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Mark87

BU bei Diagnose "leichte Depression"

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Mark87
· bearbeitet von Mark87

Hallo,

 

ich bin kurz davor eine BU abzuschließen. Allerdings habe ich ein "Problem". Vor über einem Jahr hatte ich mich von meiner Freundin getrennt, kam lange nicht darüber hinweg, war beim Hausarzt (vor ca. 1,5 Jahren), der mir eine leichte Depression diagnostiziert hat. Er hat mir auch Anti-Depressiva verschrieben. Ich habe die allerdings nur 3 Tage genommen und dann für mich festgestellt, dass ich nicht depressiv bin. Es gab auch keine Krankschreibung, weil ich zu dem Zeitpunkt noch studiert habe.

 

Nun wird bei der BU ja danach gefragt, ob psychische Beratungen oder Behandlungen in der Vergangenheit stattgefunden haben.

 

Also habe ich, wie von euch empfohlen, bei meiner GKV einen Diagnosebericht angefordert. In diesem war nur ein Zahnarztbesuch gelistet. Da ich nochmal wegen eines Bluttests beim Arzt war, der dort auch nicht gelistet ist, gehe ich davon aus, dass meiner GKV ein Fehler passiert ist. Ich schätze, deren IT-System hat, zumindest beim Generieren dieses Berichts, meine beiden Hausarztbesuche vergessen, weil ich dazwischen von der Familienversicherung hin zu "gesetzlich pflichtversichert" gewechselt bin.

 

Nun weiß ich nicht, was ich in der BU angeben soll.

Muss ich diese Diagnose überhaupt zu erwähnen? Ich sehe sie als falsch an und habe die Behandlung wiegesagt abgebrochen, bevor die Wirkung der Tabletten einsetzen konnte.

Soll ich vom Arzt Kopien meiner Akte anfordern? Da gehe ich davon aus, dass die fragliche Behandlung dort auch dokumentiert ist (weil ja auch ein Medikament verschrieben wurde). Allerdings sehe ich da keinen wirklichen Vorteil für mich.

 

Mich würde es sehr ärgern, wenn ich wegen diesen "spontanen Arztbesuches" mein Leben lang hohe Risikoaufschläge zahlen müsste.

 

Danke schonmal und viele Grüße

Mark

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andjessi

 

Mich würde es sehr ärgern, wenn ich wegen diesen "spontanen Arztbesuches" mein Leben lang hohe Risikoaufschläge zahlen müsste.

 

Dann wäre es sogar noch gut gelaufen. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass Du mit der Diagnose F32.0 gar keine BU erhälst.

 

In jedem Fall ist das eine Sache für einen "Profi". Auf eigene Faust und gar in der Hoffnung, dass die Diagonse "vergessen" wurde, würde ich keinen Antrag stellen

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Zunächst mal was Generelles. Prämienzuschläge im Sinne eines Risikozuschlags sind im §41 VVG einigermaßen klar geregelt. "Lebenslang" ist dabei kein Kriterium

 

... nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden ...

 

Dennoch muss man diesen Punkt einschränken. Ein Risikozuschlag im Zuge einer degenerativen Erkrankung (kann sich nicht regenieren, siehe wir sind keine Eidechsen, bei denen der Schwanz nachwachsen kann) wird nie entfallen, daher wird dann auch eher ein Leistungsausschluss zu Stande kommen, typisches Beispiel -> gesamtes Skelett und Bewegungsapparat (ca. 1/5tel der statistischen BU Ursachen).

 

Darüber hinaus kommt insbesondere alles mit Herz / Gefäßen / Blutdruck / Kreislauf in Betracht (noch ein Zehntel der statistischen BU Ursachen). Hab ich als Beispiel auch im Sticky erklärt: Wenn ein Herz schon bspw. 20 Jahre gegen erhöhten Blutdruck anpumpen musste, entfällt das Risiko nicht, nur weil der Blutdruck medizinisch eingestellt ist oder aktuell keine Medikamentierung notwendig ist.

 

---

 

Vorrübergehende und anlassbezogene, nicht psychisch manifestierte Beschwerden im psychosomatischen Themenkreis fallen hingegen eher nicht in den Bereich, wo mit "lebenslangen" Risikozuschlägen zu rechnen ist. Gleichwohl sind Risikozuschläge in diesem Bereich teilweise ein Geschenk, wir reden immerhin über gut ein Drittel der statistischen BU Ursachen.

 

---

 

Schlussfolgerungen auf den Einzelfall sind nur bei sorgfältiger Aufbereitung genauer zu betrachten. Grds. hat andjessi recht, eine echte F32.0 und eine F32.1 sind mit entsprechender Medikamentierung auf (1-5) Jahre hinaus nicht versicherbar. 32.2 und 32.3 im Prinzip gar nicht wieder versicherbar, Ausnahmen sind äußerst selten. http://www.icd-code.de/suche/icd/code/F32.-.html?sp=Sf32

 

Wenn hier allerdings eine unbestätigte Verdachtsdiagnose und nachweislich keine echte Medikamentierung vorlagen, kann man nur versuchen dies samt Arztbericht sauber aufzubereiten und schauen, was diverse Versicherer dazu zu sagen haben (Risikovoranfragen).

 

Die Denkweise der Versicherer wird sich aber in ein paar Punkten von deiner unterscheiden:

 

- einmal anfällig -> immer anfällig

- Wiederholungsrisiko binnen 12-24 Monaten besonders hoch

- der Versicherer geht im allgemeinen davon aus, dass der VN ihn bei jeder Gelegenheit betrügt (und hat damit zumindest statistisch gesehen auch recht)

 

Insofern, Ausgang ungewiss ...

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

ich bin kurz davor eine BU abzuschließen. Allerdings habe ich ein "Problem". Vor über einem Jahr hatte ich mich von meiner Freundin getrennt, kam lange nicht darüber hinweg, war beim Hausarzt (vor ca. 1,5 Jahren), der mir eine leichte Depression diagnostiziert hat. Er hat mir auch Anti-Depressiva verschrieben. Ich habe die allerdings nur 3 Tage genommen und dann für mich festgestellt, dass ich nicht depressiv bin. Es gab auch keine Krankschreibung, weil ich zu dem Zeitpunkt noch studiert habe.

 

Nun wird bei der BU ja danach gefragt, ob psychische Beratungen oder Behandlungen in der Vergangenheit stattgefunden haben.

 

Also habe ich, wie von euch empfohlen, bei meiner GKV einen Diagnosebericht angefordert. In diesem war nur ein Zahnarztbesuch gelistet. Da ich nochmal wegen eines Bluttests beim Arzt war, der dort auch nicht gelistet ist, gehe ich davon aus, dass meiner GKV ein Fehler passiert ist. Ich schätze, deren IT-System hat, zumindest beim Generieren dieses Berichts, meine beiden Hausarztbesuche vergessen, weil ich dazwischen von der Familienversicherung hin zu "gesetzlich pflichtversichert" gewechselt bin.

 

Nun weiß ich nicht, was ich in der BU angeben soll.

Muss ich diese Diagnose überhaupt zu erwähnen? Ich sehe sie als falsch an und habe die Behandlung wiegesagt abgebrochen, bevor die Wirkung der Tabletten einsetzen konnte.

Soll ich vom Arzt Kopien meiner Akte anfordern? Da gehe ich davon aus, dass die fragliche Behandlung dort auch dokumentiert ist (weil ja auch ein Medikament verschrieben wurde). Allerdings sehe ich da keinen wirklichen Vorteil für mich.

 

Mich würde es sehr ärgern, wenn ich wegen diesen "spontanen Arztbesuches" mein Leben lang hohe Risikoaufschläge zahlen müsste.

 

Danke schonmal und viele Grüße

Mark

 

Moin,

 

... Also habe ich, wie von euch empfohlen...

 

zunächst mal: WER empfiehlt WO, dass man immer einen GKV Bericht anfordern soll? Das ist eine absolute Ausnahmeempfehlung - kann mich für meinen Teil nicht entsinnen, das mal in so einer pauschalen Form empfohlen zu haben...

 

Nochmal:

Du bist verpflichtet, das, was der Versicherer in Textform fragt, wahrheitsgemäss zu beantworten (nach Deinem Kenntnisstand), dabei über die Beantwortung der Fragen einen angemessenen Zeitraum nachzudenken.

Natürlich kann es dabei im Ernstfall zu Streitiigkeiten darüber kommen, was Du zum Zeitpunkt der Antragstellung gewusst hast und was nicht - da aber einen Nachweis zu führen wird Dir durch die Krankenkassenakte nicht erleichtert!

 

Das Anfordern eines Behandlungsberichtes der letzten 5 Jahre beim Hausarzt geht eigentlich schon über das geforderte Mass hinaus - (Überobligation) - ist aber daher dennoch empfehlenswert:

- als Gedächtnisstütze (weil hier i.d.R. auch sämtliche Überweisungen an Fachärzte aufgelistet sind

- kann man damit Unstimmigkeiten feststellen zwischen dem, was der Doc erzählt hat und dem was in Deiner Krankenakte steht - das was da drinne steht musst Du Dir am Fall des Falles als Dir bekannt zurechnen lassen.

 

Darüber hinaus jetzt noch einen KK Bericht anzufordern ergibt in 90% aller Fälle keinen Sinn. Du musst Dir als Kunde keine Kenntnis dessen zurechnen lassen, was der Arzt mit der KK abgerechnet hat - auch wenn Panikmacher in diversen Fernsehsendungen sowas propagieren, um Ihr Vertriebsmodell zu forcieren. Das, was der Arzt in der Krankenakte stehen hat, das ist das Entscheidende - hier wird man immer argumentieren können: das was da drin steht, hat der Arzt Dir mitgeteilt, war Dir also bei Antragstellung bekannt.

KK Bericht nur dann anfordern:

- wenn ich Zweifel habe an dem , was in meiner Krankenakte steht, und dem, was der Arzt mir erzählt hat

- wenn ich u.U. direkt zu Fachärzten marschiert bin, ohne den Hausarzt einzuschalten

- wenn man soviele Ärzte besucht hat (häufige Wohnortwechsel etc.) daß man total den Überblick verloren hat

- wenn ich auch bereit bin, evtl. Unstimmigkeiten zwischen Abgerechneter Diagnose und Mitteilung des Arztes mir gegenüber auch final mit dem Doc auszudiskutieren - VOR Antragstellung!

 

 

Immer im Auge behalten: WER muss WEM im Ernstfall WAS nachweisen?

 

Im geschilderten Fall drüber nachzudenken, es NICHT anzugeben ist Harakiri - es wird definitiv in der Hausarztakte drinne stehen.

Also: Sauber aufbereiten, Risikovoranfrage halten.

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Da oute ich mich doch gern als Panikmacher ...

 

Immer im Auge behalten: WER muss WEM im Ernstfall WAS nachweisen? .

 

Du dem Versicherer (der auf Aktenlage aller ihm legal zugänglichen Wege - und das ist die KK - beurteilt), dass der Einstiegsverschuldensgrad Vorsatz nicht zutrifft, auf deine Kosten, zu Lasten deiner Nerven, Gesundheit und Dauer bis zur Anerkennung einer Leistung.

 

Alternativ wenn das geglückt ist, unabhängig vom Verschuldensgrad du dem Versicherer auf deine Kosten, zu Lasten deiner Nerven, Gesundheit und Dauer bis zur Anerkennung einer Leistung der je nach Verschuldensgrad zulässige Kausalitätsgegenbeweis.

 

---

 

edit:

 

Vermutlich meintest du aber, dass zunächst die tatsächlichen Beschwerden / Erkrankungen zählen. Dem stimme ich hinsichtlich Antragsstellung ja zu. Hinsichtlich Leistungsantrag nur bedingt, wenn ich ein Jucken am Rücken angebe, der Arzt aber eine Radikulopathie diagnostiziert und abgerechnet hat, wird es spannend. Insbesondere wenn ich bspw. 9 Jahre nach Antragsstellung eine Leistung haben will und das fragliche Ereignis schon bis zu 14 / 19 Jahre zurück liegen könnte. (... und arg konstruiertggf. besagter Arzt gar nicht mehr praktiziert ... was bleibt anderes als Kassenärztlichevereinigung / Krankenkasse ... )

 

Dann doch lieber VOR Antragsstellung mit dem Arzt ausdiskutieren.

 

Auch hier: Immer ich muss nachweisen ...

 

Schon von daher würde ich bei einigen typischen Stories (Psyche auf jeden Fall) immer auch querprüfen, ob die Aktenlage sauber ist und wenn eben nicht, dann diese bereinigen. Eine pauschale Notwendigkeit eines Krankenkassenauszugs sehe ich aber auch nicht.

 

 

---

 

Bzgl. Empfehlung ... du, hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/46962-wie-falsche-arztabrechnungen-ihre-bu-gefahrden/?do=findComment&comment=970614

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Man muss nicht sofort bei einer "Trauerphase aus Liebeskummer" ( kommt auch beim Tod von Familienangehörigen vor ) von Dauerdepressionen o.ä. ausgehen. Wenn man jetzt gesund ist, ist das der aktuelle Stand.

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Mark87

Vielen Dank für eure Antworten! Wenn ich damals gewusst hätte, was ich mit dem Arztbesuch auslöse...

 

... Also habe ich, wie von euch empfohlen...

zunächst mal: WER empfiehlt WO, dass man immer einen GKV Bericht anfordern soll? Das ist eine absolute Ausnahmeempfehlung - kann mich für meinen Teil nicht entsinnen, das mal in so einer pauschalen Form empfohlen zu haben...

 

sorry, war etwas unkonkret. Das stand in Polydeikes Checkliste: https://www.wertpapier-forum.de/topic/47030-wpf-checkliste-berufsunfahigkeitsversicherung/ :

 

2) Für GKV Versicherte empfiehlt es sich mind. für die letzten 5 Jahre die Krankenkassenakten anzufordern. Warum das so ist, dazu gleich mehr.

 

Wichtig: [...] Höflich und bestimmt bleiben, die Krankenkasse hat ebenfalls eine Auskunftspflicht. Nicht von einer Telefontante abwimmeln lassen, konsequent bleiben

 

Ok. Dann werde ich meine Krankenakten beim Arzt anfordern, um herauszufinden, was er da genau diagnostiziert hat und dann weiter sehen.

 

Man muss nicht sofort bei einer "Trauerphase aus Liebeskummer" ( kommt auch beim Tod von Familienangehörigen vor ) von Dauerdepressionen o.ä. ausgehen. Wenn man jetzt gesund ist, ist das der aktuelle Stand.

 

Sehe ich persönlich natürlich auch so ;) Nur wenn der Arzt das als Depression diagnostiziert hat und die Versicherungen nur auf dessen Aussage Wert legen hilft mir das leider nicht ;/

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BondWurzel

Dann war das eine Fehldiagnose und muss korrigiert werden und mal den Arzt wechseln. Bei dieser Diagnose würde ich mal sofort einen Urlaub verschreiben inkl. einer Tantramassage. :thumbsup:

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polydeikes

Du meinst den hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/47001-berufsunfahigkeitsversicherung-tipps-und-tricks/?do=findComment&comment=971341 und nicht die Checkliste.

 

Dazu stehe ich auch und bekräftige das, ABER in genau der dort benannten Reihenfolge. Sprich 1 vor 2. Grad auch im hier beschriebenen Fall ist es vorrangig wichtig, mit dem Arzt zu klären was war, was in seiner Akte steht und was man bspw. hinsichtlich eines unbestätigten Verdachts im Sinne eines Dreizeilers tun kann, um den Versicherer von deiner persönlichen Meinung zum Vorfall zu überzeugen.

 

Die Kontrolle per Krankenkassenauszug ist empfehlenswert und relevante Unstimmigkeiten beseitige ich lieber vor Antragsstellung, als diese im Leistungsfall mit dem Versicherer auszudiskutieren.

 

Das VVG sieht im Par. 19 nur ein gründliches Nachdenken vor. Hilft dir aber in der Praxis nicht weiter, denn der Nachweis das getan zu haben liegt bei dir. Und durch die Rechtssprechung zieht sich nur ein Kriterium wie ein roter Faden, die Beeinträchtigung im Alltag (+ zeitlicher Abstand). Den Nachweis, dass dich die Beschwerden zum Zeitpunkt nicht maßgeblich im Alltag beeinträchtigt haben, könnte Jahre später schwierig werden ... :-

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andjessi

Dann war das eine Fehldiagnose und muss korrigiert werden und mal den Arzt wechseln. Bei dieser Diagnose würde ich mal sofort einen Urlaub verschreiben inkl. einer Tantramassage. :thumbsup:

 

Der TE geht fühlt sich niedergeschlagen und verstimmt, er kommt lange nicht darüber hinweg, dass er sich von seiner Freunding getrennt hat und geht deswegen sogar zum Arzt und lässt sich Medikamente verschreiben. Sorry. Was soll das denn sonst sein als eine "leichte depressive Episode". Das ist die dafür vorgesehene Diagnose. Der Arzt hat ja übrigens nicht geschrieben, dass der Patient seines Lebens nicht mehr froh wird und für alle Zeiten im Kellerloch bleibt.

 

Was die Versicherung aus der Geschichte macht, ist dann wieder was anderes. Wenn sich ein Antragssteller mit der Vorgeschichte nach gerade mal einem Jahr um eine BU kümmert, gehen halt alle Warnleuchten an. Man ist dann nunmal ein deutlich höheres Risiko als jemand, der eine solche Geschichte nicht mitbringt.

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polydeikes

So isset.

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Shoshin

Noch eine Anmerkung zum GKV-Bericht: Als ich mal eine solche Uebersicht von der TK anfordern wollte, sagte man mir, dass nur (bestimmte) Zahnarztsachen, Arbeitsunfaehigkeitszeiten und Krankenhausaufenthalte von der Krankenkasse selbst fuer einen laengeren Zeitraum gespeichert werden.

Alles anderen duerften sie gar nicht speichern.

Wenn ich es genau wissen wolle, was abgerechnet wurde, muesste ich bei der Kassenaerztlichen Vereinigung nachfragen.

Diese speichere aber nur bis 2 Jahre.

 

Es wurde also wahrscheinlich bei dir nichts uebersehen, sondern was du bekommen hast ist der Standard den man bei einer solchen Anfrage bekommt.

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polydeikes

Schön wäre es.

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BondWurzel

Dann war das eine Fehldiagnose und muss korrigiert werden und mal den Arzt wechseln. Bei dieser Diagnose würde ich mal sofort einen Urlaub verschreiben inkl. einer Tantramassage. :thumbsup:

 

Der TE geht fühlt sich niedergeschlagen und verstimmt, er kommt lange nicht darüber hinweg, dass er sich von seiner Freunding getrennt hat und geht deswegen sogar zum Arzt und lässt sich Medikamente verschreiben. Sorry. Was soll das denn sonst sein als eine "leichte depressive Episode". Das ist die dafür vorgesehene Diagnose. Der Arzt hat ja übrigens nicht geschrieben, dass der Patient seines Lebens nicht mehr froh wird und für alle Zeiten im Kellerloch bleibt.

 

Was die Versicherung aus der Geschichte macht, ist dann wieder was anderes. Wenn sich ein Antragssteller mit der Vorgeschichte nach gerade mal einem Jahr um eine BU kümmert, gehen halt alle Warnleuchten an. Man ist dann nunmal ein deutlich höheres Risiko als jemand, der eine solche Geschichte nicht mitbringt.

Das sind Alltagsgeschichten und fängt damit an, wenn der erste Hamster gestorben ist, der erste Liebeskummer usw.. Wenn man dann direkt zu Medikamenten greift, ist es der vollkommen falsche Weg und man wird in das endlose Pillenkarussell eingegliedert. Besser Freunde treffen, ausgehen, Sport treiben und es gilt das alte Sprichworrt: Andere Mütter haben auch schöne Töchter. :thumbsup:

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polydeikes

Mag ja im Grundsatz im allgemeinen Alltagsverständnis so richtig sein, im Kontext des Threads gibt es eben auch genau dafür entsprechende Schlüssel, die F43er. http://www.icd-code.de/suche/icd/code/F43.-.html?sp=Sbelastungsreaktion

 

Jeder reagiert halt anders. Ich persönlich halte auch viele Dinge für sinnvoller als Trübsal zu blasen. Jedwede Form von Ausgleich ist Pillen und einem Arztbesuch vorzuziehen, aber der eine geht halt zum Arzt, der andere kippt sich einen guten Schluck zu viel hinter die Binde und der nächste besucht den Puff. Jeder Jeck is anders ...

 

Belastungsreaktionen stellen für Versicherer auch im BU Kontext kein Problem da, so zumindest ein gewisser zeitlicher Abstand gegeben ist und von abgeschlossen gesprochen werden kann. Belastungsreaktionen sind eben nicht psychisch manifestiert. Natürlich steht es dem TO frei, in Zusammenarbeit mit seinem Arzt in diese Richtung zu argumentieren.

 

Aber auch Ärzte sind jeweils individuell. Während bspw. Cef in einem anderen thread selbst sinngemäß sagte, dass er möglichst einem jungen Menschen nichts Voreiliges in die Akte kritzelt (lieber eine Stufe tiefer ...), gibt es eben auch Ärzte ... die bei einem Klärungsversuch ihres Patienten ein steifes ... "da antworte ich nur drauf, wenn der Versicherer einen Fragebogen schickt (und mich für die Beantwortung bezahlt und ich dieses Honorar noch mal um 25 Euro nach oben verhandeln kann)".

 

Auch mit der Aktenlage ist das nichts anderes. Der eine Arzt füllt den Fragebogen des Versicherers punktgenau aus, der nächste Arzt schreibt alles jemals irgendwie über Jahre notierte planlos und ungeprüft zusammen. So wird eben aus Rückenschmerzen nach dem Fußball halt mal eine Radikulopathie (... die Frage ist nicht ob BU, sondern nur wann ...) usw. usf. ... goodbye Leistungsanspruch ...

 

Bei den Krankenkassen gibt es eben auch solche und solche. Sinngemäß der Post von Shoshin, der §295 SGB X und die dazugehörige Rechtssprechung regeln eigentlich recht eindeutig was wie lange zu speichern ist, eine dreiste Behauptung spart aber Arbeitszeit und Porto.

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odensee
· bearbeitet von odensee

Das sind Alltagsgeschichten und fängt damit an, wenn der erste Hamster gestorben ist, der erste Liebeskummer usw.. Wenn man dann direkt zu Medikamenten greift, ist es der vollkommen falsche Weg und man wird in das endlose Pillenkarussell eingegliedert. Besser Freunde treffen, ausgehen, Sport treiben und es gilt das alte Sprichworrt: Andere Mütter haben auch schöne Töchter. :thumbsup:

 

Das dumme Gequatsche ist genau das, was Depressive nicht brauchen. Depression ist eine Krankheit. Ich hatte eigentlich gehofft, dass 6 Jahre nach dem Tod von Robert Enke solche verharmlosenden Sprüche ad acta gelegt sind.

 

Als ehemals selbst Betroffener kann ich dir versichern: es gibt in aller Regel kein Pillenkarussel, die Depression ist in sehr vielen Fällen heilbar.

 

@ alle anderen: sorry für off-topic

 

edit: wobei natürlich sowas wie Freunde treffen (kommt aber auf die Freunde an :-) und insbesondere Sport treiben bei Depression durchaus hilfreich ist und gerade Sport und Aufenthalte im Freien Bestandteil einer Depressionstherapie sind bzw. sein sollten. Da gebe ich dir recht.

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