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millionendieb

Hallo zusammen,

 

wenn man z.B. von Februar 2014 bis Februar 2015 Festgeld angelegt hat, was muss man bei der Steuererklärung 2014 angeben?

Die jährlichen Zinsen wurden erst nach einem Jahr im Februar 2015 abzüglich KapESt&Soli gezahlt.

 

Wenn man die Zinserträge anteilig ausrechnet und angibt müsste man ja für diesen Wert steuern nachzahlen -

und für die kompletten Steuern die man im Februar 2015 gezahlt hat würde dann erst eine Korrektur mit der EST Erklärung 2015

erfolgen?

 

Oder gibt man in der Steuererklärung 2014 nix an, da man die Zinsen erst in 2015 bekommen hat (also nach Zahlungsfluss) ?

 

Danke!

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otto03

Hallo zusammen,

 

wenn man z.B. von Februar 2014 bis Februar 2015 Festgeld angelegt hat, was muss man bei der Steuererklärung 2014 angeben?

Die jährlichen Zinsen wurden erst nach einem Jahr im Februar 2015 abzüglich KapESt&Soli gezahlt.

 

Wenn man die Zinserträge anteilig ausrechnet und angibt müsste man ja für diesen Wert steuern nachzahlen -

und für die kompletten Steuern die man im Februar 2015 gezahlt hat würde dann erst eine Korrektur mit der EST Erklärung 2015

erfolgen?

 

Oder gibt man in der Steuererklärung 2014 nix an, da man die Zinsen erst in 2015 bekommen hat (also nach Zahlungsfluss) ?

 

Danke!

 

nix

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Anleger Klein

Wenn du die Zinsen 2015 bekommen hast gehören sie steuerlich in dieses Jahr. Keine Zahlungen in 2014 erhalten bedeutet keine Steuer darauf in 2014.

 

(macht deine Bank das nicht automatisch?)

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domkapitular

Zinserträge sind im Allgemeinen dann steuerpflichtig, wenn sie zufliessen.

Dabon abgesehen soltten die Erträge an der Quelle besteuert oder mit einer Freistellung verrechnet werden.

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millionendieb

Danke an alle.

 

@Anleger Klein Ja, ich denke ich bekomme dann Anfang 2016 die Steuerbescheinigung von der Bank.

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Anleger Klein

Das gibt dann eine Übersicht über alles was in 2015 gezahlt wurde - wenn kein Korrekturbedarf besteht (Verlustverrechnung von verschiedenen Banken oder ähnliches) einfach lochen und abheften, Steuer wurde bereits gezahlt.

Sofern du als ganz normaler Privatkunde bei der Bank bist führt diese die Steuer passend zu deiner Situation (Nichtveranlagungsbescheinigung, Pauschbetrag, Verlustvortrag, ... ) gleich ab und du musst dich um nichts kümmern.

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millionendieb

Ja das ist klar aber ich muss es doch dennoch bei der ESt-Erklärung angeben. Deswegen war ich mir nicht sicher ob ich noch auf eine Bescheinigung für 2014 warten muss.

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Anleger Klein

Du musst nichts machen da mit der Zahlung der Abgeltungssteuer deine Steuerschuld bereits "abgegolten" ist. Eine Anlage KAP musst du nur machen wenn sich Änderungen wie bereits beschrieben ergeben. Aber nehmen wir mal an man hat 100k€ als Festgeld zu 1% angelegt: 1000€ Zinsen, Pauschbetrag wird genutzt, für den Rest Steuer gezahlt, Fall erledigt. Keine Anlage KAP notwendig. Fall 2: Pauschbetrag vergessen, auf 1000€ Steuer gezahlt - jetzt macht Anlage KAP Sinn da du Teile der Steuer erstattet bekommst.

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herr_welker

Genau. In dem Jahr, in dem die Zinsen auf dein Konto wandern (also 2015) kannst du diese auch in die entsprechende Steuererklärung eintragen.

 

Es gibt genug Gründe dies zu tun.

Zum Beispiel bei ausländischen Banken oder weil der Grenzssteuersatz unter 25% liegt.

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millionendieb

Du musst nichts machen da mit der Zahlung der Abgeltungssteuer deine Steuerschuld bereits "abgegolten" ist. Eine Anlage KAP musst du nur machen wenn sich Änderungen wie bereits beschrieben ergeben. Aber nehmen wir mal an man hat 100k€ als Festgeld zu 1% angelegt: 1000€ Zinsen, Pauschbetrag wird genutzt, für den Rest Steuer gezahlt, Fall erledigt. Keine Anlage KAP notwendig. Fall 2: Pauschbetrag vergessen, auf 1000€ Steuer gezahlt - jetzt macht Anlage KAP Sinn da du Teile der Steuer erstattet bekommst.

 

Achso das wusste ich garnicht. Dann doppelt danke :thumbsup:

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