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Peter Wolnitza

Wie falsche Arztabrechnungen Ihre BU gefährden

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polydeikes

Kommt drauf an, was in der "Datenschutzerklärung" drin steht. Besser gesagt, Datenschutzerklärung ist eigentlich ziemlicher Käse. Normalerweise sollte schon in der Form der Übermittlung drin stehen, dass eine Weitergabe der Daten an Dritte / Versicherer usw. ausgeschlossen ist.

 

Bspw. im Fragebogen:

 

Eine Weitergabe des Fragebogens - zum Beispiel an Versicherungsgesellschaften - ist mit Ausnahme der Notwendigkeit einer Enthaftung des Maklers generell ausgeschlossen.

 

Datenschutzerklärung an sich, die gibt es meist nur mit Kombi Maklerauftrag / Vollmacht. Und dann wird das je nach deren Ausgestaltung ziemlich sinnfrei.

 

---

 

Rivos sollten generell nur dann vom Makler übermittelt werden (dürfen), wenn dem Interessenten die Form der Rivo bekannt ist / zusammen gemacht wurde und wenn die Erlaubnis vom Kunden durch Aufforderung in Textform (bspw. Mail) erfolgte.

 

Das schließt explizit ein, darzulegen wohin (welche Gesellschaften oder welche Software) und wie (und warum gerade dahin) die Rivos versendet werden,

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Apo84

Kommt drauf an, was in der "Datenschutzerklärung" drin steht. Besser gesagt, Datenschutzerklärung ist eigentlich ziemlicher Käse. Normalerweise sollte schon in der Form der Übermittlung drin stehen, dass eine Weitergabe der Daten an Dritte / Versicherer usw. ausgeschlossen ist.

 

Bspw. im Fragebogen:

 

Eine Weitergabe des Fragebogens - zum Beispiel an Versicherungsgesellschaften - ist mit Ausnahme der Notwendigkeit einer Enthaftung des Maklers generell ausgeschlossen.

 

Datenschutzerklärung an sich, die gibt es meist nur mit Kombi Maklerauftrag / Vollmacht. Und dann wird das je nach deren Ausgestaltung ziemlich sinnfrei.

 

---

 

Rivos sollten generell nur dann vom Makler übermittelt werden (dürfen), wenn dem Interessenten die Form der Rivo bekannt ist / zusammen gemacht wurde und wenn die Erlaubnis vom Kunden durch Aufforderung in Textform (bspw. Mail) erfolgte.

 

Das schließt explizit ein, darzulegen wohin (welche Gesellschaften oder welche Software) und wie (und warum gerade dahin) die Rivos versendet werden,

 

Hallo Polydeikes,

 

also es gibt die Einwilligungserklärung hinsichtlich Datenerfassung und -verarbeitung, die dahingehend eingeschränkt ist, dass die Weitergabe dem Vertragszweck (z.B. Rivo oder Antragsstellung) dienen muss.

 

Ich befürchte keine grundlose Weitergabe höchstpersönlicher Gesundheitsdaten (bin ich da zu blauäugig? sollte ich?). Ich würde nur gerne wissen, ob ich als Mandant/Kunde vielleicht ganz konkret etwas tun kann, um mich selber auch ggü. dem Makler abzusichern, wenn ich nicht super versiert bin, das "Kleingedruckte" der AGBs vollständig zu durchsteigen.

 

Du schriebst, dass dem Interessenten die "Form der Rivo bekannt" sein sollte. Sprich: Die Rivo bzw. alles was an Dritte (z.B. Versicherer geht) muss mir nicht in Kopie ausgehändigt werden?

 

Und zu Matthews Kommentar: Wenn ich z.B. ne BU will, MUSS ich ja Angaben über aktuellen und vergangenen Gesundheitszustand machen, oder? Sonst ist das Ganze ja irgendwie sinnfrei.

 

Viele Grüße,

 

Apo

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Im Gegensatz zu manch anderer Frage in diesem thread, ist die Frage hier durchaus berechtigt und sinnvoll.

 

Ich hab in der Praxis einfach das Problem, dass Rivo nicht gleich Rivo ist. Es gibt freie und formlose Rivos (wähle ich immer, wenn möglich), es gibt vorgegebene Formulare der Versicherer (bestimmte Versicherer bearbeiten nur diese Form) und es gibt "Problemfälle" ...

 

- Makler verwendet eigenes Pauschalformular, das kann eine schwebende Anzeigepflichtverletzung sein oder ist ggf. weit weg von geeignet zwecks Zielsetzung

- Makler verwendet digitale Lösungen ala VersDiagnose (aktuell noch fast immer noGo)

- Makler kaspelt irgendwas aus ohne richtiges Votum

- Makler macht "anonyme" Rivo

 

Nur eine beispielhafte Aufzählung, nicht abschließend. Alles, was in Spiegelstrichen steht, kann ggf. Probleme verursachen (muss es allerdings nicht zwangsweise). Insofern ist anzuraten, dass der Kunde ziemlich genau weiss, was der Makler nun mit seinen Daten anstellt. Hat auch was mit Beurteilung der Beratungsqualität zu tun.

 

Und ja, es ist durchaus üblich, dass der Kunde die Risikovoranfrage selbst nicht sieht. Hat nen trivialen Grund: Hat er Votum und Rivo, könnte er hier den Makler einfach im Regen stehen lassen und mit dessen Arbeitsleistung woanders hingehen. Mir ist derartiges in den letzten 3 Jahren genau 2x passiert. Andere schützen sich da einfach generell.

 

---

 

Wird gleich Maklervollmacht / Maklerauftrag gemacht, sind üblicherweise die damit freigegebenen Kompetenzen sehr viel umfassender, als im Zuge einfacher oder ergänzender Datenschutzerklärungen. Es kann von daher nicht schaden darauf zu bestehen, dass Art der Rivo bekannt sein und die Einwilligung zur Übermittlung je Versicherer ausdrücklich in Textform erteilt werden müssen.

 

Gleichwohl, arbeitet der Makler mit sauberem Fragebogen, erledigt sich das eigentlich.

 

---

 

Datenschutzrechtlich ist das hingegen alles ziemlich "wayne". Datenschutz in dem Sinne funktioniert äußerst simpel. Erlaubt ist, was ausdrücklich erlaubt wurde (in welcher Form auch immer). Was nicht ausdrücklich erlaubt wurde, ist nicht erlaubt.

 

Die Frage ist also eben eher im oben stehenden Sinne zu beantworten. Sprich: Was will ich im Falle eines Falles alles erlauben, individuelle Frage.

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Und ja, es ist durchaus üblich, dass der Kunde die Risikovoranfrage selbst nicht sieht. Hat nen trivialen Grund: Hat er Votum und Rivo, könnte er hier den Makler einfach im Regen stehen lassen und mit dessen Arbeitsleistung woanders hingehen. Mir ist derartiges in den letzten 3 Jahren genau 2x passiert. Andere schützen sich da einfach generell.

 

Verstehe ich auch ein Stück weit, v.a. wenn man schlechte Erfahrungen im Vorfeld gemacht hat.

Ich fänds halt gut zu wissen, welche Daten in welcher Form das Maklerbüro verlassen. Die Rückmeldung der Versicherung in Kopie (bis auf das generelle Votum natürlich) fände ich persönlich nicht so wichtig für mich als Mandanten. Aber gut, scheint ne Typfrage (auf Maklerseite) zu sein. smile.gif

 

Vielleicht hast Du nicht auf meine Frage zu Matthews Kommentar geantwortet, Polydeikes, oder ich habe es nicht kapiert, aber:

Wenn ich eine BUV über nen Makler abschließen möchte und er soll Rivos und Anträge stellen, dann braucht er doch meine wahrheitsgemäßen Gesundheitsinformationen, oder stimmt das nicht?

 

Dazu habe ich hier im Wertpapierforum mal ein PDF gefunden (finde den Link gerade nicht mehr) in dem eine exemplarische Tabelle abgedruckt war für einen Beispiel-Mandanten namens "Max Mustermann".

Die Tabelle trug die Überschrift: "Angaben zur Risiko- und Gesundheitserklärung der zu versichernden Person" und man sollte "Datum", "Beschwerden oder Diagnosen", "behandelnden Arzt" und "Behandlungsdauer" angeben. Ich würde, wenn ich die Gesundheitsinfos erstmals an meinen Makler schicke, nicht gleich die Spalte "behandelnder Arzt" (zumindest nicht namentlich mit Adresse, sondern einfach nur "Orthopäde", "Rheumatologe" usw.) angeben. Die braucht man ja noch nicht für eine anonymisierte oder pseudonymisierte Rivo. Korrekt soweit? Deine Angabe mit der "formlosen und freien Rivo" usw. war nicht darauf bezogen, oder doch?

 

Dann steht in dem WPF-Beispiels-PDF noch bei "Behandlungsdauer" z.B. "folgenlos ausgeheilt" und "Befund anbei". Mein Makler hat mich auch gemäß seinem Formular nur aufgefordert, anzugeben "Wie und wann (Zeitraum) behandelt?". Reicht es nicht aus, wenn man den Befund einfach in der Tabelle einträgt oder müssen da wirklich alle Arztunterlagen abgegeben werden? Mir gehts bisschen darum, dass ich gern alle Unterlagen mitschicke, aber gewisse Daten halt schwärzen würde, einfach, damit nicht ungefiltert jedes Detail (Arzt, Adresse usw.) rausgeht. Wie handhabst Du das mit Deinen Mandanten, Polydeikes?

 

Mein Vorgehen wäre demnach:

Maklerformular zum Gesundheitszustand mit obiger Tabelle als Anhang (allerdings ohne Angabe von Arztdetails und erstmal ohne alle Befunde in Kopie) ausfüllen nach bestem Wissen und Gewissen. Dann abschicken als Einschreiben per Post.

 

Viele Grüße,

 

Apo

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, ohne die Details zu kennen. Wie schon oft gesagt: Ab einem gewissen individuellen Level lassen sich Fragen im Forum nicht mehr brauchbar beantworten.

 

Ich erstelle Rivos komplett formlos zusammen mit dem Kunden. Der Kunde schreibt es selbst (unter Anleitung), ich formuliere bestenfalls Details vor oder korrigiere nach. Der Kunde weiss also ganz genau, was ich am Ende rausschicke. Und er muss mir auch in Textform mitteilen, dass ich bspw. die Rivo bei der Pfefferminzia einreichen soll. IdR stelle ich im ersten Gang 4-5 Rivos bei einer vorselektierten Auswahl an Versicherern. Die Auswahl hängt von der individuellen Situation des Kunden (Beruf, Einkommen, Zielsetzung usw.) und der individuellen Gesundheitshistorie des Kunden ab.

 

So gibt es bspw. Gesellschaften, die für bestimmte Beeinträchtigung sauberer arbeiten als andere. Und es gibt Gesellschaften, die bestimmte Sachen überhaupt nicht haben wollen. Nehmen wir an, Gesellschaft a reagiert sehr allergisch auf alles mit Bewegungsapparat, aber sehr vernünftig auf Allergien. Gesellschaft H hingegen ist der einzige Troll, der Allergien permanent ausschließt oder 50 % RZ bei Kleinigkeiten verteilt. Gleichzeitig erstellt H aber bei Bewegungsapparatstories Leistungsausschlüsse ohne das obligatorische "... und Folgen".

 

Also ergibt sich zwangsweise auch aus der Konstellation, wo man anfragt und wo man sich die Anfrage eigentlich sparen kann.

 

Passt die erste Runde noch nicht, wird der Kreis ggf. erweitert. Was zwangsläufig immer auch dazu führen wird, dass man Anbieter mit schlechteren Bedingungen in die Auswahl aufnimmt.

 

Ich halte es nicht für sinnvoll pauschal Risikovoranfragen an 60 Gesellschaften rauszudonnern, wenn man 35 davon nicht haben will, sollte man nicht irgendwann einmal den Kopf wiederholt gegen eine Natursteinmauer gedonnert haben.

 

---

 

Die Aufbereitung der Gesundheitshistorie bedingt wiederum, dass ich alles weiss. Was ich nicht weiss, da kann ich nicht helfen. Einfaches Prinzip: Garbage in, garbage out. Zudem, was der Makler nachweislich nicht weiss, bringt ihn später auch niemals in die Haftung. Post krieg ich alle Monate mal von Kunden, ich mach fast alles per Mail.

 

---

 

Wie oben gesagt, es gibt kein pauschales Kochrezept für den Aufbau einer Rivo. Viele Wege führen nach Rom. Gleichwohl gibt es ein paar Dinge, die naheliegen.

 

 

Bei einem ggf. relevanten Umstand (Potential für Risikozuschlag oder Leistungsausschluss) gibt es drei Möglichkeiten der Reaktion eines Versicherers:

 

- gleich nen LA oder RZ reinhauen

- Fragebogen anfordern oder Arztbericht vom Kunden anfordern

- Arzbericht vom Arzt anfordern

 

 

Ersteres ist unschön, logisch. Letzteres aber auch. Das führt nämlich dazu, dass die Versicherbarkeit nicht mit der Rivo geklärt werden kann. Sondern eben erst bei Antragsstellung fordert der Versicherer einen Arztbericht an (den er dann auch bezahlen muss). Beim zweiten Punkt hängt es aber vom individuellen Umstand ab, was ich haben möchte. Fragebogen kann besser, aber auch schlechter sein als ein Arztbericht. Und es gibt verschiedene Folgeszenarien.

 

Das Ganze ist keine Wissenschaft. Es ist nur zu individuell um irgendeine allgemeine "nur so ist es richtig" Aussage zu treffen, viele Wege führen nach Rom.

 

---

 

Und der letzte Punkt ist systemisch. Es wird generell zwischen "dauerhaften / anhaltenden Stories" und zwischen "mit hinreichend zeitlichem Abstand abgeschlossenen / ausgeheilten Stories" differenziert. Die völlig gleiche Erkrankung kann zwischen diesen zwei Eigenschaften zu gänzlich unterschiedlicher Risikoeinschätzung führen.

 

Entsprechend werde ich immer bemüht sein, den zweiten Zustand nachzuweisen (wenn das so richtig ist, natürlich) und zwar zweifelsfrei. Das ist nicht ganz einfach, oft nicht eindeutig, aber es vor allem hochgradig individuell. Kann zum Beispiel generell Software ala VersDiagnose in keinster Art und Weise (Stand heute).

 

Dazu braucht es ein wenig Erfahrung und Kenntnisse der Annahmerichtlinien, um vorab einschätzen zu können, welche Herangehensweise erfolgversprechend ist.

 

---

 

Dann gibt es nochmal einen riesigen Komplex potentielle Nachverhandlung. Das muss nicht zwangsweise auf Basis der Gesundheit nehmen. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel von heute.

 

Gesellschaft A - Leistungsausschluss, rd. 35 Euro Beitrag je 1.000 67

Gesellschaft B - Leistungsausschluss, rd. 50 Euro Beitrag je 1.000 67

Gesellschaft C - glatte Annahme, rd 77 Euro Beitrag je 1.000 67

 

Und diesen Daten aus einem realen Fall sind bereits Tätigkeitsbeschreibungen vorher gegangen. Anders formuliert: Es wurde ein ausführliches Tätigkeitsprofil erstellt und der Versicherer sollte angeben, in welche Berufsgruppe / - bezeichnung einzustufen ist. Das ging in diesem Fall nicht anders, da die höchste Ausbildung (Master) nicht das Gleiche war wie die niedrigere Ausbildung (Bachelor) und somit nicht einfach in die vorteilhaftere Berufsgruppe gem. Bachelor einstufbar war. (okay, blöd zu erklären)

 

Nachverhandelt wurde nun bspw. eine Klarstellung des LA von Gesellschaft B. Wobei die mpMn nicht befriedigend war, aber sowas muss man individuell beurteilen. Nachverhandelt wurde aber auch die Berufsgruppeneinstufung von C.

 

Das konnte ich aber nur, weil ich vom Kunden alle relevanten Informationen hatte und dessen explizite Zustimmung auf den türkischen Basar zu gehen.

 

Somit stand am Ende:

 

A - Leistungsausschluss / 35 / je 1000 67

B - Leistungsausschluss klargestellt / 50 / je 1000 67

C - glatte Annahme / 43 je 1000 67

 

Nun hat der Kunde eine brauchbare Entscheidungsgrundlage. Die hätte er aber nicht, wenn er mit mir Datenverstecken gespielt hätte. Ich muss auch dazu sagen, ich bin schmerzlos in solchen Dingen. Ich frage auch niemals mehr als 3mal nach, NIE.

 

Es ist vorprogrammiert: Benimmt sich der Kunde wie Kaschberle, dann bekommt er vom Versicherer Kaschberletheater. Einfaches Prinzip: Garbage in, garbage out ...

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, ohne die Details zu kennen. Wie schon oft gesagt: Ab einem gewissen individuellen Level lassen sich Fragen im Forum nicht mehr brauchbar beantworten.

 

Ich erstelle Rivos komplett formlos zusammen mit dem Kunden. Der Kunde schreibt es selbst (unter Anleitung), ich formuliere bestenfalls Details vor oder korrigiere nach. Der Kunde weiss also ganz genau, was ich am Ende rausschicke. Und er muss mir auch in Textform mitteilen, dass ich bspw. die Rivo bei der Pfefferminzia einreichen soll. IdR stelle ich im ersten Gang 4-5 Rivos bei einer vorselektierten Auswahl an Versicherern. Die Auswahl hängt von der individuellen Situation des Kunden (Beruf, Einkommen, Zielsetzung usw.) und der individuellen Gesundheitshistorie des Kunden ab.

 

So gibt es bspw. Gesellschaften, die für bestimmte Beeinträchtigung sauberer arbeiten als andere. Und es gibt Gesellschaften, die bestimmte Sachen überhaupt nicht haben wollen. Nehmen wir an, Gesellschaft a reagiert sehr allergisch auf alles mit Bewegungsapparat, aber sehr vernünftig auf Allergien. Gesellschaft H hingegen ist der einzige Troll, der Allergien permanent ausschließt oder 50 % RZ bei Kleinigkeiten verteilt. Gleichzeitig erstellt H aber bei Bewegungsapparatstories Leistungsausschlüsse ohne das obligatorische "... und Folgen".

 

Also ergibt sich zwangsweise auch aus der Konstellation, wo man anfragt und wo man sich die Anfrage eigentlich sparen kann.

 

Passt die erste Runde noch nicht, wird der Kreis ggf. erweitert. Was zwangsläufig immer auch dazu führen wird, dass man Anbieter mit schlechteren Bedingungen in die Auswahl aufnimmt.

 

Ich halte es nicht für sinnvoll pauschal Risikovoranfragen an 60 Gesellschaften rauszudonnern, wenn man 35 davon nicht haben will, sollte man nicht irgendwann einmal den Kopf wiederholt gegen eine Natursteinmauer gedonnert haben.

 

 

Verstehe ich. Hört sich vernünftig an.

 

Die Aufbereitung der Gesundheitshistorie bedingt wiederum, dass ich alles weiss. Was ich nicht weiss, da kann ich nicht helfen. Einfaches Prinzip: Garbage in, garbage out. Zudem, was der Makler nachweislich nicht weiss, bringt ihn später auch niemals in die Haftung. Post krieg ich alle Monate mal von Kunden, ich mach fast alles per Mail.

 

Ja ok, auch das verstehe ich natürlich vollkommen. Aber angenommen ich frage bei meiner Krankenversicherung und bei meinen Ärzten wirklich nur die letzten (sagen wir) 10 Jahre ab, dann sehe ich da drei potenzielle Problemquellen. Wie würdest Du damit umgehen?

 

1) Was ist, wenn mir vor 25 Jahren beim Hausarzt oder Orthopäden ne Allergie/Skoliose/whatever (was auch sonst noch problematisch und v.a. angeboren/chronisch sein könnte, die Liste ist ja sehr lange an potenziellen Problemquellen) reingeschrieben hat? Diesen Zeitraum erfasse ich ja nicht bei meiner Anfrage bei den Ärzten.

 

2) Was ist, wenn man vor < 10 Jahren einmalig in psychotherapeutischer oder orthopädischer Behandlung (das sind ja vielleicht so Klassiker, von denen man gerne mal liest) war, das privat bezahlt hat, die Behandlung vergessen hat und das auch nicht bei der Krankenversicherung auftaucht? Dann verschweigt man ja nichts bewusst/absichtlich.

 

3) Was ist, wenn einem in der Pubertät (sagen wir vor 15 Jahern) ein wachstumsbedingte Hüftschiefstellung diagnostiziert wurde und die Bundeswehr diese Diagnose (vor 10 Jahren) als Attest auch hat? Dann wurde die Diagnose ja vor 15 Jahren gestellt. Man hatte nie Beschwerden und war nie in Behandlung deshalb. Dann wurde diese Diagnose ja durch das Bundeswehr-Attest "aufgewärmt" und fällt in den 10-Jahres-Zeitraum, oder?

 

Wie oben gesagt, es gibt kein pauschales Kochrezept für den Aufbau einer Rivo. Viele Wege führen nach Rom. Gleichwohl gibt es ein paar Dinge, die naheliegen.

 

 

Bei einem ggf. relevanten Umstand (Potential für Risikozuschlag oder Leistungsausschluss) gibt es drei Möglichkeiten der Reaktion eines Versicherers:

 

- gleich nen LA oder RZ reinhauen

- Fragebogen anfordern oder Arztbericht vom Kunden anfordern

- Arzbericht vom Arzt anfordern

 

 

Ersteres ist unschön, logisch. Letzteres aber auch. Das führt nämlich dazu, dass die Versicherbarkeit nicht mit der Rivo geklärt werden kann. Sondern eben erst bei Antragsstellung fordert der Versicherer einen Arztbericht an (den er dann auch bezahlen muss). Beim zweiten Punkt hängt es aber vom individuellen Umstand ab, was ich haben möchte. Fragebogen kann besser, aber auch schlechter sein als ein Arztbericht. Und es gibt verschiedene Folgeszenarien.

 

Das Ganze ist keine Wissenschaft. Es ist nur zu individuell um irgendeine allgemeine "nur so ist es richtig" Aussage zu treffen, viele Wege führen nach Rom.

 

Ja, sehr weise Aussage. So scheint es mir auch. smile.gif

 

 

Und der letzte Punkt ist systemisch. Es wird generell zwischen "dauerhaften / anhaltenden Stories" und zwischen "mit hinreichend zeitlichem Abstand abgeschlossenen / ausgeheilten Stories" differenziert. Die völlig gleiche Erkrankung kann zwischen diesen zwei Eigenschaften zu gänzlich unterschiedlicher Risikoeinschätzung führen.

 

Entsprechend werde ich immer bemüht sein, den zweiten Zustand nachzuweisen (wenn das so richtig ist, natürlich) und zwar zweifelsfrei. Das ist nicht ganz einfach, oft nicht eindeutig, aber es vor allem hochgradig individuell. Kann zum Beispiel generell Software ala VersDiagnose in keinster Art und Weise (Stand heute).

 

Dazu braucht es ein wenig Erfahrung und Kenntnisse der Annahmerichtlinien, um vorab einschätzen zu können, welche Herangehensweise erfolgversprechend ist.

 

Jap, absolut. thumbsup.gif

 

Dann gibt es nochmal einen riesigen Komplex potentielle Nachverhandlung. Das muss nicht zwangsweise auf Basis der Gesundheit nehmen. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel von heute.

 

Gesellschaft A - Leistungsausschluss, rd. 35 Euro Beitrag je 1.000 67

Gesellschaft B - Leistungsausschluss, rd. 50 Euro Beitrag je 1.000 67

Gesellschaft C - glatte Annahme, rd 77 Euro Beitrag je 1.000 67

 

Und diesen Daten aus einem realen Fall sind bereits Tätigkeitsbeschreibungen vorher gegangen. Anders formuliert: Es wurde ein ausführliches Tätigkeitsprofil erstellt und der Versicherer sollte angeben, in welche Berufsgruppe / - bezeichnung einzustufen ist. Das ging in diesem Fall nicht anders, da die höchste Ausbildung (Master) nicht das Gleiche war wie die niedrigere Ausbildung (Bachelor) und somit nicht einfach in die vorteilhaftere Berufsgruppe gem. Bachelor einstufbar war. (okay, blöd zu erklären)

 

Nachverhandelt wurde nun bspw. eine Klarstellung des LA von Gesellschaft B. Wobei die mpMn nicht befriedigend war, aber sowas muss man individuell beurteilen. Nachverhandelt wurde aber auch die Berufsgruppeneinstufung von C.

 

Das konnte ich aber nur, weil ich vom Kunden alle relevanten Informationen hatte und dessen explizite Zustimmung auf den türkischen Basar zu gehen.

 

Somit stand am Ende:

 

A - Leistungsausschluss / 35 / je 1000 67

B - Leistungsausschluss klargestellt / 50 / je 1000 67

C - glatte Annahme / 43 je 1000 67

 

Nun hat der Kunde eine brauchbare Entscheidungsgrundlage. Die hätte er aber nicht, wenn er mit mir Datenverstecken gespielt hätte. Ich muss auch dazu sagen, ich bin schmerzlos in solchen Dingen. Ich frage auch niemals mehr als 3mal nach, NIE.

 

Es ist vorprogrammiert: Benimmt sich der Kunde wie Kaschberle, dann bekommt er vom Versicherer Kaschberletheater. Einfaches Prinzip: Garbage in, garbage out ...

 

Ja, verstehe absolut, was Du meinst. Aber "Datenverstecken" würde ja eine bewusste Absicht voraussetzen. Die Fälle 1) und 2), die ich oben genannt habe, sind ja genau NICHT solche Fälle.

Wenn man dem Makler gegenüber (den man vielleicht nie persönlich gesehen hat und persönlich sehen wird) Vertrauen hat, und ihm sehr persönliche Informationen über sich vorlegt (bisschen Vertrauensvorschuss muss natürlich sein), dann wird man ihm Fall 3) (s. oben) ehrlicherweise mitteilen. Es gibt aber sicherlich auch Kunden/Mandanten, die sich denken: "Ich sag dem/der stur einfach das, was in den abgefragten Zeitraum fällt." Kann halt mpMn problematisch sein bei Privatzahlungen, die vergessen wurden, oder chronischen Sachen, die vergessen wurden, und/oder unbekannt sind (letzteres auch wg. der jüngst in der Presse rumgeisternden "Abrechnungsskandale", siehe Thread-Titel).

 

Hatte mich dahingehend halt gefragt, ob man als Mandant sich absichern kann (oder sollte?) mit einer allgemein-juristischen Floskel, die man mit der Gesundheitshistorie mitschickt und die unbeabsichtigtes Vergessen ausschließt. Mir geht es hier NICHT (!!!) um eine arglistige Täuschung à la "Ich verschweig einfach meine gravierenden Diagnosen und geb' nur den Schnupfen und den Magen-Darm-Infekt an."

 

Herzlichen Dank im Übrigen für Deine geduldigen und kompetenten Antworten! Ich weiß, das ist der Sinn und Zweck eines solchen Forums, aber ich finde insb. Du, Polydeikes (ohne jetzt andere verlässliche Leute/Antworter ausschließen zu wollen), antwortest immer sehr zügig, kompetent und umfassend (und ehrlich laugh.gif)! Danke dafür an dieser Stelle! :)

 

Viele Grüße,

 

Apo

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

1) Die Skoliose in dem Kontext ist kein Problem. Formal zwar richtig, degenerativ hebelt bei "bestehen / bestanden" Fristen auf, praktisch aber Käse: Ohne Beschwerden / Beeinträchtigungen im Alltag ... , ... und ohne zeitliche Nähe wird man hier keine schuldhafte Anzeigepflichtverletzung herbei zaubern können. Das muss schon mehr sein, mind. mal Bandscheibenvorfall oder Herzinfarkt etc. bei solchen Zeiträumen. Daran sollte man sich erinnern ...

 

2) Fällt dann in die Kategorie PGH, solche Punkte sollte man aufbereiten. Sagt ja keiner, dass es leicht ist.

 

 

3) Spätestens wenn man deswegen ausgemustert wurde, sollte man sich daran erinnern. Das hat dann entsprechenden Einfluss auf den Alltag genommen. Ohne solche klaren Sachen völlig übertriebene Panik.

 

---

 

Ich kann nur noch ein weiteres Mal wiederholen. Diese "Krimiszenarios", wie in diesem thread geschildert, finden in der Praxis quasi nie / nicht statt. Die Masse der Anzeigepflichtverletzungen fliegt viel trivialer auf. Nämlich dann, wenn man sich im Zuge des Leistungsantrags kränker macht, als man ist: Bspw. ggü. dem mitmeißelnden Arzt "ich hab schon seit xy immer wieder soooo schwere Kopfschmerzen" und im Antrag steht davon nix ...

 

Wie gesagt, ich denke, du übertreibst maßlos.

 

---

 

Als Mandant ggü. dem Makler absichern? Was soll das bringen ... Wenn, müsste man sich ggü. dem Versicherer absichern. Das geht im klassischen Sinne nicht. Man kann eine Rechtsschutz haben, hilft ggf. im Falle eines Falles.

 

Ich verabscheue aber zutiefst jene, die eine Rechtsschutz als pauschales Allheilmittel sehen, das ist endlos dumm.

 

1) Sauberes Arbeiten minimiert alle Risiken deutlich (VVA, Bedingungsauswahl, professioneller Leistungsantrag). Mache ich dumme Fehler in einem der drei Themen, heilt das keine Rechtsschutz.

 

2) "Das gebe ich an meinen Anwalt", ist die Erwachsenenvariante von "das sag ich Mutti". Es ist äußerst kontraproduktiv die Sachbearbeiterebene beim Versicherer zu verlassen. Wechsle ich zur Rechtsabteilung, wechsle ich zu Menschen, die nie gelernt haben, lösungsorientiert zu denken. Juristen lernen von der Ausbildung an nur, wie man anderen etwas verbietet. Zudem sind die Rechtsabteilungen der Versicher gut bezahlt und haben auch 30 Jahre Zeit, der Kunde eher nicht.

 

3) Die Rechtsschutz zahlt den spezialisierten Versicherungsberater nicht, der ist aber einer der entscheidensten Instrumente in komplexen BU-Leistungsfällen.

 

Eine Rechtsschutz kann immer helfen Ansprüche im Falle eines Falles durchzusetzen. Eine Rechtsschutz ist aber kein Heilmittel für Dummheit.

 

Ich hab nichts gegen Rechtsschutzversicherungen, absolut nichts. Aber ich habe entschieden etwas dagegen, wie und warum diese meist abgeschlossen werden.

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

1) Die Skoliose in dem Kontext ist kein Problem. Formal zwar richtig, degenerativ hebelt bei "bestehen / bestanden" Fristen auf, praktisch aber Käse: Ohne Beschwerden / Beeinträchtigungen im Alltag ... , ... und ohne zeitliche Nähe wird man hier keine schuldhafte Anzeigepflichtverletzung herbei zaubern können. Das muss schon mehr sein, mind. mal Bandscheibenvorfall oder Herzinfarkt etc. bei solchen Zeiträumen. Daran sollte man sich erinnern ...

 

Ok, kapiert. thumbsup.gif

 

2) Fällt dann in die Kategorie PGH, solche Punkte sollte man aufbereiten. Sagt ja keiner, dass es leicht ist.

 

Was heißt PGH? Persönliche/Private Gesundheitshistorie? Würde das meinem Makler dann halt mitteilen, wenn z.B. der Orthopäde später (sagen wir: 2007) attestiert hat "Herr XY war von 2000-2003 bei mir wg. XY in Behandlung. Habe 10 Mal Krankengymnastik verschrieben."

 

3) Spätestens wenn man deswegen ausgemustert wurde, sollte man sich daran erinnern. Das hat dann entsprechenden Einfluss auf den Alltag genommen. Ohne solche klaren Sachen völlig übertriebene Panik.

 

Ok. thumbsup.gif

 

Ich kann nur noch ein weiteres Mal wiederholen. Diese "Krimiszenarios", wie in diesem thread geschildert, finden in der Praxis quasi nie / nicht statt. Die Masse der Anzeigepflichtverletzungen fliegt viel trivialer auf. Nämlich dann, wenn man sich im Zuge des Leistungsantrags kränker macht, als man ist: Bspw. ggü. dem mitmeißelnden Arzt "ich hab schon seit xy immer wieder soooo schwere Kopfschmerzen" und im Antrag steht davon nix ...

 

Wie gesagt, ich denke, du übertreibst maßlos.

 

Ich bin froh, dass Du das als "Übertreiben" einstufst. Also ernsthaft: Das ist beruhigend. Wenn man was zu dem Thema liest, dann eben oft irgendwelche Szenarien. thumbsup.gifsmile.gif

 

Als Mandant ggü. dem Makler absichern? Was soll das bringen ... Wenn, müsste man sich ggü. dem Versicherer absichern. Das geht im klassischen Sinne nicht. Man kann eine Rechtsschutz haben, hilft ggf. im Falle eines Falles.

 

Ich verabscheue aber zutiefst jene, die eine Rechtsschutz als pauschales Allheilmittel sehen, das ist endlos dumm.

 

1) Sauberes Arbeiten minimiert alle Risiken deutlich (VVA, Bedingungsauswahl, professioneller Leistungsantrag). Mache ich dumme Fehler in einem der drei Themen, heilt das keine Rechtsschutz.

 

2) "Das gebe ich an meinen Anwalt", ist die Erwachsenenvariante von "das sag ich Mutti". Es ist äußerst kontraproduktiv die Sachbearbeiterebene beim Versicherer zu verlassen. Wechsle ich zur Rechtsabteilung, wechsle ich zu Menschen, die nie gelernt haben, lösungsorientiert zu denken. Juristen lernen von der Ausbildung an nur, wie man anderen etwas verbietet. Zudem sind die Rechtsabteilungen der Versicher gut bezahlt und haben auch 30 Jahre Zeit, der Kunde eher nicht.

 

3) Die Rechtsschutz zahlt den spezialisierten Versicherungsberater nicht, der ist aber einer der entscheidensten Instrumente in komplexen BU-Leistungsfällen.

 

Eine Rechtsschutz kann immer helfen Ansprüche im Falle eines Falles durchzusetzen. Eine Rechtsschutz ist aber kein Heilmittel für Dummheit.

 

Ich hab nichts gegen Rechtsschutzversicherungen, absolut nichts. Aber ich habe entschieden etwas dagegen, wie und warum diese meist abgeschlossen werden.

 

Stimme Dir zu. smile.gif

 

Eine Frage noch: Gibt es irgendwelche "Floskeln", mit denen man so eine Tabelle der Gesundheitshistorie (s. WPF-Vorbild, von dem ich neulich schrieb) beschreiben kann? Also ich meine in der Spalte "Behandlungsdauer", da steht ja im Beispiel-PDF z.B. "folgenlos ausgeheilt" und/oder "keine AU-Bescheinigung" drin. Wenn man also mal ne Grippe hatte, dann würde ich die mit diesen Flosklen beschreiben. Wenn man einmalig beim Arzt war wegen Grippe und es wurde dann besser (und ich war kein zweites Mal dort), kann ich "als Laie" dann mir selbst für diese Gesundheitshistorie für den Makler attestieren: "folgenlos ausgeheilt"? Oder muss/kann/darf man dann "nur" "keine Beschwerden mehr / beschwerdefrei" eintragen? Gibt es da Floskeln, Do's und Dont's, häufige Fehler?

 

Viele Grüße,

 

Apo

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polydeikes

pgh = pech gehabt

 

---

 

Floskeln ... wie man mag und belegen kann. Folgenlos ausgeheilt sind üblicherweise Verletzungen / Brüche + ggf. sehr klare Krankheitsbilder oder dergleichen, die eine gewisse Heilphase benötigen. Im Prinzip alles das, was beim nicht austherapierten Vorliegen zum Zeitpunkt einer Antragsstellung potentiell zeitlich befristete Leistungsausschlüsse produzieren könnte.

 

Beschwerdefrei sind Sachen, die üblicherweise immer wieder auftreten, nicht unbedingt einen hohen Krankheitswert haben, aber bei reiner Häufigkeit zum BU-Problem werden. Bspw. Verspannungen, ggf. Allergien und dergleichen.

 

Da gibt es keine Konventionen in dem Sinne. Es geht immer darum (wenn es tatsächlich so ist), die Story als einmalig, anlassbezogen und inhaltlich abgeschlossen darzustellen. Manche Dinge heilen aus, manche Dinge sind halt beschwerdefrei iS von nie wieder Beschwerden aufgetreten. Wenn ich was hatte, wo ich keinen konkreten Anlass / Grund etc. pp. habe, kann das - was ja nicht existiert hat oder nicht gefunden werden konnte - auch nicht "ausgeheilt" sein.

 

Habe ich bspw. eine Hyposensibilisierung, bin ich ggf. seit Jahren beschwerdefrei mit meinem Heuschnupfen, aber ausgeheilt (weg) ist der nicht. Habe ich mir ein Band im Sprunggelenk gerissen und ist dieses folgenlos ausgeheilt, dann bin ich nicht nur beschwerdefrei. Beschwerdefrei könnte ich auch sein, wenn bspw. der Talus degenerativ lädiert ist (wäre ggf. schon ein LA), ich aber einfach nur xyz Zeit nicht beim Arzt war, weil ich keine Beschwerden hatte.

 

---

 

Die AU-Zeiten / Krankschreibung etc. haben einen anderen Grund. Der Verschuldungsgrad bei einer Anzeigepflichtverletzung wird ua. daran bemessen, wie stark die (nicht oder falsch oder unvollständig angegebene) Einschränkung im Alltag war. Führt idP zum Beispiel dazu, dass man Erkältungen nun wirklich nicht angeben muss. Es kann aber halt auch eine richtig heftige Grippe gewesen sein, die mal eben zwei Wochen AU-Zeiten produziert hat. Allein die zwei Wochen sind am Markt teilweise schon angabepflichtig. Mit entsprechend zeitlicher Nähe würde ich sowas dann auch dann angeben, wenn der Versicherer bspw. nur allgemein nach Arztbesuchen der letzten 5 Jahre gefragt hat.

 

Eine Allianz streicht bspw. sogar die Nachversicherung, wenn man im vorhergehenden Kalenderjahr 14 Tage krank war. Bzw. ist dann zu dem Zeitpunkt keine Nachversicherung möglich ...

 

2-3 Tage Schnupfen interessieren hingegen nun wirklich niemanden. Es sei denn, immer und immer wieder, weil bspw. die eigentliche Erkrankung eine Allergie ist. Dann ist es Teil eines angabepflichtigen Umstands.

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

pgh = pech gehabt

 

w00t.giflaugh.gif Ok, ja, das ist im Fall der Fälle dann natürlich ungeschickt. sad.gif

 

Floskeln ... wie man mag und belegen kann. Folgenlos ausgeheilt sind üblicherweise Verletzungen / Brüche + ggf. sehr klare Krankheitsbilder oder dergleichen, die eine gewisse Heilphase benötigen. Im Prinzip alles das, was beim nicht austherapierten Vorliegen zum Zeitpunkt einer Antragsstellung potentiell zeitlich befristete Leistungsausschlüsse produzieren könnte.

 

Beschwerdefrei sind Sachen, die üblicherweise immer wieder auftreten, nicht unbedingt einen hohen Krankheitswert haben, aber bei reiner Häufigkeit zum BU-Problem werden. Bspw. Verspannungen, ggf. Allergien und dergleichen.

 

Da gibt es keine Konventionen in dem Sinne. Es geht immer darum (wenn es tatsächlich so ist), die Story als einmalig, anlassbezogen und inhaltlich abgeschlossen darzustellen. Manche Dinge heilen aus, manche Dinge sind halt beschwerdefrei iS von nie wieder Beschwerden aufgetreten. Wenn ich was hatte, wo ich keinen konkreten Anlass / Grund etc. pp. habe, kann das - was ja nicht existiert hat oder nicht gefunden werden konnte - auch nicht "ausgeheilt" sein.

 

Habe ich bspw. eine Hyposensibilisierung, bin ich ggf. seit Jahren beschwerdefrei mit meinem Heuschnupfen, aber ausgeheilt (weg) ist der nicht. Habe ich mir ein Band im Sprunggelenk gerissen und ist dieses folgenlos ausgeheilt, dann bin ich nicht nur beschwerdefrei. Beschwerdefrei könnte ich auch sein, wenn bspw. der Talus degenerativ lädiert ist (wäre ggf. schon ein LA), ich aber einfach nur xyz Zeit nicht beim Arzt war, weil ich keine Beschwerden hatte.

 

Kapiert. happy.gif

 

Die AU-Zeiten / Krankschreibung etc. haben einen anderen Grund. Der Verschuldungsgrad bei einer Anzeigepflichtverletzung wird ua. daran bemessen, wie stark die (nicht oder falsch oder unvollständig angegebene) Einschränkung im Alltag war. Führt idP zum Beispiel dazu, dass man Erkältungen nun wirklich nicht angeben muss. Es kann aber halt auch eine richtig heftige Grippe gewesen sein, die mal eben zwei Wochen AU-Zeiten produziert hat. Allein die zwei Wochen sind am Markt teilweise schon angabepflichtig. Mit entsprechend zeitlicher Nähe würde ich sowas dann auch dann angeben, wenn der Versicherer bspw. nur allgemein nach Arztbesuchen der letzten 5 Jahre gefragt hat.

 

Eine Allianz streicht bspw. sogar die Nachversicherung, wenn man im vorhergehenden Kalenderjahr 14 Tage krank war. Bzw. ist dann zu dem Zeitpunkt keine Nachversicherung möglich ...

 

2-3 Tage Schnupfen interessieren hingegen nun wirklich niemanden. Es sei denn, immer und immer wieder, weil bspw. die eigentliche Erkrankung eine Allergie ist. Dann ist es Teil eines angabepflichtigen Umstands.

 

Ja, kapiert. Allergie ist ja was "Chronisches". Ich glaube, man muss echt von Mandant zu Mandant/Mensch zu Mensch und von Einzelfall(diagnose) zu Einzelfall(diagnose) schauen.

Wie Du schon oft betont hast: Ist keine (exakte) Wissenschaft und viele Wege führen nach Rom. Ist mir jetzt im Laufe dieses Threads spätestens klar geworden.

 

Danke! smile.gif

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polydeikes

Wie kommst du eigentlich immer auf das "Mandant". Ist zwar formal nicht falsch, hat aber einen faden Beigeschmack.

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Wie kommst du eigentlich immer auf das "Mandant". Ist zwar formal nicht falsch, hat aber einen faden Beigeschmack.

 

Oh, das war nicht beabsichtigt. unsure.gif Warum "fader Beigeschmack"? Ich habe das bei Recherchen bzw. beim Lesen im Internet gefunden und dachte, das ist korrekter als "Kunde". Glaube z.B. ein "medienwirksamer" und bekannter Makler aus Osnabrück (den Du sicherlich kennst) verwendet das in seinem Blog auch gelegentlich. "Kunde" hört sich irgendwie weniger nach Vertrauensverhältnis und eher nach Strukturvertrieb an, oder?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Matthias verwendet das meines Wissens nur in einem ganz bestimmten Kontext (ich auch). Und das ist auch der einzige Kontext, in den es mpMn reingehört (Rechte- und Pflichtenverhältnisse).

 

Maklerkunden sind eigentlich Kunden, keine Mandanten. Dieser Werbesprech ist bei exzessiver Verwendung eine Unart, gern exzessiv von jenen betrieben, die eben genau nicht die daraus resultierenden Pflichten erfüllen.

 

---

 

Es gibt im Prinzip keine explizite rechtliche Ausgestaltung des Versicherungsmaklers. Es sind diverse Normen + Rechtssprechung + freiwillige Verhaltensregeln, die das Berufsbild prägen.

 

Aus haftungstechnischen Aspekten zählt der Versicherungsmakler als Expertenberuf, ähnlich Rechtsanwälten. Diese haftungstechnische Konstellation, sowie die Pflichten des Maklers kommen einem Mandat gleich. Da wird dann grad "Mandant" draus gemacht.

 

Dabei ist gerade Rechtsberatung im Einzelfall gem. RDG vs Par. 5 RBerG der maßgebliche Unterschied zum Versicherungsberater (oder RA).

 

Wie dem auch sei, ich bevorzuge Kunde. Im Gegensatz zu rechtsberatenden Berufen stelle ich Nichtwissen nicht in Rechnung. Zudem hat der Kunde keine von der Problemlösung unabhängigen Zahlungsverpflichtungen.

 

Hat mich nur mal interessiert, da verwundert ...

 

---

 

Wenn es dich interessiert, hier gibt es eine nette Zusammenfassung: http://kanzlei-guenther.de/files/pdf/versicherungsmakler.pdf

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Apo84

Matthias verwendet das meines Wissens nur in einem ganz bestimmten Kontext (ich auch). Und das ist auch der einzige Kontext, in den es mpMn reingehört (Rechte- und Pflichtenverhältnisse).

 

Maklerkunden sind eigentlich Kunden, keine Mandanten. Dieser Werbesprech ist bei exzessiver Verwendung eine Unart, gern exzessiv von jenen betrieben, die eben genau nicht die daraus resultierenden Pflichten erfüllen.

 

---

 

Es gibt im Prinzip keine explizite rechtliche Ausgestaltung des Versicherungsmaklers. Es sind diverse Normen + Rechtssprechung + freiwillige Verhaltensregeln, die das Berufsbild prägen.

 

Aus haftungstechnischen Aspekten zählt der Versicherungsmakler als Expertenberuf, ähnlich Rechtsanwälten. Diese haftungstechnische Konstellation, sowie die Pflichten des Maklers kommen einem Mandat gleich. Da wird dann grad "Mandant" draus gemacht.

 

Dabei ist gerade Rechtsberatung im Einzelfall gem. RDG vs Par. 5 RBerG der maßgebliche Unterschied zum Versicherungsberater (oder RA).

 

Wie dem auch sei, ich bevorzuge Kunde. Im Gegensatz zu rechtsberatenden Berufen stelle ich Nichtwissen nicht in Rechnung. Zudem hat der Kunde keine von der Problemlösung unabhängigen Zahlungsverpflichtungen.

 

Hat mich nur mal interessiert, da verwundert ...

 

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Wenn es dich interessiert, hier gibt es eine nette Zusammenfassung: http://kanzlei-guent...rungsmakler.pdf

 

Danke für die Erklärung und die PDF-Zusammenfassung. smile.gif Interessiert mich in der Tat. Wusste ich alles nicht. Ich habe nur vor ner Weile mal bei besagtem Makler gelesen "Das sagen unsere Mandanten über uns" (sinngemäß). Ich hab das noch in Erinnerung, weil ich den Blog sehr gut fand. Deshalb ist mir das dann wohl im Gedächtnis geblieben. smile.gif

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polydeikes

Mhm k, kein Drama. Jeder wie er mag, falsch ist es ja nicht.

 

Bei bestimmten Begriffen werde ich halt stutzig. Muss ja aber nicht gleich worst case dahinter stehen, danke für die Erläuterung der oT-Frage.

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Mhm k, kein Drama. Jeder wie er mag, falsch ist es ja nicht.

 

Bei bestimmten Begriffen werde ich halt stutzig. Muss ja aber nicht gleich worst case dahinter stehen, danke für die Erläuterung der oT-Frage.

 

Kein Ding. smile.gif

 

Viele Grüße,

 

Apo

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Aloha, ich nochmal! :)

 

Ich habe eine Frage:

 

Angenommen, ein Hautarzt wollte bei mir im Januar 2011 ein Ekzem oder einen Leberfleck entfernen und ich habe das aber nicht machen lassen ...

Müsste ich das bei einer heutigen BU-Versicherung (Stand: Januar 2017) im Antrag angeben, SOFERN nur 5 Jahre abgefragt werden?

 

Viele Grüße,

 

Apo

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Okabe

Kommt auf die Frage drauf an. Wenn gefragt wird "bestehen ... Erkrankungen", dann würde ich mal davon ausgehen, dass es angabepflichtig ist oder meinst du, der Leberfleck ist in der Zwischenzeit besser geworden? ;)

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Der Arzt hat nur draufgeschaut, weil meine Freundin damals meinte, ob das "was sei". Von selber hat er nix gesagt.

 

Viele Grüße,

 

Apo

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Clavis

ich muss das Thema leider aus der Versenkung holen.

 

Auf meine Anfrage bei meiner Krankenkasse hin, mir meine ICD10-Diagnosen der letzten 5 Jahre zu schicken, bekam ich nur die Diagnosen der letzten 18 Monate. Mehr könnte man mir nicht zusenden.

 

Leider lagen in dem Zeitraum nicht nur die typischen "Hausarztbesuche" sondern auch Krankenhausaufenthalte etc., sodass ein einfacher Anruf beim Hausarzt nicht reicht...

 

Habt ihr Tipps? Sich nochmal deutlicher an die Krankenkasse wenden?

 

 

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Xeronas

Krankenkasse = AOK?

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Clavis

Techniker.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Grundlage des Auskunftsersuchens auf §83 SGB X ändern (nicht via SGB V). Erneut probieren. ICD Codes explizit benennen und auf den hier verweisen ... https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/mitgliederservice/arzt-und-krankenhausbesuch/patientenquittung/zusendung-patientenquittung-2008528 Bei der TK zwar nicht nötig, aber bspw. bei einer AOK immer unbegrenzt abfragen, da die praktisch nie die gesetzliche 10 Jahresfrist zur Speicherung einhalten. Dementsprechend in Folge gegenwirken und bereinigen lassen.

 

Alternativ kassenärztliche Vereinigung anfragen, geht meistens einfacher und der Anspruch ist via BSG ausgeurteilt. Wenn auch die KAV sich quer stellt, folgender Textvorschlag ggü. KAV:
 

Zitat

Da mein Auskunftsersuchen nicht vollständig erfüllt wurde, stelle ich hiermit zusätzlich einen Antrag auf Auskunft über Sozialdaten gem. § 83 SGB X.
Falls Sie der Auffassung sind, dass § 83 SGB X von § 305 SGB V verdrängt wird, verweise ich auf die maßgebliche Entscheidung des BSG vom 02.11.2010, Az: B1 KR 12/10 R.

 

 

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Clavis

Danke dir - habe eine neue Anfrage an die TK gesendet.

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Clavis
Am 15.9.2018 um 09:40 schrieb polydeikes:

Grundlage des Auskunftsersuchens auf §83 SGB X ändern (nicht via SGB V). Erneut probieren. ICD Codes explizit benennen und auf den hier verweisen ... https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/mitgliederservice/arzt-und-krankenhausbesuch/patientenquittung/zusendung-patientenquittung-2008528 Bei der TK zwar nicht nötig, aber bspw. bei einer AOK immer unbegrenzt abfragen, da die praktisch nie die gesetzliche 10 Jahresfrist zur Speicherung einhalten. Dementsprechend in Folge gegenwirken und bereinigen lassen.

 

Alternativ kassenärztliche Vereinigung anfragen, geht meistens einfacher und der Anspruch ist via BSG ausgeurteilt. Wenn auch die KAV sich quer stellt, folgender Textvorschlag ggü. KAV:
 

 

Rückantwort von der TK: Es gibt nur 18 Monate zurück ICD 10 Codes; für alles andere soll ich die KAV anfragen... 

 

Ich würde dann mal mit deinem Textvorschlag die KAV anschreiben. 

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