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irmur

Ausländisch thesaurierende Fonds nachversteuern?

Empfohlene Beiträge

irmur
· bearbeitet von irmur

Hallo,

kann man ausländisch thesaurierende Fonds nachversteuern?

Viele Grüße

Irmur

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shelby
· bearbeitet von shelby

hallo und willkommen,

 

in dem Fall würde ich zum Gang zum Steuerberater raten!

Nachdeklarierung, bzw. Selbstanzeige, sollte dann schliesslich auch richtig richtig gemacht werden. Das geht nunmal nur mit Fachmann. Sollte danach nämlich doch noch entdeckt werden, dass was fehlt, dann hast du richtigen Ärger am Hals.

 

Wie hoch wäre denn die Summe an Steuer für 2012? Mein Steuerberater hat mir ggü. mal eine Geringfügigkeitsgrenze erwähnt... vllt. können sich da aber eher die Spezialisten genauer zu äussern.

 

Viel Erfolg jedenfalls

 

 

edit: oh, sehe gerade Thesaurierung unter 250€, ergäbe also im schlimmsten Fall eine Steuer von ca.66€ plus Kirchensteuer. Ich glaube das wäre nicht mehr abgedeckt.

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irmur
· bearbeitet von irmur

Vielen Dank.

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reckoner

Hallo,

 

was meinst du denn eigentlich mit "nachversteuern"? Für welches Jahr? Hast du dort schon eine Erklärung abgegeben?

 

Stefan

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shelby

die wesentlichen Infos wurden wegeditiert, das ist natürlich sehr hilfreich für potentielle weitere Vorschläge.

Aber es ging um Erträge aus 2012 die nicht angegeben wurden. Frage war ob man die nun in der Erklätung für 2013 mit angeben kann oder so ähnlich.

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reckoner

Hallo,

 

die wesentlichen Infos wurden wegeditiert, das ist natürlich sehr hilfreich für potentielle weitere Vorschläge.
Oh, danke, aber was soll solch ein Mist?

Eigentlich dürfte man ja jetzt gar nicht mehr helfen ... - aber gut, ich will mal nicht so sein.

 

Ich sehe keine Probleme, wenn der Betrag einfach nachgemeldet wird (Begründung: Mir wurde erst jetzt bekannt, dass die Abgeltungsteuer doch nicht vollumfänglich ist, den entsprechenden Hinweis auf der Steuerbescheinigung hatte ich überlesen - oder so ähnlich), bei solch' kleinen Summen kräht da kein Hahn nach, es kommt ein neuer Bescheid und fertig.

 

Stefan

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knoppix
· bearbeitet von knoppix

Aber so lange für die Erträge den Sparerpauschbetrags von 801 € / 1602 € (ledig/verheiratet) für 2012 nicht überschreiten, sollte das ganze doch (relativ) egal sein.

Ich würde die Belege einfach kommentarlos der Steuererklärung für 2013 mit beilegen, wenn die bereits gemeldeten Kapitalerträge 2012 + die Thesaurierung von ca. 250 € die 801 € / 1602 € (ledig/verheiratet) nicht überschreiten.

Immerhin geht es hierbei um thesaurierende Fonds - d.h. die Abgeltungssteuer fällt erst an, wenn die Fonds wieder verkauft werden... Oder sehe ich das komplett falsch?

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otto03

 

Immerhin geht es hierbei um thesaurierende Fonds - d.h. die Abgeltungssteuer fällt erst an, wenn die Fonds wieder verkauft werden... Oder sehe ich das komplett falsch?

 

ja

 

PS

Könntest du den fontmix bitte unterlassen, danke

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reckoner

Hallo,

 

Immerhin geht es hierbei um thesaurierende Fonds - d.h. die Abgeltungssteuer fällt erst an, wenn die Fonds wieder verkauft werden... Oder sehe ich das komplett falsch?
Auch von mir ein JA, das siehst du falsch. Zu diesem Thema gibt es aber schon einen - nein sogar mehrere - Threads hier im Forum, das ist schon zigmal durchgekaut.

 

Aber so lange für die Erträge den Sparerpauschbetrags von 801 € / 1602 € (ledig/verheiratet) für 2012 nicht überschreiten, sollte das ganze doch (relativ) egal sein.
Erstmal war das hier doch gar nicht der Fall (oder? - aber vielleicht stand das ja auch in dem gelöschten Text?).

Und zweitens wäre es gerade für den Fall wenn die thesaurierten Erträge unter den Sparer-Pauschbetrag fallen ratsam, diese trotzdem zu erklären. Wie soll man sonst beim Verkauf nachweisen, dass man schon versteuert hat? Imho könnte das sonst - nach vielleicht 10 Jahre oder so - ein böses Erwachen geben.

 

Stefan

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