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saibottina

PKV - Rechnung mit über zwei Jahren Verspätung

Empfohlene Beiträge

saibottina

Moin zusammen,

 

ich bin privat krankenversichert und mir wurde heute eine Rechnung von vor über zwei Jahren zugeschickt. "Aufgrund eines Ablagefehlers im Archiv" kommt die Rechnung jetzt erst. Meine Abrechnung für 2012 mit der Debeka ist schon lange erledigt. Kann ich die Rechnung jetzt noch nachreichen oder gibt es da irgendwelche Verjährungsfristen, ab denen die Krankenkasse dann nicht mehr zahlen muss? Wenn dem so wäre, würde diese Frist aber ja auch für mich und die Rechnung gelten, oder?

 

Guts Nächtle...

saibottina

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Hellerhof

Schau mal in deinem Versicherungsvertrag nach, idR sind die Verjährungsfristen zwei oder dreijährig, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres des Rechnungsdatums.

Für dich und deine Pflicht zur Zahlung gilt das aber so nicht. Der Anspruch auf Zahlung der Rechnung verjährt idR nach drei Jahren, vgl §199 BGB.

 

In deinem Falle sollten also beide Fristen eingehalten werden, du müsstest nur sicher gehen, die Rechnung noch dieses Jahr einzureichen.

 

Das sollte dir weiterhelfen ;)

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CHX

Falls die Rechnung aus 2012 sein sollte, müsste sie bis Ende 2015 noch einreichbar sein.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Moin zusammen,

 

ich bin privat krankenversichert und mir wurde heute eine Rechnung von vor über zwei Jahren zugeschickt. "Aufgrund eines Ablagefehlers im Archiv" kommt die Rechnung jetzt erst. Meine Abrechnung für 2012 mit der Debeka ist schon lange erledigt. Kann ich die Rechnung jetzt noch nachreichen oder gibt es da irgendwelche Verjährungsfristen, ab denen die Krankenkasse dann nicht mehr zahlen muss? Wenn dem so wäre, würde diese Frist aber ja auch für mich und die Rechnung gelten, oder?

 

Guts Nächtle...

saibottina

 

Moin,

 

Rechnung kann bis 31.12.2015 eingereicht werden, wenn die Behandlung in 2012 erfolgte -> §195 BGB.

Zu beachten ist aber noch, dass u.U. eine Beitragsrückerstattung (= BRE), die für das Jahr 2012 vom Versicherer gezahlt wurde, "rückabgewickelt" wird

 

Im vorliegenden Fall zwar bedeutungslos, aber trotzdem zur Anmerkung:

Für die genannte 3 Jahresfrist bei der Verjährung gilt das Datum der Behandlung, nicht das Datum der Rechnungsstellung.

 

Also:

Checken, ob es für 2012 evtl. eine BRE gegegeben hat, falls ja, ist zu prüfen ob (Rechnungsbetrag + andere evtl. nicht eingereichte Rechnungen aus 2012) > BRE - dann einreichen.

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CHX
· bearbeitet von Licuala

Also:

Checken, ob es für 2012 evtl. eine BRE gegegeben hat, falls ja, ist zu prüfen ob (Rechnungsbetrag + andere evtl. nicht eingereichte Rechnungen aus 2012) > BRE - dann einreichen.

 

Sollte man diesbezüglich nicht noch schauen, ob auch BRE aus den Folgejahren betroffen sein könnten?

Häufig bauen sich doch die BRE-Beträge über die leistungsfreien Jahre in der Höhe auf und werden dann bei Einreichung von Rechnungen nach meinem Verständnis wieder auf den niedrigen Anfangswert zurückgestuft.

 

Existieren diesbezüglich eigentlich gute Rechner im Internet, mittels derer man herausrechnen könnte, ab welcher Höhe sich Rechnungseinreichungen lohnen bzw. wann sich BRE-Beträge (sich über die Jahre gestaffelt erhöhend) eher lohnen? Gerne auch vor dem Hintergrund der steuerlichen Absetzbarkeit der PKV-Beiträge bzw. der Geltendmachung der Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung.

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Matthew Pryor
Sollte man diesbezüglich nicht noch schauen, ob auch BRE aus den Folgejahren betroffen sein könnten?

Grundsätzlich ja.Für saibottina ist das weniger relevant,da die Debeka keine fest gestaffelte BRE "kennt".Mit einem Rechentool kann ich dir leider nicht dienen,aber die Debeka hat hier einige Beispielfälle aufgeführt.Vielleicht kann das helfen.

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Peter Wolnitza

Also:

Checken, ob es für 2012 evtl. eine BRE gegegeben hat, falls ja, ist zu prüfen ob (Rechnungsbetrag + andere evtl. nicht eingereichte Rechnungen aus 2012) > BRE - dann einreichen.

 

Sollte man diesbezüglich nicht noch schauen, ob auch BRE aus den Folgejahren betroffen sein könnten?

Häufig bauen sich doch die BRE-Beträge über die leistungsfreien Jahre in der Höhe auf und werden dann bei Einreichung von Rechnungen nach meinem Verständnis wieder auf den niedrigen Anfangswert zurückgestuft.

 

Existieren diesbezüglich eigentlich gute Rechner im Internet, mittels derer man herausrechnen könnte, ab welcher Höhe sich Rechnungseinreichungen lohnen bzw. wann sich BRE-Beträge (sich über die Jahre gestaffelt erhöhend) eher lohnen? Gerne auch vor dem Hintergrund der steuerlichen Absetzbarkeit der PKV-Beiträge bzw. der Geltendmachung der Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung.

 

..und wenn wir die Verwirrung komplett machen wollen, berücksichtigen wir auch noch eine evtl. Steuer Rückerstattung, weil wir ja für 2012 dann doch keine BRE bekommen, wenn wir noch was einreichen.... tongue.gif

 

Spass beseite:

BRE gibt der Versicherer meistens im Oct/Nov des Vorjahres bekannt, kann man also entsprechend berücksichtigen:

 

Eingereichte Rechnungen (einmal angenommen, die sind zu 100% erstattungsfähig)

- Jährlicher Selbstbehalt

= Erstattung vom Versicherer.

Wenn das größer ist als die prognostizierte BRE, dann einreichen.

 

Und nicht vergessen: Die BRE für das nächste/übernächste Jahr kann sich ändern! (kein Vertragsbestandteil, sondern geschäftsplanmässige Erklärung - von wenigen Spezialfällen mal abgesehn)

Insofern ist eigentlich eine komplizierte Ächzel- Rechnerei nicht unbedingt notwenig.

 

Schönes Rest-Wochenende!

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CHX

..und wenn wir die Verwirrung komplett machen wollen, berücksichtigen wir auch noch eine evtl. Steuer Rückerstattung, weil wir ja für 2012 dann doch keine BRE bekommen, wenn wir noch was einreichen.... tongue.gif

 

... macht Sinn ... :P

 

Nein, ernsthaft, es ging ja um gestaffelte BRE, die sich über die Jahre aufbauen.

 

Grüße

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saibottina

Hallo alle zusammen,

vielen Dank für die Antworten! Dann war das ja noch "rechtzeitig" und alles ist in Butter...

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