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Tut_tut

Verlustausgleich mit Gewinnen bei Aktienverkäufen

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Tut_tut
· bearbeitet von Tut_tut

Hallo an euch,

 

mich hat schon lange interessiert, wie Gewinne mit Verlusten aus Aktienverkäufen von der Depotbank verrechnet werden und bis heute habe ich noch keine Antwort gefunden. Seitdem ich hier neu im Forum bin, habe ich schon gute Hilfestellungen im Forum erhalten und wende mich daher an euch:

 

Mir ist bekannt, dass die Bank von den Kursgewinnen beim Aktienverkauf 25% Abgeltungssteuer an das Finanzamt überweist (Annahme: Privatanleger, steuerliche Freibeträge bereits ausgeschöpft). Das heißt beim Gewinn nimmt sich der Staat einen Teil, was grundsätzlich hingenommen werden muss, da es so ist.

Ist es jetzt so, dass ich bei einem Aktienverkauf mit Verlust auch nur 25% des Verlustes von der Bank erstattet bekomme? So scheint es jedenfalls in der Praxis zu sein?

 

Dazu jetzt mein Problem am angenommenen Beispielfall: Ich hätte in diesem Jahr bis heute 10.000,00 € Gewinn durch Aktienverkäufe gemacht und bezahle 2.500,00 € Steuern. Jetzt realisiere ich beim nächsten Verkauf (z.B. eines ETF) einen Verlust von 1000,00 €. Müsste ich nicht genau diesen Verlust insgesamt erstattet i.H.v. 1000,00 € bekommen (statt nur 250,00 €), weil er ja mit den Gewinnen von zuvor 2.500,00 verrechnet werden könnte?

 

Meine Frage also: Um nicht auf Verlusten sitzen zu bleiben, können diese steuerlich doch mit Gewinnen aus gleichartigen Kapitalanlagen verrechnet werden. Ist das so richtig? Wenn ja, wann erfolgt denn die Verrechnung? Wenn nein, könnte mir dann jemand erklären, wie der Staat eine Verrechnung nicht zu seinen Ungunsten wink.gif vornimmt. vornimmt? Ich weiß schon, dass ich Verluste immer allein tragen muss, wenn ich keine Gewinne habe.

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Taxadvisor

 

Ist es jetzt so, dass ich bei einem Aktienverkauf mit Verlust auch nur 25% des Verlustes von der Bank erstattet bekomme? So scheint es jedenfalls in der Praxis zu sein?

 

Dazu jetzt mein Problem am angenommenen Beispielfall: Ich hätte in diesem Jahr bis heute 10.000,00 € Gewinn durch Aktienverkäufe gemacht und bezahle 2.500,00 € Steuern. Jetzt realisiere ich beim nächsten Verkauf (z.B. eines ETF) einen Verlust von 1000,00 €. Müsste ich nicht genau diesen Verlust insgesamt erstattet i.H.v. 1000,00 € bekommen (statt nur 250,00 €), weil er ja mit den Gewinnen von zuvor 2.500,00 verrechnet werden könnte?

 

Meine Frage also: Um nicht auf Verlusten sitzen zu bleiben, können diese steuerlich doch mit Gewinnen aus gleichartigen Kapitalanlagen verrechnet werden. Ist das so richtig? Wenn ja, wann erfolgt denn die Verrechnung? Wenn nein, könnte mir dann jemand erklären, wie der Staat eine Verrechnung nicht zu seinen Ungunsten wink.gif vornimmt? Ich weiß schon, dass ich Verluste immer allein tragen muss, wenn ich keine Gewinne habe.

 

Mir ist schleierhaft, wie man auf die Idee kommen kann, dass man Verluste 1:1 mit der Steuer und nicht mit den Gewinnen verrechnen dürfte....Im Übrigen sind sämtliche Fragen bereits gefühlte 100x beantwortet worden, daher nur in Kürze:

 

Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, alle anderen Verluste mit allen positiven Kapitalerträgen, regelmäßig sofortige Verrechnung durch die Bank, in Einzelfällen aber auch erst am Jahresende.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

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mcxreflex

Hallo an euch,

 

mich hat schon lange interessiert, wie Gewinne mit Verlusten aus Aktienverkäufen von der Depotbank verrechnet werden und bis heute habe ich noch keine Antwort gefunden. Seitdem ich hier neu im Forum bin, habe ich schon gute Hilfestellungen im Forum erhalten und wende mich daher an euch:

 

Mir ist bekannt, dass die Bank von den Kursgewinnen beim Aktienverkauf 25% Abgeltungssteuer an das Finanzamt überweist (Annahme: Privatanleger, steuerliche Freibeträge bereits ausgeschöpft). Das heißt beim Gewinn nimmt sich der Staat einen Teil, was grundsätzlich hingenommen werden muss, da es so ist.

Ist es jetzt so, dass ich bei einem Aktienverkauf mit Verlust auch nur 25% des Verlustes von der Bank erstattet bekomme? So scheint es jedenfalls in der Praxis zu sein?

 

Dazu jetzt mein Problem am angenommenen Beispielfall: Ich hätte in diesem Jahr bis heute 10.000,00 € Gewinn durch Aktienverkäufe gemacht und bezahle 2.500,00 € Steuern. Jetzt realisiere ich beim nächsten Verkauf (z.B. eines ETF) einen Verlust von 1000,00 €. Müsste ich nicht genau diesen Verlust insgesamt erstattet i.H.v. 1000,00 € bekommen (statt nur 250,00 €), weil er ja mit den Gewinnen von zuvor 2.500,00 verrechnet werden könnte?

 

Meine Frage also: Um nicht auf Verlusten sitzen zu bleiben, können diese steuerlich doch mit Gewinnen aus gleichartigen Kapitalanlagen verrechnet werden. Erfolgt aber ein Ausgleich all meiner Verluste?

 

 

In deinem Beispiel sieht die Rechnung wie folgt aus:

 

Gewinn: 10.000 Euro

Verlust: -1000 Euro

 

Total: 9.000 Euro Gewinn.

 

Trotz der Verluste hast du ja immer noch 9.000 Euro Gewinn gemacht. Darauf fallen 25 Prozent Steuern an.

 

 

 

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Tut_tut

Mir ist schleierhaft, wie man auf die Idee kommen kann, dass man Verluste 1:1 mit der Steuer und nicht mit den Gewinnen verrechnen dürfte....Im Übrigen sind sämtliche Fragen bereits gefühlte 100x beantwortet worden, daher nur in Kürze:

Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, alle anderen Verluste mit allen positiven Kapitalerträgen, regelmäßig sofortige Verrechnung durch die Bank, in Einzelfällen aber auch erst am Jahresende.

 

Schade, mir ist als wenn ich mit einer zu einfachen Frage nerven würde? In der Sache verstehe ich deine Antwort, nachdem ich auch diejenige von mcxreflex gelesen habe.

 

Ich bin neu hier im Forum und handhabe vor einer Fragestellung - wie in anderen technischen Foren - eigene Recherchen zum Thema. Ich gebe zu, dieses in diesem Fall nicht gemacht zu haben, weil ich mich erst mal an die Art und Weise der Suche gewöhnen muss. Erbitte also Nachsicht!

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Tut_tut
· bearbeitet von Tut_tut

In deinem Beispiel sieht die Rechnung wie folgt aus:

Gewinn: 10.000 Euro

Verlust: -1000 Euro

Total: 9.000 Euro Gewinn.

Trotz der Verluste hast du ja immer noch 9.000 Euro Gewinn gemacht. Darauf fallen 25 Prozent Steuern an.

 

Vielen Dank zur Ergänzung in der Sache!smile.gif Es kommt genau hin, dass auf 9000 € 2250 € Steuern anfallen und mir auf den Verlust von 1000 € nur 250 € erstattet werden. Hätte ich keinen Verlust, wären also 2500 € (2250 + 250 ) = 25% von 10.000 € einbehalten worden.

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freesteiler

Soweit ich weiß gilt das aber nur, wenn kein Jahreswechsel dazwischen ist.

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Kontron

Aber es sind keine 25% kommen ja noch Soli und vielleicht sogar noch Kirchenst. dazu.

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