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Georg-Friedrich

Update zu meiner neuen SBU

Empfohlene Beiträge

Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Das Ende vom Lied:Such dir einen anderen Vermittler und fang von vorne an.Und freunde dich so langsam mit dem Gedanken an,dass das in 2014 nichts mehr wird und du unterschiedliche hohe Anpassungen bei den Versicherern erleben wirst.

#"Krankenakte" schon vollständig?

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Georg-Friedrich

Das Ende vom Lied:Such dir einen anderen Vermittler und fang von vorne an.Und freunde dich so langsam mit dem Gedanken an,dass das in 2014 nichts mehr wird und du unterschiedliche hohe Anpassungen bei den Versicherern erleben wirst.

#"Krankenakte" schon vollständig?

 

Hatte heute schon ein interessantes Gespräch mit einem Versicherungsmakler, der mir auch gleich die Unterschiede erklärt hat zwischen Abschluss 14 vs 15 und auch keineswegs darauf drängt noch dieses Jahr den Vertrag abzuschließen. Da es ja nicht unbedingt ein Nachteil sein muss, erst nächstes Jahr den Vertrag zu unterschreiben (von den Bedingungen). Weiter konnte ich feststellen, dass er meiner Krankheitshistorie erheblich mehr Aufmerksamkeit geschenkt hat, als ich es bisher erfahren durfte.

Empfehlung auf komplette Krankenakte aufzuarbeiten.

 

Nächste Woche habe ich dann noch ein ausführlicheres Gespräch. Ich hoffe nun endlich - im Sinne der Beratungsqualität - auf ein positives Erlebnis und werde nicht durch den anstehenden Jahreswechsel auf ein schnelles Ergebnis drängen.

 

 

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Matthew Pryor
Nächste Woche habe ich dann noch ein ausführlicheres Gespräch. Ich hoffe nun endlich - im Sinne der Beratungsqualität - auf ein positives Erlebnis und werde nicht durch den anstehenden Jahreswechsel auf ein schnelles Ergebnis drängen.

Das ist der einzig richtige Ansatz,höheres Eintrittsalter und niedrigerer Rechnungszins und evtl. Auswirkungen hin oder her.Ich persönlich würde mich freuen,wenn du uns an den Ergebnissen des Gespräches teilhaben lässt.

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Georg-Friedrich

Gerne, ich melde mich dann nach dem Gespräch.

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Georg-Friedrich

Ich möchte hier noch eben schildern, wie das Gespräch aus meiner Sicht gelaufen ist.

 

Zu Beginn ging es erstmal um die allgemeinen Punkte zur BUV, d.h. welcher Beruf genau wird versichert; Ereignisse, die eintreten müssen für den Leistungsanspruch; Bezug zur Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung und folglich die Leistungsdauer; Informationen zur Arztanordnungsklausel; abstrakte/konkrete Verweisung; mögliche Leistungsverhinderung bei Umorientierung; Nachprüfung durch den Versicherer.

 

Zu den aufgeführten Punkten wurden mir auch immer wieder konkrete Punkte aus verschiedenen Bedingungswerken der Versicherer gezeigt um auf die Unterschiede der genauen Formulierungen hinzuweisen.

Es wurden auch die Bedingungen verglichen im Hinblick auf vorübergehendes bzw. längeres Ausscheiden aus dem Beruf (Elternzeit, Arbeitslosigkeit); Berufswechsel vor Eintritt einer BU; Infektionsklausel.

Über mögliche Leistungsausschlüsse bzw. der Verzicht darauf und die verschiedenen Formulierungen dazu wurden ebenfalls beleuchtet (Verkehrsdelikte, Verbrechen, ABC Waffen,...).

 

Ohne jetzt noch genauer auf die weiteren Schritte einzugehen (Gesundheitsprüfung, Festlegung einer bedarfsgerechten Rentenhöhe, Leistungs-/Beitragsdynamik, Nachversicherungsmöglichkeiten, Bedingungen 2014 vs. Bedingungen 2015, ), hier noch kurz das weitere Vorgehen.

 

Zur genauen Krankheitshistorie werde ich auch Einsicht in meine Krankenakte nehmen, um auch wirklich nichts zu vergessen. Wenn dies passiert ist und ich meine Angaben vollständig zusammen habe, werden bei mehreren Gesellschaften die Risikovoranfragen gestellt, um die möglichen Ausschlüsse in die Entscheidungsfindung mit einzubinden. (Hoffe ich habe das so richtig wiedergegeben)

 

Einen weiteren Punkt den ich aus dem Gespräch mitgenommen habe ist, dass ich die anfängliche Rentenhöhe nicht zu niedrig wählen sollte, da im Falle eines frühen BU-Falls eine zu niedrig gewählte Höhe nur meine Grundversorgung (wenn überhaupt) abdecken würde. Jegliche Altersvorsorge, die ich aufbringen müsste um nach dem Ende der BU-Rente auch noch einen angemessenen Lebensstandard halten zu können, müssten ebenfalls durch die BU-Rente eingeschlossen werden. Sicherlich muss ich mir auch noch klar darüber werden, wo ich Abstriche machen muss, damit die Sache für mich als Student bezahlbar bleibt, es aber trotzdem ein ausreichender Schutz im Falle einer BU ist.

 

Natürlich fühlt man sich nach einem langen Gespräch mit so vielen Informationen und Erläuterungen erstmal von den Fakten erschlagen, aber auf dem zweiten Blick ist man auch froh, dass man sich mit den Bedingungen einer BUV wirklich auseinandergesetzt hat und diese auch verständlich präsentiert bekommen hat. Der Makler gab mir auch das Gefühl, dass dieses erste Gespräch erst einmal wichtig war, dass für mich die Grundlagen und Bedingungen einer BUV klar werden und nicht den Abschluss fokussiert wird.

 

Es kann natürlich sein, dass ich ein paar Punkte des Gesprächs nicht mehr aus dem Gedächtnis niederschreiben konnte bzw. in der Eile nicht richtig übernommen habe. Ich hoffe, dass ich euch zumindest einen Überblick geben konnte, wie mein Gespräch gelaufen ist.

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polydeikes

Klingt gut.

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Matthew Pryor

Wenn die Arbeit des Vermittlers so weiterläuft,sollte das passen.Und immer hübsch dran denken:Vermittlermeinungen auch in Frage stellen und niemals als ultima ratio betrachten.

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polydeikes

Mal übertrieben spitzfindig könnte man neugierig fragen, was zum Werbegag Infektionsklausel (mit wenigen Konstellations- und Bedingungsausnamen wie Barmenia, HUK, AL für Ärzte) erzählt wurde. Aber das wäre schon klugsch*****risch hoch 10.

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Georg-Friedrich
· bearbeitet von Georg-Friedrich

Ok gut, ich werde weiterhin kritisch hinterfragen :) Also da mich der Part mit der Infektionsklausel nicht betreffen sollte, wurde darauf auch nicht besonders genau eingegangen. Mittlerweile habe ich sogar den Verdacht, dass mein Vermittler bei so manchen hier kein Unbekannter sein könnte.

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polydeikes

Nee, verzichte darauf nachzufragen. Hatte es eher so verstanden, dass sei angepriesen worden. Ist aber im Regelfall völlig überflüssig gem. Bedingungsformulierungen, eine Infektionsklausel mit Mehrwert haben nur sehr, sehr wenige Gesellschaften im Angebot. Nach Fitzelchen suchen halt ...

 

Falls wir den Vermittler kennen sollten, hoffe ich mal, dass wir ihn leiden können ... nachdem wir einen guten Teil seiner Arbeit gemacht haben.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Torsten,ich glaube,du hast ihn selbst auf die Idee gebracht...falls es keiner der "üblichen Verdächtigen" aus dem Forum sein sollte..

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Georg-Friedrich

Also ich kann nur dazu sagen, dass Matthew in einem anderen Thread auf dessen Blogeintrag verwiesen hat.

Ob ihr diesen Vermittler nun leiden könnt, kann ich natürlich nicht sagen.

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Matthew Pryor

Ah,okay.Eine vernünftige Wahl.

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CHX

Zunächst ist der Verzicht auf den 163er ein Highlight,jetzt eben der Verzicht auf den Verzicht.So muss Marketing.

 

Na ja, unabhängig von etwaigem Marketinggeschwurbel könnte man einen Verzicht auf den Verzicht unter gewissen Umständen tatsächlich positiv sehen - dazu aus einem von dir genannten Blog:

 

„(…) Der § 163 VVG gibt den Versicherern somit unter diesen strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Bruttoprämien risikogerecht anzupassen, wenn das Gleichgewicht zwischen Prämie und unvorhersehbarer Änderung des Leistungsbedarfs gestört ist. Wäre dieses gesetzliche Recht nicht möglich, könnten bei einem solchen Fall Versicherer in Schieflage geraten und viele Kunden Ihren Versicherungsschutz verlieren. Damit ist die Regelung eine gesetzliche und berechtigte Maßnahme die zugesagten Leistungen der Kunden auch im „Worst Case“ zu sichern. Hat ein Versicherer auf § 163 VVG verzichtet und kann dieser z.B. wegen einer unbekannten Pandemie seinen Verpflichtungen auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung nicht mehr nachkommen, würde § 89 VAG greifen:

 

Ҥ 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.

(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 66 Abs. 7) beschränkt werden.”

 

Auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung werden Versicherungsleistungen herabsetzt oder gar ganz gestoppt. Die Pflicht des Kunden, seine Beiträge weiter zu zahlen, bleibt davon unberührt. Im Ergebnis erhält der Kunde dann keine (BU-)Leistung. Besteht dagegen die Möglichkeit 163 VVG anzuwenden, kann ein Versicherer seine (Brutto-)Beiträge anpassen und eine solche (teilweise) Entwertung des Versicherungsschutzes vermeiden.”

 

“(…) Zudem möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass selbst AIDS oder SARS in der Vergangenheit nicht zu Erhöhungen der Bruttobeiträge geführt haben und auch in Zukunft nicht zur Anwendung des §163 VVG führen könnten, da diese Ereignisse mittlerweile bekannt sind und folglich einkalkuliert werden müssen. Das heißt: Eine Situation, die die Anwendung des §163 VVG rechtfertigen würde, ist äußerst unwahrscheinlich. Unsere Kunden würden dann jedoch sicherlich lieber eine Anpassung der Bruttobeiträge in Kauf nehmen, als einen entwerteten BU-Schutz oder gar eine Aussetzung seiner fälligen BURentenzahlungen.”

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polydeikes

89 VAG ist KEINE Gestaltungsoption des Versicherers, sondern eine Gestaltungsoption der Bafin. Das hat mit dem 163 VVG erstmal gar nichts zu tun.

 

Die Argumentation Verzicht auf 163 VVG ruiniert den armen Versicherer ist mir bekannt und ich halte sie für wirr. Erstmal bedingt die Anwendung des 163 VVG keine Insolvenzsituation. Ich erkläre es gern so: Gestiegener Leistungsaufwand in Rheinland Pfalz gem. Erfordernissen 163 VVG ist dem in Rostock "scheiß egal".

 

89 VAG dient der Insolvenzvermeidung und bezieht sich in erster Linie auf kapitalbildende Verträge, das 89 VAG Potential ist ggü. dem 163 VVG bei BU denkbar gering. 89 VAG kam meines Wissens noch nicht zur Anwendung, betroffene Versicherer wurde von Protektor übernommen ... BU Bedingungen bleiben bestehen.

 

Ob Protektor oder die Pfefferminzia mir meine bedingungsgemäßen Leistungen zahlt, interessiert mich als Kunden und als Makler 0. Ich hab in beiden Fällen nichts mir der Pfefferminzia am Hut und wenn sie hopps geht, dann geht sie eben hopps. Besser als eine Verdopplung meines Tarifbeitrags ... mit anschlueßender Angleichung meines Zahlbeitrags ... :-

 

---

 

163 VVG war mal mehr oder weniger Standard in der Branche und vor wenigen Jahren mal angeblich Voraussetzung für den Verkauf eines Top Ratings an die Gesellschaften eines bekannten "Rate mal Hauses".

 

Warum ist es nicht mehr Standard? Weil sich die Rückversicherer den Verzicht auf 163 VVG bezahlen lassen.

 

Wenn der Rückversicherer ein Risiko berechnen kann, dann ist es da. Ob ich es mir für den Preis X weg kaufe, ist Kundenentscheidung. Diesen Weg geht bspw. die Dialog und bietet mit oder ohne Verzicht auf 163 VVG an ... ohne logischerweise billiger.

 

Die AL scheint die Diskussion nicht haben zu wollen und stellt die Wahloption nur noch über die BUZ dar.

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CHX

Und wieder etwas dazu gelernt - danke für die Erläuterungen.

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polydeikes

Sieh es mal bitte mehr als Meinung, denn als Erläuterung. Selbst von 10 BU Spezies bekommst du mit Sicherheit 7-8-9 verschiedene Meinungen zum 163 VVG.

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CHX

So sei es.

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Georg-Friedrich

Hallo,

 

da ich hier im Thread so viele Hilfestellungen bekommen habe, möchte ich euch noch kurz meine Ergebnisse zur SBU-Versicherung mitteilen.

 

Nachdem ich zusammen mit meinem Vermittler die komplette Gesundheitshistorie aufgearbeitet habe, hatten die meisten Antworten auf die Risikovoranfrage einen Ausschluss zu meiner akt. Gesundheit.

 

Erfreulicherweise war die Definition des Ausschlusses einer Gesellschaft im Vergleich zu den anderen Antworten akzeptierbar. Zusätzlich kann im Gegensatz zu den anderen Versicherern ein Punkt mitversichert werden (Zuschlag).

 

Zusammen mit dem Bedingungswerk sehe ich eine gute Grundlage für eine SBU-Versicherung.

 

 

Vielen Dank noch an polydeikes, Peter Wolnitza und Matthew Pryor an der regen Beteiligung an der Diskussion.

VG Georg-Friedrich

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Matthew Pryor
Zusätzlich kann im Gegensatz zu den anderen Versicherern ein Punkt mitversichert werden (Zuschlag).<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Zusammen mit dem Bedingungswerk sehe ich eine gute Grundlage für eine SBU-Versicherung.

Den Anbieter möchtest du uns nicht verraten?

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Georg-Friedrich

Den Anbieter möchtest du uns nicht verraten?

 

Kann ich natürlich gerne machen. Die AL hat mir dieses schmackhafte Angebot gemacht.

 

 

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Klingt doch an und für sich nach einer wohl durchdachten Entscheidung.Eine Anmerkung sei mir noch gestattet:Stand heute gibt es 9 Anbieter,die auch Leistungen bei AU vorsehen (in den unterschiedlichsten Formen und Farben).Manche Versicherer haben das bereits in den Beitrag einkalkuliert,andere wie die AL bieten diese Option gegen einen zusätzlichen Obolus an.Ist also kein Alleinstellungsmerkmal,das für die AL sprechen würde.

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