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Pearldiver58

Unterschiedliche Aktien-Verlustvorträge bei Eheleuten

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Pearldiver58

Hallo,

 

ich habe eine Frage zur Behandlung von Verlustvorträgen bei Ehepartnern:

 

Ich habe noch sowohl Alt- als auch Neuverluste, meine Frau keine. Wie wird es denn nun behandelt, wenn in einem Gemeinschaftsdepot Aktiengewinne anfallen.

 

Ein Beispiel: Ich habe Vorträge aus Neuverlusten von 100.000 €, meine Frau 0. In einem Gemeinschaftsdepot fallen nun Aktiengewinne von 100.000 € an. Werden nun, da wir gemeinsam veranlagt werden, die kompletten 100.000 € gegen meinen Verlustvortrag gerechnet, so dass keine Steuern fällig werden? Oder werden "meine" 50.000€ gegengerechnet, und für die anderen 50.000 € muss meine Frau bzw. müssen wir Abgeltungsteuer bezahlen?

 

Die zweite Variante fände ich bei gemeinsamer Veranlagung zwar seltsam, aber man weiß ja nie.

 

Schon im Voraus vielen Dank für eine Info.

 

Cygemas

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domkapitular

Eine klare Antwort kann ich Dir nicht geben, da die Depotaufteilungen und die Freistellungsaufträge nicht bekannt sind.

Aber das findest Du selbst :

 

BMF-Schreiben

Schau mal hier z.B. Ziffer 219

 

Ansonsten google-Begriff "Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung"

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Pearldiver58

Vielen Dank. In den meisten Fällen geht es ja um die unterjährige Verrechnung von Konten bei einem einzigen Institut über einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Das meine ich aber nicht.

 

In meinem Beispiel geht es ausschließlich um vom Finanzamt mittels Steuerbescheid festgestellte Verluste. Aber wenn es unterjährig beim gleichen Institut geht, müsste es ja auch über die Steuererklärung gehen, oder? Kann ich dann davon ausgehen (um bei meinem Beispiel zu bleiben) dass auch die eigentlich meiner Frau zuzurechnenden 50.000 € Gewinne gegen meinen vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag gerechnet werden (und somit der gesamte Verlustvortrag von 100.000 € von den gesamten 100.000 € Gewinn des Gemeinschaftskontos kompensiert wird)?

 

Muss man dass in der Steuererklärung irgendwo beantragen oder geschieht das automatisch?

 

Danke und Grüße

 

Cygemas

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domkapitular

Hier

Altverluste

galt das schon für Altverluste.

 

Für Neuverluste wird auch der gesamte Verlust im Beispiel kompensiert.

 

Beispiel aus Steuerprogramm (Eingaben wie von dir vorgegeben):

Einkünfte aus Kapitalvermögen die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden: (Pauschalbesteuerung)

Kapitalerträge 50.000,00 50.000,00

ab Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien) 50.000,00

ab Verrechnung Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien) Ehepartner 50.000,00

Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG (*0) 0,00 0,00

 

Beantragt werden muss das glaube ich nicht, es muss nur die Verlustbescheinigung eingereicht werden, bzw. worden sein. Dann verrechnet das FA solange, bis der Vortrag verbraucht ist.

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Pearldiver58

Super, dann weiß ich Bescheid.

 

Vielen Dank

 

Cygemas

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