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BU kündigen/Beitragsfrei

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DvD

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt:

 

Meine Frau und ich haben beide eine BU und eine Riester Rente. Alle Verträge laufen ab dem 01.11.2013. Nun hatten wir Januar um eine Beitragsfreistellung der beiden( 4) Verträge gebeten und unserem Verischerungsmenschen mitgeteilt.

Dieser meinte das es kein Problem sei und das es für den Zeitraum von 5 Monaten direkt in der Bezirksdirektion entschieden wird. Also sollte die Beitragsfreistellung ab dem 01.02.2014 laufen bis zum 30.06.2014.

Nur hat die Versicherung weiter für die BU abgebucht bei uns. Das habe ich dann wieder unserem Vermittler mitgeteilt und er meinte er klärt das ab, dass kann manchmal sein das es etwas von den Abteilungen her durcheinander geht.

Jetzt hat die Versicherung wieder abgebucht und natürlich den komplett ausstehenden Betrag. Jetzt hab ich selbst in der Zentrale angerufen und da wurde mir gesagt, dass die BU nicht Beitragsfrei gestellt werden kann. Darüber habe ich auch einen Brief bekommen, dass kann sein das ich diesen nicht genau beachtet habe, da ich meinem Vermittler vertraut habe.

 

Daher zu meiner Frage: Wie kann ich eventuell meine BU + die Riester kündigen? Gibt es da Fristen oder ähnliches? Nicht das ich es jetzt unbedingt will, aber drüben nachdenken möcht ich schon.

Aus diesen Bedingungen wird man ja nicht schlau, also ich zumindest nicht.crying.gif

 

Danke für eure Hilfe

 

Gruß

DvD

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tyr

Zur Beitragsfreistellung der BU: das ist, wenn es eine SBU ist, nach meinem Verständnis nur zeitweise und als Ausnahme möglich, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit. Einfach in die Versicherungsbedingungen schauen, dort sollte das doch klar geregelt sein.

 

Wie man die Verträge kündigt steht ebenfalls in den Versicherungsbedingungen. Risikoversicherungen wie eine BU kann man nach Belieben kündigen, wenn man die Vor- und Nachteile dieses Schrittes sorgfältig abgewägt hat. Einen Riestervertrag würde ich nicht kündigen, sondern nur entweder beitragsfrei stellen oder das Riestervermögen in einen neuen Riestervertrag übertragen. Eine Riestervertragskündigung in der Ansparphase wäre eine förderschädliche Verwendung, dann fließen die Zulagen wieder an den Staat zurück und die Steuervorteile sind zurück zu erstatten. Nicht gut.

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Matthew Pryor
Zur Beitragsfreistellung der BU: das ist, wenn es eine SBU ist, nach meinem Verständnis nur zeitweise und als Ausnahme möglich, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit
An dieser Stelle möchte ich dich korrigieren.Da der konkrete Anbieter nicht bekannt ist,ist meine Antwort allgemein gehalten,da nicht alle Anbieter gleichermaßen verfahren.

Grundsätzlich ist eine Beitragsfreistellung nicht nur befristet möglich,ich kann diese auch unbefristet beantragen.Dann wird eine prämienfreie Versicherungssumme berechnet und die versicherte Rente sinkt entsprechend.

Der Knackpunkt ist dann eher an anderer Stelle zu finden:Um eine Beitragsbefreiung zu beantragen,muss (je nach Anbieter wiederum unterschiedlich geregelt) eine jährliche Mindestrente (bspw. 600€) verbleiben.

Ist das nicht der Fall,kommt ein evtl. vorhandener Rückkaufswert zur Auszahlung und der Vertrag gilt als beendet.

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DvD

Hallo,

danke für die Antworten. Aber besteht nicht die Möglichkeit die BU ohne Versicherungsschutz kurzfristig ruhen zu lassen?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Warum möchtest du denn ohne Versicherungsschutz dastehen,wenn du die Möglichkeit hast,andere Optionen wahrzunehmen?Ich muss allerdings gestehen,dass es mit Blick auf die sehr kurze bisherige Vertragslaufzeit schwierig werden dürfte,eine Beitragspause im Sinne einer Beitragsstundung/vorübergehenden Aussetzung der Beitragszahlung in Anspruch nehmen zu können.Auch bei der Barmenia.

Das hängt in diesem deinen Fall ausschließlich vom Goodwill des Versicherers ab,eine bedingungsseitig geregelten Anspruch wirst du eher nicht haben.

 

 

 

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