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corvus_maximus

Stimmt die Aussage des Debeka-Vertreters?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Hallo zusammen,

 

letztens rief mich mein Debeka-Vertreter an (ohne, dass ich dafür eine Erlaubnis erteilt hätte). Letzten Endes war das Gespräch recht sinnvoll, aber die folgenden Aussagen des Vertreters hinterfrage ich:

 

1 - Durch eine Wahlleistungsversicherung (Zweibettzimmer + Chefarzt) habe ich eine Anwartschaft auf eine PKV-Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Das stimmt soweit. Der Vertreter erzählte mir aber, dass man zur PKV zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung und eine Krankentagegeldversicherung abschließen muss. Das mit der Pflegepflichtversicherung scheint mir zu stimmen. Aber ist Krankentagegeld wirklich ein Muss? Auf Nachfrage sagte er, Krankentagegeld sei Pflicht. Mal ganz davon abgesehen, dass Krankentagegeld u.U. sinnvoll ist.

 

2 - Er sagte noch, dass die Gesundheitsfragen bei Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeldversicherung völlig unproblematisch seien. Stimmt das? Bekommt man die mit Vorerkrankungen?

 

3 - Zu meiner KLV (eigentlich eine Leibrentenversicherung mit konstanter Todesfallleistung, Kapitalwahlrecht und BUZ): Sie hat einen Garantiezins von 2,75 %. Außerdem habe ich die Möglichkeit, die Vertragssumme bei Berufseintritt zu erhöhen (Nachversicherungsgarantie). Der Vertreter hat gesagt, dass das nicht mehr gehen würde, da der Garantiezins zwischenzeitig gesenkt worden wäre. Deshalb könnte ich nicht mehr erhöhen (obwohl das so nicht im Vertrag steht). Diese Aussage finde ich ein wenig widersprüchlich, da ich doch mit jeder Dynamik noch zum alten Rechnungszins erhöhe!?

 

4 - Zur BUZ: Da ich wegen Vorerkrankungen in den nächsten Jahren nur schwer eine neue BU bekommen werde, möchte ich von der Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen. Der Vertreter hat gesagt, dass der Beitrag für eine BUZ nicht beliebig erhöht werden kann, da es sich nur um eine Zusatzversicherung handeln würde. Der Beitrag für eine BUZ dürfte im Verhältnis zum Beitrag für die Hauptversicherung nicht zu hoch werden. Deshalb könnte es sein, dass ich von der vertraglich zugesicherten Nachversicherungsgarantie nicht vollumfänglich Gebrauch machen könnte. Von derartigen Regelungen steht allerdings nichts im Vertrag. Kann das sein?

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Peter Wolnitza

Hallo zusammen,

 

letztens rief mich mein Debeka-Vertreter an (ohne, dass ich dafür eine Erlaubnis erteilt hätte). Letzten Endes war das Gespräch recht sinnvoll, aber die folgenden Aussagen des Vertreters hinterfrage ich:

 

1 - Durch eine Wahlleistungsversicherung (Zweibettzimmer + Chefarzt) habe ich eine Anwartschaft auf eine PKV-Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Das stimmt soweit. Der Vertreter erzählte mir aber, dass man zur PKV zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung und eine Krankentagegeldversicherung abschließen muss. Das mit der Pflegepflichtversicherung scheint mir zu stimmen. Aber ist Krankentagegeld wirklich ein Muss? Auf Nachfrage sagte er, Krankentagegeld sei Pflicht. Mal ganz davon abgesehen, dass Krankentagegeld u.U. sinnvoll ist.

Pflegepflicht...wie der Name sagt: Pflicht. Krankentagegeld kein Muss.

 

2 - Er sagte noch, dass die Gesundheitsfragen bei Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeldversicherung völlig unproblematisch seien. Stimmt das? Bekommt man die mit Vorerkrankungen?

Pflegepflicht : Ja KT:Nein. (Normalerweise erstreckt sich aber bei so einer Optionsversicherung - nehme an, dass es sich um eine solche handelt, bitte nochmal genau nachschauen - die Versicherungsmöglichkeit ohne Gesundheitsprüfung auf Vollversicherung + KTG + Pflegepflicht, sollte also eigentlich kein Problem sein.)

 

3 - Zu meiner KLV (eigentlich eine Leibrentenversicherung mit konstanter Todesfallleistung, Kapitalwahlrecht und BUZ): Sie hat einen Garantiezins von 2,75 %. Außerdem habe ich die Möglichkeit, die Vertragssumme bei Berufseintritt zu erhöhen (Nachversicherungsgarantie). Der Vertreter hat gesagt, dass das nicht mehr gehen würde, da der Garantiezins zwischenzeitig gesenkt worden wäre. Deshalb könnte ich nicht mehr erhöhen (obwohl das so nicht im Vertrag steht). Diese Aussage finde ich ein wenig widersprüchlich, da ich doch mit jeder Dynamik noch zum alten Rechnungszins erhöhe!?

Hab jetzt keine Ahnung, was der Versicherer aus Koblenz da in seinen Bedingungen stehen hat. Wäre aber mehr als ungewöhnlich.

 

4 - Zur BUZ: Da ich wegen Vorerkrankungen in den nächsten Jahren nur schwer eine neue BU bekommen werde, möchte ich von der Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen. Der Vertreter hat gesagt, dass der Beitrag für eine BUZ nicht beliebig erhöht werden kann, da es sich nur um eine Zusatzversicherung handeln würde. Der Beitrag für eine BUZ dürfte im Verhältnis zum Beitrag für die Hauptversicherung nicht zu hoch werden. Deshalb könnte es sein, dass ich von der vertraglich zugesicherten Nachversicherungsgarantie nicht vollumfänglich Gebrauch machen könnte. Von derartigen Regelungen steht allerdings nichts im Vertrag. Kann das sein?

Ja, das kann sein. Gemäss den Annahmerichtlinien einer Gesellschaft (kann jede selber festlegen!) kann es z.B. sein, dass die mitversicherte BUZ-Jahresrente 24% der Hauptversicherungssumme nicht übersteigen darf. Wenn man da ausgereizt hat und jetzt nachversichern möchte,

muss man die Hauptversicherung (LV / RV) ebenfalls im gleichen Prozentsatz miterhöhen.

 

Hoffe, das hilft ein wenig weiter.

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polydeikes

Hat er mit Ausnahme der KV Geschichten doch alles schon mal gefragt und beantwortet bekommen ... steht keine 10 Threads weiter drunter.

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corvus_maximus

Hat er mit Ausnahme der KV Geschichten doch alles schon mal gefragt und beantwortet bekommen ... steht keine 10 Threads weiter drunter.

 

Nicht wirklich, nein.:angry:

 

Der Debeka-Vertreter hat definitiv später angerufen. Und nein: Bei den Threads weiter unten habe ich nach den Bedingungen in meinen Versicherungsverträgen gefragt. Hier ging es darum, dass der Vertreter zu mir gesagt hat, dass ich trotzdem nicht erhöhen darf, obwohl es eigentlich im Vertrag steht.

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polydeikes

Du hast auf deine knapp 300 Posts mehr Threads in den letzten 2 Wochen aufgemacht als ich seit 2007 in diesem Forum (was keinesfalls als Kompliment zu verstehen ist). Unter anderem diesen Thread hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/44795-bu-bedarf-bei-arbeitnehmern-mit-vermogen/

 

In diesem Thread wurde unter anderem auch die Nachversicherungsproblematik besprochen. Ab Post #24 ging es erstmal nur noch um die Nachversicherung, ich kann es absolut nicht leiden, wenn man mir ins Gesicht lügt. Du warst damals schon gänzlich resistent gegen jedweden Ratschlag, wir mussten raten, was ggf. in deinen Bedingungen stehen könnte. Du wolltest ja diese nicht zur Verfügung stellen, sondern deinen Debeka Muggel befragen. Nun passt dir nicht was der erzählt hat und du nervst uns wieder.

 

Der Debeka Muggel hat ggf. nur gesagt, dass man die BUZ respektive den Vertrag nicht einfach zum damaligen Rechnungszins erhöhen kann. Halte ich bei deiner Lernkurve für möglich. Und das nicht "beliebig" erhöht werden kann, wurde dir 7 mal in dem anderen Thread gesagt ... du hast es nicht "gecheckt", das ist nicht unser Problem.

 

Es gibt in diesem Forum zwei Arten von Leuten:

a - die Hilfe suchen oder Hilfestellungen geben oder an Meinungsaustausch interessiert sind

b - die Langeweile haben, den Papagei spielen, sich wichtig machen wollen oder was auch immer

 

Aktuell gehörst du mal ganz sicher nicht in die Kategorie a.

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ImperatoM

1 - Durch eine Wahlleistungsversicherung (Zweibettzimmer + Chefarzt) habe ich eine Anwartschaft auf eine PKV-Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Das stimmt soweit. Der Vertreter erzählte mir aber, dass man zur PKV zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung und eine Krankentagegeldversicherung abschließen muss. Das mit der Pflegepflichtversicherung scheint mir zu stimmen. Aber ist Krankentagegeld wirklich ein Muss? Auf Nachfrage sagte er, Krankentagegeld sei Pflicht. Mal ganz davon abgesehen, dass Krankentagegeld u.U. sinnvoll ist.

 

Vielleicht ein Missverständnis? Der Debeka-Haupttarif enthält meines Wissens schon ein kleines Krankenhaustagegeld, das auf Wunsch weiter ergänzt werden kann. Die Ergänzung ist freiwillig, aber aus dem Haupttarif kann man nichts mehr herausnehmen.

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Matthew Pryor

Krankentagegeld meint nicht KrankenHAUStagegeld.

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corvus_maximus

Krankentagegeld meint nicht KrankenHAUStagegeld.

 

Das ist mir klar.

 

1 - Durch eine Wahlleistungsversicherung (Zweibettzimmer + Chefarzt) habe ich eine Anwartschaft auf eine PKV-Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Das stimmt soweit. Der Vertreter erzählte mir aber, dass man zur PKV zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung und eine Krankentagegeldversicherung abschließen muss. Das mit der Pflegepflichtversicherung scheint mir zu stimmen. Aber ist Krankentagegeld wirklich ein Muss? Auf Nachfrage sagte er, Krankentagegeld sei Pflicht. Mal ganz davon abgesehen, dass Krankentagegeld u.U. sinnvoll ist.

 

Vielleicht ein Missverständnis? Der Debeka-Haupttarif enthält meines Wissens schon ein kleines Krankenhaustagegeld, das auf Wunsch weiter ergänzt werden kann. Die Ergänzung ist freiwillig, aber aus dem Haupttarif kann man nichts mehr herausnehmen.

 

Der Haupttarif beinhaltet solch ein Krankenhaustagegeld, wenn man auf Wahlleistungen verzichtet. Ich habe den Vertreters so verstanden, dass er mir zwindend 3 Versicherungen verkaufen MUSS, wenn ich in die PKV wechseln möchte: PKV + Pflege + Krankentagegeld.

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Matthew Pryor

Dir mag das klar sein,anderen nicht.Siehe den Beitrag über meinem.Ob der Vertreter dir 3 Bausteine aufgrund irgendwelcher Geschäftsplane der Debeka verkaufen muss,ist mir nicht geläufig.KTG ist aber kein Muss für eine Krankenkostenvollversicherung.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Du hast auf deine knapp 300 Posts mehr Threads in den letzten 2 Wochen aufgemacht als ich seit 2007 in diesem Forum (was keinesfalls als Kompliment zu verstehen ist). Unter anderem diesen Thread hier: http://www.wertpapie...n-mit-vermogen/

 

In diesem Thread wurde unter anderem auch die Nachversicherungsproblematik besprochen. Ab Post #24 ging es erstmal nur noch um die Nachversicherung, ich kann es absolut nicht leiden, wenn man mir ins Gesicht lügt. Du warst damals schon gänzlich resistent gegen jedweden Ratschlag, wir mussten raten, was ggf. in deinen Bedingungen stehen könnte. Du wolltest ja diese nicht zur Verfügung stellen, sondern deinen Debeka Muggel befragen. Nun passt dir nicht was der erzählt hat und du nervst uns wieder.

 

Der Debeka Muggel hat ggf. nur gesagt, dass man die BUZ respektive den Vertrag nicht einfach zum damaligen Rechnungszins erhöhen kann. Halte ich bei deiner Lernkurve für möglich. Und das nicht "beliebig" erhöht werden kann, wurde dir 7 mal in dem anderen Thread gesagt ... du hast es nicht "gecheckt", das ist nicht unser Problem.

 

Es gibt in diesem Forum zwei Arten von Leuten:

a - die Hilfe suchen oder Hilfestellungen geben oder an Meinungsaustausch interessiert sind

b - die Langeweile haben, den Papagei spielen, sich wichtig machen wollen oder was auch immer

 

Aktuell gehörst du mal ganz sicher nicht in die Kategorie a.

 

In dem Post ging es um die Nachversicherung gemäß Bedingungen. Jetzt sagt der Vertreter, dass die Bedingungen egal sind, man kann trotzdem nicht so erhöhen, wie es darin steht. Außerdem: Die offizielle Anfrage hat die Debeka noch gar nicht beantwortet. So etwas dauert dort Monate.

 

Außerdem war ich nicht "resistent gegen jedweden Ratschlag". Ich werte den Ratschlag meiner BU-Versicherungsberaterin (A. B., falls du mit den Initialen etwas anfangen kannst) in Sachen BU nur etwas höher. Deswegen hatte ich Widerworte.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Hallo zusammen,

 

letztens rief mich mein Debeka-Vertreter an (ohne, dass ich dafür eine Erlaubnis erteilt hätte). Letzten Endes war das Gespräch recht sinnvoll, aber die folgenden Aussagen des Vertreters hinterfrage ich:

 

1 - Durch eine Wahlleistungsversicherung (Zweibettzimmer + Chefarzt) habe ich eine Anwartschaft auf eine PKV-Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Das stimmt soweit. Der Vertreter erzählte mir aber, dass man zur PKV zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung und eine Krankentagegeldversicherung abschließen muss. Das mit der Pflegepflichtversicherung scheint mir zu stimmen. Aber ist Krankentagegeld wirklich ein Muss? Auf Nachfrage sagte er, Krankentagegeld sei Pflicht. Mal ganz davon abgesehen, dass Krankentagegeld u.U. sinnvoll ist.

Pflegepflicht...wie der Name sagt: Pflicht. Krankentagegeld kein Muss.

 

2 - Er sagte noch, dass die Gesundheitsfragen bei Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeldversicherung völlig unproblematisch seien. Stimmt das? Bekommt man die mit Vorerkrankungen?

Pflegepflicht : Ja KT:Nein. (Normalerweise erstreckt sich aber bei so einer Optionsversicherung - nehme an, dass es sich um eine solche handelt, bitte nochmal genau nachschauen - die Versicherungsmöglichkeit ohne Gesundheitsprüfung auf Vollversicherung + KTG + Pflegepflicht, sollte also eigentlich kein Problem sein.)

 

3 - Zu meiner KLV (eigentlich eine Leibrentenversicherung mit konstanter Todesfallleistung, Kapitalwahlrecht und BUZ): Sie hat einen Garantiezins von 2,75 %. Außerdem habe ich die Möglichkeit, die Vertragssumme bei Berufseintritt zu erhöhen (Nachversicherungsgarantie). Der Vertreter hat gesagt, dass das nicht mehr gehen würde, da der Garantiezins zwischenzeitig gesenkt worden wäre. Deshalb könnte ich nicht mehr erhöhen (obwohl das so nicht im Vertrag steht). Diese Aussage finde ich ein wenig widersprüchlich, da ich doch mit jeder Dynamik noch zum alten Rechnungszins erhöhe!?

Hab jetzt keine Ahnung, was der Versicherer aus Koblenz da in seinen Bedingungen stehen hat. Wäre aber mehr als ungewöhnlich.

 

4 - Zur BUZ: Da ich wegen Vorerkrankungen in den nächsten Jahren nur schwer eine neue BU bekommen werde, möchte ich von der Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen. Der Vertreter hat gesagt, dass der Beitrag für eine BUZ nicht beliebig erhöht werden kann, da es sich nur um eine Zusatzversicherung handeln würde. Der Beitrag für eine BUZ dürfte im Verhältnis zum Beitrag für die Hauptversicherung nicht zu hoch werden. Deshalb könnte es sein, dass ich von der vertraglich zugesicherten Nachversicherungsgarantie nicht vollumfänglich Gebrauch machen könnte. Von derartigen Regelungen steht allerdings nichts im Vertrag. Kann das sein?

Ja, das kann sein. Gemäss den Annahmerichtlinien einer Gesellschaft (kann jede selber festlegen!) kann es z.B. sein, dass die mitversicherte BUZ-Jahresrente 24% der Hauptversicherungssumme nicht übersteigen darf. Wenn man da ausgereizt hat und jetzt nachversichern möchte,

muss man die Hauptversicherung (LV / RV) ebenfalls im gleichen Prozentsatz miterhöhen.

 

Hoffe, das hilft ein wenig weiter.

Danke, das hilft tatsächlich ein bisschen weiter.

In den Bedingungen steht nur "Krankheitskostenvollversicherung" (Tarife P/Z oder PN).

 

Zur RV: Ist mit "Annahmerichtlinien" das gemeint, was im Versicherungsvertrag steht, oder gibt es dafür ein zusätzliches Dokument, das ich ggf. erst bei der Debeka anfordern muss? Denn in meinem Vertrag stehen solche Regelungen nicht.

 

Dir mag das klar sein,anderen nicht.Siehe den Beitrag über meinem.Ob der Vertreter dir 3 Bausteine aufgrund irgendwelcher Geschäftsplane der Debeka verkaufen muss,ist mir nicht geläufig.KTG ist aber kein Muss für eine Krankenkostenvollversicherung.

 

Gut, dann weiß ich, dass der Vertreter (mal wieder) zu viel verkaufen möchte... Danke!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Zur RV: Ist mit "Annahmerichtlinien" das gemeint, was im Versicherungsvertrag steht,

Nein,das steht nicht im Vertrag.Im Übrigen sind das alles Fragen,die Frau A.B. aus K. bei N. mit Sicherheit gegen eine geringe Gebühr beantworten kann oder können sollte.

Und ob er zuviel verkaufen möchte...nun,das lasse ich einmal dahingestellt.Fakt ist,dass ein Krankentagegeld in der Regel nicht sinnfrei ist,gerade bei einem löchrigen BU-Bedingungswerk wie dem der Debeka.

Es wäre auch interessant zu erfahren,welche BUZ an die KLV angehängt ist.Die Debeka hat 2 Varianten:unterdurschnittlich und unterdurchschnittlicher als unterdurchschnittlich.Edith:Hattest du genannt.Der schlechtere der 2 eher unbrauchbaren.Da ich nicht bei dem Gespräch dabei war,gehe ich nur zu 99,999%-iger Wahrscheinlichkeit davon aus,dass du die VB falsch verstanden haben wirst.Die Verweisbarkeit stellt hier für mein Empfinden nicht das größte Übel dar.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich kann mir im Verlauf des Threads erstens nicht einmal mehr annähernd vorstellen, dass die Aussagen so 1:1 von Frau B aus K getroffen wurden. Dafür wurde in den letzten Threads viel zu viel hin und her gedreht.

 

Zweitens kurzum: Ist der Kunde zu dämlich, nützt die beste Beratung nichts.

 

Ungeachtet dessen wurde bzgl. Nachversicherungsregelung absolut NICHTS von der Versicherungsberaterin im Thread eingestellt. Einzig und allein UNSERE Fragen nach den genauen Bedingungen und UNSERE Hinweise auf die Fallstricke der "Nachversicherungsmöglichkeiten" beim vorliegenden Vertrag standen in diesem Kontext im Thread. Der Verweis auf die Versicherungsberaterin ist völlig sinnlos und restlos arrogant.

 

Genau wie die Versicherungsberaterin wäre jeder im Thread Beteiligte bei Vorlage des entsprechenden Passus zur Erklärung desselben in der Lage gewesen. Aber wurde er eben weder uns (die da hellseherisch raten sollten, hier schon wieder) noch der Versicherungsberaterin, sondern dem Debeka Vertreter vorgelegt.

 

Zudem war keiner von uns im Gespräch dabei, wer weiss, was wirklich gesagt wurde. Spielt auch keine Rolle, was in den Bedingungen steht ist bindend. Bestätigt dir gern auch Frau B aus K gegen Honorar.

 

---

 

Insgesamt macht dich der Thread vielleicht nicht zum dämlichsten WPF "Neu-User" des Jahres - der Titel geht an unseren Helvetiafreund - aber mit Sicherheit zu einem der Dreistesten. Dummheit und Dreistigkeit korrelieren wiederum häufig ... Sache erledigt und Igno.

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Matthew Pryor
Insgesamt macht dich der Thread vielleicht nicht zum dämlichsten WPF "Neu-User" des Jahres - der Titel geht an unseren Helvetiafreund - aber mit Sicherheit zu einem der Dreistesten.

Der Titel kann bestimmt auch posthum für 2013 noch vergeben werden happy.gif.

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