Zum Inhalt springen
Tooni

Steuerliche Auswirkung von Fondsverschmelzungen?

Empfohlene Beiträge

Tooni

Ich habe eine Mitteilung der Fondsgesellschaft Julius Baer erhalten, in der mir die Verschmelzung meines Fonds "JB Multibond Emerging Bd Euro" (WKN: 987566) mit dem "Emerging Bond Fund (USD)" (WKN: A1J1RR) angekündigt wird. Unter dem Pkt. "Besteuerung" wird darauf hingewiesen, dass die Verschmelzung der Besteuerung unterliegen kann, verbunden mit der Empfehlung sich mit qualifizierten Beratern in Verbindung zu setzen. crying.gif

 

Diese versuche ich nun hier einmal zu finden. Bisher habe ich hier im Forum nur einen recht alten Beitrag gefunden, der z.T. auf Gesetze verweist, die es inzwischen nicht mehr gibt. Insofern wenig hilfreich.

 

Kann mir ansonsten jemand helfen und sagen, was da auf mich zukommt oder wo ich das eventuell erfahren kann?

 

Danke und Gruß,

Tooni

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Soweit ich weiß, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob sich das Anlageuniversum des Fonds ändert.

Wenn ja, wird die Verschmelzung als Verkauf und Neukauf gewertet (mit allen steuerlichen Konsequenzen). Wenn nein, bleibt sie steuerlich folgenlos.

Welcher Fall eintritt, entscheidet die Fondsgesellschaft. Du kannst und musst also nichts machen.

 

In meinem Fall ist nichts passiert. Es gab eine Umbuchung im Depot auf andere WKN, die Stückzahl änderte sich und die Nachkommastellen wurden in bar ausgeglichen (ohne Steuer). Das war 2011, der Ursprungsfonds war Altbestand, der neue ebenfalls.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Investor93
· bearbeitet von Investor93

Wenn bei mir Fonds verschmolzen wurden, gab es nie steuerliche Auswirkungen. Meist ergab sich aber ein Bestand in Bruchteilen. Das kann sein, dass man die Bruchteile separat verkaufen muss, wenn man später mal die Position auflösen will. Aber bei einem aktiven Fonds dürfte das ja eigentlich auch nicht zu Kosten führen. Bei Fonds mit Anschaffung vor 2009 blieb auch immer diese Eigenschaft als Altbestand erhalten.

Aus der Mitteilung:

.....Es ist beabsichtigt die Verschmelzung für in Deutschland steuerpflichtige Anleger steuerneutral gemäss §17a InvStG i.V.m. §14 InvStG durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich bei qualifizierten Beratern über ihre individuelle steuerliche Situation infolge der Verschmelzung zu informieren......

 

Ich denke mit dem Nachsatz will die Gesellschaft ausschließen, für die Aussage haften zu müssen.

 

Wenn ich das richtig sehe, ist die Verschmelzung jetzt auf den 6.4.16 verschoben worden.

 

Investor93

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

Ich habe gerade die Info bekommen, dass die Verschmelzung auf den 6.6.2016 verschoben wird. Es bleibt also noch ein bisschen Zeit.

 

Ich frage mich aber gerade, wer mir denn wohl eine kompetente und verlässliche Auskunft über die steuerliche Behandlung geben könnte? Irgendwann wird meine Bank mir ja eine Abrechnung erstellen müssen und dann muss klar sein, wie das abläuft. Aber wenn ich jetzt anfange anzufragen, weiß ich schon im Voraus die Antworten:

 

Frage ich meine Bank, wird man mir sagen, für Detail-Auskünfte möge ich bitte die Fondsgesellschaft befragen,

frage ich bei der Fondsgesellschaft, werde ich an meinen Steuerberater verwiesen,

frage ich meinen Steuerberater, wird der das auch nicht beantworten können, denn dazu müsste er Informationen der Fondsgesellschaft haben.

 

Es muss doch irgendjemand geben, der ein klare Aussage treffen kann, oder?

 

Gruß, Tooni

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bärenbulle

Der Comstage MSCI Pacific ex Japan LU0392495296 ETF115 wird mit dem Lyxor MSCI Pacific ex Japan LU1220245556 verschmolzen. Erster ist bei mir noch abgeltungssteuerbefreit. Weiß jemand welche steuerlichen Folgen das auslöst? Da beide ETFs das gleiche Anlageuniversum und aus dem gleiche Land begeben sind, hoffe ich mal, dass der steuerliche Vorteil nicht verloren geht? Kann das jemand beantworten?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
· bearbeitet von beamter97

Das Schreiben von Lyxor vom 27.Mai 2020 über die Verschmelzung enthält als Letzten Absatz "Hinweise für Anleger in Deutschland", in dem die Steuerneutralität (Fußstapfentheorie) erwähnt wird.

Zitat

Die im Rahmen der Fusion erworbenen Fondsanteile werden steuerlich nicht als Neuerwerb gesehen

Zu beachten ist aber, dass der neue Fonds nur ganze Anteile ausgibt, und im Rahmen des Umtausches entstandene Bruchteile als Barzahlung abgegolten werden. Aus meiner Sicht ist das ein steuerlich relevanter Verkauf der Bruchteile, der zu einem kleinen Verlust führen wird, da der aktuelle Kurs niedriger ist als der von der fiktiven Anschaffung vom 1.1.2018. Insoweit hat man einen Verlustvortrag für die Ausschüttung des neuen Fonds am (edit) 10.7. in Höhe von US$ 1,70/Anteil und der 100k Freibetrag braucht nicht in Anspruch genommen werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...