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Markgräfler

volljährige Kinder noch in der Haftpflicht mitversichert

Empfohlene Beiträge

Markgräfler

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage wegen folgendem Sachverhalt.

 

Kind volljährig, 22 Jahre, Schule beendet und danach jeweils für ein Jahr: freiwilliges sozales Jahr, Tischlerlehre ( nach einem Jahr abgebrochen), Wirtschaftsschule ( nach einem Jahr abgebrochen), jetzt seit einem Jahr Sportschule mit Ausbildung zum Sportlehrer.

 

Meine Frage: Ist das Kind noch bei mir in der Familienversicherung mitversichert oder greift da der Satz "er hat nicht unmittelbar nach der Schule die Ausbildung begonnen bzw. abgeschlossen".

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Ramstein

Frag doch die Versicherung, denn auf deren Aussage kommt es an.

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Markgräfler
· bearbeitet von Markgräfler

Frag doch die Versicherung, denn auf deren Aussage kommt es an.

 

Will mich auf die Aussage nicht verlassen müssen. Im Versicherungsfall will ich nicht argumentieren "ein Kundenberater hat mir damals gesagt....."

 

Dieser Text ist mir nicht eindeutig genug:

 

Volljährige, unverheiratete Kinder bleiben in der Haftpflichtversicherung automatisch weiter versichert, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung, wie Lehre oder Studium, befinden. Dabei sind kurzfristige Unterbrechungen der Ausbildung durch Wehr- oder Ersatzdienst sowie durch Praktika oder Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz möglich. Die Mitversicherung endet, sobald das Kind die Berufsausbildung abgeschlossen hat und selber Geld verdienen könnte, spätestens aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

 

Das eine Aussage hier im Forum genau so wenig wert ist, ist mir auch klar. Nur vielleicht hat jemand Erfahrung und kennt sich aus. Auf jedenfall schätze ich die Kompetenz hier höher ein als eine nette Dame im Call Center.

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Dandy

Frag doch einfach schriftlich nach und bitte um schriftliche Auskunft. Damit solltest Du auf der sicheren Seite liegen.

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schuggy

Schriftlich bestätigen Lassen. Ich bin als Student mit über 25 Jahre immernoch in der PHV mitversichert... Sonst wohl oder übel 50-80€ p.a. investeieren ;)

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Matthew Pryor
Meine Frage: Ist das Kind noch bei mir in der Familienversicherung mitversichert oder greift da der Satz "er hat nicht unmittelbar nach der Schule die Ausbildung begonnen bzw. abgeschlossen".

Schwer zu sagen,da diesbezüglich die unterschiedlich(st)en Formulierungen der einzelnen Versicherer Legion sind.Tendenziell ist das Kind nicht mehr mitversichert,Abhilfe schafft aber wohl nur eine Schilderung des bisherigen Werdeganges mit Bitte um eine verbindliche Auskunft durch den Versicherer.

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Masquerade

Tendenziell ja, da -lt. deinen Bedingungen- das Kind die Berufsausbildung ja noch nicht abgeschlossen hat.

 

 

Ich arbeite selbst für eine Versicherung, dehalb mein Tipp: Anrufen,nachfragen und dabei notieren, wann du mit wem gesprochen hast. Ich kann zwar nicht für die Breite an Gesellschaften sprechen, bei uns hilft das jedoch immer. ;-)

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Matthew Pryor

Das unscheinbare Wörtchen unmittelbar dürfte eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

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Masquerade

Das ist richtig, unmittelbar ist ein wichtiger Hinweis. Jedoch hat das Kind unmittelbar begonnen, o wie ich die Aufzählung verstehe. Aber eben nie beendet. Genauso wichtig ist jedoch der Satz: "sobald das Kind die Berufsausbildung abgeschlossen hat und selber Geld verdienen könnte". Tut es m.E. nichts, oder?

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Peter Wolnitza

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage wegen folgendem Sachverhalt.

 

Kind volljährig, 22 Jahre, Schule beendet und danach jeweils für ein Jahr: freiwilliges sozales Jahr, Tischlerlehre ( nach einem Jahr abgebrochen), Wirtschaftsschule ( nach einem Jahr abgebrochen), jetzt seit einem Jahr Sportschule mit Ausbildung zum Sportlehrer.

 

Meine Frage: Ist das Kind noch bei mir in der Familienversicherung mitversichert oder greift da der Satz "er hat nicht unmittelbar nach der Schule die Ausbildung begonnen bzw. abgeschlossen".

 

Moin,

 

ist ja jetzt nicht so ganz meine Kompetenz-Baustelle, aber folgende Frage drängt sich mir auf:

 

Mal angenommen, nach Abschluss des "heiteren Tarife-Ratens" würde Dir irgendjemand hier aus dem Forum sagen: Ja, alles ok, Sohn ist mitversichert - welche Bedeutung hätte das für Dich? Stelle mir das gerade mal im Leistungsfall vor...thumbsup.gif

 

Um das Thema zu klären gibt es m.E. genau drei Möglichkeiten:

1 - Vertragsbedingungen lesen, selber entscheiden, Verantwortung tragen

2 - mach es genau so, wie @Ramstein schon geschrieben hat: Kurze Schilderung des Sachverhaltes an den Versicherer und um schriftliche Antwort bitten.

3 - für ein paar Euro Jahresbeitrag eine Singlehaftpflicht mit Selbstbehalt für den jungen Mann abschliessen, sollte sich für 30-40 Euro p.a. lösen lassen - dann bist Du zumindest für den worst case auf der sicheren Seite.

 

(Erscheint mir persönlich sinnvoller, als stundenlang über die Lösung zu philosophieren und zu grübeln)

Viel Erfolg.

Sorry Matthew, wenn ich mich zu Deinem Fachbereich äussere, aber irgendwie musste das jetzt mal raus...ohmy.gif

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Sorry Matthew, wenn ich mich zu Deinem Fachbereich äussere, aber irgendwie musste das jetzt mal raus...

Oha...ist doch kein Problem!Grundsätzlich hast du ja auch Recht.Mir sind aber (aus der eigenen Praxis) 2 Fälle bekannt,in denen der Versicherer eine weitere Mitversicherung bei einer fast deckungsgleichen Konstellation abgelehnt hat.Muss natürlich auf den TO nicht zutreffen,daher auch nur meine (nicht entscheidende) persönliche Einschätzung wink.gif.

Relevant kann es dann unter Umständen auch sein,wie lang die Zeiträume zwischen Lehre/Ausbildung/sozialem Jahr jeweils waren,ob kürzer oder länger als ein Jahr.Aber Peter hat recht,wir verlieren uns hier im "ins-Blaue-schießen"...

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Markgräfler

vielen Dank für die Antworten.

 

Es ist tatsächlich so, dass mein Sohn trotz Berufsausbilung wegen dem Abbruch nicht mehr versichert ist. Ich frage mich wieviele Menschen im Irrglauben sind, dass sie noch Schutz besitzen wenn sie sich im Berufsfindungsweg umentscheiden. Die Kindesmutter weigert sich sogar zu glauben, dass der Versicherungsschutz verloren ist, weil sie ja damals nach der Trennung extra die beiden Kinder bei ihrer Versicherung mit aufgenommen hat.

 

Nun, die Folge war jetzt. Kündigung meiner Privathaftpflicht ging raus. Muss jetzt schnell eine neue her und wenn ich keine Versicherung finde wo mein Kleiner mit aufgenommen wird, muss zusätzlich noch eine Singlehaftpflicht her. *grummel* Bin schon etwas erschrocken gerade.

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Matthew Pryor

Falls zwischen den einzelnen "Schritten" nicht länger als ein Jahr vergangen ist,wären VHV und Haftpflichtkasse Darmstadt aus dem Stand mögliche Versicherer.Gibt sicherlich noch andere.

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Markgräfler

Falls zwischen den einzelnen "Schritten" nicht länger als ein Jahr vergangen ist,wären VHV und Haftpflichtkasse Darmstadt aus dem Stand mögliche Versicherer.Gibt sicherlich noch andere.

welche Schritte meinst Du ? ( sorry muss los, schaue später nochmal vorbei )

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Matthew Pryor

Schule,Lehre,soziales Jahr...

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Markgräfler

Schule,Lehre,soziales Jahr...

 

Adrian, mein Sohn war bis 07/ 2010 in der Schule

 

09/2010 bis 08/2010 FSJ

09/2010 bis 07/2011 Berufsvorbereitungsjahr Tischler

09/2011 bis 03/2013 Berufskolleg

04/2013 bis jetzt Ausbildung Sport und Gymnastiklehrer

 

und Du meinst das VHV oder HPV Darmstadt ihn noch in der Familienversicherung mit aufnehmen? Da ich meine Haftpflicht gekündigt habe, wäre eine Familienversicherung wo er mit mir mit aufgenommen wird erste Wahl. Zumindest bis zum Ende der Ausbildung.

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Matthew Pryor

Beide würden ihn nicht nur aufnehmen,er wäre dort auch mitversichert wink.gif.

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Matthew Pryor

Eine entsprechende Regelung,die in dieser Konstellation eine Mitversicherung des Kindes vorsieht,könnte bspw. so aussehen:

gvhp003_phv-mitversicherung-kind.pdf

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