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Gast231208

Wechsel in die Krankenversicherung der Rentner

Empfohlene Beiträge

Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Schönen Abend,

 

da hier ja sehr viele Experten auf dem Gebiet der Versicherungen unterwegs sind stelle ich folgenden Finanztipartikel vor:

 

http://www.finanztip...ng-der-rentner/

 

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist gar keine Krankenkasse, sondern ein Status: KVdR-Versicherte gelten als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Ein Vorteil der KVdR ist, dass auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen, Privatrenten oder Zinsen keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind.
  • Wer zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, darf in die KVdR. Versicherte sollten sich daher vor dem 40. Lebensjahr entscheiden, ob sie langfristig gesetzlich oder privat versichert sein wollen.
  • Auch wer in der Krankenversicherung der Rentner ist, kann seine Krankenkasse frei wählen.
  • Wer im Alter nicht über die KVdR versichert ist, kann sich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Dann gelten jedoch andere Regeln.
  • Privat krankenversicherte Rentner haben gegebenenfalls Anspruch auf einen Zuschuss zur PKV.

 

Mehr hierzu bei: <a style="color: rgb(0, 51, 153);" href="http://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/#ixzz3x9kjYjPm">http://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/#ixzz3x9kjYjPm

 

 

Dazu meine Fragen:

 

Ich bin als angestellter Apotheker Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks und bin solange ich berufstätig bin gesetzlich krankenversichert.

 

Sobald ich Rentner bin, muss ich freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden, da ich dann ja Versorgungsbezüge aus dem Versorgungswerk und nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalte.

 

Als freiwilliger Kranken-Versicherter sind dann alle Kapitalerträge und eine lebenslange Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung bei dem Beitragssatz zur Krankenversicherung zu berücksichtigen (ca. 14%).

 

Dies ist laut obigem Artikel ganz einfach zu umgehen, indem ich 60 Monate den Mindestbeitrag freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle (15Monate sind wohl aus meiner Wehrdienstzeit 1989 schon vorhanden, d.h. es fehlen noch 45Monate).

 

1.Stimmt diese Darstellungsweise?

 

2. Gibt es einen Haken?

 

3.Wann wäre es sinnvoll die Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen, jetzt oder erst ab 60 Jahren?

 

Vielen Dank für Eure Antworten und vielleicht ist das ja für einige hier relevant.

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polydeikes

Seit 11.08.2010 geht das grds., seit 31.12.2015 nicht mehr auf einen Schlag. Erläutern würde ich es dir nur, wenn du mir nur halb so unsympathisch wärest.

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Xeronas

Wie polydeikes schon erwähnt hat, ist eine Nachzahlung möglich, so dass du 60 Beitragsmonate füllen kannst.

 

Der Beitrag/Monat, den du nachzahlst, muss zwischen dem aktuellen Mindestwert (2016: 84,15€) und dem aktuellen Maximalwerte (2016: 1159,40€) liegen.

 

Da es dir ja nur um die 60 Beitragsmonate geht, dürfte der Mindeatbeitrag ausreichen, sofern die Rente des Versorgungswerks für die Lebenshaltung ausreichend ist.

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Gast231208

Seit 11.08.2010 geht das grds., seit 31.12.2015 nicht mehr auf einen Schlag.

 

Erläutern würde ich es dir nur, wenn du mir nur halb so unsympathisch wärest.

 

@poldeikes: Danke für Satz 1 und besonders für den 2.ten Satz.

 

Im Bondboard wurde das Thema schon mal abgehandelt, dem "kleinen Prinz" sei Dank. Wichtig für alle die während des Arbeitsleben freiwillig gesetzlich versichert sind und auf die Kapitalerträge im Rentenalter keine Krankenkassenbeiträge zahlen wollen.

 

http://www.bondboard...lied-in-der-GKV

 

"Informationen für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in Deutschland

 

GKV-Spitzenverband > Beitragsbemessung

 

Finanztip > Recht & Steuern > Arbeits- & Sozialrecht > Beitragsbemessungsgrenze

 

Finanztip > Versicherung > Kranken & Pflege

 

Finanztip > Versicherung > Kranken & Pflege > Gesetzliche Krankenkasse

 

  • (weiter unten) Tabelle "Die günstigsten Krankenkassen nach Bundesland"

Legaler Trick mit der GKV-Beitragsbemessungsgrenze durch steuerlichen Transfer von Kapitalerträgen

 

  • Beispiel: GKV-Beitragsbemessungsgrenze 49K, KV-Beitrag 14,8% + PV-Beitrag 2,6% = 17,4%
  • Kapitalerträge 2014+2015 = 50K+50K >>> GKV-Beiträge 2014+2015 = (49K+49K) x 17,4% = 17.052 EUR
  • Kapitalerträge 2014+2015 = 80K+20K >>> GKV-Beiträge 2014+2015 = (49K+20K) x 17,4% = 12.006 EUR (-5.046 EUR)

Krankenversicherung der Rentner (KVdR), um Kapitalerträge aus der Beitragsbemessung zu entfernen

 

  • Freiwillige GKV-Mitglieder ohne eigenen, gesetzlichen Rentenanspruch können sich durch freiwillige Zahlung von 5 Minimum-Jahresbeiträgen eine eigene, gesetzliche Mindest-Rente "basteln" und werden dann ab Rentenbeginn zu Pflichtmitgliedern in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Vorteil: KVdR-Mitglieder zahlen keine KV-/PV-Beiträge auf ihre Kapitalerträge, sondern erhalten sogar 7,3% KV-Zuschuss. Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren kann man also ab Alter 62 Jahre mit dem "Basteln" der eigenen, gesetzlichen Rente beginnen. Je mehr Kapitalerträge dann von KV-/PV-Beiträgen befreit werden, desto schneller amortisieren sich die freiwilligen RV-Zahlungen.
  • Laut FINANZTEST 2/2014 lohnt es sich besonders für Mütter (oder Väter) ohne eigenen Rentenanspruch, weil Kindererziehungszeiten angerechnet werden:
    • 3 Jahre für jedes ab 1992 geborene Kind,
    • 2 Jahre für jedes vor 1992 geborene Kind (Stichwort "Mütterrente")
      Um die 5 Jahre Wartezeit zu erfüllen, müssen also weniger als 5 Jahresbeiträge gezahlt werden, um sich eine eigene, gesetzliche Rente zu "basteln".

    [*]aktuelles KVdR-Merkblatt der DRV[*]Finanztip > Versicherung > Kranken & Pflege > Krankenversicherung der Rentner

    In die KVdR darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbsleben zu 90 Prozent gesetzlich versichert war. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie während des Erwerbslebens in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren - es genügt, dass Sie überhaupt in der GKV waren. Die Zeit des Erwerbslebens wird dabei definiert vom Beginn der ersten Erwerbstätigkeit einschließlich Berufsausbildung und Selbstständigkeit bis zur Stellung des Antrags auf gesetzliche Rente. "

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Relich
1 hour ago, Cef said:

Die FAZ schreibt zum Thema.

 

Neue Möglichkeiten zum Wechsel in die KvdR

Nur für FAZ Plus. 

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Akaman
vor 9 Stunden schrieb Relich:

Nur für FAZ Plus. 

Nö - auch Druckfaz.

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