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HaRaS1983

Kind versichern // PKV oder GKV

Empfohlene Beiträge

HaRaS1983
· bearbeitet von HaRaS1983

Hallo Zusammen,

 

wir werden in einigen Monaten unser erstes Kind erwarten - Thema ist nun die Krankenversicherung.

 

Status: Ich, männlich, angestellt, pflicht gesetzlich versichert

Frau, angestellt, PKV Versicherung.

 

Wir würden das Kind gerne über mich in der GKV versichern- ist das möglich? Soweit ich verstanden habe ist das nicht möglich, wenn wir verheiratet wären... sind wir aber nicht und daher sollte das machbar sein oder?

 

Gruß

HaRaS

 

Ich habe dazu folgende Seite gefunden: http://www.vaeter.nr...ndex.php#Frage5

 

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, können die Eltern frei entscheiden, ob das Kind über die Mutter oder den Vater versichert wird. Soll es bei der Krankenkasse oder privaten Versicherung des Vaters aufgenommen werden, wird eine (beglaubigte) Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung benötigt.

Leider stehen im Internet unterschiedliche Informationen und habe nun keinen Durchblick mehr -.-

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Peter Wolnitza

Hallo Zusammen,

 

wir werden in einigen Monaten unser erstes Kind erwarten - Thema ist nun die Krankenversicherung.

 

Status: Ich, männlich, angestellt, pflicht gesetzlich versichert

Frau, angestellt, PKV Versicherung.

 

Wir würden das Kind gerne über mich in der GKV versichern- ist das möglich? Soweit ich verstanden habe ist das nicht möglich, wenn wir verheiratet wären... sind wir aber nicht und daher sollte das machbar sein oder?

 

Gruß

HaRaS

 

Ich habe dazu folgende Seite gefunden: http://www.vaeter.nr...ndex.php#Frage5

 

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, können die Eltern frei entscheiden, ob das Kind über die Mutter oder den Vater versichert wird. Soll es bei der Krankenkasse oder privaten Versicherung des Vaters aufgenommen werden, wird eine (beglaubigte) Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung benötigt.

Leider stehen im Internet unterschiedliche Informationen und habe nun keinen Durchblick mehr -.-

 

 

 

Hallo, das hängt von mehreren Faktoren ab.

 

Vermutlich ist das Einkommen Deiner Frau oberhalb der JAEG und ihr Einkommen dauerhaft höher als Deines?

Wenn das der Fall ist UND Ihr verheiratet seid, besteht keine Möglichkeit, das Kind beitragsfrei in der GKV des Vaters mitzuversichern.

Trifft einer der beiden Punkte nicht zu: könnt Ihr tatsächlich frei entscheiden.

 

Hier mal eine grafische Darstellung der Problematik - hoffe, das hilft weiter.

wo-sind-kinder-zu-versichern.pdf

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HaRaS1983
· bearbeitet von HaRaS1983

Hallo Peter,

 

ist alles korrekt was Du schreibst - ihr EInkommen ist höher, auch dauerhaft höher und über der JAEG. Wir sind allerdings nicht verheiratet und planen es auch vorerst nicht - puh endlich mal ein Vorteil nicht verheiratet zu sein.

Wir werden mal prüfen was es kostet das Kind bei der Debeka privat mitzuversichern und wenn uns das zu teuer ist läuft es halt über mich ^^

Danke für die beruhigende Meldung :D ich habe nämlich was von knapp 150€ Krankenversicherung/Monat Kind gelesen in der PKV.

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nightyhawk

Bei einem Verdienst der Frau über der JAEG empfehle ich, das Kind in der PKV zu versichern. Das ist im Sinne der Millionen Zahler in der GKV!

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Philchen

So wie du es schilderst besteht die Familienversicherung mit Geburt.

Um eine Karte zu bekommen, musst du deiner GKV die Geburt natürlich mitteilen.

Wenn ihr nie vorhabt zu heiraten, ist es damit getan. Solltet Ihr das mittelfristig vorhaben, empfehle ich eine Anwartschaft bei der Debeka (geht in solchen Fällen). Nach der Heirat ist dann eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Alternativ könnt ihr nach der Heirat das Kind auch freiwillig gesetzlich versichern.

 

Königsweg: Kind privat und gesetzlich versicheren! Das muss man aber wollen und bezahlen ;-)

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HaRaS1983

Bei einem Verdienst der Frau über der JAEG empfehle ich, das Kind in der PKV zu versichern. Das ist im Sinne der Millionen Zahler in der GKV!

 

sei beruhigt - ich bin nur knapp unter der JAEG und zahle genug Beiträge in der GKV - da ist es nur fair, dass ich mein Kind dort kostenlos versichern kann.

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andjessi

Bei einem Verdienst der Frau über der JAEG empfehle ich, das Kind in der PKV zu versichern. Das ist im Sinne der Millionen Zahler in der GKV!

 

Unfair ist, dass die GKV-Mitversicherung der Kinder durch den Steuerzahler finanziert wird, während der Versicherte (und ggf. hälftig der Arbeitgeber) für ein PKV-versichertes Kind den Beitrag alleine aufbringen muss.

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SM77

Unfair ist, dass die GKV-Mitversicherung der Kinder durch den Steuerzahler finanziert wird, während der Versicherte (und ggf. hälftig der Arbeitgeber) für ein PKV-versichertes Kind den Beitrag alleine aufbringen muss.

 

Das ist nicht unfair, sondern das Solidarprinzip der GKV. Und das wird nicht durch den Steuerzahler finanziert, sondern durch die Allgemeinheit der GKV-Versicherten. PKV-Versicherte finanzieren also gerade nicht die GKV-Kinder mit!

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slt63

Unfair ist, dass die GKV-Mitversicherung der Kinder durch den Steuerzahler finanziert wird, während der Versicherte (und ggf. hälftig der Arbeitgeber) für ein PKV-versichertes Kind den Beitrag alleine aufbringen muss.

 

Das ist nicht unfair, sondern das Solidarprinzip der GKV. Und das wird nicht durch den Steuerzahler finanziert, sondern durch die Allgemeinheit der GKV-Versicherten. PKV-Versicherte finanzieren also gerade nicht die GKV-Kinder mit!

 

 

"Zuschüsse werden vorübergehend kräftig gedrosselt

Die deutsche Bundesregierung plant, die Milliardenzuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorübergehend kräftigicon1.png zu drosseln. Der Bundeszuschuss soll angesichts des großen Finanzpolsters der GKV im kommenden Jahr um 2,5 auf 11,5 Milliarden Euro gekürzt werden, wie das Gesundheitsministerium in Berlin erklärte."

 

Bislang demnach 14.000.000.000 € p.a Zuschuß aus Steuermitteln. Und die haben wirklich nur die GKV-Versicherten bezahlt? Na wenn Du das glaubst.... :rolleyes:

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Sapine
Bundeszuschüsse werden aus Steuermitteln für versicherungsfremde Leistungen an die GKV (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft) gezahlt. Seit 2012 beträgt der Bundeszuschuss jährlich 14 Milliarden Euro. Im Jahr 2013 wird er zur Konsolidierung des Bundeshaushalts einmalig auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt. Diese Reduzierung des Bundeszuschusses führt nicht zu einer Kürzung der Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen, da mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013 zugleich ausreichende Finanzmittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem sieht das geltende Recht vor, dass der Bund ab dem Jahr 2015 Zahlungen zur Finanzierung des Sozialausgleichs leistet, deren Höhe im Jahr 2014 gesetzlich festgelegt wird.

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/finanzierung/finanzierungsgrundlagen-der-gesetzlichen-krankenversicherung.html

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Ramstein

Und warum zahlt der Staat z.B. für Mutterschaft und Schwangerschaft der PKV-Versicherten nicht?

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SM77

Ok, die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern wird dann ja tatsächlich durch den Steuerzahler gezahlt - wieder was dazu gelernt.

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HaRaS1983

war in dtl doch schon immer so - entweder viel verdienen und einem ist alles egal oder am besten nicht arbeiten

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SM77

Ich häng mich hier mal dran. Da wir gerade Nachwuchs bekommen haben, stellt sich die Frage, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert werden soll. Folgende Konstellation:

 

Vater: Freiwillig GKV-versichert (Arbeitnehmer; Einkommen über JAEG)

Mutter: Beihilfe+PKV (Beamtin)

 

Da wir nicht verheiratet sind, können wir uns aussuchen, wie wir das Kind versichern wollen. In der GKV könnte es kostenlos mitversichert werden (plus ggf. noch eine kleine Anwartschaft in der PKV). Alternative wäre Beihilfe (80%) + PKV (20%).

 

Bislang hatten wir die Lösung GKV+Anwartschaft präferiert. Jetzt kam mir jedoch der Gedanke ob es möglich ist, das Kind in der GKV zu versichern und zusätzlich in der PKV den ambulanten Teil abzudecken (nur 20% wegen Beihilfe). Damit wäre das Kind dann beim normalen Arztbesuch privat versichert (mit all seinen Vorteilen wie Terminvergabe) und ansonsten gesetzlich versichert (Zahnarzt, Krankenhaus) etc. Wäre solch ein Konstellation möglich oder ist eine derartige Doppelversicherung ausgeschlossen?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Wäre solch ein Konstellation möglich oder ist eine derartige Doppelversicherung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen.Alternative:GKV plus Zusatztarif.

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SM77

Ausgeschlossen.Alternative:GKV plus Zusatztarif.

 

Ok. Zusatzversicherung macht aus meiner Sicht wenig Sinn, da ja die Beihilfe 80% tragen würde, ich aber bei einer Zusatzversicherung für 100% zahlen müsste.

 

Gibt es hier gesetzliche Vorschriften, die solch eine Doppelversicherung nicht zulassen, oder mögen das die Versicherer nicht? Eine Bereicherung durch den VN ist ja durch die unterschiedlichen Abrechnungsverfahren eigentlich ausgeschlossen. Angenommen ich melde das Kind zuerst bei der GKV an. Danach bei der PKV mit der Anzeige, dass es bereits GKV-versichert ist. Wäre das nicht möglich, wenn die PKV dem zustimmt?

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Philchen
· bearbeitet von Philchen
Wäre solch ein Konstellation möglich oder ist eine derartige Doppelversicherung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen.Alternative:GKV plus Zusatztarif.

 

Warum?

Ich könnte auch sagen, ich sehen das anders ;-)

 

Es kommt erstmal darauf an, welcher Behilfeordnung SM77 unterliegt (Bund, Land, wenn Land welches?)

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SM77

Es kommt erstmal darauf an, welcher Behilfeordnung SM77 unterliegt (Bund, Land, wenn Land welches?)

 

Land Niedersachsen

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Pfennigfuchser

Damit wäre das Kind dann beim normalen Arztbesuch privat versichert (mit all seinen Vorteilen wie Terminvergabe)

Meinst Du wirklich, das lohnt sich?

 

Wir konnten und auch aussuchen, wie wir das Kind versichern und haben die GKV gewählt. Zusätzlich besteht eine PKV Anwartschaft (kostet fast nichts), falls wir irgendwann einmal beide in die PKV müssen sollten und das Kind nicht in der GKV bleiben kann.

 

Bzgl. Arztterminen etc pp merke ich keine Nachteile gegenüber der privaten Versicherung, spare mir aber das ganze Abrechnungsgedöns. Das ist sehr angenehm! Teilweise übernimmt die GKV sogar Rechnungen, die die PKV oder Beihilfe nicht erstattet (Rotavirenimpfung in unserem Fall).

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SM77

Meinst Du wirklich, das lohnt sich?

 

Wir konnten und auch aussuchen, wie wir das Kind versichern und haben die GKV gewählt. Zusätzlich besteht eine PKV Anwartschaft (kostet fast nichts), falls wir irgendwann einmal beide in die PKV müssen sollten und das Kind nicht in der GKV bleiben kann.

 

Bzgl. Arztterminen etc pp merke ich keine Nachteile gegenüber der privaten Versicherung, spare mir aber das ganze Abrechnungsgedöns. Das ist sehr angenehm! Teilweise übernimmt die GKV sogar Rechnungen, die die PKV oder Beihilfe nicht erstattet (Rotavirenimpfung in unserem Fall).

 

Aus meiner Sicht lohnt sich eine solche Doppelversicherung (oder generell eine PKV fürs Kind) nur dann, wenn das Kind wirklich mal ernsthaft krank ist. Dann bist du froh, wenn du bevorzugt behandelst wird, und ggf. ohne Probleme Experten konsultieren kannst. Ob man dafür allerdings mehrere hundert Euro im Jahr ausgeben möchte ist natürlich fraglich. Grundsätzlich scheint aber die Doppelversicherung möglich zu sein (nach Aussage der PKV).

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Heinkiel
· bearbeitet von Thomas

Ich hole das Thema jetzt mal hoch, weil ich diesbezüglich einen Sonderfall habe: Ich selber bin privat versichert gewesen (und Angestellter). Habe mich jetzt aber selbständig gemacht und über die E-Residency Estlands: https://e-estonia.com/solutions/e-identity/e-residency/ 

 

Damit kann man ein Unternehmen gründen und dann standortunabhängig arbeiten. Somit ist es dann auch als natürliche Person möglich, seinen Lebensstandort in D abzumelden und ist dann folglich dort auch nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig. Außerdem endet beispielsweise die Versicherungspflicht in D. 

 

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Okabe
vor 10 Stunden schrieb Heinkiel:

Ich hole das Thema jetzt mal hoch, weil ich diesbezüglich einen Sonderfall habe: Ich selber bin privat versichert gewesen (und Angestellter). Habe mich jetzt aber selbständig gemacht und über die E-Residency Estlands: https://e-estonia.com/solutions/e-identity/e-residency/ 

 

Damit kann man ein Unternehmen gründen und dann standortunabhängig arbeiten. Somit ist es dann auch als natürliche Person möglich, seinen Lebensstandort in D abzumelden und ist dann folglich dort auch nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig. Außerdem endet beispielsweise die Versicherungspflicht in D.

Ist das so? Soweit ich weiß musst du dann dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass du den überwiegenden Teil deiner Zeit nicht mehr in Deutschland verbringst. Oder anderweitig nachweisen, dass hier nicht mehr dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn du das nicht kannst, gilt das sogenannte Welteinkommen, ggf. in Verbindungen mit speziellen Abkommen für verschiedene Staaten. Soll heißen: du zahlst dann in Deutschland Steuern auf *alles* und *zusätzlich* nochmal in Estland. So jedenfalls mein Verständnis.

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Peter Wolnitza

Moin,

Du wählst bewusst eine Lösung, die es ermöglichen soll, in D keine Steuern mehr zu zahlen?...und fragst dann hier (denke mal, die meisten hier werden hier Steuern zahlen) hier nach, um einen (natürlich kostenlosen) Rat zu erhalten..?

Weiter verweist Du auf eine Seite, die damit wirbt, Courtage/Provision an den aufgeklärten Kunden zurück zu zahlen...? Offensichtlich haben die Jungs nicht die Kompetenz, Deine Frage zu beantworten..also auch mal rasch hier im Forum die versammelte Expertise angezapft?
(kostenlos natürlich).. merkwürdige Lebenshaltung...Hmmm.... überlege gerad, wie man das im Tierreich nennt.....

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Ramstein
vor 2 Stunden schrieb Okabe:

Soweit ich weiß musst du dann dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass du den überwiegenden Teil deiner Zeit nicht mehr in Deutschland verbringst. Oder anderweitig nachweisen, dass hier nicht mehr dein Lebensmittelpunkt ist.

 

Irrglaube: Es reicht für die Steuerpflicht, dass noch ein Wohnsitz (ob gemeldet oder nicht ist egal) vorhanden ist. 

 

vor einer Stunde schrieb Peter Wolnitza:

Du wählst bewusst eine Lösung, die es ermöglichen soll, in D keine Steuern mehr zu zahlen?...und fragst dann hier (denke mal, die meisten hier werden hier Steuern zahlen) hier nach, um einen (natürlich kostenlosen) Rat zu erhalten..?

 

Da weiter Steuerpflicht besteht, bekommt der TO den kostenlosen(!) Rat, Rücklagen für Steuerzahlungen zu bilden. :P

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TaurusX
Am 11.8.2014 um 17:18 schrieb SM77:

 

Aus meiner Sicht lohnt sich eine solche Doppelversicherung (oder generell eine PKV fürs Kind) nur dann, wenn das Kind wirklich mal ernsthaft krank ist. Dann bist du froh, wenn du bevorzugt behandelst wird, und ggf. ohne Probleme Experten konsultieren kannst. Ob man dafür allerdings mehrere hundert Euro im Jahr ausgeben möchte ist natürlich fraglich. Grundsätzlich scheint aber die Doppelversicherung möglich zu sein (nach Aussage der PKV).

 

Naja so pauschal kann man nicht sagen, das es schlimm ist auch bei einer schweren Krankheit in der GKV zu sein,

auch Arzt und Klinikwechsel + eigenständige Expertensuche und dann Nutzung , waren kein Problem.

 

Und wir reden hier nicht über ein gebrochenes Bein oder sowas...

 

Vllt. war es aber auch nur erfreuliche Ausnahme, die ich erfahren durfte, jedenfalls kann ich mich bzgl. der Behandlung

der schweren Erkrankung meines Sohnes nicht über die GKV beschweren.

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