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Peter Wolnitza

Sparkasse darf hochverzinste Sparverträge nicht kündigen

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Tom_Franks
Am ‎04‎.‎04‎.‎2020 um 16:17 von pillendreher:

Sehr erfreuliche Kurzinfo - ich wollte es ja lassen, nicht jedoch mein Bruder.

Er hat jetzt wegen seines gekündigten Prämiensparvertrags  (und den unserer Eltern - Abschluss Anfang/Mitte der 1990er Jahre) - Summe je 40-50.000€ folgendes hier verlinktes Musterschreiben an die Sparkasse geschickt

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/zinsklauseln-in-sparvertraegen-rechtswidrig-so-kommen-sie-zu-ihrem-geld-22232

Konsequenz: Angebot der freiwilligen Nachzahlung von je ca. 2000€ pro Sparvertrag.

Na dann werde ich doch noch einen Brief per Einschreiben an die Sparkasse schicken, das Porto ist's wert. :-*

 

Ohne den verlinkten Artikel zu lesen, kann ich rückmelden, dass ich auch betroffen war. Habe dann für 85 EUR vom Verbraucherschutz die Zinsen neu berechnen lassen. Bei einem Depotwert von ca. 23.000 EUR war die Abweichung schon 1.800 EUR (die Berechnung der Sparkasse hingegen hatten nur ca. 200 EUR ergeben). Auf die Stellungnahme der Sparkasse warte ich noch. Bei einem deutlich größerem Betrag würde ich mir an Deiner Stelle überlegen auch den Verbraucherschutz das mal objektiv berechnen zu lassen.

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Justphil
Am 4.4.2020 um 18:38 von Richie_Rich:

Schon witzig, die beiden Beiträge direkt hintereinander zu lesen :D

Stimme ich zu.

Übrigens wurden bei meinem Vertrag die Zinsen ordentlich bezahlt - aber es ist ja auch immerhin nur eine kleine Summe im Vergleich zu den von pillendreher beschriebenen. Oder im Saarland sind die Leute noch etwas netter ^_^

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gravity

Prämiensparverträge: BaFin will Kreditinstitute zu Kundeninformation verpflichten

Zitat

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Dazu hat sie heute eine Anhörung für eine geplante Allgemeinverfügung veröffentlicht. Betroffen sind langfristige Verträge, die Banken zwischen 1990 und 2010 eingesetzt hatten. Diese enthielten Klauseln, die ihnen das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig abzuändern. Derartige Vertragsgestaltungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 für unwirksam erklärt.

 

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Rubberduck

Ich werde nun mein Bonussparen bei einer NRW-Spardose auflösen um eine ETW zu kaufen.

Der Vertrag hatte letzthin ein CY von ca. 1,8%. Ganz ordentlich in heutigen Zeiten.

Die Spardose ist tatsächlich so hoch erfreut, dass der Bonus für das komplette Jahr noch draufgelegt wird.

Immerhin knapp 1000 Euro. Das ist doch schon mal was.

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chirlu
vor 2 Minuten von cjdenver:

Und ich dachte mich zu erinnern dass das BayObLG aufgeloest wurde. Wieder was gelernt

 

Es wurde mittlerweile wieder errichtet.

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das_mcc
Am 11.3.2021 um 14:44 von Rubberduck:

Ich werde nun mein Bonussparen bei einer NRW-Spardose auflösen um eine ETW zu kaufen.

Der Vertrag hatte letzthin ein CY von ca. 1,8%. Ganz ordentlich in heutigen Zeiten.

Die Spardose ist tatsächlich so hoch erfreut, dass der Bonus für das komplette Jahr noch draufgelegt wird.

Immerhin knapp 1000 Euro. Das ist doch schon mal was.

Klingt eher als hätten die Dich über den Tisch gezogen

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cjdenver
vor 3 Stunden von chirlu:

 

Es wurde mittlerweile wieder errichtet.

 

Tatsache, die Bayern mal wieder :D

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Rubberduck
vor 6 Stunden von das_mcc:

Klingt eher als hätten die Dich über den Tisch gezogen

IEigentumswohnung gekauft.

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kein_geld

Mein Sparvertrag wurde 2020 gekündigt. Leider bin ich erfolglos gegen die Kündigung vorgegangen. Ich konnte jedoch Erfolge bei der von mir bemängelten Zinsanpassungsklausel verbuchen:

 

Zunächst stritt die Sparkasse eine fehlerhafte Zinsanpassungsklausel ab. Vor zwei Tagen erhielt ich jedoch ein Angebot für einen Vergleich. Dabei soll ich nachträglich eine knapp vierstellige Summe an Zinsen rückwirkend erhalten, die nach der aktuellen Rechtsprechung des OLG Dresden aus Mitte April diesen Jahres berechnet wurde (Stimmt auch, Berechnung habe ich geprüft).

Nach den Berechnungen der Verbraucherschützer müsste ich jedoch knapp das Doppelte erhalten. Die Differenz entsteht durch die unterschiedlichen Referenzzinsen, die für die Berechnung von den Verbraucherschützern und die vom Gericht beauftragten Sachverständigen herangezogen wurden.

Es scheint so, als ob jetzt der "Kampf" um den Referenzzins ausgebrochen ist. Das Ganze soll wieder beim BGH liegen.

 

Jetzt habe ich noch bis Ende September Zeit, den Vergleich anzunehmen (mit Verschwiegenheitserklärung, Abgeltung jeglicher (zukünftiger) Ansprüche auch bei anderen Rechtsprechungen usw.).

 

Hat wer mit so etwas schon Erfahrung gemacht bzw. hat eine Empfehlung, ob man das Angebot annehmen sollte oder nicht?

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Seabushy

Wenn du doch schon Kontakt mit der Verbraucherzentrale hattest, würde ich mich denen Rücksprache halten. Die haben bestimmt schon eine Menge andere, ähnliche Fälle gesehen und können auch was zu den weiteren Aussichten sagen.

 

Die wichtigste Frage wäre, ob das jetzige Angebot sozusagen "sicher" ist und bei neuen Entscheidungen dann noch etwas oben drauf kommt, oder ob es sein kann, dass du am Ende ganz mit leeren Händen da stehst.

Bei ersterem würde ich es vermutlich drauf ankommen lassen, was der BGH weiter entscheidet.

Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber für mich klingt Verschwiegenheitspflicht und Abgeltung weiterer Ansprüche irgendwie nach "wir befürchten noch Schlimmeres und wollen vorab möglichst viele Kunden ruhigstellen."

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kein_geld
· bearbeitet von kein_geld
vor einer Stunde von Seabushy:

Wenn du doch schon Kontakt mit der Verbraucherzentrale hattest, würde ich mich denen Rücksprache halten. Die haben bestimmt schon eine Menge andere, ähnliche Fälle gesehen und können auch was zu den weiteren Aussichten sagen.

Direkt hatte ich noch keinen Kontakt mit der Verbraucherschutzzentrale. Habe mir aber die Berechnungsgrundlagen und diverse Rechner der Verbraucherschutzzentrale angeschaut und angewendet. Aufgrund der hohen Differenz zwischen den verschiedenen Referenzzinsen bei anderen Fällen liegt das Verfahren auch wieder beim BGH.

Für eine weitergehende Beratung erhalte ich bei der Verbraucherzentrale keinen rechtzeitigen Termin mehr. Scheinbar werden die gerade überlaufen aufgrund der Energiekrise (Vermutung).

vor einer Stunde von Seabushy:

Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber für mich klingt Verschwiegenheitspflicht und Abgeltung weiterer Ansprüche irgendwie nach "wir befürchten noch Schlimmeres und wollen vorab möglichst viele Kunden ruhigstellen."

In der Tat ist es so, dass ich mit Unterschrift auf alles Weitere - was noch so kommen mag - verzichte und meine gesamten vergangenen und zukünftigen Ansprüche abgegolten sind. Des Weiteren wird im Schreiben erwähnt, dass selbst bei einem durch das BGH höher festgesetzten Referenzzinses, die Nachzahlung geringer ausfallen kann, da dann die Sparkasse nur die letzten 10 Jahre berechnen könnte. Mehr Daten lägen angeblich aufgrund vom Datenschutz nicht mehr vor.

 

Das alles stößt mir auch ziemlich sauer auf, weswegen ich hier mal nachfragen wollte.

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