Sollte Deine Bank tatsächlich so vorgegangen sein, so kannst Du reklamieren, da diese Vorgehensweise gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Kapitalertragsbesteuerung verstößt (Du kannst es natürlich auch akzeptieren und durch die ESt-Erklärung wieder geraderücken). Falls bei einem Depotübertrag keine Einstandsdaten übermittelt werden, was bei einem Übertrag aus dem Ausland die Normalität darstellt, da ausländische Broker nicht an das Taxbox-System angeschlossen sind, so erfolgt die Besteuerung auf