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bruzzler

BU wechseln

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bruzzler
· bearbeitet von bruzzler

Hallo,

 

ich habe gerade mal einen BU Vergleich gemacht und da kamen deutlich günstigere Angebote raus als ich im Moment zahle. Habe auch nur bei Check24 geschaut und nur 5* Anbieter ausgewählt.

 

Im Moment habe ich folgendes:

 

Alte Leipziger SecurAl BV10

Kosten: 88,30 Garantierte BU-Rente: 2173,30

 

Als Vergleichsanbieter habe ich zb.

Die Bayrische (Tarif: BU PROTECT Komfort (14709), 63€, oder Prestige, 80€)

LV1871: 77€

Volkswohlbund: 80,71

WWK: 67€

Was denkt ihr? Ist meine BU zu teuer?

Zu mir: 33 Jahre, Laufzeit bis 65, Dipl. Kaufmann, Nichtraucher,

Danke und Grüße

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die "5 Sterne" Anbieter haben hinsichtlich der Qualität des Bedingungswerks wenig gemeinsam.

 

WWK und Volkswohlbund im Vergleich zur AL ist ein wenig Daihatsu Copen versus 5er BMW. Daihatsu ist billiger, richtig.

 

Die TopTarife von LV1871 und Bayrische sind in etwa auf einem vergleichbaren Level. Das Nichtraucher wirkt sich nur bei der LV1871 aus, die hat auch keine Berufsgruppen im klassischen Sinne.

 

Listenpreise bei BUs sind ohnehin nichts wert. Es können Gesundheitszuschläge oder Risikoaufschläge (Berufsbezeichnung bspw. abweichend) dazu kommen. Allerdings hätte ein Diplom Kaufmann bei der AL ganz gute Chancen 1++ gestuft zu werden, aktuell bist du "nur" 1+.

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bruzzler
· bearbeitet von bruzzler

Die TopTarife von LV1871 und Bayrische sind in etwa auf einem vergleichbaren Level. Das Nichtraucher wirkt sich nur bei der LV1871 aus, die hat auch keine Berufsgruppen im klassischen Sinne.

 

Listenpreise bei BUs sind ohnehin nichts wert. Es können Gesundheitszuschläge oder Risikoaufschläge (Berufsbezeichnung bspw. abweichend) dazu kommen. Allerdings hätte ein Diplom Kaufmann bei der AL ganz gute Chancen 1++ gestuft zu werden, aktuell bist du "nur" 1+.

 

Meinst du vergleichbar zueinander oder zur AL?

Ich bin 1++ eingestuft.

Lohnt hier nachverhandeln oder ist sowas bei ner BU nicht möglich?

VG

 

Edit: Sehe, dass ich 110€ zahle, da 25% Zuschlag Gesundheit...

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Gerald1502

Edit: Sehe, dass ich 110€ zahle, da 25% Zuschlag Gesundheit...

Und da willst Du wechseln, obwohl scheinbar Vorerkrankungen vorliegen? Die Bedingungen sind bei einer BU am Wichtigsten, als der Preis.

 

P.s. Über Vergleichsportale kann man höchstens Tarife vergleichen, aber darüber schließt man definitiv keine existenzsichernde Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

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bruzzler

Edit: Sehe, dass ich 110€ zahle, da 25% Zuschlag Gesundheit...

Und da willst Du wechseln, obwohl scheinbar Vorerkrankungen vorliegen? Die Bedingungen sind bei einer BU am Wichtigsten, als der Preis.

 

Ja, weil diese Krankheit nicht mehr vorliegt bzw. seit mehr als 5 Jahren keine Behandlung notwendig war...

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Gerald1502

 

Und da willst Du wechseln, obwohl scheinbar Vorerkrankungen vorliegen? Die Bedingungen sind bei einer BU am Wichtigsten, als der Preis.

 

Ja, weil diese Krankheit nicht mehr vorliegt bzw. seit mehr als 5 Jahren keine Behandlung notwendig war...

War aber im 1. Beitrag, der nur mangelhaft informiert hat, nicht erwähnt worden. Hast Du mit Deinem bisherigen versicherer mal darüber gesprochen?

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polydeikes

Kommt auf die Krankheit an. Eine Neubeurteilung ist im Rahmen einer Nachschau prinzipiell möglich.

 

Wann wurde der Vertrag denn abgeschlossen? Beitrag für die BU Rente passt iwie nicht wirklich zu 1++ ...

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bruzzler

Ja, weil diese Krankheit nicht mehr vorliegt bzw. seit mehr als 5 Jahren keine Behandlung notwendig war...

War aber im 1. Beitrag, der nur mangelhaft informiert hat, nicht erwähnt worden. Hast Du mit Deinem bisherigen versicherer mal darüber gesprochen?

 

Nein, dachte nicht, dass das in Frage kommt. dieser Versicherer "kennt" die Krankheit ja, bei einem neuen müsste ich es ja nicht angeben.

Aber wenn ihr meint, dass es was bringen könnte?

 

 

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Gerald1502

Nein, dachte nicht, dass das in Frage kommt. dieser Versicherer "kennt" die Krankheit ja, bei einem neuen müsste ich es ja nicht angeben.

Aber wenn ihr meint, dass es was bringen könnte?

Deine ganze Vorgehensweise ist sehr fragwürdig und nicht nachvollziehbar. Du hast ja schon einen Versicherer mit hier im Forum recht oft erwähnten guten Bedingungen und willst mittels Vergleichsportal einfach so wechseln, um mal eben etwas an Beitrag einzusparen und nebenbei eine Krankheit nicht angeben, die möglicherweise eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung mitsich zieht, OHNE vorher den eigenen Versicherer kontaktiert zu haben, um die Beitragssteigerung wieder herausnehmen zu lassen.

 

Überlege selber, ob diese Vorgehensweise so korrekt ist und Du Dir über die Nachteile im Klaren bist?

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bruzzler

Deine ganze Vorgehensweise ist sehr fragwürdig und nicht nachvollziehbar. Du hast ja schon einen Versicherer mit hier im Forum recht oft erwähnten guten Bedingungen und willst mittels Vergleichsportal einfach so wechseln, um mal eben etwas an Beitrag einzusparen und nebenbei eine Krankheit nicht angeben, die möglicherweise eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung mitsich zieht, OHNE vorher den eigenen Versicherer kontaktiert zu haben, um die Beitragssteigerung wieder herausnehmen zu lassen.

 

Überlege selber, ob diese Vorgehensweise so korrekt ist und Du Dir über die Nachteile im Klaren bist?

 

So war das nicht gemeint. Oft sind halt die Gesundheitsfragen nur bis zu den letzten 5 Jahren. Also wenn in diesem Zeitraum keine Behandlung erfolgt ist, muss ich diese auch nicht angeben. Das hat nichts mit vorvertragl. Anzeigepflicht zu tun. Natürlich würde ich mir nach wie vor genau die Bedingungen durchlesen und vergleichen, das war nur eine erste Anlaufstelle.

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Gerald1502

So war das nicht gemeint. Oft sind halt die Gesundheitsfragen nur bis zu den letzten 5 Jahren. Also wenn in diesem Zeitraum keine Behandlung erfolgt ist, muss ich diese auch nicht angeben. Das hat nichts mit vorvertragl. Anzeigepflicht zu tun. Natürlich würde ich mir nach wie vor genau die Bedingungen durchlesen und vergleichen, das war nur eine erste Anlaufstelle.

Mag sein. Mit Deinem Thema hast Du aber vielen Usern, die das hier lesen gezeigt, was man falsch machen kann und ich denke, dass meine mahnenden Worte da hoffentlich geholfen haben. Jetzt bist Du am Zug es mit Deinem aktuellen Versicherer zu klären, mittels Neubeurteilung im Rahmen einer Nachschau, die Beitragssteigerung herausnehmen zu lassen.

 

Kannst uns ja das Ergebnis dann mitteilen. ;)

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Der Ansicht kann man sein, geht aber in die Hose, weil es voraussichtlich eine vorsätzliche Verletzung der VVA ist. Schließlich wurde bereits ein BU Vertrag zu erschwerten Bedingungen angenommen. (angabepflichtig)

 

Darüber hinaus ist ein HIS Eintrag ggf. bereits erfolgt (je nach Krankheit), stationäre Behandlung wäre meist über 10 Jahre relevant.

 

Aber kennen wir ja von deinen anderen Threads, du hast deine eigene Sichtweise. Die gönne und lasse ich dir, viel Erfolg.

 

edit: Dieser Beitrag bezog sich nicht auf Gerald, der zwischenzeitlich gepostet hatte.

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bruzzler

Danke, habt mir beide weitergeholfen, so werde ich es machen. Ich rede mit dem Anbieter und werde berichten.

@poly: danke, das wusste ich noch nicht, somit habe ich dazu gelernt.

 

Trotzdem wäre es schön, auch bei Nichtwissen nicht immer den "abfälligen" Ton zu wählen, ein einfacher Hinweis ist hier völlig ausreichend.

Danke dennoch und schönen Abend allen zusammen :)

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Gerald1502

Danke, habt mir beide weitergeholfen, so werde ich es machen. Ich rede mit dem Anbieter und werde berichten.

Dann haben die mahnenden und direkten Worte bei Dir Gehör gefunden. :thumbsup: Das sah vorher alles sehr naiv aus, wie Du vorgehen wolltest. Damals hattest Du ein Thema zu einer Debeka Berufsunfähigkeitsversicherung eröffnet. Wie kam es, dass Du Dich dann für die Alte Leipziger entschieden hast? Damals hast Du auch keine Vorerkrankungen genannt. Wie Du siehst birgt sowas große Risiken und kann nach hinten losgehen.

 

Für helfende Mitglieder sind fehlende Angaben nicht gut.

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polydeikes

Du erwartest diverse kostenlose Tipps vom Forum zu zig Themen, beteiligst dich aber selbst nicht wirklich helfend am Forum. In deinen Threads fehlen häufig selbst die minimalsten Angaben. Gem. deiner eigenen Aussage aus dem anderen Thread ist das Forum ja genau dafür da ...

 

Die Formulierung bei "Nichtwissen" wäre mind.:"müsste ich vielleicht nicht angeben"

 

Du weisst es in deinen Aussagen aber prinzipiell ganz genau, da musst du dir etwas Ironie schon gefallen lassen.

 

Ebenso amüsant finde ich das Bedingungen "genau durchlesen und vergleichen". Ich wage mal die dreiste Behauptung: Wärest du dazu in der Lage, hättest du nicht Eingangs mit "alle haben 5 Sterne" argumentiert. ;)

 

Insofern gilt das alte Prinzip, "wie es in den Wald reinschallt ..."

 

Unhöflich wollte ich allerdings nicht sein. Sollte es unhöflich herüber gekommen sein, bitte ich um Entschuldigung für meine direkte Art. Beabsichtigt war nur eine bissige Ironie.

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bruzzler
· bearbeitet von bruzzler

Du erwartest diverse kostenlose Tipps vom Forum zu zig Themen, beteiligst dich aber selbst nicht wirklich helfend am Forum. In deinen Threads fehlen häufig selbst die minimalsten Angaben. Gem. deiner eigenen Aussage aus dem anderen Thread ist das Forum ja genau dafür da ...

 

Die Formulierung bei "Nichtwissen" wäre mind.:"müsste ich vielleicht nicht angeben"

 

Du weisst es in deinen Aussagen aber prinzipiell ganz genau, da musst du dir etwas Ironie schon gefallen lassen.

 

Ebenso amüsant finde ich das Bedingungen "genau durchlesen und vergleichen". Ich wage mal die dreiste Behauptung: Wärest du dazu in der Lage, hättest du nicht Eingangs mit "alle haben 5 Sterne" argumentiert. ;)

 

Insofern gilt das alte Prinzip, "wie es in den Wald reinschallt ..."

 

Unhöflich wollte ich allerdings nicht sein. Sollte es unhöflich herüber gekommen sein, bitte ich um Entschuldigung für meine direkte Art. Beabsichtigt war nur eine bissige Ironie.

 

Ich lasse euch morgen mal meine detaillierte Auswertung meiner BU Auswahl vor 2 Jahren zukommen. Der Anhang wurde aus dem damaligen Beitrag leider gelöscht. Vielleicht seht ihr mich dann etwas anders.

Bis morgen :)

 

Edit: Hier :)

CCF19042014.pdf

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Benji

Diese "Checkliste" finde ich sehr interessant. Hast du die selber erstellt oder gibts da eine Vorlage für?

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bruzzler
· bearbeitet von bruzzler

Diese "Checkliste" finde ich sehr interessant. Hast du die selber erstellt oder gibts da eine Vorlage für?

Die habe ich selbst erstellt vor 2 Jahren, als ich mich um die BU gekümmert habe. Ich habe halt die für mich wichtigen Punkte zusammengestellt (jeweils aus den Antragsformularen / Bedingungen) und durch Internetrecherche (wie Solidität und Prozessquote). Die Grundinfos, welche Anbieter generell gut sind, habe ich durch Suche in diesem Forum zusammengestellt. Urprünglich wollte ich dann zur Allianz, die haben mich aber abgelehnt, die AL hat nen Zuschlag von 25% gemacht ohne Ausschlüsse.

 

Edit: Hier mal die Infos von damals, was ich gefunden habe bzgl. Ratings und Prozessquoten der Anbieter, gibts aber bestimmt neueres.

BURating750.pdf

 

ProzessquotenBU_1009.pdf

 

 

 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Diese "Checkliste" finde ich sehr interessant. Hast du die selber erstellt oder gibts da eine Vorlage für?

Die habe ich selbst erstellt vor 2 Jahren, als ich mich um die BU gekümmert habe. Ich habe halt die für mich wichtigen Punkte zusammengestellt (jeweils aus den Antragsformularen / Bedingungen) und durch Internetrecherche (wie Solidität und Prozessquote). Die Grundinfos, welche Anbieter generell gut sind, habe ich durch Suche in diesem Forum zusammengestellt. Urprünglich wollte ich dann zur Allianz, die haben mich aber abgelehnt, die AL hat nen Zuschlag von 25% gemacht ohne Ausschlüsse.

 

Edit: Hier mal die Infos von damals, was ich gefunden habe bzgl. Ratings und Prozessquoten der Anbieter, gibts aber bestimmt neueres.

 

 

 

Hallo,

 

eigentlich wollte ich ja zu dieser immer wieder auftauchenden Prozessquote nichts mehr sagen - da das Teil aber schon wieder ganz oft herunter geladen wurde, mach ichs doch nochmal, um grösseres Unheil zu verhindern innocent.gif

 

Prozessquote:

Keine genormte, einheitlich definierte Zahl, jede Gesellschaft meldet kunterbunt das an den abfragenden Redakteur, was sie für richtig hält.

Was ist ein zu zählender Antrag auf BU-Leistung?

Gesellschaft 1 zählt: " Hallo liebe Versicherung, ich bin wahrscheinlich BU. Schickt mir mal die Unterlagen" - bereits als Leistungsantrag

Gesellschaft 2 zählt: erst, wenn komplett alle angeforderten Unterlagen zur Leistungsprüfung vorliegen als Leistungsantrag.

 

Nehmen wir z.B. den Spitzenreiter aus der Übersicht: Hamburg-Mannheimer - jetzt ERGO.

Kurzes Outing: Habe selber vor vielen, vielen Jahren (=dunkles Kapitel in meiner Vergangenheit) für die Hamburg-Mannheimer / HMI Organisation im Nordhessischen Raum Vertrieb aufgebaut.

Was haben wir verkauft?

Eine Art Lebensversicherung mit eingebauter "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit" - so 50 DM - 100 DM Gesamtmonatsbeitrag war damals die Masse des Geschäftes, das seinerzeit 60% des gesamten HM-Umsatzes ausgemacht hat. Liege ich also nicht ganz falsch damit, wenn ich sage, dass wohl 40-50%

der Hamburg-Mannheimer BU Verträge solche "Lulli-pups" Verträge sind (Ist jetzt nicht abwertend gemeint, bezieht sich nur auf die Höhe der BU) - im Ergebnis wissen viele Kunden nach 5 Jahren gar nicht mehr, dass bei ihrem Vertrag überhaupt irgendwas mit BU abgesichert ist.

Habe selber zwei Kunden aus dieser Zeit, denen erst nach 5 oder 6 Jahren gesetzlicher Erwerbsminderungsrente eingefallen ist, dass da doch mal irgendwas bei der Hamburg-Mannheimer war mit BU.....

In der Statistik der Hamburg-Mannheimer tauchen diese Verträge aber dennoch als vollwertiger BU Vertrag auf und werden auch so in der Statistik gezählt.

 

Wenn jetzt die Hamburg-Mannheimer zusätzlich noch nach Schema Gesellschaft Nr 1 (s.o.) ihre Leistungsanträge zählt, dann ist mir schon klar, warum die Prozessquote so überraschend niedrig ist:

Wer - von der vorzugsweise bedienten Zielgruppe - ist denn überhaupt in der Lage, den ca. 30-40 seitigen Fragebogen auszufüllen, den er geschickt bekommt, wenn er erstmalig eine BU Leistung beantragt?

Wer - von denen, die das gemacht haben - ist bei den geringen versicherten Rentenleistungen bereit, notfalls Klage zu führen, wenn mit dem ersten Standard-Antwortschreiben seine Rente abgelehnt wird?

Daraus aber jetzt eine "einfache, unkomplizierte Regulierungspraxis" her zu leiten - das ist schon ein wenig heftig.blushing.gif

 

Die Liste solcher Ungereimtheiten, die im Ergebnis zu einer sog. "Prozessquote" führen lässt sich nahezu beliebig verlängern.

 

Soll jetzt aber kein Plädoyer gegen die HM werden: Will damit nur sagen, solange es keine genormten, einheitlichen Regeln an dieser Stelle gibt, sagt eine "Prozessquote" über die Qualität des BU Versicherers ungefähr genauso viel aus, wie die Schuhgrösse des Vorstandes -

dividiert durch das Lebensalter seiner Sekretärin.

 

Und selbst, wenn man daraus irgendetwas heraus lesen könnte: Wer sagt, dass in 5, 10 Jahren das Ergebnis noch ähnlich sein wird? - Kann ich bei einem Leistungsfall in 13 Jahren aus einer vermeintlich guten Prozessquote im Jahre 2014 irgendeinen Rechtsanspruch

herleiten? Da gibt es eine Reihe von definitiv aussagekräftigeren und wichtigeren Merkmalen als dieser selbstgebastelte Marketing-Knaller.

 

Allen noch ein geruhsames Osterfest!

 

Edit: Die beiden Anhänge aus dem Zitat rausgenommen

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Du erwartest diverse kostenlose Tipps vom Forum zu zig Themen, beteiligst dich aber selbst nicht wirklich helfend am Forum. In deinen Threads fehlen häufig selbst die minimalsten Angaben. Gem. deiner eigenen Aussage aus dem anderen Thread ist das Forum ja genau dafür da ...

 

Die Formulierung bei "Nichtwissen" wäre mind.:"müsste ich vielleicht nicht angeben"

 

Du weisst es in deinen Aussagen aber prinzipiell ganz genau, da musst du dir etwas Ironie schon gefallen lassen.

 

Ebenso amüsant finde ich das Bedingungen "genau durchlesen und vergleichen". Ich wage mal die dreiste Behauptung: Wärest du dazu in der Lage, hättest du nicht Eingangs mit "alle haben 5 Sterne" argumentiert. ;)

 

Insofern gilt das alte Prinzip, "wie es in den Wald reinschallt ..."

 

Unhöflich wollte ich allerdings nicht sein. Sollte es unhöflich herüber gekommen sein, bitte ich um Entschuldigung für meine direkte Art. Beabsichtigt war nur eine bissige Ironie.

 

Ich lasse euch morgen mal meine detaillierte Auswertung meiner BU Auswahl vor 2 Jahren zukommen. Der Anhang wurde aus dem damaligen Beitrag leider gelöscht. Vielleicht seht ihr mich dann etwas anders.

Bis morgen :)

 

Edit: Hier :)

CCF19042014.pdf

 

Moin @bruzzler,

 

nur kurz zu der Übersicht:

Respekt für die Arbeit, aaaber - nach der Liste wären ungefähr 80-90% aller Gesellschaften in Frage gekommen - hätte zwar die Auswahl vergrössert, aber nicht leichter gemacht. Fällt mir wieder mein Vergleich mit dem Autokauf ein....

Richtige Qualitätskriterien, die im Ernstfall über Leistung oder Nichtleistung entscheiden, kann ich da leider nicht erkennen.

Nichtsdestotrotz ist im Ende ein vernünftiges Ergebnis heraus gekommen. (Blinder Mann braucht auch mal nen Korn --- Tschuldigung der musste jetzt einfach raus - nicht abwertend gemeint!cool.gif

 

Aber:

Wenn ich lese: Allianz hat abgelehnt, A.L. wollte 25% Risikozuschlag, dann habe ich so meine Zweifel, ob Du mit Deinem Ansatz: "Da war die letzten 5 Jahre nichts mehr" nicht sehr hoch pokerst!

 

Solltest Du sehr, sehr genau abklären, ob das Krankheitsbild definitiv ausgeheilt/verschwunden ist - vor allem, ob das aus deiner Krankenakte auch genaus so heraus zu lesen ist! - kann mächtig schnell ins Auge gehen.

(Stichwort: Dauer-Anamnesen in den Arztakten, sowas wird häufig über Jahre hinweg "durchgeschleift")

Konnte jetzt insgesamt nicht heraus lesen, wie lange die damalige Antragstellung her wer. (2 Jahre? Unterlagen von Morgen+Morgen sind aus 2009..)

 

Ansonsten hat Polydeikes natürlich recht:

Der Allianz Antrag (so es denn einer war) ist natürlich in der HIS registriert - Hier einfach mal nachfragen, was da gespeichert ist.

 

Auch wenn die Alte Leipziger nicht aktiv/passiv am HIS Datenverkehr teilnimmt, ist natürlich dennoch die Frage nach evtl. in den letzten 5 Jahren gestellten Anträgen mit Zuschlag, Ablehnung etc. wahrheitsgemäss zu beantworten und kann durch aus zum

Stolperstein bei einem Neu-Abschluss werden.

 

Insgesamt eine spannende Baustelle!

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polydeikes

Ist halt wie es ist. Wollte auch nicht extra drauf eingehen, da es ja doch nur wieder in einer Diskussion ausartet. Checklisten gibts wie Sand am Meer für BUs. Die Stiftung Warentest will für ihre Checkliste Geld haben.

 

Was so eine Checkliste nützen soll, ich weiss es nicht.

 

Klar kann man prüfen, ob es einen Verzicht auf abstrakte Verweisung gibt. Aber den haben erst einmal alle Gesellschaften. Ob der Verzicht durch die Hintertür eingeschränkt ist, wurde natürlich nicht geprüft. Abstrakte Verweisung ist nicht wirklich ein Thema der Berufsunfähikeit, per Definition ein Thema der Erwerbsunfähigkeit ... sinngemäß. Man will aber seinen Beruf absichern und da ist schon relevant, welche Möglichkeiten das Bedingungswerk diesbezüglich bietet.

 

Die Ausgestaltung der konkreten Verweisung wurde gleich gar nicht berücksichtigt. Auch nicht wie die über die Hintertür wieder zu Ungunsten des VN verändert werden kann, bspw. durch Ausscheiden aus dem Berufsleben.

 

Das keine Gesellschaft von der VVG bedingten 6 Monate Regelung nach oben abweicht ist auch klar, es macht keinen Sinn das zu prüfen. Andere Teile der BU Definition wurden nicht geprüft, bspw. Kräfteverfall.

 

Auch die Regelungen zur Arztanordnungsklausel sind eben nicht gleich zwischen bspw. AL und Allianz, letztere weitet in Details den Verzicht nicht aus.

 

Teilweise sind die vorgenommenen Einschätzungen auch falsch. Die Allianz verzichtet nicht auf Par. 163 VVG, bekommt unter diesem Punkt aber die gleiche Punktzahl wie die AL, schlichtweg falsch. Sinngemäß auch die Angaben zu den Karenzzeiten ... schlichtweg falsch.

 

Viele andere, relevante Punkte, wurden gar nicht berücksichtigt. Wie sieht es bspw. mit den Meldepflichten im Leistungsfall aus? Da liegen Welten zwischen Allianz und AL. Würde mich als Versicherungsnehmer schon interessieren, wie es im Leistungsfall von statten geht. Definitiv mehr als die Erkenntnis, dass alle Gesellschaften auf abstrakte Verweisung verzichten.

 

 

Usw. ... Usf. ...

 

 

---

 

Bzgl. der angesprochenen Downloadzahlen:

So eine Checkliste scheint eine einfache Lösung zu sein ... vermutlich. Das es eine praktikable Lösung ist - zumindest in der Umsetzung - bezweifle ich mal vorsichtig und höflich.

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