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wertpapiertiger

Rechtschutz - Berufsteil

Empfohlene Beiträge

wertpapiertiger
· bearbeitet von wertpapiertiger

Hi Foristi,

 

ich habe eine Ein Personen Rechtschutzversicherung die seit einigen Jahren läuft. Beruf-Verkehr-Privat (Immo vor ein paar Jahren gekündigt)

Da zahle ich circa 120 Euro im Jahr. (kein SB mehr)

 

Ich möchte eigentlich nur eine möglichst gute Berufsrechtschutzabsicherung. Die gibt es ja nicht einzeln. Und pauschal die "Beste", sondern ist ja immer auch fallabhängig.

Soviel ist mir klar.

 

Grundsätzlich wage ich nun trotzdem mal zu Fragen. Gibt sich das bei einem Wechsel viel , sollte ich wechseln.

Wie ist das im Vergleich meiner ehemaligen Wintertur, jetzt ja im Roland Konzern von der AXA ausgelagert, mit alten Vertragsbedingungen

zum Neuabschluss bei bspw. einer KS-Auxilia PVR ?

 

Ein Punkt käme jedoch hinzu, ich möchte gerne neuerdings noch eine Person im Haushalt mitversichern. Auxilia ist ja Familientarif.

Bei Roland bin ich mir nicht sicher ob das evtl dazu

ausgenutzt werden würde etwaige "zu günstige" Konditionen ein wenig "nachzubessern".

 

Auch wenn ich hier nicht verlange das das einer im Detail durchackert, trotzdem der Vollständigkeit halber einmal die Versicherungsbedingungen.

der "Box standard Rechtschutz"

 

Wäre dankbar für ein paar Tips :)

 

Grüsse

 

RS3008_1_N.pdf

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Bei Roland bin ich mir nicht sicher ob das evtl dazu<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">ausgenutzt werden würde etwaige "zu günstige" Konditionen ein wenig "nachzubessern".

Das lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend klären.Grundsätzlich muss der Versicherer nicht auf Grundlage des bestehendes Vertrages den versicherten Personenkreis erweitern.Dazu kann sich nur der Versicherer selbst äußern,zu welchen Konditionen eine Erweiterung möglich ist und ob er das überhaupt zeichnen möchte.

Bei deinem Vertrag fehlt die Möglichkeit des Stichentscheides,wenn der Versicherer die Deckungszusage mangels Erfolg ablehnt.Das ist aus zweierlei Gründen nachteilig:Bei einem Stichentscheid übernimmt der Versicherer die dir entstehenden Kosten,bei einem Schiedsgutachten (das in der Regel auch ungleich länger dauert) hingegen nicht.

Darüber hinaus ist die Bindungswirkung eines Stichentscheides für den Versicherer deutlich eher gegeben als bei einem Schiedsgutachten.Falls du im Bekanntenkreis einen Anwalt haben solltest,wird der dir den Unterschied bestimmt gerne erläutern wink.gif.

Darüber hinaus kann ich aus den Unterlagen nicht erkennen,dass dein Versicherer auch eine Deckungszusage im Falle einer angedrohten Kündigung geben würde,auch nicht im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation.Wäre wiederum bspw. bei der Auxilia der Fall.

Das Problem hierbei:Es ist nach wie vor strittig,ob der Versicherungsfall bereits im Falle einer angedrohten Kündigung geltend gemacht werden kann.

Um das etwas zu konkretisieren:Unterstellt der AG dem AN eine Pflichtverletzung und droht daher mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses,kann guten Gewissens von einem Versicherungsfall ausgegangen werden.Ist das nicht der Fall,wird es schon kniffliger.Dann wäre es unzweifelhaft von Vorteil,wenn der Versicherer grundsätzlich bereits bei einer angedrohten Kündigung eine Deckungszusage geben könnte oder zumindest im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation Leistungen erbringt.

Nun will ich dich auch nicht verrückt oder mit Gerichtsurteilen erschlagen,sondern darauf hinweisen,dass in solchen Fällen eine Leistung deines bisherigen Versicherers eher unwahrscheinlich ist.

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wertpapiertiger
· bearbeitet von wertpapiertiger
Bei Roland bin ich mir nicht sicher ob das evtl dazu<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">ausgenutzt werden würde etwaige "zu günstige" Konditionen ein wenig "nachzubessern".

Das lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend klären.Grundsätzlich muss der Versicherer nicht auf Grundlage des bestehendes Vertrages den versicherten Personenkreis erweitern.Dazu kann sich nur der Versicherer selbst äußern,zu welchen Konditionen eine Erweiterung möglich ist und ob er das überhaupt zeichnen möchte.

Bei deinem Vertrag fehlt die Möglichkeit des Stichentscheides,wenn der Versicherer die Deckungszusage mangels Erfolg ablehnt.Das ist aus zweierlei Gründen nachteilig:Bei einem Stichentscheid übernimmt der Versicherer die dir entstehenden Kosten,bei einem Schiedsgutachten (das in der Regel auch ungleich länger dauert) hingegen nicht.

Darüber hinaus ist die Bindungswirkung eines Stichentscheides für den Versicherer deutlich eher gegeben als bei einem Schiedsgutachten.Falls du im Bekanntenkreis einen Anwalt haben solltest,wird der dir den Unterschied bestimmt gerne erläutern ;).

Darüber hinaus kann ich aus den Unterlagen nicht erkennen,dass dein Versicherer auch eine Deckungszusage im Falle einer angedrohten Kündigung geben würde,auch nicht im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation.Wäre wiederum bspw. bei der Auxilia der Fall.

Das Problem hierbei:Es ist nach wie vor strittig,ob der Versicherungsfall bereits im Falle einer angedrohten Kündigung geltend gemacht werden kann.

Um das etwas zu konkretisieren:Unterstellt der AG dem AN eine Pflichtverletzung und droht daher mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses,kann guten Gewissens von einem Versicherungsfall ausgegangen werden.Ist das nicht der Fall,wird es schon kniffliger.Dann wäre es unzweifelhaft von Vorteil,wenn der Versicherer grundsätzlich bereits bei einer angedrohten Kündigung eine Deckungszusage geben könnte oder zumindest im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation Leistungen erbringt.

Nun will ich dich auch nicht verrückt oder mit Gerichtsurteilen erschlagen,sondern darauf hinweisen,dass in solchen Fällen eine Leistung deines bisherigen Versicherers eher unwahrscheinlich ist.

 

Vielen Dank vorab. Ich werde das erstmal verdauen und ein wenig recherchieren was das in Konsequenz für mich bedeutet. Im ersten Augenblick würde ich die angedrohte Kündigung gelassen begegnen da dann das Verhältniss eh zerrütet ist so das keine normale Weiterarbeit mehr möglich ist und die Rechtschutz dann aktivieren wenn die Kündigung tatsächlich ausgesprochen ist.

 

Wegen der zusätzlichen Person frage ich bei Roland an.

 

In der Tat habe ich im weitläufigen Bekanntenkreis einen Fachanwalt der aber sehr busy ist und den ich erst im Fall der Fälle mit Geschäftlichem belasten wollte ;)

 

Grüsse

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