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luckystrike89

BU Kündigen oder nicht?

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luckystrike89

Hallo

 

ich (w25) habe vor 5 Jahren eine BU bei der Generali abgeschlossen. Leider war ich so dumm und habe bei den Gesundheitsfragen mehrfach gelogen ( OPs verschwiegen, Depressionen .... zT auf anraten der Beraterin)

Zwischenzeitlich habe ich dann von mehreren Fällen gehört wo aufgrund einer nicht angegebenen Grippe o.ä. die Zahlung verweigert wurde.

 

Nun weiß ich nicht ob ich die Versicherung Kündigen soll um mir die derzeit 30€ im Monat zu sparen oder ob es schlauer ist sie weiter laufen zu lassen.

Mir ist klar das die Versicherung nicht zahlt wenn in naher Zukunft der Fall eintritt.

Aber wenn ich zB im Jahr 2040 Berufsunfähig werde sind doch die Krankendaten von vor 2010 längst gelöscht oder nicht?

 

Ich meine im TV mal gehört zu haben dass in dem Moment wo die Versicherung nicht zahlt (wg Täuschung) die Prämien zurück gezahlt werden. Stimmt das?

 

Und was gibt es für mögliche Alternativen zur BU?

 

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende

luckystrike89

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tyr

Kannst du das Anraten, die Diagnosen und Behandlungen zu verschweigen beweisen? Sonst ist das wenig wert.

 

Wenn es wirklich so war und sich das zweifelsfrei nachweisen lässt müsste man eigentlich den damaligen Vermittler dafür rechtlich belangen.

 

Es gibt soweit ich weiß eine 10 Jahres Frist, du hättest also noch 5 Jahre einen zweifelhaften oder gar keinen Schutz. Ob das aber auch im Betrugsfall gilt bzw. wenn der Vertrag wegen dieser Diagnosen oder Behandlungen ganz angefochten werden kann?

 

Ich würde da sobald wie möglich ran gehen und mit einem fähigen Versicherungsmakler http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsmakler_%28Deutschland%29 oder -Berater http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater mit Spezialisierung auf BU die Situation prüfen und ggf. den Vertrag in Ordnung bringen oder wenn es nicht anders geht neu abschließen. Problem beim Neuabschluss: du zahlst die ganzen Abschlusskosten, die du im Altvertrag schon gezahlt hast noch einmal. Das wäre dann das Lehrgeld dafür, dass du damals das Spiel gespielt hast, dem Versicherer Teile deiner Krankengeschichte zu verschweigen.

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Matthew Pryor
Zwischenzeitlich habe ich dann von mehreren Fällen gehört wo aufgrund einer nicht angegebenen Grippe o.ä. die Zahlung verweigert wurde.

Hören kann man so einiges.Fakt ist,dass du dir den Versicherungsschutz aufgrund falscher Angaben zunächst einmal "erschlichen" hast.Bei dem,was du nicht angegeben hast,lässt sich auch kaum argumentieren,dass du die anzeigepflichtigen Umstände vergessen hast.Dem Versicherer stehen nun nach dem VVG diverse Möglichkeiten zur Verfügung,wenn er von deinen Falschangaben Kenntnis erlangt.Man könnte jetzt diverse theoretische Konstellationen konstruieren,auch unter Einbeziehung des Verhaltens der Vermittlerin (so es denn glaubhaft belegt werden kann),allein,es hilft dir nicht weiter.Gehe davon aus,dass der Versicherer bei einem Versicherungsfall und damit einhergehender Kenntnis der verschwiegenen Krankheiten/Operationen Himmel und Hölle in Bewegung setzen wird,um dir zumindest einen Vorsatz zu unterstellen und nachzuweisen.Das würde ihn auch rückwirkend von der Leistungspflicht entbinden,es sei denn...Kausalität...lassen wir das,du bewegst dich kurz gesagt auf sehr dünnem Eis.

 

Ich meine im TV mal gehört zu haben dass in dem Moment wo die Versicherung nicht zahlt (wg Täuschung) die Prämien zurück gezahlt werden. Stimmt das?

In deinem Fall:mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nein.Und das ist auch gut so,weil sonst jeder,dem eigentlich bewusst ist,dass der Versicherer seinen Antrag nicht annimmt,versuchen könnte,sich Leistungen zu erschleichen und dann noch damit belohnt werden würde,im falle eines Auffliegens die Prämien zurückerstattet zu bekommen.

 

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luckystrike89

Hallo

 

danke für die schnellen Antworten.

 

Ich habe natürlich keinen Beweiß dafür, der Abschluss fand unter 4 Augen statt. Zudem habe ich keine Rechtschutzversicherung die die Kosten übernimmt. Immerhin bekäme ich dank irgendwelche Überschussbeteiligungen noch knapp 700 von ca 1700 gezahlten Euronen zurück.

Neu machen kommt nicht in Frage weil ich erst gar nicht genommen werde bzw falls es doch eine gibt ich sie mir nicht leisten kann.

Oder gibt es Versicherungen die auf die Fragen verzichten?

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo

 

ich (w25) habe vor 5 Jahren eine BU bei der Generali abgeschlossen. Leider war ich so dumm und habe bei den Gesundheitsfragen mehrfach gelogen ( OPs verschwiegen, Depressionen .... zT auf anraten der Beraterin)

Zwischenzeitlich habe ich dann von mehreren Fällen gehört wo aufgrund einer nicht angegebenen Grippe o.ä. die Zahlung verweigert wurde.

 

Nun weiß ich nicht ob ich die Versicherung Kündigen soll um mir die derzeit 30€ im Monat zu sparen oder ob es schlauer ist sie weiter laufen zu lassen.

Mir ist klar das die Versicherung nicht zahlt wenn in naher Zukunft der Fall eintritt.

Aber wenn ich zB im Jahr 2040 Berufsunfähig werde sind doch die Krankendaten von vor 2010 längst gelöscht oder nicht?

 

Ich meine im TV mal gehört zu haben dass in dem Moment wo die Versicherung nicht zahlt (wg Täuschung) die Prämien zurück gezahlt werden. Stimmt das?

 

Und was gibt es für mögliche Alternativen zur BU?

 

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende

luckystrike89

 

Hallo,

 

hier gibts meiner Ansicht nach nur ein Verfahren, das angewendet werden kann:

 

Als allererstes prüfen, ob aktuell eine Versicherung bei einem anderen Anbieter möglich ist -> Risikovoranfragen mit richtigen Gesundheitsangaben

 

falls JA : machen - Generali kündigen

 

falls NEIN : dann wird es schwierig, hier hängt die weitere Vorgehensweise von diversen Faktoren ab:

- was steht in der Beratungsdoku, lässt sich der netten Verkäuferin (nicht: Beraterin!) etwas nachweisen? (Vermutlich eher NEIN)

- Wie stehen die Chancen bei einer Nachmeldung (muss man erstmal auf dem "kleinen Dienstweg" mit der G. abklären)

- Wie hätte G. reagiert, wenn seinerzeit alles richtig angegeben worden wäre (Ablehnung-Risikozuschlag-Leistungsausschluss)

- wie sind die Fristen bzgl. der diversen Erkrankungen zu berücksichtigen - 5/10 Jahre? (aktueller Status/Prognosen)

 

Danach kann man eigentlich erst entscheiden, wie in diesem Falle zu verfahren wäre:

- Augen zu und durch, wie ist das Rest-Risiko zu bewerten

- Nachmelden, um zu heilen

 

Leider helfen pauschale Empfehlungen hier nicht weiter.

 

Viel Erfolg dabei!

 

BTW:

Die Grippegeschichten sind ziemlicher Unsinn (zumindest nicht bei den Grippen, die wir allgemein als Grippe bezeichnen..)

Ob von den Beiträgen was zurückgezahlt wird? Hier lehn ich mich mal mit einem glatten NEIN aus dem Fenster

Wann ein Arzt oder Krankenhaus irgendwelche Akten vernichtet? Können wir nicht wissen, wie lange der jeweilige Arzt das macht

 

EDIT: Seh gerade.....Wer zulange schreibt und dann auch noch telefoniert - den bestraft das Leben.... whistling.gif - evtl. ist doch noch was hilfreiches dabei

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luckystrike89

Wie hätte G. reagiert, wenn seinerzeit alles richtig angegeben worden wäre (Ablehnung-Risikozuschlag-Leistungsausschluss)

- wie sind die Fristen bzgl. der diversen Erkrankungen zu berücksichtigen - 5/10 Jahre? (aktueller Status/Prognosen)

 

Also es heißt doch immer alle seelischen Beschwerden sind ein KO Kriterium ..... -6 Jahre der Status ist gleich geblieben. Ich gehe mal davon aus das die G. wahlweise direkt ablehnt oder mich zuerst zum Arzt schickt um es dann abzulehnen.

In der zwischenzeit ist meine Krankenakte auch noch um einige sonstige Beschwerden/Einträge bereichert worden. Ein Neuabschluss ist also mit Gesundheitsfragen auch unwahrscheinlich.

 

Aber ich werde mich mal ganz vorsichtig über Schleichwege erkundigen welche Möglichkeiten ich habe.

 

Lieben Dank und ein schönes Wochenende!

luckystrike89

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Ex-Studentin

Das Verschweigen von Beschwerden kann bei einer BU zu großen Problemen führen. Bei einer Freundin war dir Mutter nach der Trennung ihres Mannes 2 Wochen wegen Depressionen krank geschrieben. Der Verkäufer hat es nicht eingetragen, die Mutter hat es nicht gemerkt. Das gleiche galt für ein Hüftleiden oder Ähnliches (weiß es nicht mehr genau, muss da noch mal nachfragen). Ende vom Lied: Nach 15 Jahren Einzahlung einen Schlaganfall bekommen und nun im Rollstuhl, die Versicherung weigert sich zu zahlen. Der Verkäufer arbeitet nicht mehr bei der BU, wurde zwar angezeigt, aber besteht wohl nicht viel Hoffnung auf einen Erfolg, da die Mutter keine Zeugen hat.

 

Der Abschluss einer BU sollte gut überlegt sein. Sonst zahlst du 40-100€ im Monat für nichts. Deine 30€ kommen mir zudem recht wenig vor. Wie viel € würdest du jeden Monat von der Versicherung bei einer BU bekommen?

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polydeikes

Nach 15 Jahren spielen vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen heute keine Rolle mehr. Diese sind nach 10 Jahren verjährt. Insofern etwas an der Geschichte dran ist, zahlt die BU definitiv nicht "nicht" auf Basis einer Anzeigepflichtverletzung.

 

Bei einem Altvertrag (vor Anfang 2002) nach altem BGB wäre die Verjährung vor knapp 4 Jahren eingetreten. Somit wäre es in dem Zeitraum davor theoretisch möglich gewesen.

 

Spielt aber für den TO keine Rolle.

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Ex-Studentin

Nach 15 Jahren spielen vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen heute keine Rolle mehr. Diese sind nach 10 Jahren verjährt.

Bei einem Altvertrag (vor Anfang 2002) nach altem BGB wäre die Verjährung vor knapp 4 Jahren eingetreten. Somit wäre es in dem Zeitraum davor theoretisch möglich gewesen.

Habe ich also richtig verstanden: Heutzutage verjährt sowas nach 10 Jahren, aber früher war das nicht so? Muss mal meine Freundin nach dem genauen Sachverhalt fragen. Weiß nur, dass sie damals (ist schon ein paar Jährchen her) viel Stress hatte. Fand das sehr abschreckend, weil die Mutter nach dem Schlaganfall geistig und körperlich sehr angeschlagen war und meine Freundin, selbst noch am Anfang des Studiums, sich um alles kümmern musste. Sie wurde von einer Versicherung/Behörde zur nächsten verwiesen. Keiner fühlte sich für die Mutter finanziell zuständig.

 

 

Kann eine BU-Versicherung nicht behaupten, dass etwas absichtlich verschwiegen wurde? Gelten dann trotzdem die 10 Jahre?

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polydeikes

Wenn der Vertrag vor 2/2002 abgeschlossen wurde, verjährte eine VVA spätestens Ende 2011, auch bei arglistiger Täuschung. Das ist durch das 2008 eingeführte, neue VVG und die BGB Änderung aus 2002 bedingt.

 

Heute verjährt eine VVA spätestens 10 Jahre nach Vertragsabschluss.

 

Die Versicherer setzen beim Vorwurf einer VVA bei einer BU quasi immer auf Vorsatz. Darunter wäre eine VVA nach 5 Jahren verjährt.

 

Das ist dennoch nicht als Freibrief für geplante Abschlüsse zu verstehen, Gesetze können auch nachteilig wieder geändert werden.

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s.troy

Kannst du das Anraten, die Diagnosen und Behandlungen zu verschweigen beweisen? Sonst ist das wenig wert.

 

Wenn es wirklich so war und sich das zweifelsfrei nachweisen lässt müsste man eigentlich den damaligen Vermittler dafür rechtlich belangen.

 

 

Es scheint ja Gang und Gäbe zu sein, dass die Berater zu Falschangaben förmlich drängen. Habe auch grade so einen Fall, wo die Vor-Ort-Beraterin Erkrankungen heruntergespielt hat und die telefonische Nachbefragung ebenfalls nicht auf bestimmte Erkrankungen reagiert hat. Protokolle und Dokumentationen gibt es nicht. Jetzt wird natürlich erstmal der Arglist -Joker gespielt, wobei das wohl eher der Versicherung als dem Versicherungsnehmer vorzuwerfen wäre.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Die Fälle,die nicht "gang und gäbe" sind,werden wohl auch kaum den Weg in ein Forum finden.Das wäre zumindest ungewöhnlich.Das es Fälle gibt,in denen anzugebende Voerkrankungen verharmlost werden,um einen Abschluss zu erreichen,soll an dieser Stelle von mir nicht bestritten werden.Daraus die Norm zu zimmern und Vermittler unter Generalverdacht zu stellen,scheint aber vorsichtig formuliert etwas übertrieben.

Es gab mal eine Studie eines Ratingunternehmens,die einige Versicherer dahingehend untersucht hat,inwieweit Leistungsanträge zu einer Leistung bzw. Nichtleistung geführt haben.Dabei muss man fairerweise berücksichtigen,dass längst nicht der gesamte Markt untersucht wurde.Aber es lässt sich folgendes konstatieren (wobei man auch zwischen Ablehnung und Nichtleistung differenzieren muss,ein seitens des Versicherten zurückgezogener oder nicht weiter verfolgter Antrag bedingt keine Ablehnung durch den Versicherer):Eine Ablehnung des Leistungsanerkenntnisses erfolgte in weniger als 30% der Fälle.Davon knapp 20% aufgrund Anfechtung/Rücktritt,der weit größere Teil betraf nicht erfüllte Mitwirkungspflichten,Ausschlusstatbestände,medizinische Ablehnungsgründe,Verweisungen et al..

Wenn das Verhalten der Vermittler,Vorerkrankungen zu verharmlosen,"gang und gäbe" wäre,wie du es behauptest,verwundern diese Zahlen doch ein wenig.

Darüber hinaus:Damit der Versicherer Arglist unterstellt,muss schon einiges im Argen liegen.Da darf auch die Frage erlaubt sein,inwiefern der Versicherte seinen Eigenbeitrag geleistet hat.Was genau meinst du mit dieser Aussage:

und die telefonische Nachbefragung ebenfalls nicht auf bestimmte Erkrankungen reagiert hat.

Und warum sollte man dem Versicherer Arglist vorwerfen?Hätte der vor Antragstellung auch noch prüfen sollen,ob statt einem nein vielleicht doch ein ja anzukreuzen gewesen wäre?

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