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Chris173

Unfallversicherung - was deckt die wahrscheinlichsten Fälle ab?

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Philipp_

Es gibt mehrere Varianten mit Wartezeiten im Bereich der BU Alternativen, bspw. auch KT. Lediglich im Bereich BU dürfte meines Wissens die Swisslife die einzige Gesellschaft sein, die einen generellen Wartezeittarif (10 Jahre, weitere Auflagen) anbietet. Andere Ansätze gibt es auch, bspw. die x-Verträge + BU Regelung eines Versicherers mit W.

 

Die Angebote mit Wartezeit oder mit vereinfachten Fragen sind natürlich sehr interessant!

Wie funktioniert das mit den Wartezeiten? Kündigt die Versicherung den Vertrag, wenn in der Wartezeit pychische Probleme oder Rückenprobleme auftreten?

Was ist KT?

 

Der Unterschied einer Unfall zu einer EM-Absicherung ist mMn folgender: Die Unfall ist nur eine Ausschnittsdeckung, bei Wahl eines guten Tarifs aber mit verbindlichen Vertragsinhalten für diese Ausschnittsdeckung.

 

EM=Erwerbsminderung?

 

Vielen Dank!

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Biometrie
· bearbeitet von Biometrie

Der Versicherer hebt den Vertrag/Baustein auf wenn binnen der Wartezeit der BU oder EU Fall eintritt. Bei einigen bekommst du das gezahlte Geld für die EU / BU Bausteine zurück.

 

 

Wenn du z.b. "einfach nur" in Behandlung bei einem Therapeuten bist, steht das der Wartezeit nicht entgegen, sofern du deiner Arbeit normal nachgehst. Probleme gibts immer dann wenn binnen der Wartezeit die Kriterien für den jeweiligen Leistungsanspruch auftreten würden ->als hättest du keine Wartezeit. Ich hoffe das ist halbwegs verständlich.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

EM ist in dem Fall meine persönliche Wortschöpfung und meint Erwerbsminderung. Gemeint war, dass die Absicherungsziele unterschiedlich sind.

 

Die BU zielt auf Absicherung des Berufs, so wie er ausgestaltet war. Ist also eine Absicherung des Status Quo, exemplarisch mal "Akademiker, leitender Angestellter > 60k Brutto".

 

Die Unfall stellt weder auf Erwerbsminderung (im gesetzlichen Sinne) noch auf BU ab. Es wird einfach nur das bedingungsgemäße Ereignis Unfall und die Folgen abgesichert, das aber weit klarer als bei BU oder EU. Aber unabhängig davon, inwieweit deine Arbeitskraft betroffen ist.

 

Die Krankentagegeldpolice (KT) steht dazwischen. Eine gute Police zahlt erstmal theoretisch unbegrenzt, bzw. bis eine Leistungsbeschränkung ausgelöst wird. Leistungsvoraussetzung ist eine Krankheit, auf deren Basis du den Beruf nicht ausübst, respektive nicht arbeiten kannst.

 

Nun habe ich halt unterschieden in BU und Erwerbsminderung. Eine BU ist bspw. noch lange keine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Regelung. Ich hingegen meinte mit EM schlichtweg einen Wegfall (auch teilweise) des Einkommens.

 

Daher habe ich gedanklich gruppiert in "EM-Absicherung". Also womit kann ich diese Minderung meiner Erwerbsfähigkeit absichern.

 

Und da war meine Aussage, dass eine Unfallversicherung eben nur eine Ausschnittsdeckung ist, keine "EM-Absicherung". Dafür deckt eine gute Unfallpolice ihren Ausschnitt (bedingungsgemäßer Unfall) erheblich klarer als die "besten" BUs ihren Versicherungsgegenstand Berufsunfähigkeit abdecken.

 

Du hast einen bedingungsgemäßen Unfall, der Arzt stellt die dauerhafte Beeinträchtigung eines Körperteils oder Organs in Zehntel fest, der Versicherer leistet gem. Gliedertaxe / Progression. Ob du in deiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt bist, ist nicht Teil der Prüfung.

 

---

 

Es gibt mMn ziemlich genau einen Fall, indem eine Unfallpolice zum unverzichtbaren Baustein in dieser Konstellation wird und das sind Kinder. Du kannst auch Kinder (ab einem gewissen Alter) BU versichern. Du versicherst aber nicht den Status Quo, den gibt es nämlich noch gar nicht.

 

Nehmen wir an, das Kind landet dauerhaft im Rollstuhl und ist kosmetisch beeinträchtigt. Wenn ansonsten alles "in Ordnung ist", gibt es noch lange keine dauerhafte Leistung aus der Kinder-/Schüler BU. Sehr wohl dürfte aber der Wert der Arbeitskraft erheblich gesunken sein, mal Allgemein betrachtet.

 

Finanzielle Leistungen aus einer Unfallpolice wären dann mit Sicherheit vorteilhaft.

 

---

 

Ansonsten ist eine Unfallpolice eben nur eine Ausschnittsdeckung und keine Absicherung der Arbeitskrafts oder des Berufs.

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Philipp_
· bearbeitet von Philipp_

Die Krankentagegeldpolice (KT) steht dazwischen. Eine gute Police zahlt erstmal theoretisch unbegrenzt, bzw. bis eine Leistungsbeschränkung ausgelöst wird. Leistungsvoraussetzung ist eine Krankheit, auf deren Basis du den Beruf nicht ausübst, respektive nicht arbeiten kannst.

 

Wenn ich z.B. ca. 300€/a für eine Unfallversicherung ausgeben will und momentan keine BU habe, macht es dann Sinn, die Versicherungssumme etwas zu reduzieren und dafür eine KT (z.B. 30€/Tag) mit einzuschließen?

 

Edit: Anscheinend ist das eher was für privat Krankenversicherte. Also wäre eine höhere Versicherungssumme ohne Krankentagegeld wahrscheinlich sinnvoller...

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polydeikes

Eine Krankentagegeldpolice kann man auch als gesetzlich Krankenversicherter abschließen. Für 300 p.a. sollte sowohl eine gute Unfallpolice als auch eine KT mit vereinfachten Gesundheitsfragen / Wartezeit möglich sein.

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Matthew Pryor
Ich bekomme wegen psychischer Probleme (Ängste, bin seit der Kindheit in Behandlung) keine BU. Ich bin 36 Jahre alt, Ingenieur, keine Familie, keine Schulden. Wegen meiner Einschränkungen arbeite ich nur halbtags. Wird in solchen Fällen eher eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Unfallversicherung oder beides in Kombination empfohlen?

Empfohlen werden kann vieles,es hängt natürlich auch von der Machbarkeit ab.Auch Anträge auf eine DD-Police unterlaufen einer Gesundheitsprüfung,da winkt der nächste problematische,weil mehr oder weniger abstrakte Ausschluss bzw. eine Ablehnung.Wenn du dich mit dem Thema vertieft auseinandersetzen möchtest,könnten auch sog. "Multi-Risk-Policen" eine nähere Betrachtung verdienen,die verschiedene Rentenleistungen (zumeist Unfall,Grundfähigkeit,DD und Pflegebedürftigkeit) kombinieren.Die Umsetzung gehört aber bei deiner Vorgeschichte in versierte Hände.Erfahrungsgemäß winken viele Verbraucher schon ab bzw. befassen sich nicht weiter mit Alternativen,wenn die ersten negativen Antragsbescheide ins Haus flattern.

 

Edit: Anscheinend ist das eher was für privat Krankenversicherte. Also wäre eine höhere Versicherungssumme ohne Krankentagegeld wahrscheinlich sinnvoller...

Das "ist auch etwas" für gesetzlich Krankenversicherte,auch und gerade für Gutverdiener,die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.Nun ist dein Einkommen nicht bekannt,aber die Lücke lässt sich mit ein wenig Hirnschmalz selbst berechnen.In der Regel berechnet sich das Nettokrankentagegeld aus 70% des letzten Bruttoeinkommens abzüglich des hälftigen Beitrages zu Renten-,Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung.Daraus ergibt sich die monatliche Verdienstlücke bei Arbeitsunfähigkeit,die sich bequem auf einen Tagessatz herunterbrechen lässt.

Wenn ich z.B. ca. 300€/a für eine Unfallversicherung ausgeben will und momentan keine BU habe, macht es dann Sinn, die Versicherungssumme etwas zu reduzieren und dafür eine KT (z.B. 30€/Tag) mit einzuschließen?

Aus meiner Sicht ein klares ja.Für eine Einzelunfallpolice ein Jahresbudget von 300€ einzuplanen,halte ich für reichlich ambitioniert.Selbst für einen körperlich Tätigen,der eine Einstufung in die ungünstige Risikogruppe B erhalten würde.

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Philipp_
· bearbeitet von Philipp_

Hallo nochmal,

ich suche eine gute Unfallversicherung, die nicht nach regelmäßig genomenen Medikamenten fragt: HKD, Swiss Life, Hanse-Merkur und VHV fragen, bei Janitos, Asstel und Volkswohlbund weiß ich es noch nicht. Interrisk fragt nicht, dafür steigen die Beiträge mit dem Alter stark an.

Wäre toll, wenn sie erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung mitversichern würde und eine erhöhte Gliedertaxe hätte. Vor allem darf sie aber nicht nach Medikamenten fragen.

 

Danke!

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Matthew Pryor

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:Janitos,Waldenburger,Konzept&Marketing sowie NV verzichten ,Ostangler grenzt ein auf Marcumar,Cortison und Psychopharmaka/Antidepressiva.Das wären auch Tarife mit aus meiner Sicht mehr oder weniger gutem Bedingungswerk.

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Philipp_
· bearbeitet von Philipp_

Hallo nochmal,

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit verbindlichen, transparenten Leistungsversprechen, verifizierbarer Leistung gibt es mMn nicht. Ich selbst kann keine BU abschließen (in Folge einer DU), würde aber aktuell keine der am Markt verfügbaren EUVs abschließen.

 

in den EU-Bedingungen von Generali steht:

§ 2 Wann tritt Erwerbsunfähigkeit ein?

(1) Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Dies gilt unabhängig davon, ob auf dem Arbeitsmarkt freie Stellen vorhanden sind. Ausbildung, bisheriger Beruf und persönliche Lebensstellung werden dabei nicht berücksichtigt.

§ 7 Welche Mitwirkungspflichten müssen Sie beachten, wenn Sie Leistungen verlangen?

(2) Wir können außerdem zusätzliche Auskünfte sowie ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen.

 

Außerdem ist die Pflegebedürftigkeit durch ein eigenes Punktesystem definiert:

 

§ 2 Wann tritt Erwerbsunfähigkeit ein?

(8) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls sind Art und Umfang der täglichen persönlichen Hilfe. Dabei wird die nachstehende Pflegetabelle angewendet:

Die versicherte Person benötigt Hilfe beim:

Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt

Aufstehen und Zubettgehen 1 Punkt

An- und Auskleiden 1 Punkt

Waschen 1 Punkt

Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt

Verrichten der Notdurft 1 Punkt

 

Liegt hier der Hund begraben, bzw. ist hier ein Konflikt mit der Generali vorprogrammiert?

 

Danke, Philipp

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