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Peter Wolnitza

Wie falsche Arztabrechnungen Ihre BU gefährden

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polydeikes

Tjo, ist und bleibt falsch. Kann man jetzt noch auf den DSGVO-Kriegspfad gehen oder eben einfach lösungsorientiert via Kav... 

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Clavis

Hallo polydeikes,

nur noch kurz eine Frage: Die KAV sagt, sie hätte nur Daten von den letzten 4 Jahren; alles darüber hinaus würde gelöscht, da sie darüber hinaus nicht speichern müsste. Ist das richtig?

 

Danke dir!

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polydeikes

Nein, KV und KAV haben beide 10.

 

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Clavis

Hallo Polydeikes,

 

habe nochmal auf die einschlägigen Richtlinien zur Aufbewahrungspflicht hingewiesen (Berufsordnung der Ärzte etc.); leider habe ich wieder nur die Antwort bekommen, dass nach § 83 SGB nur 4 Jahre gespeichert wird. 

Hast du da noch eine Idee/Musterformulierung? 

 

Danke dir für deine Mühen!

 

 

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