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powerschwabe

§10 Verlustvortrag von Einkünfte aus Kapitalvermögen

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powerschwabe

Wo trage ich den §10 verbleibenden Verlustvortrag von Einkünfte aus Kapitalvermögen ein? (ohne Veräußerung von Aktien) in der Steuererklärung ein?

 

In meinem Steuerprogramm selbst finde ich keinen passenden Eintrag.

 

Nur den Eintrag - Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer § 20 Abs. 6 S 6 ETPG " oder "Einkünfte aus Veräußerung von Aktien § 20 Abs. 6 S 5 ETPG"

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Taxadvisor

Wo trage ich den §10 verbleibenden Verlustvortrag von Einkünfte aus Kapitalvermögen ein? (ohne Veräußerung von Aktien) in der Steuererklärung ein?

 

In meinem Steuerprogramm selbst finde ich keinen passenden Eintrag.

 

Nur den Eintrag - Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer § 20 Abs. 6 S 6 ETPG " oder "Einkünfte aus Veräußerung von Aktien § 20 Abs. 6 S 5 ETPG"

 

Muss nicht eingetragen werden, der NEU-Verlust-Vortrag (Geschäfte ab 2009) wird von Amts wegen berücksichtigt.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

Wo trage ich den §10 verbleibenden Verlustvortrag von Einkünfte aus Kapitalvermögen ein? (ohne Veräußerung von Aktien) in der Steuererklärung ein?

 

In meinem Steuerprogramm selbst finde ich keinen passenden Eintrag.

 

Nur den Eintrag - Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer § 20 Abs. 6 S 6 ETPG " oder "Einkünfte aus Veräußerung von Aktien § 20 Abs. 6 S 5 ETPG"

 

Muss nicht eingetragen werden, der NEU-Verlust-Vortrag (Geschäfte ab 2009) wird von Amts wegen berücksichtigt.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Muß nicht, kann aber?

 

Laut Steuerprogramm Programm würde ich beim Eintrag in "Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer § 20 Abs. 6 S 6 ETPG" würde ich mehr herausbekommen.

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boll

"Kann" sicherlich, da das Programm ja nicht weiß, dass Neuverluste vorhanden sind.

 

Wenn der NEU-Verlust-Vortrag (Geschäfte ab 2009) von Amts wegen berücksichtigt wird, ist es aber nicht zwingend notwendig.

 

Vorteil des Eintrags ist, dass die Steuereffekte im Programm ausgewertet werden...

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powerschwabe

Wird der Verlustvortrag dann jedes Jahr automatisch verrechnet bis er aufgebracht ist, oder geht dies nur im Folgejahr bzw. einmalig?

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powerschwabe

Wird der Betrages des Vortrages eigentlich überhaupt nicht in das Formular der Steuererklärung eingetragen, sondern nur ein Kreuz in Zeile 92?

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