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ph1l

Steuerfreiheit einer 2004er fondgebundenen Lebensversicherung

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ph1l
· bearbeitet von ph1l

Guten Abend,

 

erst einmal vielen Dank für die vielen Informationen in diesem Forum.

Ich lese mich seit mehreren Wochen/Monaten in den verschiedenen Unterforen zu den Themen Kapitalaufbau und Altersvorsorge ein, nachdem mir wahrscheinlich viel zu lange keine Sorgen über die Thema gemacht habe. Heute ist der Tag gekommen, an dem ich leider eine Frage nicht mehr über die Suche-Funktion finden kann. Deswegen wende ich mich zum ersten Mal mit einem eigenen Thema an euch.

 

Meine Frage bezieht sich auf eine fondgebundene Lebensversicherung, die ich in jungen und sicherlich naiven Jahren nach einer Beratung bei der BHW (heute Postbank) abgeschlossen habe. Und nein, ich möchte den Berater von damals nicht schlecht machen. Selbstverständlich hat dieser nur seinen Job gemacht, und ich habe unterschrieben.

 

Konkret geht es dabei um folgenden Vertrag:

 

Fondgebundene Lebensversicherung mit Sparoption

Datum auf der Police: 25.11.2004 (also wenige Wochen vor dem "magischen Datum" 31.12.2004)

Dauer: 01.11.2004 - 31.10.2050

Kapitalleistung bei Tod: 52.992 EUR (auf dem Antrag gab es auch noch ein Kästchen für 60%, 100% und 220% welche nicht angekreuzt sind)

Beitrag: 160 EUR/Monat

 

 

Verwendung der Anlagebeträge:

33,0% BHW Balance (DE0008006263)

33,0% BHW Europa (DE0009770289)

34,0% MK DF-Chance (DE0009789701)

- letztgenannter Fonds wurde dann durch DWS Top Portfolio Balance LU0868163691 ersetzt

 

Nach einer Lektüre in diesem Forum bin ich schon zu der Meinung gelangt, dass dieser Vertrag wohl nicht unbedingt die beste Wahl gewesen ist. Hier werde ich mit Sicherheit über eine Reduzierung der Beiträge nachdenken und ein Teil des Betrags in eine WPF-70/30-ETF-Kombination investieren.

 

Meine Frage bezieht sich aber konkret auf die steuerlichen Besonderheiten des Vertrages. Laut den Informationen, die ich im Netz gefunden habe (Beispielquelle: https://www.bundderv...tenversicherung) benötigt ein "vor 2005"-Vertrag folgende Kriterien für eine steuerfreie Auszahlung:

 

- Der Vertrag besteht 12 Jahre (dieses Ziel wird am 25.11.2016 erreicht sein)

- Die Beiträge wurden mindestens 5 Jahre lang gezahlt (dies ist der Fall)

- Die vereinbarte Todesfallsumme ist mindestens 60% (diese Summe ist in der Police pauschal angegeben, also wird das Kriterium nicht erfüllt)

 

Wie ich lesen weiter lesen konnte, gibt es noch eine Regelung zur 50-prozentigen Steuerfreiheit. Diese gilt aber nur für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen ist. Ist mein Vertrag bei Fälligkeit am 31.10.2050 nun zu 100% steuerpflichtig?

Bevor ich nun irgendetwas Unüberlegtes tue, würde ich gerne von euch wissen:

 

- Welchen steuerlichen Status hat mein Vertrag nach 12-jährigen Bestehen und einer Fälligkeit nach meinem 60. Lebensjahr?

- In welchen Gesetz kann ich dies nachlesen? Ich habe bereits den §20 EStG durchgelesen, kann dort aber nirgendwo den Passus mit der 60%igen Mindesttodesfallsumme finden.

 

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

ein leicht ratloser Phil

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polydeikes

Die 60 % findest in einem BMF-Schreiben, ist aber irrelevant, da min. Größe und du liegst drüber.

 

Kapitalleistung bei Tod: 52.992 EUR

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ph1l
· bearbeitet von ph1l

@polydeikes: Erstmal vielen, vielen Dank für die vermeintlich positive Nachricht. Ich steh immer noch etwas auf dem Schlauch. Wie genau hast du berechnet, dass ich über die 60% komme?

 

Folgender Passus steht noch im Police, den ich im 1. Post vergessen habe:

 

Zitat: "Der Beitrag wird je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer jährlich oder alle 2 bzw. 3 Jahre jeweils zum Jahrestag der Versicherung im selben Verhältnis wie der Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung der Anstellten, jedoch mindestens 5% erhöht. Der monatliche Erhöhungsbeitrags beträgt dabei mindestens 5,00 EUR. Die Beitragseröhung bewirkt eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne Gesundheitsleistungen gemäß den Bedingungen zur planmäßigen Erhöhung der Beiträge und Leistungen

Liegt bei eingeschlossener Sparoption der Zahlbeitrag ohne Überschussbeteiligung unter dem vereinbarten Regelbeitrag, so werden durch die Beitragssteigerung nur die Leistungen für den Erlebensfall erhöht"

 

Auszug aus dem letzten "Kontoauszug":

Regelbeitrag: 260,62€

Leistungen im Todesfall

- Garantierte Kapitalleistung: 78.825,00€

- zzgl.. aus laufenden Überschüssen: 1.641,51€

- zzgl. Aus Schlusspberschüssen: 46,79€

- zzgl. Mindestbeteiligungen an den Bewertungsreserven: 187,15€

 

-> wo kann ich da die 60% sehen? Spätestens bei der eingebauten Dynamik sehe ich den Wald vor lauter Bäume nicht mehr.

 

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slt63
· bearbeitet von slt63

Die Beitragssumme für den Ursprungsvertrag sind 88320. Die ergibt sich aus Monatsbeitragx12x(Rest-)Beitragszahlungsdauer (160x12x46). 60% davon sind die 52992.

Von daher ist erstmal alles im grünen Bereich.

Schau auf die einzelnen Dynamik-Nachträge. Da sind mit Sicherheit auch entsprechende Erhöungssummen/-relationen angegeben. Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit werden die 60% dort auch erfüllt.

Kannst du selber nachrechnen. Es würde mich sehr wundern wenn es anders wäre.

Beruhig dich und schlaf gut.dry.gif

 

P.S.: Ob der Vertrag im übrigen wirtschaftlich sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Dies zu beurteilen sind aber auch die Angaben viel zu dürftig.

 

P.P.S: Wenn Du sicher gehen willst, schreib die Gesellschaft an und bitte sie Dir zu bestätigen, daß für den Vertrag die Bedingungen für die Steuerfreiheit bei Auszahlung nach frühestens insgesamt 12Jahren aus heutiger Sicht erfüllt sind. Dann sieht man mehr.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Deine Todesfallleistung = Summe der Beiträge x 0,6 = 60 % wenn die Beiträge nie dynamisch erhöht wurden

 

Wenn seit 04 dynamisch erhöht wurde, sind es 100 % ... Ursprungsbeitrag zählt.

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