst so hingenommen und war mit dem Thema eigentlich schon durch, bis ich auf diese ishares-Seite stieß. Da passt einfach irgendwas nicht zusammen. "Generell keine Einkommenssteuererklärung nötig" und "Vorteil der Steuerstundung, da erst bei Verkauf versteuert wird" passen einfach nicht zu den hier getätigten Aussagen man müsse nun jedes Jahr die Steuer selber erklären. Und ich habe fast ebenso viele Quellen im Internet gefunden, die schreiben, dass man entweder die Strafsteuer umgehen kann, wenn man denn jährlich die Thesaurierungen angibt, dies aber eben nicht muss wie Quellen die das Gegenteil behaupten (jährliche Steuererklärung pflicht). Aber dass das nicht erklären keine Steuerhinterziehung ist leuchtet mir eher ein, denn bei 70% steuern sollte sich der Fiskus doch darüber freuen, wenn man das so hinnimmt.

 

Es ging ja nie um die Frage ob das nun sonderlich sinvoll ist, sondern um die Frage ob man das darf.

 

Naja ich sehe schon wir kommen hier nicht weiter. Ich werde morgen oder übermorgen beim Finanzamt anrufen und es euch wissen lassen, was die dazu sagen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mr. Jones

Vergiss mal für einen Moment die iShares-Seite. Die haben kein Mitleid mit den Steuernöten deutscher Anleger. Das gilt vermutlich sowieso nicht für intransparente Fonds.

 

Kannst du mal ein Beispiel für einen ausl. intransparenten Fonds geben, den du besitzt?

 

Steuerstundung im eigentlichen Sinne gibt es nur bei ausl. thesaurierenden Swappern wie Comstage. Da musst du erst bei Verkauf versteuern, weil zwischendurch nicht ausgeschüttet und auch nichts thesauriert wird. Der Bundesanzeiger zeigt für diese Fonds dann auch korrekt 0€ thesauriert an.

 

Steuerstundung im Sinne von "ich kaufe einen ETF über den der Bundesanzeiger nix weiß und auch keine Steuern abgeführt werden können und erst bei Verkauf wird die Pauschal- oder auch Strafbesteuerung wirksam" ist irgendwie so nicht das, was hier im Allgemeinen unter "Steuerstundung" verstanden wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...