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Christian1987

Steuerklärung für Ethna Aktiv A nötig

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Christian1987

Hallo zusammen,

 

habe jetzt schon einige Themen und etliche Seiten hier gelesen. Daraus konnte ich schon interessante Informationen gewinnen, bei einigem bin ich mir dennoch unsicher bzw. möchte ich mich versichern das ich es richtig verstanden habe.

 

Habe seit dem Jahr 2011 Anteile des folgenden Fonds im Depot (inländisch; Deutschland): ETHNA-AKTIV E A , WKN / ISIN: 764930 / LU0136412771

 

Dachte leider bis zuletzt, das der Fonds ein rein ausschüttender Fonds ist und ich steuertechnisch nichts weiter zu tun hätte, solange mein Freistellungsauftrag ausreichend ist (war seit 2011 immer der Fall und wird auch in 2015 der Fall sein).

Habe nun aber gelesen das es wohl zu Teilthesaurierungen kommt und diese wohl selbst versteuert werden müssen.

 

Fragen:

1) Ist dieser Fonds wirklich betroffen. Ich denke schon!!!

2) Ist dies auch der Fall, obwohl ich meinen Freistellungsauftrag niemals voll ausgenutzt habe?

3) Falls, ja könnte mir jemand die genaue Vorgehensweise erläutern, welche Zahlen aus dem Bundesanzeiger zu entnehmen sind und in der Steuererklärung anzugeben sind. Und wie gehe ich bei den Vorjahren vor. Dachte ja die Anlage KAP war bei dem oben benannten Fonds nicht von Nöten, solange mein Freistellungsauftrag ausreichtesad.gif

 

Mit freundlichen Grüßenrolleyes.gif

Chris

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Hellerhof

Hallo Christian,

 

in deinem Fall sollte alles in Ordnung sein. Die Ausschüttung ist groß genug um potentiell alle Steuern abführen zu können. Die Daumenregel besagt, dass die Ausschüttung größer als 40% der ausschüttungsgleichen Erträge sein muss. In deinem Fall ist es mehr als das Doppelte.

 

Im letzten Jahr hat es auch gereicht :thumbsup:

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Christian1987

Dank dir erst einmal für die schnelle Antwort:

Also um sicher zu gehen, schau ich mir nochmal jeden Bericht im Bundesanzeiger an und vergleiche die Ausschüttung mit den ausschüttungsgleichen Erträgen (Daumenregel: Ausschüttung 40% größer ausschüttungsgl. Erträge).

 

Falls dies nun nicht der Fall sein sollte, müsste ich die ausschüttungsgleichen Erträge multipliziert mit meiner Stückanzahl versteuern?

 

Gruße

Chris

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Rubberduck

3) Falls, ja könnte mir jemand die genaue Vorgehensweise erläutern, welche Zahlen aus dem Bundesanzeiger zu entnehmen sind

 

Zunächst: Was steht in der Steuerbescheinigung Deines Brokers???

Da Hellerhof schon nachgesehen hat, sollte da NIX stehen bzw.

Du solltest erst gar keine erhalten. Letzteres wäre aber nachzufragen.

 

Falls dies nun nicht der Fall sein sollte, müsste ich die ausschüttungsgleichen Erträge multipliziert mit meiner Stückanzahl versteuern?

 

Ja.

Das Finanzamt will aber sicher nicht Deine persönlichen Berechnungen,

sondern erstmal Deine Steuerbescheinigung (im Orginal).

 

 

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Christian1987
· bearbeitet von Christian1987

3) Falls, ja könnte mir jemand die genaue Vorgehensweise erläutern, welche Zahlen aus dem Bundesanzeiger zu entnehmen sind

 

Zunächst: Was steht in der Steuerbescheinigung Deines Brokers???

Da Hellerhof schon nachgesehen hat, sollte da NIX stehen bzw.

Du solltest erst gar keine erhalten. Letzteres wäre aber nachzufragen.

 

 

 

Falls dies nun nicht der Fall sein sollte, müsste ich die ausschüttungsgleichen Erträge multipliziert mit meiner Stückanzahl versteuern?

 

Ja.

Das Finanzamt will aber sicher nicht Deine persönlichen Berechnungen,

sondern erstmal Deine Steuerbescheinigung (im Orginal).

 

 

 

Also in der Steuerbescheiningung von 2014 steht: Ausländischer thesaurierender Fonds vorhanden (ist nicht angekreuzt), dementsprechend auch keine auschüttungsgleichen Erträge (0,00€). Sonstige Kapitalerträge sind voll durch den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt.

 

Die Bescheinigung der Vorjahre (2013, 2012, 2011) enthalten diesen Posten (Ausländischer thesaurierender Fonds vorhanden) garnicht. Also sollte alles soweit okay sein denke ich.

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Hellerhof

(Daumenregel: Ausschüttung 40% größer ausschüttungsgl. Erträge).

 

Nein. Die Ausschüttung muss größer als 40% der ausschüttungsgleichen Erträge sein. Als Formel: (Ausschüttung)>(0,4*ausschüttungsgleicheErträge)

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Christian1987

(Daumenregel: Ausschüttung 40% größer ausschüttungsgl. Erträge).

 

Nein. Die Ausschüttung muss größer als 40% der ausschüttungsgleichen Erträge sein. Als Formel: (Ausschüttung)>(0,4*ausschüttungsgleicheErträge)

 

Sorry hatte es richtig verstanden, aber falsch wiedergegeben. Also hier mal das Beispiel für 2014: 0,5380>(0,4*0,25) --> 0,5380>0,10

Dies ist in den letzen Jahren jeweils der Fall gewesen.

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Hellerhof
:thumbsup:

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Christian1987

Vielen Dank an euch. Dann weiß ich jetzt erst einmal bereit.

 

Grüße

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