Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
faduik

Inanspruchnahme Nachversicherungsoption

Empfohlene Beiträge

faduik

Hallo zusammen,

 

ich habe vor gut 10 Jahren eine SBU beim Volkswohlbund abgeschlossen und möchte nun meine BU-Rente mithilfe der Nachversicherungsgarantie (in meinem Fall Heirat) erhöhen. Ich habe auch schon ein Angebot vom VWB erhalten. Die Frage, die ich mir nun stelle ist folgende: welche Versicherungsbedingungen gelten für die Nachversicherung? Die vom ursprünglichen Vertragen oder die jetzt aktuellen. Es gibt nämlich einen ziemlichen Unterschied im Bezug auf die NV.

 

Alte Bedingung: Höhe der BU-Rente darf bis 85% des Nettoeinkommens letztens Jahres betragen

Neu Bedingung: Höhe der BU-Rente darf bis 80% des Nettoeinkommens der drei letzten Jahre betragen

Welche gilt nun für die NV? Und wenn ich die NV in Anspruch nehme, gelten dann für mich weiter die Ursprungsbedingungen oder automatisch die Neuen?

Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Frage weiterhelfen. Ganz herzlichen Dank vorab.

Faduik

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zickentreiber
· bearbeitet von Zickentreiber

Herzlich willkommen im WPF!

 

Was sagt denn der VWB zu Deinen Fragen? Nur dessen (am besten schriftliche) Antwort ist verbindlich, nicht die Meinungen der hiesigen Foristen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Es bedarf keiner schriftlichen Anfrage,wenn es in den Bedingungen geregelt ist.Und das wird es.Üblicherweise gelten die zum Zeitpunkt der Erhöhung gültigen Regelungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
faduik

Herzlich willkommen im WPF!

 

Was sagt denn der VWB zu Deinen Fragen? Nur dessen (am besten schriftliche) Antwort ist verbindlich, nicht die Meinungen der hiesigen Foristen.

 

Hallo Zickentreiber,

 

dankeschön smile.gif.

 

Den VWB habe ich nicht gefragt, da ich lieber eine unabhängige Meinung haben wollte. Ich wollte auch zur Verbraucherzentrale gehen, aber die Terminlage bei denen ist echt unterirdisch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Ich wollte auch zur Verbraucherzentrale gehen, aber die Terminlage bei denen ist echt unterirdisch.

Was sollen die machen?Dir das lesen abnehmen?

Kurz und knapp:Du schmeißt Versorgungsgarantie und Nachversicherung durcheinander.Für dich greift die ereignisabhängige Nachversicherung.Dafür gilt nach wie vor die Regelung,dass nicht mehr als 85% des regelmäßigen Nettoeinkommens versichert werden dürfen.Deine 80% beziehen sich auf die Versorgungsgarantie,komplett andere Baustelle.

Aus den zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen (Juni 2003):

Für die Erhöhungen im Rahmen der Nachversicherungsgarantie gelten die zum Nachversicherungszeitpunkt gültigen Tarife und Versicherungsbedingungen.

Im nachfolgenden Bedingungswerk (→du sprichst von "gut 10 Jahren") findest du einen gleich lautenden Passus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zickentreiber
· bearbeitet von Zickentreiber
Den VWB habe ich nicht gefragt, da ich lieber eine unabhängige Meinung haben wollte. Ich wollte auch zur Verbraucherzentrale gehen, aber die Terminlage bei denen ist echt unterirdisch.

 

Das scheint mir in diesem Fall nicht der richtige Ansatz zu sein. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen dem Versicherer und Dir, die Bedingungen sind (beidseitig akzeptierter) Teil dieses Vertrages. Stichwort Vertragsfreiheit. Niemand hat den Versicherer und/oder Dich gezwungen, einen Vertrag zu schließen und dessen konkrete Bedingungen (die natürlich dem gültigen Rechtsrahmen entsprechen müssen) zu akzeptieren. Vielmehr haben beide Vertragsparteinen gesagt "Ja, ich will, und zwar zu den-und-den Bedingungen.". Auf eine "unabhängige Meinung" kommt es also an der Stelle überhaupt nicht an, sondern nur auf harte Fakten (Vertragsbedingungen). Eine "unabhängige Meinung" wird genau dann interessant, wenn zwischen den Vertragsparteinen keine Einigkeit über die Auslegung bestimmter Vertragsbedingungen im konkreten (meist: Leistungs-) Fall erzielt werden kann - das sollte dann aber schon die "unabhängige Meinung" eines Gerichts in Form eines Urteils sein. Meinungen (Annahmen, Mutmaßungen) der Foristen oder der Verbraucherzentrale sind keine belastbaren Fakten und helfen Dir ergo nicht weiter.

 

Also hör auf Matt und lies in den Bedingungen nach, was dort geregelt ist, und falls Du nichts findest oder die gefundenen Formulierungen Dir nicht klar genug erscheinen, bitte den VWB um verbindliche Auskunft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...