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Hotspot

Forderungsausfall bei Privathaftpflicht

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Hotspot

Hallo zusammen,

 

ich hätte folgende Fragen zu der Option "Forderungsausfall" bei einer Privathaftpflichtversicherung.

 

  1. Sichert mich die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht wenn der Verursacher ein Kind ( unter 7 ) ist?
  2. Sichert mich die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht wenn der Verursacher unbekannt ist?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Hallo,

 

zu 1:Das kommt auf deinen eigenen Vertrag an.Der Schädiger wird so gestellt,als hätte er Versicherungsschutz im Rahmen deines Vertrages.Hier gilt es wieder,das Kleingedruckte zu lesen.Bei deliktunfähigen Kindern kann es schwierig werden,eine entsprechende Forderung erwirken zu können.

zu 2:Nein.Für die Inanspruchnahme der Forderungsausfalldeckung ist ein rechtskräftiges Urteil/Vergleich vonnöten.Das wirst du gegen unbekannt kaum erwirken können.

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Hotspot
· bearbeitet von Hotspot

Sehe das ähnlich wie du, habe aber eben folgende Antwort von der HUK24 erhalten:

 

Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail. In beiden von Ihnen genannten Fällen greift die Forderungsausfalldeckung. Diese kann über die PH Plus vereinbart werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre HUK24 Die Online-Versicherung

 

Konnte aber diesbezüglich in den dazugehörigen Versicherungsbedinguen im Punkt 1.8.3 Forderungsausfall nichts finden. Im Schadensfall werde ich mich wohl nicht unbedingt auf den Mailverkehr verlassen können :unsure:

 

 

Auch interessant: Der klassische Fall von "Kind unter 7 Jahren zerkratzt beim Spielen die Komplette Seitentür des eigenen PKWs" dann würde die Versicherung wohl auch nicht zahlen:

f) Keinen Versicherungsschutz haben Sie für

– Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Dann lass dir das von der HUK genauso dokumentieren.Falls du dort schon versichert bist,als Nachtrag zum Versicherungsschein.Wenn die HUK tatsächlich Schäden regulieren will,deren Verursacher unbekannt ist,soll sie das machen.Es wird sie auf absehbare Zeit vor gewisse finanzielle Probleme stellen.Wird spannend,wie die HUK feststellen möchte,dass der unbekannte Schadenverursacher tatsächlich zahlungsunfähig ist.Stell die Frage doch mal bei der HUK direkt,mich würde die Antwort brennend interessieren.

Und ob der (dann bekannte) Schadenverursacher daran Interesse hat,den Schaden eines deliktunfähigen Kindes auf Basis eines berechtigten Interesses regulieren zu lassen...nun ja,die HUK scheint eine Glaskugel zu besitzen,die mir abgeht.

Den nicht wieder eingeschlossenen Vorsatz lassen wir dabei auch mal außen vor...

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polydeikes

Schriftlich mit Briefkopf sowohl die zitierte Frage als auch die Antwort so anfordern. Mit "das war eine falsche Auskunft von der Hotline / Service etc." kommt der Versicherer dann nicht mehr so leicht aus der Kiste raus.

 

Forderungsausfall greift nie bei unbekanntem Verursacher, der Anspruch gegen den Verursacher muss nachweisbar sein.

 

---

 

Ergänzend zu Alex eine praktische Erfahrung, aber nicht Teil der Bedingungen: HKD leistete 2014 nach eingereichter Anzeige mit benannten Augenzeugen vorab anstandslos, kein Urteil, kein Titel, kein Vergleich gegeben.

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Matthew Pryor

Auch interessant: Der klassische Fall von "Kind unter 7 Jahren zerkratzt beim Spielen die Komplette Seitentür des eigenen PKWs" dann würde die Versicherung wohl auch nicht zahlen:

f) Keinen Versicherungsschutz haben Sie für

– Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;

Dazu noch eine Anmerkung:Abgesehen davon,dass eine Deliktunfähigkeit in diesem Fall vorliegt und andere gesetzliche Spielregeln gelten,wäre das ein Schaden,der durch eine mitversicherte Person verursacht worden ist.Das ist ein grundsätzlicher Ausschluss.Hochwertige Tarife bieten zumindest die Mitversicherung von Personenschäden Mitversicherter untereinander,bei der HUK gelten solche Ansprüche als nicht versichert.

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Hotspot

Also es ginge um das Kind des Nachbarns in dem Beispiel, nicht um mein eigenes.

 

Dann frage ich bei HUK Nochmal "offizieller" nach und schaue was dabei rum kommt :thumbsup:

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FreshFlower

Konnte aber diesbezüglich in den dazugehörigen Versicherungsbedinguen im Punkt 1.8.3 Forderungsausfall nichts finden. Im Schadensfall werde ich mich wohl nicht unbedingt auf den Mailverkehr verlassen können :unsure:

 

Warum nicht? Schließlich sind das auch schriftliche Beweise. Normalerweise würde auch eine mündliche Zusage Gültigkeit haben, allerdings kann man diese meist schwer beweisen ;)

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