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Alfred S.

Jahressteuerbescheinigung ausländische Thesaurierer

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Alfred S.

Hallo,

 

ich versuche mich in das Thema Steuer einzuarbeiten. Manche Fragen wurden für mich schon in anderen Threads beantwortet.

 

Hier geht es mir darum, was ich genau tun muss wenn ich ETFs mit Steuersitz im Ausland habe die zwar Steuertransparent aber nicht steuereinfach sind.

 

In meiner ComDirect Jahressteuererklärung steht:

 

  1. "nur nachrichtlich:Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfondsund Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds Zeile 15 Anlage KAP"
  2. "Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer Zeile 51 der Anlage KAP"
  3. "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStGBei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)"

Ist es jetzt etwa so einfach, dass ich die Werte eintrage und fertig bin?

 

Hier wird nur von thesaurierenden Investmentfonds gesprochen. Sind damit auch die gemeint die eigentlich ausschüttend sind aber wegen Diff Geschäftsjahr und Ausschüttung nach Deutschem Steuergesetzt thesaurieren?

 

Was macht steuertransparente aber nicht steuereinfache denn kompliziert?

 

Danke

 

Alfred

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Raccoon
Was macht steuertransparente aber nicht steuereinfache denn kompliziert?

1. Je nach Fonds/KAG sind die Daten zum Zeitpunkt der Steuerbescheinigung noch nicht vorhanden und man muß sich diese selbst aus dem Bundeanzeiger holen.

2. Wenn der Fonds verkauft wird und der Kursgewinn versteuert werden muß käme es zu einer Doppelbesteuerung, da der Kursgewinn die schon versteuerten Thesaurierungen enthält. Dies muß dann nachgewiesen werden, womit man quasi die Unterlagen für die ganzen Jahre die man den Fonds gehalten hat auch aufbewahren muß.

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Humunculus

Wie Racoon schrieb, nicht einen Fonds für ein jahr nachschauen und eintragen ist das Problem, sondern mehrere und vor allem über 10+ Jahre und das dann nach dem Verkauf nachweisen. Irgendwo gibt es hier ein Excel File von Bärenbulle verlinkt, wie er das immer macht. So für die Jahre 2+.

 

Geht schon, aber wenn es andererseits nicht sein muss

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Investor93
· bearbeitet von Investor93

.......

 

Ist es jetzt etwa so einfach, dass ich die Werte eintrage und fertig bin?

 

 

Hallo Alfred,

 

ja es ist meist so einfach.

Für mich hat die "Steuerhässlich-Eigenschaft" untergeordnetes Gewicht.

 

1.) Unangenehm ist es vielleicht, wenn jemand sonst keine Steuererklärung machen müsste.

 

2.) Wenn man einen ausländischen Thesaurierer verkauft, belastet die Bank den Verkäufer noch einmal mit der Abgeltungssteuer für alle in der Besitzzeit aufgelaufenen Thesaurierungen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

In der Steuerbescheinigung der Bank für das Jahr der Veräußerung wird diese "zuviel" gezahlte Steuer bescheinigt und kann dann in der Steuererklärung für das Jahr zurückgefordert werden.

Keiner weiß genau, ob das Finanzamt mal einen Nachweis verlangt, ob die Thesaurierungen jedes Jahr versteuert wurden.

Ich hebe die Steuererklärungen auf. Ich reiche die Steuerbescheinigung mit der Steuererklärung ein. Ich hebe die Kopien der Steuerbescheinigungen auf. So kann ich zumindest nachweisen, jedes Jahr alle in dem Jahr von der Bank festgestellten Thesaurierungen ausländischer Fonds versteuert zu haben.

Bei meinen Verkäufen von ausländischen Thesaurierern wurde bei meiner Rückforderung der Thesaurierungsversteuerung bei Verkauf vom Finanzamt nie ein Nachweis der jährlichen Versteuerung verlangt.

 

3.) Etwas aufwändiger wird es allerdings, wenn in der Steuerbescheinigung nicht alle Thesaurierungen erfasst wurden, weil die Daten der Fonds- oder Kapitalanlagegesellschaft noch nicht vorlagen. Dann muss man die Daten selbst im Bundesanzeiger ermitteln. Ich habe die Fonds bei denen das passierte inzwischen verkauft. Die comdirect gibt auf der Steuerbescheinigung an, welche ausländischen Thesaurierer in der nachrichtlichen Angabe nicht enthalten waren.

 

4.) Zu Anfang der Abgeltungssteuer gab es anscheinend bei einigen Banken Fehler bei der Ermittlung der Daten für die ausländischen Thesaurierer in den Steuerbescheinigung. Zu Anfang wurden auch die anrechenbaren ausländischen Steuern nicht ausgewiesen. Das ist jetzt aber der Fall. Bei Nachprüfungen der Angaben in der Steuerbescheinigung habe ich nie Fehler festgestellt.

 

Ich beschreibe nur wie ich bisher problemlos zurechtgekommen bin und wünsche Dir, dass es bei Dir auch keine Probleme gibt.

 

Investor93

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