Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
rabauke

ausl. thes. fond ... fragen

Empfohlene Beiträge

rabauke

moin!

 

ich habe einen ausländischen thesaurierenden fond ende 2015 übertragen bekommen. jetzt will ich ihn verkaufen.

 

1. in die KAP muss ich ja die erträge 2015 eintragen. spielt es eine rolle, dass ich den fond nur einen monat im depot hatte?

 

2. was muss ich beim verkauf im fruehjahr 2016 beachten?

 

vielen dank fuer eure tipps!

 

rabauke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rubberduck

moin!

 

ich habe einen ausländischen thesaurierenden fond ende 2015 übertragen bekommen. jetzt will ich ihn verkaufen.

 

1. in die KAP muss ich ja die erträge 2015 eintragen. spielt es eine rolle, dass ich den fond nur einen monat im depot hatte?

 

2. was muss ich beim verkauf im fruehjahr 2016 beachten?

 

vielen dank fuer eure tipps!

 

rabauke.

 

Welcher Fonds? Wann übertragen bekommen?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263

warum übertragen?

und kann nicht der, der dir den Fonds übertragen hat deine Fragen beantworten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

moin!

 

ich habe einen ausländischen thesaurierenden fond ende 2015 übertragen bekommen. jetzt will ich ihn verkaufen.

 

1. in die KAP muss ich ja die erträge 2015 eintragen. spielt es eine rolle, dass ich den fond nur einen monat im depot hatte?

 

2. was muss ich beim verkauf im fruehjahr 2016 beachten?

 

vielen dank fuer eure tipps!

 

rabauke.

 

Wo kommt der Fonds her, liegt er jetzt in einem Inlandsdepot? Eigenes Depot (wohl nicht), Privat-Kauf oder Erbschaft/Schenkung?

 

Für 2015 sind nur dann Werte zu erklären, wenn das Geschäftsjahr nach der Übertragung endet. Für den Verkauf sollte (je nach Zugang) geklärt werden, ob die Anschaffungsdaten vorliegen. Wenn der Fonds im Inlandsdepot liegt, wird beim Verkauf auf die Thesaurierungen seit Kauf Steuer einbehalten. Bei unentgeltlichem Erwerb, Versteuerung der eigen Thesaurierung Ende 2015 UND Versteuerung der Thesaurieurngen durch den Rechtsvorgänger, kann man dann für 2016 den Sonderausweis von den Kapitalerträgen abziehen und sich diese Steuer anrechnen lassen. Es ist also zunächst in dieser Konstellation notwendig sich um die Versteuerung der Vorjahre zu kümmern.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rabauke

moin und danke!

 

1. es ist der PIONEER-GL.SELECT A EO ND LU0271651761.

2. gekauft vor 2009.

3. geschenkt bekommen ende 2015.

4. von inlandsdepot in mein inlandsdepot.

4. spielt die haltedauer eine rolle? sonst muessten ja beide halter alle erträge angeben....

 

danke!

 

rabauke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

1. es ist der PIONEER-GL.SELECT A EO ND LU0271651761.

2. gekauft vor 2009.

3. geschenkt bekommen ende 2015.

4. von inlandsdepot in mein inlandsdepot.

4. spielt die haltedauer eine rolle? sonst muessten ja beide halter alle erträge angeben....

 

 

Wenn es als unentgeltlich geschlüsselt wird, fällt keine AbgeltungsSt an. Auf die Thesaurierungen der Halteperiode (Neuauflage 2008?) von 2008 bis 2015 wird bei Veräußerung Steuer einbehalten, das sollten ca. EUR 5-6 je Anteil sein. Wenn der Schenker ordnungsgemäß versteuert hat und man das nachweisen kann, bekommt man diese Steuer mit der Steuererklärung 2016 wieder.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rabauke

danke dir! thumbsup.gif

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...