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2fast

Debeka Bausparvertrag zuteilungsreif

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2fast

Hi,

 

2006 habe ich bei der Debeka eine Bausparvertrag abgeschlossen zu folgenden Konditionen:

 

Bausparsumme: 30 k

Guthabenszins: 3,5 %

Kontostand: ca. 12 k

Zuteilungsdatum: 31.08.2015

Bewertunszahl: 1742

 

 

Dieser soll jetzt angeblich zuteilungsreif sein.

Was heißt das jetzt? Darf ich dort weiter einzahlen und ist das sinnvoll?

Ab wann können die mich kündigen?

 

Danke und viele Grüße,

 

2fast

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TheMarl

Das bedeutet, dass du die restlichen 18 000 Euro als Kredit nehmen kannst (aber nicht musst). Ich persönlich würde gucken, dass ich weiter das maximal mögliche einzahle, weil 3,5% Zinsen bekommst du derzeit sonst nirgendwo (zumindest nicht mit quasi 0 Risiko).

 

Kündigen machen sie vermutlich dann irgendwann, wenn die 30 000 voll sind.

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Raccoon
Was heißt das jetzt? Darf ich dort weiter einzahlen und ist das sinnvoll?

Ob du weiter einzahlen darfst oder vielleicht sogar mußt ("Regelsparbeträge") steht in den AGB. Dort sollten auch etwaige Sonderzahlungen geregelt sein.

 

Weitere Einzahlungen können sinnvoll sein wenn du mehr Zins willst, allerdings erreichst du dann auch die Baupsarsumme schneller.

 

Ab wann können die mich kündigen?

AGB lesen. Daneben kündigen die Bausparkassen heutzutage auch gerne Verträge mit hoher Verzinsung, manche aber erst 10 Jahre nach Zuteilung. Spätestens wenn die Bausparsumme erreicht wird mußt du mit einer Kündigung rechnen. Ansonsten mal den Berater fragen.

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Holgerli

Ansonsten mal den Berater fragen.

 

Wäre ich vorsichtig. Wen überhaupt würde ich schriftlich anfragen und mir auc schriftlich antworten lassen damit man was in der Hand hat.

Und selbst dann: Die anderen BSV-Threads zeigen ganz deutlich, dass die BSKs mittlerweile sehr kreativ bei der Auslegung ihrer eigenen AGBs beworden sind aber diese Auslegen mitunter nichts mit geltendem Recht zu tun haben müssen.

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Raccoon
Wäre ich vorsichtig. Wen überhaupt würde ich schriftlich anfragen und mir auc schriftlich antworten lassen damit man was in der Hand hat.

Im Prizip richtig, aber wie du selbst sagst sind die BSKs sehr kreativ mit ihren Kündigungsgründen, und das trotz der AGB die man in der Hand hat.

Die Anfrage kann sich daher (nur) auf die AGB beziehen, für den Fall das man diese nicht mehr hat oder dort nicht durchblickt. Einen anderen Grund wird dir die BSK eh nicht nennen, von daher ist eine schriftliche Antwort wahrscheinlich auch nicht mehr wert als die Aussage des Beraters.

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