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Steuerliche Behandlung von Restruktierung von nicht(!) boersennotierten Anleihen

Empfohlene Beiträge

oyh

Der Sachverhalt laesst sich am besten an folgendem aktuellen Beispiel darlegen:

 

Die Grenada 2025 Anleihe (USP48863AC12) ist seit einigen Jahren nicht mehr boersennotiert. Der Kauf durch einen Privatanleger erfolgte davor.

Nun ist die Anleihe durch CAC umgetauscht in eine 2030 Anleihe, die nicht boersennotiert ist.

 

Die Depotbank behandelt den Umtausch steuerlich wiefolgt:

Gewinn von pauschal 30% des Anschaffungspreises(!) wird angenommen und ist KESt-pflichtig.

Die neue Anleihe ist unbewertet eingebucht und wird bei Rueckzahlung wohl nochmal pauschal mit 30% der Rueckzahlungssumme zu versteuern sein.

 

Folgende Fragen an das Forum dazu:

  1. Warum ist der Umtausch steuerlich relevant?
    Haetten die erhaltenen Stuecke der neuen Anleihe nicht einfach entsprechend des Tauschverhaeltnis mit dem alten Anschaffungspreis bewertet werden sollen?
  2. Mit welchem Wert haette die neue Anleihe eingebucht werden sollen?
    Mit dem Gesamtwert von 70% von der Altanleihe (=Beruecksichtigung des 30%-Pauschalgewinns)?
  3. Ist bei der diesjaehrigen Steuererklaerung (oder derjenigen bei Rueckzahlung) eine Korrektur der Pauschalisierung einzureichen?
    Oder bei beiden?

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Taxadvisor

Der Sachverhalt laesst sich am besten an folgendem aktuellen Beispiel darlegen:

 

Die Grenada 2025 Anleihe (USP48863AC12) ist seit einigen Jahren nicht mehr boersennotiert. Der Kauf durch einen Privatanleger erfolgte davor.

Nun ist die Anleihe durch CAC umgetauscht in eine 2030 Anleihe, die nicht boersennotiert ist.

 

Die Depotbank behandelt den Umtausch steuerlich wiefolgt:

Gewinn von pauschal 30% des Anschaffungspreises(!) wird angenommen und ist KESt-pflichtig.

Die neue Anleihe ist unbewertet eingebucht und wird bei Rueckzahlung wohl nochmal pauschal mit 30% der Rueckzahlungssumme zu versteuern sein.

 

Folgende Fragen an das Forum dazu:

  1. Warum ist der Umtausch steuerlich relevant?
    Haetten die erhaltenen Stuecke der neuen Anleihe nicht einfach entsprechend des Tauschverhaeltnis mit dem alten Anschaffungspreis bewertet werden sollen?
  2. Mit welchem Wert haette die neue Anleihe eingebucht werden sollen?
    Mit dem Gesamtwert von 70% von der Altanleihe (=Beruecksichtigung des 30%-Pauschalgewinns)?
  3. Ist bei der diesjaehrigen Steuererklaerung (oder derjenigen bei Rueckzahlung) eine Korrektur der Pauschalisierung einzureichen?
    Oder bei beiden?

 

1. Gläubigerwechsel? Wahlrecht zum Umtausch? Ich kann dem SV dazu keine weiteren Infos entnehmen. Dürfte aber korrekt sein (vgl. Griechenland)

2. Wenn sie nicht bewertbar sind mit null, 70% ist in jedem Fall Quatsch

3. Du musst die Korrektur der Pauschalierung nicht beantragen, da die Steuer nicht zu niedrig festgesetzt wurde... Da kein Gewinn erzielt wurde, ist die Ersatzbemessungsgrundlage zu korrigieren. Wenn der Kauf nach 2008 erfolgte, würde ich als Verkaufspreis den Gegenwert der neuen Anleihe ansetzen. Soweit sich hier kein Kurs finden lässt, die neue Anleihe risikogerecht verzinst wird und auch sonst keine Besonderheiten ausweist ersatzweise mit dem Nominal der neuen Anleihe. Ob bei Fälligkeit/Verkauf der neuen Anleihe korrigiert werden muss, hängt von der zukünftigen Abrechnung ab.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

 

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oyh

Erst einmal danke fuer die Antwort!

 

Bei manchen Punkten wuerde ich gerne mehr wissen:

 

(1) Warum ist der Umtausch steuerlich relevant?

1. Gläubigerwechsel? Wahlrecht zum Umtausch? Ich kann dem SV dazu keine weiteren Infos entnehmen. Dürfte aber korrekt sein (vgl. Griechenland)

 

Glaeuberwechsel erfolgte nicht. Zur Anleihe gab es ein Umtauschangebot, das durch eine CAC zum Zwangsumtausch fuehrte. War das auch bei Griechenland so?

 

(2) Mit welchem Wert haette die neue Anleihe eingebucht werden sollen?

 

2. Wenn sie nicht bewertbar sind mit null, 70% ist in jedem Fall Quatsch

Wenn die Neuanleihe tatsaechlich mit 0 und die Altanleihe mit <> 0 steuerlich bewertet werden wuerde, ergibt sich doch ein unstimmiges Bild. Muessten beide den nicht gleich bewertet sein: Neuanleihe = Wert Altanleihe bei Zwangsumtausch (siehe 3. Punkt) * Stueckumtauschfaktor

 

(3) Ist bei der diesjaehrigen Steuererklaerung (oder derjenigen bei Rueckzahlung) eine Korrektur der Pauschalisierung einzureichen?

3. Du musst die Korrektur der Pauschalierung nicht beantragen, da die Steuer nicht zu niedrig festgesetzt wurde... Da kein Gewinn erzielt wurde, ist die Ersatzbemessungsgrundlage zu korrigieren. Wenn der Kauf nach 2008 erfolgte, würde ich als Verkaufspreis den Gegenwert der neuen Anleihe ansetzen. Soweit sich hier kein Kurs finden lässt, die neue Anleihe risikogerecht verzinst wird und auch sonst keine Besonderheiten ausweist ersatzweise mit dem Nominal der neuen Anleihe. Ob bei Fälligkeit/Verkauf der neuen Anleihe korrigiert werden muss, hängt von der zukünftigen Abrechnung ab.

 

Ganz schwierig, die Ersatzbemessungsgrundlage sinnvoll zu korrigieren:

Kauf nach 2008. Neuanleihe ohne Boersennotierung. Anleihe wird NICHT risikogerecht verzinst und hat noch viele Besonderheiten (Abhaengigkeit zu IWF-Programm und Hurrikans!). Insofern koennte man versucht sein, den letzten Boersenkurs (48% in 2011) anzusetzen, oder? Das haette dann aber auch Auswirkung auf die Bewertung der Neuanleihe (siehe 2)...

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