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wizzard

Hi,

 

als Anfänger im Bereich Kapitalsteuer hätte ich mal eine vermutlich leicht zu beantwortende Frage:

 

Wie zieht das Finanzamt die Einkommenssteuer nachträglich ein?

Über die normale Angestellten-Lohnabrechnung werden ja nur die Lohnsteuern abgezogen, nicht jedoch die Steuer für Erträge aus Kapitalgeschäften.

 

Wird das über die Einkommenssteuererklärung im Nachhinein gemacht?

 

Falls ja, stellt sich mir die nächste (dumme?) Frage:

Soweit ich weiss, ist die Einkommenssteuererklärung freiwillig -

wenn man nun keine abgibt, woher weiss das Finanzamt was nachgezahlt werden muss für Erträge

aus dem vergangenen Jahr?

 

Meldet das Bankinstitut die Erträge an das Finanzamt?

Oder wird eine Einkommenssteuererklärung in diesem Fall Pflicht?

 

Vielen Dank für eure Antworten.

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EinInvestor
· bearbeitet von EinInvestor
Wie zieht das Finanzamt die Einkommenssteuer nachträglich ein?

 

Die darf man überweisen. Ob auch eine Einzugsermächtigung dafür möglich ist weiss ich nicht. Zahlen darf man aber auf jeden Fall.

 

Wird das über die Einkommenssteuererklärung im Nachhinein gemacht?

 

Ja, so ist das.

 

Vorher werden ggf. auch schon Quellensteuern abgezogen. Das macht die Bank/Fondsplattform/Sparkasse, sofern kein oder kein ausreichender Freistellungsauftrag vorhanden ist. Das wird aber dann später berücksichtigt und ist nur eine Vorauszahlung(!). Die richtige Abrechnung und ggf. auch Rückzahlung zuviel gezahlter Quellensteuer kommt erst mit der Einkommenssteuererklärung.

 

Soweit ich weiss, ist die Einkommenssteuererklärung freiwillig -

 

Irrtum.

 

Für den 08/15-Nur-Lohn-Empfänger ist das so. Aber unter bestimmten Voraussetzungen, und relevante Erträge aus Kaptialanlagen sind ganz sicher so ein Fall, ist man dazu sogar verpflichtet.

 

Was alles passiert, wenn man das nicht tut, habe ich auch noch nicht probiert. Will ich aber auch nicht wirklich wissen.

 

Meldet das Bankinstitut die Erträge an das Finanzamt?

 

Relevanter als diese Frage ist, dass das Finanzamt sich über die unter Deinem Namen laufenden Depots und Konten informieren kann. Evtl. kommt sie dann irgendwann, wenn man dann mal eine ESt-Erklärung abgibt, auf die Idee die vergangenen Jahre zu prüfen und entdeckt eine Steuerhinterziehung.

 

Stefan.

 

P.S.: Ich vergass zu erwähnen, dass es Freigrenzen (für Spekulationsgewinne; 512 für Singles, Ehepaare zusammen veranlagt das Doppelte) und Freibeträge (die 14xx bzw. 28xx im Freistellungsauftrag) gibt.

 

Ob sich in so einem Falle die ESt-Erklärung ganz erübrigt müsste man prüfen.

 

Da ich immer eine abgegeben habe, um Geld zurückzubekommen, ist's für mich keine Frage. Ich habe sie sowieso ausgefüllt und einfach immer an den richtigen Stelle ein Kreuzchen gemacht, da ich bislang immer unter den Freigrenzen/Freibeträgen gelegen habe.

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wizzard

Okay, dankeschön!

Alle Fragen geklärt. :)

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