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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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andjessi

Ich habe eine Frage an die GRV-Experten.

 

Nach der Geburt eines Kindes, bekommt man (meist Frau) zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben, von denen die ersten drei Jahre meist mit Kindererziehungszeit bereits belegt sind.

Während diesen ersten drei Jahren werden ebenfalls Entgeltpunkte gutgeschrieben, in den Jahren vier bis zehn jedoch keine.

Dieser Zeitraum zählt jedoch zu den Versicherungszeiten für die Rente nach 35 bzw. 45 Jahren Beitragsjahren.

 

Wenn in diesen sieben Jahren zusätzlich Beiträge aus rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung eingezahlt werden, so werden diese Einzahlungen seitens der GRV mit einem 50%igem Aufschlag (bis maximal zum Durchschnittsbeitrag) versehen, d.h. statt z.B. 0,5 EPs werden 0,75 EPs gutgeschrieben.

 

 

Nun zu meinem Luxusproblem:

 

Ich habe bisher nicht herausfinden können, ob dieser Zuschlag auch gezahlt wird, wenn ausschließlich freiwillige Beiträge auf das Rentenkonto fließen, d.h. wenn man den Mindestbeitrag von derzeit ca. 85 EUR p.m. (0,15 EP p.a.) einzahlt, ob diese Einzahlungen dann wie 127,50 EUR p.m. (0,23 EP p.a.) gewertet werden.

Des Weiteren habe ich bisher auch nicht herausfinden können, ob man sich neben der Erhöhung der EPs hierdurch weitere Vorteile (oder Nachteile) aus der GRV erkauft.

 

Diverse Vorteile und Nachteile wären z.B.:

+ Beiträge von 85 EUR p.m. können steuerlich geltend gemacht werden

- spätere Rentenzahlungen (Basis 150%) müssen versteuert werden

+/- relativ kleine Erhöhung des Rentenkontos

- Kurzlebigkeitsrisiko

+ definitive "Sicherung" dieser Zeiten als Beitragszeiten für die 35/45-Beitragsjahre (wer weiß was in X Jahren ist)

+ Diversifikation der Altersvorsorge (Anbieter und Sparform)

 

 

Demnächst habe ich einen Termin bei der GRV, wo ich dieses Thema auch ansprechen werde. Ein Feedback aus diesem Forum würde ich jedoch begrüßen.

 

 

 

PS: Hier soll es nicht um die generelle Strukturierung des Vermögens bzw. Altersvorsorge gehen - hierum habe ich mich schon vorab gekümmert.

 

Das ist schon ein sehr spezielles GRV-Thema. Versuch es sonst auch mal hier: www.ihre-vorsorge.de/forum - da antworten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Ich habe die Frage dort mal gestellt und einen Link erhalten, der das Thema klärt:

 

http://www.deutsche-...o?f=SGB6_70R5.2

 

post-23967-0-92057500-1450105720_thumb.png

 

Das es sich bei freiwilligen Beiträgen nicht um Pflichtbeiträge handetlt, gibt es keinen Aufschlag.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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