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Sapine

Der Wert Eurer Wohnungseinrichtung (eigentlich Hausrat gemeint)

Der Wert Eurer Wohnungseinrichtung  

112 Stimmen

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Maikel
Kommen die 100k durch eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung zu Stande, gibt es zwei Fälle:

Problem also nur, wenn der Schaden durch die "erhöhte Gefahr" verursacht wurde?

 

Bsp.: Wohnung in einem hochwasserbedrohten Gebiet, nicht bei der V. angegeben.

Wohnung brennt aus, V. muß trotzdem kmpl. zahlen? da Schaden nicht durch Hochwasser verursacht.

 

Gemeint sind normale Umstände. Es wäre natürlich z.B. auch denkbar, daß die Straße vorm Haus von Hochwasser überflutet war, und die Feuerwehr deshalb nicht durchkam.

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cktest

Jetzt mal ernsthaft, wo bekommt man eine Wohnung für 14.000€ und wieviel Qm sind das dann?

 

In Mittel-/Osthessen kannst Du Dir dafür ganze Häuser kaufen (allerdings häufig renovierungsbedürftig und natürlich jwd):

http://www.immobilienscout24.de/Suche/S-T/Haus-Kauf/Umkreissuche/Vogelsbergkreis_2dSchotten/-/-58985/2284427/-/1276007022016/50/-/-/EURO--14000,00?enteredFrom=one_step_search

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Bsp.: Wohnung in einem hochwasserbedrohten Gebiet, nicht bei der V. angegeben.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Wohnung brennt aus, V. muß trotzdem kmpl. zahlen? da Schaden nicht durch Hochwasser verursacht.

Ja.Der Versicherer könnte zwar theoretisch von dem Vertrag zurücktreten,müsste für den entstandenen Schaden dennoch Entschädigung leisten,wenn du als Versicherungsnehmer nachweist,dass der bei Vertragsschluss nicht angezeigte Umstand nicht für den Versicherungsfall ursächlich gewesen ist.Ein Rücktrittsrecht wäre bspw. dann begründet,wenn du es versäumst,einen Wohnungswechsel anzuzeigen.

Das gilt aber nicht für dein Beispiel,da mit Angabe deiner Adresse der Versicherer Kenntnis von dem Standort der Wohnung erlangt und entsprechend seiner Tarifzonenaufteilung einstuft.

Das Risiko Hochwasser müsstest du eh separat über eine Elementarschadenversicherung versichern und entsprechend erweiterte Fragen beantworten.In deinem Beispiel könnte man dir also keine Obliegenheitsverletzung andichten.

 

Und,off-topic und @polydeikes:Nein,dein Beitrag war gestern im BU-Thread nicht gemeint.Falls du es vor der Löschung nicht mehr gelesen haben solltest smile.gif.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Jop, gänzliche Leistungsfreiheit bei der Hausrat immer nur im Falle von Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit kann ggf. gekürzt werden, die Bedingungen (und das VVG) entscheiden ob, ab wann und in welcher Höhe.

 

Und natürlich muss die Gefahrerhöhung ursächlich sein für den Schaden, besagter Zusammenhang / Kausalität durch den Versicherer nachgewiesen werden.

 

Meine Denkweise zielte eher in Richtung Steigerung des Versicherungswerts, bspw. mit folgendem Einbruchsdiebstahl. Könnte passieren, wenn der VN bspw. einen Gewerbebetrieb am Versicherungsort aufnehmen würde. Konstruieren lässt sich da Vieles ...

 

---

 

Würde man mein obiges Beispiel ausbauen, müsste man 3 Punkte draus machen ... ging ja aber nicht um Vollständigkeit ...

1) Vor Vertragsabschluss

2) Nach Vertragsabschluss als gem. Bedingungen unverzüglich anzuzeigende GE (schlechte Regelung)

3) Nach Vertragsabschluss gem. Bedingungen anzuzeigende GE, nach der der Versicherer fragt (immer Hauptfälligkeit)

 

Wie MP schon aufgezeigt hat, neben Leistungsfreiheit / -kürzung gibt es weitere Optionen wie bspw. fristlose Kündigung, die aber zeitlich befristet sind: http://dejure.org/gesetze/VVG/24.html

 

---

 

Was ein Versicherer als angabepflichtig erachtet, liegt im Ermessen des Versicheres. Sprich allein die Fragen bei Antragsstellung unterscheiden sich, die Bedingungen unterscheiden sich und auch die jeweiligen "kleingedruckten" Zeilen auf der "Rückseite" der Jahresmitteilung unterscheiden sich.

 

---

 

Und,off-topic und @polydeikes:Nein,dein Beitrag war gestern im BU-Thread nicht gemeint.Falls du es vor der Löschung nicht mehr gelesen haben solltest smile.gif.

 

Ok, ich war verdutzt ...

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Matthew Pryor
Und natürlich muss die Gefahrerhöhung ursächlich sein für den Schaden, besagter Zusammenhang / Kausalität durch den Versicherer nachgewiesen werden.

Hm...angenommen der Versicherer unterstellt eine Obliegenheitsverletzung und er möchte deshalb (vereinfacht gesagt) eine Leistungskürzung vornehmen,dann ist es am Versicherungsnehmer,den Nachweis zu erbringen,dass keine Kausalität vorliegt.

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polydeikes

Jup Einwand berechtigt.

 

Zumindest beim Vorwurf grobfahrlässiger-vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung nach 28 VVG. Dann Kausalitätsgegenbeweis ...

Nur bei Vorwurf Arglist generell nicht.

 

---

 

Mir ging es darum ob, ab wann (und insbesondere) in welcher Höhe (bei grober Fahrlässigkeit) gekürzt werden kann. Siehe Satz davor ...

 

Es hätte besser ungefähr dastehen sollen: Der Versicherer kann nicht beliebig nach Lust und Laune kürzen, nur weil er einen Zusammenhang zwischen schuldhaftem Fehlverhalten des VN und dem Schaden konstruiert bekommt.

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Matthew Pryor
Es hätte besser ungefähr dastehen sollen: Der Versicherer kann nicht beliebig nach Lust und Laune kürzen, nur weil er einen Zusammenhang zwischen schuldhaftem Fehlverhalten des VN und dem Schaden konstruiert bekommt.

thumbsup.gif

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Ex-Studentin

Unsere Wohungseinrichtung ist nicht sehr wertvoll, aber für alles noch mal den Neupreis zahlen, wöllte ich nun auch nicht.

 

Unsere Küchenecke gehört zur Mietwohnung.

Unsere restlichen Möbel haben neu vielleicht um die 1500€ gekostet. Sind bis auf den Esstisch alles Möbel aus der Studentenzeit. Elektrogeräte sind da wesentlich teurer: 2 Fernseher, Pc, 2 Laptops, Tablet, Kindle, Smartphones..Das noch mal neu zu kaufen, sind nochmal ca. 3300€. Klamotten, Küchengeräte, Koffer/Taschen, Badutensilien und Co. sind da noch mal schnell ein paar 1000 € und am schwersten abzuschätzen. Letztlich ist unsere Einrichtung (zu zweit) unter 10k Wert. Haben deswegen auch keine Hausratversicherung.

 

Einen weiteren Umzug werden unsere Möbel eher nicht mehr mitmachen, weswegen das meiste irgendwann mal durch was Höherwertigeres ersetzt wird.

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CHX

Ich denke, die Fragestellung pro/contra Hausratversicherung hängt weniger davon ab, ob der jeweilige Wohnunginhalt 10.000 oder 100.000 Euro wert ist, sondern davon, ob man im Falle eines Falles eine komplette Neueinrichtung aus eigenen Mitteln finanzieren könnte (oder eben nicht).

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chirlu
Am 31.7.2023 um 10:25 von slowandsteady:

Den Wiederbeschaffungswert für unseren Hausrat in neu (2 Erwachsene und 1 Kind, knapp 70qm2 Wohnung) würde ich auf max. 10.000€ schätzen

 

Ihr habt keine Kleidung und keine Schuhe, keine Bücher, keine Elektrogeräte (vom Kühlschrank über die Waschmaschine bis zum Laptop), keine Fahrräder, …? Die IKEA-Möbel sind eher noch der geringste Anteil.

 

[mod: diesen und folgende Beiträge ausgelagert aus Thread zu Versicherungen für selbstst. PT (User Hängeregister)/]

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

vor 46 Minuten von chirlu:

Ihr habt keine Kleidung und keine Schuhe, keine Bücher, keine Elektrogeräte (vom Kühlschrank über die Waschmaschine bis zum Laptop), keine Fahrräder, …? Die IKEA-Möbel sind eher noch der geringste Anteil.

Off-Topic: Doch haben wir, aber 10.000€ reicht trotzdem locker. Zwei Erwachsene und ein Säugling auf 3 Zimmern mit 67m2 ohne Kellerabteil (aber mit Garage) führen dazu, dass man halt nicht viel "überflüssigen Kram" besitzen kann. Einbauküche und Einbauschränke sind mitgemietet, daher nicht mein Problem sondern der Vermieterin. Hätte ich ein Haus, würde ich vielleicht auch eine Hausrat haben, als Mieter in der Stadtwohnung und mit 30k liquidem RK1-Kapital sehe ich den Nutzen nicht. Aber es geht nicht um unseren Hausrat, sondern um Altersvorsorge für @Hängeregister ;) 

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chirlu
vor 47 Minuten von slowandsteady:

Aber es geht nicht um unseren Hausrat

 

Schon gut. Aber du solltest nicht deine außergewöhnliche Situation umstandslos auf andere übertragen.

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IndexP
vor 10 Stunden von slowandsteady:

 

  • Hausratversicherung für 67.700€? Habt ihr nur maßgeschneiderte Möbel aus Teakholz? Oder sind da die 30 Krügerrand Gold im Keller mit drin? Den Wiederbeschaffungswert für unseren Hausrat in neu (2 Erwachsene und 1 Kind, knapp 70qm2 Wohnung) würde ich auf max. 10.000€ schätzen, wenn ich auf ebay Kleinanzeigen gebrauchte Möbel zusammenkaufe sogar nur 5000€. Daher habe ich auch keine Hausratsversicherung.

Ich muß doch nochmal in diese OT-Kerbe hauen...

 

Keine Hausrat-Versicherung zu haben, ist völlig okay.

Insbesondere dann, wenn man sparsam eingerichtet ist, etc. (ala Studenten-Zeiten) - oder den üblichen fünfstelligen Wert des Hausrats finanziell selbst gut ersetzen kann.

 

Aber so ne Milchmädchen-Rechnung wie von Dir oben fabriziert finde ich dann doch gaga.

 

An was denkt man üblicherweise beim Thema Hausrat?

- In erster Linie ganz klar: MÖBEL. Schränke aller Art (Küche, WoZi, Schlafzimmer, KiZi), Betten, Couch, Tische, Sitzmöbel. (Btw, wer ersetzt im Hausrat-Versicherungsfall eigentlich Deine vermieterseitigen Einbaumöbel? Glaubst Du etwa, Deine Vermieterin?)

- In zweiter Linie auch eindeutig: Technik und Elektronik aller Art. TV, PC's/Notebooks, Mikrowelle, Kaffeemaschine, usw., usw.

- Der in meinen Augen meist-unterschätzte Wert steckt in meinen Augen in den Kleiderschränken(!). Ich denke, in einem ganz normalen Erwachsenen-Kleiderschrank (für 1 Person!) befinden sich ganz schnell 5000 Euro Wert. (nicht zu vergessen, Wiederbeschaffungs-Wert!) Einfach mal ehrlich nachrechnen.

 

Es geht bei einer Hausrat-Versicherung ja nicht darum, jeden jemals gekauften Krempel 1:1 wieder zu ersetzen.

Aber die von der TE beschriebene Hausrats-Absicherung von knapp 70k halte ich für keineswegs abstrus.

Im Gegenteil: Die von den Versicherungen mal ins Spiel gebrachte Pauschalangabe?/Unterversicherungsverzichts-Grenze? von 650€ pro qm Wohnfläche (liegt die noch dort?) halte ich für eine sehr praktikable Größenordnung, ohne luxuriös eingerichtet zu sein.

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chirlu
vor 21 Minuten von IndexP:

Der in meinen Augen meist-unterschätzte Wert steckt in meinen Augen in den Kleiderschränken(!).

 

Und in den Bücherregalen. Ein Regalmeter Bücher kann ohne weiteres 10000 Euro Neuwert haben, wenn es nicht Taschenbuchklassiker, sondern Fachbücher o.ä. sind. Meine drei Fahrräder, einschließlich zwei Akkus für das Pedelec, haben zusammen auch 7000 oder 8000 Euro Neuwert.

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Schwachzocker
vor 10 Stunden von chirlu:

 

Und in den Bücherregalen. Ein Regalmeter Bücher kann ohne weiteres 10000 Euro Neuwert haben, wenn es nicht Taschenbuchklassiker, sondern Fachbücher o.ä. sind. Meine drei Fahrräder, einschließlich zwei Akkus für das Pedelec, haben zusammen auch 7000 oder 8000 Euro Neuwert.

Wenn Dir die Bude abbrennt, ist es wirklich Deine erste Sorge, neue Taschenbücher zu kaufen?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 15 Minuten von Schwachzocker:

Wenn Dir die Bude abbrennt, ist es wirklich Deine erste Sorge, neue Taschenbücher zu kaufen?

Komische Sichtweise. Mir geht es dabei um den vernichteten Wert, nicht um den einzelnen Gegenstand an sich. Mich würde ein Bücherregal mit 10000 EUR Wert genauso ärgern wie der verbrannte Mac Pro mit Profi Display dran für den gleichen Betrag. Für mich ist das alles die gleiche Wertigkeit in EUR, um die es mir bei sowas geht/ginge.

 

Ergänzung: die Bücher evtl. sogar ein kleines bisschen mehr, je nachdem was man besitzt. Denn den Mac kann ich problemlos nachkaufen. Bei den Büchern mag es auch welche dabei gegeben haben, die man derart evtl. gar nicht wiederbeschaffen könnte.

 

Meine erste Sorge in deinem beschriebenen Fall wäre übrigens, wo komme ich demnächst unter. Und da bezahlt die Hausratversicherung dann auch ein Hotel oder Ferienwohnung. Nur immer auf die reine Versicherungssumme zu schauen, ohne die ebenfalls versicherten Kosten zu betrachten, halte ich für fahrlässig.

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slowandsteady

Kann mal bitte ein Mod die Diskussion über MEINE Hausratversicherung aufräumen oder in einen anderen Thread "pro/contra Hausrat" auslagern? Mein Grundsatz ist: Es wird mich nicht finanziell ruinieren, also wird es nicht versichert. Genausowenig wie Rechtsschutz oder Zahnzusatz oder Brillenversicherung. Meine Güte....

 

[mod: erledigt/]

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cjdenver
vor 10 Stunden von slowandsteady:

 Mein Grundsatz ist: Es wird mich nicht finanziell ruinieren, also wird es nicht versichert. Genausowenig wie Rechtsschutz oder Zahnzusatz oder Brillenversicherung. Meine Güte.

 

Aber Brillen können auch teuer sein. Und ne Brillenversicherung kostet doch nur nen Zehner. Wie kann man das nicht versichern? Bist du ein Gefahrensucher???

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Herr-Herbert
· bearbeitet von Herr-Herbert
On 5/26/2015 at 7:01 PM, Sapine said:

Würde mich mal interessieren von der Versicherungsbrille her, ob die Leute dazu neigen den Wert ihres Hausrats zu unterschätzen und wenn ja wie stark?

Die Umfrage hätte man vielleicht im Titel bereits präzisieren müssen. 

Ich habe 10-20 k gewählt und beim ersten Post zu den Klamotten war schon klar,  dass ich das ganz anders interpretiert hatte und zum einen vieles nicht dazugezählt hatte und zum andern nicht an den Wiederbeschaffungswert dachte,  sondern eher nach dem Prinzip vorging, dass das meiste Zeug sozusagen "abgeschrieben" und wertlos ist. 

 

Wenn es um die tatsächliche Wiederbeschaffung geht dürfte man flott über 100k sein. Die von mir angegebenen 10k reichen noch nicht mal für die Klamotten. Über die Möbel möchte ich gar nicht erst nachdenken.

 

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Sapine

Die Umfrage ist von 2015 und in völlig anderem Zusammenhang entstanden. War sicher eine geniale Zusammenführung durch einen Mod. 

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