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corvus_maximus

Risiken doppelt versichert - was tun?

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corvus_maximus

In meinem privaten Umfeld sind die folgenden Fälle von Doppelversicherung aufgetreten, zu denen ich gern eure Meinung hören würde:

 

1 - Doppelte Krankenversicherung: Person 1 hat eine ganz alte Debeka-Police, bei der Zähne, Brillen und Auslandskrankenschutz versichert sind. Außerdem hat diese Person eine goldene VISA-Card, bei der ebenfalls Auslandskrankenschutz versichert ist. Der Versicherungsschutz, der in der kostenpflichtigen VISA enthalten ist, kann sich natürlich ständig ändern.

 

2 - Schlüsselverlust doppelt versichert: Person 2 hat eine PHV, bei der der Verlust von dienstlichen Schlüsseln mitversichert ist. Außerdem ist Person 2 Mitglied in der Gewerkschaft GEW, die für ihre Mitglieder eine Gruppen-Berufshaftpflichtversicherung bei der Generali abgeschlossen hat, in der ebenfalls der Verlust dienstlicher Schlüssel abgesichert ist.

 

3 - Doppelte Unfallversicherung: Person 3 hat eine private Unfallversicherung. Außerdem ist Person 3 Mitglied in der Gewerkschaft IGM, die für ihre Mitglieder eine Gruppen-Unfallversicherung bei der Generali abgeschlossen hat, die Unfälle im privaten Bereich versichert.

 

 

Fragen:

a - Kann sich die jeweilige Person im Schadensfall den Versicherer aussuchen?

 

b - Müsste sie im jeweiligen Fall umgehend (vor Eintritt eines Schadens) eine der beiden Versicherungen kündigen? Letzteres geht ja eigentlich nicht, da es sich immer um Kombi-Pakete handelt.

 

c - Ändert sich an Fall 2 etwas, wenn Person 2 eine PHV und eine Berufs-HV selber abschließt, die jeweils den Verlust dienstlicher Schlüssel absichern?

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Ramstein

Lesen bildet. Ich würde mir im ersten Schritt die jeweiligen Versicherungsbedingungen durchlesen, ob sie etwas zu Mehrfachversicherung sagen; ansonsten §§ 78,79 VVG.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

a)Das sollte sich aus den jeweiligen Bedingungen ergeben.Mehr als 100% werden selbstredend nicht erstattet,und Person 1 sollte sich informieren,ob Versicherer A und/oder B seine jeweiligen Obliegenheiten als erfüllt ansieht.

 

b)nein

 

c)nein

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corvus_maximus

 

b)nein

 

c)nein

 

Bezieht sich das alles noch auf die doppelte Krankenversicherung?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Nein.Bei der KV prüfen,ob Doppelversicherung überhaupt möglich ist (→mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht) und Mitteilungspflichten/Obliegenheiten beachten.Die sollten in den Versicherungsbedingungen ausführlich abgefrühstückt werden.

Und c) bezieht sich auf Frage 2),die mit KV/Zusatz-KV nichts zu tun hat.

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corvus_maximus

Nein.Bei der KV prüfen,ob Doppelversicherung überhaupt möglich ist (→mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht) und Mitteilungspflichten/Obliegenheiten beachten.Die sollten in den Versicherungsbedingungen ausführlich abgefrühstückt werden.

Und c) bezieht sich auf Frage 2),die mit KV/Zusatz-KV nichts zu tun hat.

 

Gut, das mit der KV werde ich so weiterleiten.

 

Und beim Schlüsselverlust: Ich gehe davon aus, dass auch hier die Bedinungen geprüft werden müssen und die Doppelversicherung beiden Versicherern angezeigt werden muss!?

 

Zur Unfallversicherung: Ich habe gerade bei der BaFin gelesen, dass es sich um eine Summenversicherung handelt. Wenn man 2 Unfall-Policen hat, dann sollte man diesen Umstand aber beiden Versicherern anzeigen, um keine Obliegenheitsverletzung zu begehen.

 

Lesen bildet. Ich würde mir im ersten Schritt die jeweiligen Versicherungsbedingungen durchlesen, ob sie etwas zu Mehrfachversicherung sagen; ansonsten §§ 78,79 VVG.

 

Danke, die Paragraphen kannte ich noch nicht!

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Matthew Pryor
Und beim Schlüsselverlust: Ich gehe davon aus, dass auch hier die Bedinungen geprüft werden müssen und die Doppelversicherung beiden Versicherern angezeigt werden muss!?

Ich würde eher davon ausgehen,dass diese Obliegenheit schon bei Vertragsschluss bestand.Eine Nachmeldung schadet mit Sicherheit nicht.

 

Zur Unfallversicherung: Ich habe gerade bei der BaFin gelesen, dass es sich um eine Summenversicherung handelt. Wenn man 2 Unfall-Policen hat, dann sollte man diesen Umstand aber beiden Versicherern anzeigen, um keine Obliegenheitsverletzung zu begehen.

Richtig.Prinzipiell kannst du auch 400 Unfallpolicen abschließen,wenn dir der Sinn danach steht.Die Obliegenheit besteht aber ebenfalls schon bei Vertragschluss,und nicht,wenn man(n) zufällig darauf stößt.So wird aus einer Obliegenheit eine Verletzung selbiger.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Eine Nachmeldung schadet mit Sicherheit nicht. [...] Die Obliegenheit besteht aber ebenfalls schon bei Vertragschluss,und nicht,wenn man(n) zufällig darauf stößt.So wird aus einer Obliegenheit eine Verletzung selbiger.

 

D. h. die jeweiligen Personen müssen bei einer Nachmeldung unter Umständen mit Konsequenzen rechnen (Kündigung etc.)? Gibt es hierfür Verjährungsfristen?

 

Es ist ja eher so gewesen, dass die alten Verträge (Debeka & Co.) schon bestanden haben, als Visa bzw. die Gewerkschaft schrieb, dass man nun bei denen versichert ist (man musste hierbei ja nichts unterschreiben). Dann hätte man sich also mit diesem Schreiben umgehend an seinen privaten Versicherer wenden müssen...

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Matthew Pryor
D. h. die jeweiligen Personen müssen bei einer Nachmeldung unter Umständen mit Konsequenzen rechnen (Kündigung etc.)?

Im Bereich der Sachversicherung unwahrscheinlich,aber im Bereich des theoretisch Möglichen.Das hängt letzten Endes vom Verschuldungsgrad ab und davon,ob der Versicherer bei Kenntnis den Vertrag geschlossen hätte.

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