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Dracn1

BU/DU für Zeitsoldat

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Dracn1
· bearbeitet von Dracn1

Guten Tag zusammen,

ich brauche einmal Beratung bzgl einer DU/BU Versicherung für mich als Zeitsoldaten.

Bisher habe ich den Rahmenvertrag Bundeswehr, mir wurde nun aber von einem Tecis-Berater die BU/DU der Nürnberger (Tarifbezeichnung: SBU2700C; Rollstuhl-, Dienstunfähigkeits-, Soldatenklausel sind vereinbart) empfohlen, da sie 20€ im Monat weniger als der Rahmenvertrag kostet.

Das hört sich erstmal fantastisch an, da sie zudem noch fünf, anstatt nur zwei Jahre, die Rente zahlt, aber ich bin mir auch im klaren darüber, dass der Berater letztlich auch an seiner Provision interessiert ist und mir wahrscheinlich alles erzählen würde, damit ich den Vertrag abschließe, aber ich bin da grundsätzlich skeptisch.

Ich habe mich auch nochmal mit dem Vertreter vom Rahmenvertrag zusammen gesetzt, der mir logischer Weise erzählt hat, dass die Versicherung, wenn es drauf ankommt, die Leistung doch verweigern würde, aber mich interessiert auch das Urteil von unabhängigen dritten Personen.

Ich hoffe das genügt an Informationen. Ansonsten bitte einfach bescheid sagen, was noch benötigt wird, ich versuch das dann schnellstmöglich bereitszustellen.

Vielen Dank im Voraus.

Dracn

 

2. Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt

- 19 / ledig / geplanter Renteneintritt mit 67 also 2062

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

- SaZ 13 / 24960 / 1100€

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

- 0€

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

- Risikobereitschaft ist vorhanden und Verluste bereiten mir kein Kopfzerbrechen. / Es sollte aber ein gesunder Mix aus mehreren Anlageklassen vorhanden sein.

2.5 bisherige Risikovorsorge

- DU-Versicherung beim Rahmenvertrag der Bundeswehr

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

- nur ich

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

- keine

 

3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche

 

3.1 Gesetzliche Rente

- nach Berechnungen von Tecis-Berater 1450€, keine offiziellen Angaben

3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel

- nein

3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ?

- nein

3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben)

- TG aktuell 8000€ vorhanden

3.5 Zusammenfassung / Umrechnung in monatliches Rentenäquivalent

3.6 benötigte Rente und erwartete Rentenlücke nach bisheriger Kalkulation

- Annahmen: 2% Inflation pro Jahr, gleiche Kaufkraft wie ich heute (2014) mit 1700€ habe erwünscht =>2950€ Lücke

 

4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele)

 

4.1 aktuelle Sparleistungen

- ?

4.2 Schulden

- keine

4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung)

- keine

 

5. Bestehende Verträge

 

- DU Versicherung ohne Sparen beim Rahmenvertrag Bundeswehr

vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente 1500€

Laufzeit (Beginn / Ende) 01.08.2013 / -

Beitrag 55€ pro Monat

sind aktuell Vorerkrankungen bei euch vorhanden, oder wurden diese im Vertrag vermerkt? nein

 

-Bausparer bei Debeka

Bausparsumme 17000€

Zins für das Bausparguthaben 2,95%

Zins für das Bauspardarlehen unerheblich, das nicht zweckgebunden und kein Interesse am Bauen besteht

Laufzeit (Beginn / Ende) seit dem 11.03.2010

Beitrag 65€ von Entnahmedepot

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Sagen wir mal so. 2002 habe ich in 5 Minuten meinen Rahmenvertrag abgeschlossen. Vom AMILA Marsch kommend, unter der Dusche gestanden ... rausgerufen worden ... der Beauftragte für den Rahmenvertrag ist da. Kurzes Gesabbel seitens des "Beauftragten" ( :wallbash: ) und ich habe in Badelatschen unterschrieben, schon hatte ich meine Ruhe.

 

Bei meiner DU in 2008 gab es rund 28.000 Euro Einmalzahlung seitens des Rahmenvertragskonsortiums. In diesem Konsortium sind auch NUR Versicherer, die ja der Meinung deines vom Dienstherren protektionierten Vertretermuggels mit ÖD Vergütung ALLE nicht leisten wollen. Gedauert hat das bei mir rund 9 Monate. Und das, obwohl ich ein klipp und klares 90 / 5 und die anschließende Entlassung als Leutnant von Anfang an vorweisen konnte.

 

Aber nein, auch der geheiligte "Rahmenvertrag" - in Persona die DBV - wollte meine medizinischen Unterlagen und diese bewerten. Dank Übergangsgebührnisse, die mir nachträglich wegen Zuverdienstes auf 30 % gekürzt worden, ließen sich die 9 Monate ganz gut überbrücken. Soll dir nur aufzeigen, das Gewäsch des Rahmenvertraglers ist keinen Cent wert.

 

Ich habe in Folge mehrere Leistungsanträge aus meinem OAJ und benachbarten OAJs unterstützt bei der Abwicklung, der schnellste lief in knapp 6 Monaten. Und das auch nur, weil wir die medizinischen Daten schon abgefischt haben, bevor sie in Andernach beim Wehrmedizinischen Institut versackt sind.

 

Keiner der von mir begleiteten Fälle - und auch nicht ich selbst - konnte anschließend dem Versicherer anhand seiner BU Bedingungen beweisen, dass man über die ersten 2 Jahre Vorableistung hinaus weiterhin berufsunfähig war. Und eines ist sicher, mit brauchbaren BU Bedingungen wäre ich heute noch BU.

 

---

 

Was die Nürnberger angeht: Nürnberger und Generali lösen bei reiner Nennung des Namens schon einen Brechreiz bei mir aus. Das allerdings auf Basis meiner heutigen beruflichen Erfahrung als Makler.

 

Was die SBU2007C angeht, solltest du dir mal folgende Punkte vom Vermittler erklären lassen:

 

- Ausscheiden aus dem Berufsleben: Was ändert sich und ab wann?

- Befristetes Anerkenntnis, was heißt das, was musst DU tun, wenn es abgelaufen ist

- Besteht Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten? Dürfte dich interessieren, wenn du nicht gerade eine Dauerstelle am Wohnort hast. Ist nicht drin bei der Nürnberger.

- Leistungseinschränkungen bei ABC Waffen

- Möglichkeiten der Nachversicherung (du bist Zeitsoldat ... also AUF ZEIT)

 

Da sind so einige Dinge, die mir in Bezug auf die eigentliche BU nicht passen würden. Letztenendes ist auch eine DU nur eine BU mit DU Klausel. In Relation zu den am Markt verfügbaren DUs für Soldaten ist die Nürnberger hinsichtlich der Bedingungen aber nicht die schlechteste Variante, es geht immernoch ein Stück schlechter, hast du zum Beispiel zum aktuellen Zeitpunkt.

 

Die DU Klausel der Nürnberger kann man ggf. zu einem anderen Zeitpunkt ebenfalls diskutieren.

 

Hinsichtlich der Nürnberger kann man dann auch mal auf die Faktoren schauen, die wir hier sonst weitgehend ignorieren. Warum veröffentlich die Nürnberger nahezu keine Kennzahlen? (Prozessquote, Beschwerdestatistiken usw. usf.) Warum verweigert sich die Nürnberger permanent allen relevanten Tests, für die (und deren Ergebnisse) sie nicht bezahlen kann?

 

---

 

Nun gut. Wenn du Beratung suchst, findest du im User Peter Wolnitza einen versierten, auf BU/DU spezialisierten Maklerkollegen, der BERATEN kann, statt nur zu vermitteln. Peter hat den Vorteil nicht von obigen DU Schilderungen betroffen zu sein, bei mir kommt salopp gesagt schon beim Schreiben der oberen Zeilen das Bedürfnis auf mit 120mm Glattrohr auf die DBV und ihren tollen Rahmenvertragsbeauftragten zu feuern. Viel Erfolg.

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Dracn1
· bearbeitet von Dracn1

Ich danke vielmals für deine Antwort, werde mich mal mit dem Berater in Verbindung setzen.

Weitere Meinungen sind dennoch erwünscht.

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Matthew Pryor

Unabhängig von dem angebotenen Tarif solltest du dir auch Gedanken darüber machen,was nach der Zeit bei der Bundeswehr passieren kann.Eine passable DU-Klausel in allen Ehren,aber das "Rahmenprogramm" (sprich das zugrunde liegende BU-Bedingungswerk) sollte auch passen.Konfrontiere doch den Vermittler der Tecis zunächst einmal mit den von Torsten genannten Punkten und lasse dir die entsprechenden Regelungen bzw. Nichtregelungen der Nürnberger dazu erläutern.

Die Antworten kannst du ja hier wiederum zur Diskussion stellen.

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Dracn1

Was mich auch immernoch stutzig macht, ist folgendes:

http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/Entscheidungen/Entscheidung_3290_2002_L.html

Denn genau die u.g. Klausel findet sich auch in der BU/DU der Nürnberger.

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird."

Was meint ihr dazu?

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Dracn1
· bearbeitet von Dracn1

Ergebnis des Beratunsgesprächs:

 

"- Ausscheiden aus dem Berufsleben: Was ändert sich und ab wann?"

Nachversicherungsgarantie 5 Jahre (bis 60); übertragbar auf zivile Berufe, Leistung und Preis dabei anpassbar

"- Befristetes Anerkenntnis, was heißt das, was musst DU tun, wenn es abgelaufen ist"

entfällt

"- Besteht Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten? Dürfte dich interessieren, wenn du nicht gerade eine Dauerstelle am Wohnort hast. Ist nicht drin bei der Nürnberger."

Nein, das ist aber bei keiner Versicherung der Fall

"- Leistungseinschränkungen bei ABC Waffen"

Keine Leistungseinschränkungen

"- Möglichkeiten der Nachversicherung (du bist Zeitsoldat ... also AUF ZEIT)"

s.o. (Nachversicherungsgarantie)

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polydeikes

Oder in Kurzfassung: "Ich hab keinen blassen Schimmer von dem was ich verkaufe ... aber bitte hier unterschreiben ..."

 

Dann wirf mal selbst einen Blick in die Bedingungen:

 

- Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

 

(6) Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschieden, ... .

 

Nach Ablauf von 5 Jahren gilt eine Berufstätigkeit als zumutbar, die anhand der dann noch verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird oder ausgeübt werden könnte. Die Lebensstellung wird durch die dann ausgeübte oder mögliche Berufstätigkeit geprägt.

 

Der fette Teil ist der komplette Wegfall aller erhaltenswerten Prüfkriterien (Ausbildung, Erfahrung, Einkommen ...) und der unterstrichene Teil die abstrakte Verweisung bei Ausscheiden aus dem Berufsleben länger als 5 Jahre ...

 

Mit "Nachversicherung" hat das absolut nichts zu tun ... :-

 

- Befristetes Anerkenntnis

 

§9 (2) Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Anerkenntnisse aus. Wir können aber in begründeten Einzelfällen einmalig ein zeitlich

begrenztes Anerkenntnis bis zu 12 Monaten aussprechen. Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend. Innerhalb dieses Zeitraums führen wir keine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit durch.

 

Glatt gelogen ... ein befristetes Anerkenntnis entfällt hier absolut NICHT. Die Formulierung weist keinen Verzicht darauf auf, dass DU nach Ablauf der Befristung nicht dem VErsicherer erneut nachweisen musst, dass du BU bist.

 

"- Besteht Versicherungsschutz bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten? Dürfte dich interessieren, wenn du nicht gerade eine Dauerstelle am Wohnort hast. Ist nicht drin bei der Nürnberger."

Nein, das ist aber bei keiner Versicherung der Fall

 

Das ist bei einer Vielzahl guter Versicherungen der Fall. Die bestmögliche Formulierung ist der Wiedereinschluss aller Verkehrsdelikte (also Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten). Darüber hinaus gibt es nach unten hin diverse Abstufungen, bspw. bei Trunkenheit nur bis zu einem gewissen Promillesatz, zusätzliche Einschränkungen usw. ...

 

Bei der Nürnberger natürlich nicht ... siehe ...

 

b) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines

Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person. Fahrlässige

Verstöße (z. B. im Straßenverkehr) sind davon nicht betroffen;

 

---

 

"- Leistungseinschränkungen bei ABC Waffen"

Keine Leistungseinschränkungen

 

---

 

Nachversicherung ...

 

Lass dir doch mal die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie zeigen, es gibt sie schlichtweg nicht (siehe Tarifbedingungen, §1 Abs. 7). Der Tarif hat NUR ein paar ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien. Um zum Beispiel eine gehaltsbezogene Nachversicherung ziehen zu können, muss dein Brutto um mind. 250 Euro ansteigen und du benötigst eine höhere Stellung im "Unternehmen". Jetzt konstruiere das mal bitte im öffentlichen Dienst, wenn die Altersstufen das Einkommen erhöhen ... du kannst dann NICHT nachversichern.

 

Dynamische Anpassung im Leistungsfall ist ebenfalls generell nicht möglich. Muss nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium sein, aber gerade in Kombination von Alter / Beruf / desaströsen Regelungen zur Nachversicherung ein Problem ... da wiederholt in deinem Leben schon die reine BU Rente nicht angemessen sein wird ... zwangsweise. Heißt kurzum ... wirst du früh BU und bleibst es über lange Zeit, landest du selbst bei moderater Inflation relativ schnell bei einem zwangsläufig sehr sparsamen Lebensstil ... Armut kommt dann spätestens im Rentenalter, Glückwunsch.

 

 

Hatschie. Dann schau mal in den §7 f) ... was mag da wohl drin stehen ...

 

---

avb_SBU2700C.pdf

Tarifbedingungen_SBU2700C.pdf

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TimiT

Moin,

 

auch ich, SaZ13 ohne Absicht auf BS, bin mittlerweile auf den Trichter gekommen, dass dieses Gebilde "Rahmenvertrag" nicht das Gelbe vom Ei ist.

 

Daher wäre an dieser Stelle erwähnt, dass ich mir bereits die Aussagen von der AXA, Debeka und von einem "unabhängigen" Versicherungsmakler geholt habe. Selbstverständlich sind die Aussagen der Jeweiligen mehr oder minder verschieden.

Der Mensch von der AXA sagte: Den Rahmenvertrag unbedingt halten! Kein Anderer kann das leisten!

Der Mensch von der Debeka sagte: Das ist Unsinn! Wir können das auch, nur viel günstiger und besser!

Der Versicherungsmakler sagte: Beides Unsinn, da u.a. Rahmenvertrag zu teuer. Ich kann Ihnen zur Zeit jedoch [...] Alte Leipziger BV10 empfehlen.

 

Nun, nach etlichen Tagen der Eigenrecherche, bin ich teilweise schlauer: Rahmenvertrag ist tatsächlich wohl nicht so toll. Wenn man als SaZ sich versichern will, muss die BU eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, da DU ungleich BU. Der Mensch von der Debeka hat wohl unrecht, da keine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten (ganz im Gegenteil, entweder ist es die falsche Versicherung oder eine glatte Flunkerei: BUZ-S 01/2013*). Die Variante des Maklers mit der Alte Leipziger BV10 scheint mir insb. durch die Passagen des § 2 Abs. 1 sowie § 5 Abs 2b am ehesten mit einer DU nach SG vereinbar zu sein.

Soviel zur aktuellen Lage meiner Erkenntnis.

 

Meine Fragen:

1. Wer von den o.g. flunkert?

2. Trifft meine Einschätzung bezüglich der AL zu?

3. Hat jemand Erfahrungen bezüglich der Versicherungsmakler von "TauRes"? Warum gibt es nur so wenig Erfahrungsberichte?

4. Gibt es noch etwas zu beachten, dass ich bisher übersehen habe?

5. Vielen Dank im Voraus, meine saloppe Ausdrucksweise sei mir verziehen, schließlich ist es kurz nach 4am.

 

 

 

*Berufsunfähigeits-Zusatzversicherung. Kombiniert mit einer Rentenversicherung. Dass das gegen das Prinzip der Streuung ist, hab ich mittlerweile an verschiedenen Stellen "erlesen".

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polydeikes
1. Wer von den o.g. flunkert?

 

Alle.

 

2. Trifft meine Einschätzung bezüglich der AL zu?

 

Nein. Die AL hat keine DU Klausel. Die AL hat eine sehr gute BU, kommt für Soldaten aber nicht in Frage, zumindest nicht als standalone Lösung. Ich mit meiner DU hätte eine Leistung von der AL bekommen - auch ohne DU Klausel - und vor allem auch nach 24 Monaten noch weiter eine Leistung bekommen.

 

Ich kenne aber Fälle aus meinem damaligen OAJ und benachbarter OAJs, wo nur mit DU Klausel eine Leistung sicher gewesen wäre.

 

Und bei Soldaten wird das völlig unterschätzt. In der Regel hat man nicht einmal eine hinreichende zivile Ausrüstung (Anzüge?! Trivial, aber wahr ...). Man muss irgendwie eine Umschulung / Ausbildung stemmen ... und der BFD ist ein Klotz, kein Freund - vorbehaltlich dessen, dass bei DU überhaupt hinreichender BFD Anspruch da ist. Irgendwie noch über die Runden kommen ... auch wieder abhängig von ggf. Übergangsgebührnissen ... welche wieder an der Dienstzeit klemmen.

 

Kurzum: Im Falle eines Falles ... vor allem wenn die DU früh eintritt ... braucht man Geld und zwar einen ordentlichen Batzen, so blöd das auch klingt. Erfahrung diesbezüglich habe ich zweistellig.

 

Die Qualifikation Panzerverbände in der norddeutschen Tiefebene führen zu können (OAL II / OSH) hilft auch nur bedingt im zivilen Leben weiter ... da kann ich dir ein Lied von singen.

 

 

3. Hat jemand Erfahrungen bezüglich der Versicherungsmakler von "TauRes"? Warum gibt es nur so wenig Erfahrungsberichte?

 

Ja. Die Firma selbst hat eine Maklerzulassung, Vertrieb erfolgt aber eher ähnlich einem Strukturvertrieb mit diversen Untervermittlern, so mein Stand 2012. Was sich aktuell getan hat, keine Ahnung.

 

4. Gibt es noch etwas zu beachten, dass ich bisher übersehen habe?

 

Jop, alles. Da hilft nur eine Beratungsleistung von Anfang an. Nichts Werbeprospekte, nichts Floskeln. Wo steht was schwarz auf weiss, was heißt das und wie kann ich mich im Falle eines Falles darauf berufen. Einfache Faustregel: Du bist BU oder DU, wenn du dem Versicherer ANHAND VON DESSEN BEDINGUNGEN nachgewiesen hast, dass du BU / DU bist.

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exil35

Hi!

 

Bin heute durch Zufall auch auf das Thema gestoßen. Ich bin ebenso SaZ 15 und Pilot bei dem Verein. Ich bin jetzt schon bei mehreren Versicherern bezüglich DU gewesen. Das ernüchternde Ergebnis: bei allen unversicherbar aufgrund der zu hohen Risikoklasse. Wie es mir scheint, ist der Rahmenvertrag die einzige Versicherung die ich abschließen könnte, liege ich da richtig? Verstehe ich das Konzept dahinter richtig, dass ich beim Rahmenvertrag als SaZ lediglich zwei Jahre lang monatliche Renten bekomme und danach nichts mehr?

 

Vielen Dank schonmal!

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polydeikes
Verstehe ich das Konzept dahinter richtig, dass ich beim Rahmenvertrag als SaZ lediglich zwei Jahre lang monatliche Renten bekomme und danach nichts mehr?

 

Du bekommst auf Basis der in den Bedingungen definierten DU eine Abfindung von 24 Monatsrenten. Diese ist im Prinzip rein an das Ereignis (DU beim BUND) gebunden. Sieh es als eine Art Wiedereingliederungshilfe an. Willst du tatsächlich andauernde Leistungen haben, gilt das Prüfschema BU. Sprich: Es ziehen die BU Bedingungen des Rahmenvertrags und die sind eher überschaubar mäßig (wobei mir evtl. Änderungen in 2015 unbekannt sind).

 

Also: Kannst du dem Versicherer nach den 24 Monaten anhand seiner Bedingungen nachweisen, dass du BU bist, bekämst du auch weiterhin BU Rente.

 

---

 

 

// oT

 

Eine in meinen Augen (unter diesem Aspekt) "vollwertige" DU leistet pauschal erst mal mind. so lange, wie Versorgungsbezüge nachgewiesen werden können und allein schon auf Basis des Nachweises dieser. Und hier liegt das Problem des Zeitsoldaten. Im Gegensatz zum Beamten bekommst du nur Übergangsgebührnisse und keine Versorgungsbezüge analog zum Beamten auf Lebenszeit.

 

Das beschriebene, "vereinfachte" Prüfschema entfällt daher ...

 

---

 

Bei dir kommt die Flugtauglichkeit dazu. Ein Risiko, dass Versicherer ungern tragen. Soweit ich mich erinnere, hat Peter da kürzlich den Markt recherchiert. Kann aber auch sein, dass ich das mit einem Kapitän verwechsle. So oder so, mit Peter hättest du da sicherlich einen kompetenten Ansprechpartner.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Wenn du auf Teufel komm raus das Risiko BU/DU versichern möchtest,werden Alternativen zum Rahmenvertrag rar.Hier zeigt sich auch anschaulich,dass die Versicherer es ablehnen,bezahlbaren Versicherungsschutz für möglichst alle Berufe respektive Berufsgruppen anzubieten.Irgendwie muss die Rosinenpickerei im Sinne immer besserer Bedingungen,preiswerteren Angeboten und verfeinerter Berufsgruppeneinteilung finanziert werden.Das geschieht dann über unverhältnismäßige Preise für risikoträchtige Berufsklassifizierungen oder gleich den Ausschluss/stark abgekürzte Laufzeiten selbiger.BU soll in Zeiten des schwächelnden Lebens- und Rentenversicherungsmarktes Geschäft bringen,und das funktioniert bei Risikopolicen dann gut,wenn genau diese Risiken vom Markt ausgeschlossen werden oder ihnen die Versicherbarkeit möglichst schwer gemacht wird.

Für dich heißt das,dass du gut daran tust,dich abseits der DU-Thematik auch über mögliche Alternativen zu informieren.Den vollumfänglichsten Schutz bietet nach wie vor eine gute BU-Versicherung (mit oder ohne DU-Klausel),die aber sinnfrei wird,wenn sie schlicht nicht bezahlbar ist und/oder nicht den gewünschten Schutz bietet (→Laufzeit,Rentenhöhe...).

Bezahlbare Alternativen gibt es genug am Markt,man muss nur wissen,wie diese möglichst sinnvoll miteinander kombiniert werden können,dann lässt sich auch das Risiko der Berufsunfähigkeit annähernd adäquat zu einer BU-Police versichern.

Mögliche Alternativen und erstes Lesematerial dazu findest du bspw. hier.

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polydeikes

Wenn man selbst noch nie ein entsprechendes 90/5 in den Händen hatte und auch keinerlei Vorstellung davon hat, wie sich die Sicht auf das eigene Leben in einem Einsatz verändern kann, ist es durchaus möglich, dass man xyz für pauschal zu teuer hält. Wobei sich schon die unterschwellige Frage aufdrängt, zu teuer im Vergleich zu was - respektive ob das Risiko eines Soldaten im Einsatzes pauschal nur die gleiche Risikoprämie kosten darf, wie das Risiko eines Bürotäters in einer deutschen Großstadt.

 

Wobei Soldat eben noch lange nicht Soldat ist, vergleicht man nur mal bspw. die durchschnittliche Einsatzbelastung von Artillerieangehörigen und bspw. Heeresfliegern ... sind ja beides Heeresangehörige, muss ja quasi das Gleiche sein. Aber gut, wenn man mit diesen Dingen nie zu tun hatte, tut es im Zweifelsfall auch einfach ein steifer Spruch.

 

Im Falle eines zeitlich befristeten Risikos (SAZ) sollte man sich darüber hinaus fragen, ob man überhaupt den gleichen zeitlichen Absicherungsumfang benötigt, wie bei einer dauerhaft gleich bleibenden Tätigkeit. Grundsätzlich zahlt man für spezielle Risiken spezielle Prämien.

 

Es spricht auch grundsätzlich überhaupt nichts dagegen den Rahmenvertrag bspw. als Basiskomponente zu nehmen und den Versicherungsschutz nach eigenen Vorstellungen und technischen Möglichkeiten darüber hinaus aufzubohren.

 

---

 

Inwiefern BU nicht zum Lebensversicherungsmarkt gehört und ob es nun Hauptaufgabe von Versicherern ist zu versichern oder Renditen zu erwirtschaften, mag sich der Vorposter in Ruhe selbst beantworten.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Was soll der Vorposter antworten?Wenn das von mir Geschriebene zum Zwecke der verbalen Selbstbefriedigung bewusst falsch interpretiert werden möchte,weil das dem angeschlagenen Seelenheil des Nachposters Frieden verschafft,sei ihm das gegönnt.

Der Vorposter hat auch nicht xyz für pauschal zu teuer erachtet,sondern eine aus seiner Sicht Fehlentwicklung kommentiert und das entsprechend kommuniziert sowie Alternativen aufgezeigt.Das der Nachposter das nicht verstehen kann,soll nicht dem Vorposter sein Problem sein.Dem Nachposter sollte klar sein,dass das WPF nicht sein persönliches Abu Ghuraib ist.

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exil35

Hallo und vielen Dank Euch beiden für Eure Antworten!

 

Nun muss man sehen, dass ich das Thema BU/DU (fahrlässigerweise) auf die lange Bank geschoben habe. Ich bin nun schon seit fast neun Jahren Soldat und mir verbleiben somit noch sechs restliche Dienstjahre im Falle, dass ich SaZ bleiben sollte. Gemäß Übergangsbeihilfe/Übergangsgebührnisse (http://bit.ly/1G2MiTE) würde ich ja aufgrund meiner Dienstzeit doch einiges bekommen. Zudem kommt natürlich noch über die Jahre angespartes Kapital. Sprich, ich würde für zwei Jahre im Falle einer DU und damit verbundenen Entlassung gut über die Runden kommen. Des Weiteren habe ich studiert, was zwar keine Erwerbsgarantie ist aber mich zumindest besser dar stehen lässt als ohne.

 

Da ich ja, so wie es ausschaut, nur über den Rahmenvertrag versichert werden kann, frage ich mich ob dies sinnvoll ist. Ich bekäme im Falle einer DU natürlich noch etwas oben drauf. Gegen Armut wäre ich aber zumindest in den ersten Paar Jahren recht gut durch die besagten Übergangsgebührnisse sowie durch das ersparte Kapital abgesichert. Das Wichtige, die Absicherung einer anschließenden BU, ist ja im Rahmenvertrag wie man mitbekommt eh kaum gegeben, bzw. durch deren Versicherungsbedingung recht beschränkt.

 

Ich frage mich allerdings, ob der Rahmenvertrag aus folgendem Grund nicht doch sinnvoll wäre: Nach Ausscheiden aus dem Dienst kann ich mich bei einem der Versicherer aus dem Konsortium versichern, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Ich stecke allerdings zu wenig im Thema als das ich beurteilen könnte, ob es beitragsmäßig einen großen Unterschied macht, ob ich mich mit Ende 20/ Anfang 30 oder eben mit Mitte 30 versichere. Des Weiteren ist nicht so ganz durchsichtig, zu welchen Bedingungen ich bei den Versicherern aus dem Konsortium im Anschluss versichert werden kann.

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