Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Danny84

Frage zu Anrechnungsregel bei Riester auf die gesetzl. Rente

Empfohlene Beiträge

Danny84

Hallo,

 

durch Zufall bin ich gerade auf diesen Thread gestoßen:

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/39461-unsere-riester-rente-eure-meinung/

 

Interessant hieraus fand ich diesen Satz:

 

 

" Wenn Frau Von-der-Leyen mit Ihrer Rechnung Recht behält kriegt ein Normalverdiener (also auch ein Haushalt mit 25.000 Bruttoeinkommen im Jahr) beim Renteneintritt nur noch die Grundsicherung.

 

Soweit ich informiert bin wird die Grundsicherung dann um die Riester - Rente vermindert. Wer fleißig gespart hat kriegt also trotzdem nur Grundsicherung!"

 

[und]

 

" Außerdem soll die Anrechnungsregel abgemildert werden."

 

 

Kann mir hier jemand genauer beschreiben, was es mit dieser Anrechnungsregel auf sich hat?

Gibt es wirklich eine Regel, nach der meine gesetzliche Rente um meine Riester-Rente vermindert wird? Falls ja, ist dies nur der Fall, wenn meine gesetzliche Rente die Grundsicherung darstellt (so kommt es im Beitrag rüber) oder auch dann, wenn die gesetzliche Rente über die Grundsicherung hinausgeht? Sollte ersteres zutreffen, und eine Grundsicherungs-Rente (gesetzlich) um die Riester-Rente verringert werden, wäre dies in meinen Augen ganz schön unfair.

 

Kann mir jemand erklären, was es nun damit auf sich hat? Im Grunde würde sich Riestern dann ja nur noch wenig lohnen, wenn dadurch meine gesetzliche Rente sinkt.

 

Viele Grüße

 

Daniel

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee

Merksatz 1: Jeder Fadenseröffnung sollte mindestens 10 Minuten eigene Recherche (Google! und Forums-Suche!) und 10 Minuten Nachdenken(!) vorausgehen. Auch ein Blick in die Wikipedia hilft oft weiter.

 

(aus: http://www.wertpapie...ur-neue-nutzer/)

 

Ja, die Riesterrente wird nach aktueller Gesetzgebung auf die Grundsicherung angerechnet: für Details: http://www.lmgtfy.com/?q=riester+anrechnung+grundsicherung

Wie die Gesetzgebung aussieht, wenn du in Rente gehst, kann dir niemand sagen. Nicht mal Frau von der Leyen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

Die Grundsicherung ist keine gesetzliche Rente sondern im Prinzip Hartz IV für Rentner,

wenn also deine gesetzliche Rente nicht das Niveau der Grundsicherung erreicht , kann aufgestockt werden.

 

Wenn Aufstockung beantragt, dann werden jedoch nach aktueller Rechtslage die Auszahlungen aus Riester

und verschiedenen anderen Einnahmen auf den Ausfstockungsbetrag angerechnet,

der Anteil der gesetzlichen Rente wird nicht gekürzt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...