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TTT

Hallo,

 

ich hatte bisher keinen Grund die Anlage KAP abzugeben, da ich ausschließlich Tagesgeld auf diversen Konten hatte und alle Steuern über dem Freibetrag ordnungsgemäß abgeführt hatte.

 

Meine Streuerklärung mache ich mit der Software SteuerSparErklärung 2014 (steuertipps.de).

 

Seit seit Mitte letzten Jahres habe ich einen ausl. Thesaurierer im Depot, der etwa zur Jahresmitte verteilt auf 3 Termine im Abstand von je einem Monat gekauft wurde. (im Durchschnitt ca. 6 Monate im Depot)

 

Von meiner Bank habe ich eine Steuerbescheinigung bekommen, die Betrag X für Zeile 17 KAP ausweist.

Wenn ich Zeile B ) des Bundesanzeigers mit meinen Fondanteilen multipliziere, komme ich auf den Cent genau auf obigen Betrag X. Das Geschäftsjahr der besagten Besteuerungsgrundlagen aus dem BA beginnt am 01.10.2012 und endet am 30.09.2013.

==> irgendwas stimmt hier doch nicht... zum 1. hatte ich den Fond ja nur ca. ein halbes Jahr und außerdem ist das Geschäftsjahr != Kalenderjahr 2013

 

Meine Eingabemaske in SSE2004 sieht aus wie im Anhang.

 

Mir stellen sich nun ein paar Fragen:

 

1) Reicht es, wenn ich die in der SE die Steuerbescheinigung der Bank mit dem ausl. Fond angebe? Also kann ich alle anderen Konten/Depots ignorieren, wenn diese korrekt versteuert werden? Oder muss ich alles andere auch aufführen, wenn ich Anlage KAP abgebe? Ich denke (und hoffe!), nicht oder?

 

2) Kann ich o.g. Betrag X in die SE übernehmen? Habe ich in meiner Ausführung dazu einen Denkfehler oder ist der angegebene Wert in der Steuerbescheinigung der Bank komplett falsch/wertlos?

 

3) Welche Zeilen muss ich denn nun wirklich ausfüllen? (siehe Screenshot) Trage ich nur Zeile 17 ein? Was hat es mit Zeile 54 auf sich, die mit einem Betrag unter 5 Euro auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen ist?

 

4) Was trage ich für Zeile 14 ein? Bezieht sich das nur auf die Bank (wo ich letztes Jahre keinen Freibetrag beansprucht habe) oder trage ich da 801 Euro ein?

 

Ich bin schon jetzt dankbar für jeden Tipp der ein wenig Licht ins Dunkle bringen kann....

 

Beste Grüße!

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Taxadvisor

Von meiner Bank habe ich eine Steuerbescheinigung bekommen, die Betrag X für Zeile 17 KAP ausweist.

Wenn ich Zeile B ) des Bundesanzeigers mit meinen Fondanteilen multipliziere, komme ich auf den Cent genau auf obigen Betrag X. Das Geschäftsjahr der besagten Besteuerungsgrundlagen aus dem BA beginnt am 01.10.2012 und endet am 30.09.2013.

==> irgendwas stimmt hier doch nicht... zum 1. hatte ich den Fond ja nur ca. ein halbes Jahr und außerdem ist das Geschäftsjahr != Kalenderjahr 2013

 

Meine Eingabemaske in SSE2004 sieht aus wie im Anhang.

 

1) Reicht es, wenn ich die in der SE die Steuerbescheinigung der Bank mit dem ausl. Fond angebe? Also kann ich alle anderen Konten/Depots ignorieren, wenn diese korrekt versteuert werden? Oder muss ich alles andere auch aufführen, wenn ich Anlage KAP abgebe? Ich denke (und hoffe!), nicht oder?

 

2) Kann ich o.g. Betrag X in die SE übernehmen? Habe ich in meiner Ausführung dazu einen Denkfehler oder ist der angegebene Wert in der Steuerbescheinigung der Bank komplett falsch/wertlos?

 

3) Welche Zeilen muss ich denn nun wirklich ausfüllen? (siehe Screenshot) Trage ich nur Zeile 17 ein? Was hat es mit Zeile 54 auf sich, die mit einem Betrag unter 5 Euro auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen ist?

 

4) Was trage ich für Zeile 14 ein? Bezieht sich das nur auf die Bank (wo ich letztes Jahre keinen Freibetrag beansprucht habe) oder trage ich da 801 Euro ein?

 

 

Entscheidend ist, welche Anzahl am Thesaurierungsstichtag im Depot waren, ob einen Tag oder ein Jahr vorher gekauft wurde ist irrelevant.

1) Es reicht nur die Thesaurierung zu erklären, dann DARF aber NICHT Günstigerprüfung angekreuzt werden.

2) Wenn der Betrag sich aus Bundesanzeiger x Anzahl am Stichtag ermittelt, kann es übernommen werden.

4) Damit der Freibetrag nicht doppelt gewährt wird, muss die Inanspruchnahme bei allen nicht erklärten Kapitalerträgen angegeben werden. Wenn also auf dem Tagesgeldkonto der Freibetrag voll verbraucht wurde, kommt dort EUR 801 rein.

 

Gruß

Taxadvisor

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TTT

Vielen Dank für deine Antwort. Das hat mir schon mal sehr weiter geholfen!

 

Also muss ich eigentlich nur alle Steuerbescheinigungen von den Banken erfassen, bei denen ich einen Teil des Freibetrags in Anspruch genommen habe und bei den ausländischen Thesaurierungen den Bundesanzeiger wie beschrieben prüfen. Leider fehlt mir dazu aktuell noch die Bescheinigung der DKB, die wohl erst im Laufe des Monats eintreffen wird...

 

Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist, ist wie sich der Thesaurierungsstichtag definiert. Ist das abhängig von den jeweiligen Geschäftsjahresende des Fonds und der Veröffentlichung der Daten?

Also im Falle des Fonds im Anhang wäre dieser Stichtag der 30.09.2013 und ich muss entsprechend meinen Anteil am Fond, den ich zu diesem Zeitpunkt gehalten habe, versteuern?

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cpandrea

Hallo

 

es ist mir nicht klar, ob eventuelle gezahlte Stückzinsen sowie gezahlte Zwischengewinne auf einem ausländischen Depot als Verluste zu betrachten sind und dann auch in der KAP Zeile 20 angebeben werden müssen.

 

vielen Dank im voraus

 

cpandrea

 

 

 

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