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Knarf

BU - geringeres Einkommen mitteilen?

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Knarf

Hallo,

 

ich habe vor ein paar Jahren eine BU-Versicherung mit einer monatlichen BU-Rente von 1500 Euro abgeschlossen.

Aufgrund von Dynamik und vor allem verschiedener Nachversicherungsoptionen liegt die aktuell versicherte BU-Rente bei 2500 Euro. Das ist die höchste Summe, die diese Gesellschaft aufgrund meines Einkommens zulässt.

 

Nun werde ich demnächst wahrscheinlich den Job wechseln. Im neuen Job verdiene ich anfangs weniger. Somit würde die Regelung max. BU-Jahresrente = 50% des letzten Bruttojahreseinkommens nicht mehr erfüllt sein - die BU-Rente wäre höher.

 

Was wäre jetzt normalerweise im Falle einer BU? Würde es Probleme aufgrund der versicherten Rentenhöhe geben (Stichwort Bereicherung)?

Oder wäre das egal? Bei Abschluss bzw. Nachversicherung waren die Bedingungen ja erfüllt.

 

In den Versicherungsbedingungen finde ich hierzu nichts.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Den neuen Job musst du nicht mitteilen und auch der Absicherungsumfang beibt erhalten.

 

Für die Dynamiken (zukünftige) ist aber in der Regel eine wirtschaftliche Angemessenheit nachzuweisen. Heißt: Du wechselst jetzt den Beruf und willst die nächste Dynamik nach dem Berufswechsel mitnehmen. In dem Fall wäre die Dynamik wirtschaftlich nicht angemessen und könnte dann ggf. rückwirkend außer Kraft gesetzt werden, würdest du bspw. kurz darauf BU werden.

 

Für die bisherigen Dynamiken sehe ich keine Probleme, deren wirtschaftliche Angemessenheit kannst du ja zum jeweiligen Zeitpunkt nachweisen?!

 

---

 

Bist du dir unabhängig davon sicher, dass du nur 50 % des Bruttos absichern darfst?

 

edit PS: Das ist übrigens ein Beispiel warum "ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf" nicht immer ein Vorteil sein muss ...

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Knarf

Danke für die Antwort!

 

Bist du dir unabhängig davon sicher, dass du nur 50 % des Bruttos absichern darfst?

 

Jupp. Das entspricht bei mir im konkreten Fall ca. 90% des Nettos. Ich denke das ist ganz gut.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Gut. Dann solltest du zur Sicherheit mal prüfen, ob die vergangenen Dynamiken diese Auflage erfüllt haben. Sprich die Dynamiken, die du schon mitgenommen hast, eine BU Rente gem. 50 % Brutto nach altem Stand Einkommen nicht überschreiten.

 

Es kann nicht schaden, wenn du deine letzte (Einkommens-) Jahresabrechnung als Kopie in den Versicherungsordner beilegst. Nur damit im Falle eines Falles nicht irgendwo hektisch, hilflos nach Nachweisen in einem "Wust" von Unterlagen gesucht werden muss. ;)

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Knarf

Für die Dynamiken (zukünftige) ist aber in der Regel eine wirtschaftliche Angemessenheit nachzuweisen. in Vorteil sein muss ...[/i]

 

Dann solltest du zur Sicherheit mal prüfen, ob die vergangenen Dynamiken diese Auflage erfüllt haben. Sprich die Dynamiken, die du schon mitgenommen hast, eine BU Rente gem. 50 % Brutto nach altem Stand Einkommen nicht überschreiten.

 

Ich nochmal. ;-) So ganz klar ist mir die Sache mit den Dynamiken nicht.

 

Also bei meiner letzten Erhöhung über Nachversicherungsgarantie Anfang 2014 hat alles gepasst. Alle meine bestehenden BU inkl. bisheriger Dynamiken waren zusammen weniger als mein Jahresbrutto 2013. Hatte ich damals auch nachgewiesen.

 

Nun steht bei einem BU-Vertrag aber wieder die planmäßige dynamische Erhöhung um 3% an. Damit wären dann Gesamt-BU > Jahresbrutto.

Allerdings finde ich in meinen Versicherungsbedingungen auch keine Regelung hierzu. Zu Voraussetzungen für die Dynamik und bis zu welcher Höhe maximal steht dort nichts.

 

Wo wäre normalerweise etwas zur Angemessenheit der Dynamiken zu finden?

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polydeikes
Also bei meiner letzten Erhöhung über Nachversicherungsgarantie Anfang 2014 hat alles gepasst. Alle meine bestehenden BU inkl. bisheriger Dynamiken waren zusammen weniger als mein Jahresbrutto 2013. Hatte ich damals auch nachgewiesen.

 

Das ist der wichtigste Teil, denn dann ist der erreichte Stand ohne wenn und aber save, unabhängig vom später folgenden Berufswechsel.

 

Nun steht bei einem BU-Vertrag aber wieder die planmäßige dynamische Erhöhung um 3% an. Damit wären dann Gesamt-BU > Jahresbrutto.

Allerdings finde ich in meinen Versicherungsbedingungen auch keine Regelung hierzu. Zu Voraussetzungen für die Dynamik und bis zu welcher Höhe maximal steht dort nichts.

 

Normalerweise steht das in den Versicherungsbedingungen im Kontext Dynamiken / Nachversicherung, meist im hinteren Teil der Bedingungen. Wenn es keine Regelung gibt, ist eigentlich nichts zu befürchten. Das ist durchaus möglich bei Altverträgen, heute sind Einschränkungen hingegen üblich.

 

Bevor du nun Dynamiken mitnimmst, die ggf. dann doch im Falle eines Falles nicht angerechnet würden, solltest du dich einfach schriftlich durch die Gesellschaft absichern lassen. Einfach Anfrage stellen, von mir aus telefonisch - und bescheinigen lassen (Schriftstück) dass keine wirtschaftliche Angemessenheit der Dynamiken ab Zeitpunkt x bei dir geprüft wird.

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