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Scania8

Zahnzusatzversicherung vorbelastet ohne Wartezeit

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Scania8

Hallo zusammen ,

 

Beschäftige mich seit längerem mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, hierzu lese ich auch schon im Forum seit längerer Zeit mit.

 

Ich habe vor ca fünf Jahren intensivere Zahnbehandlungen bekommen, hierbei wurden auch Amalgamfüllungen eingesetzt. Diese möchte ich unabhängig hiervon zukunftsnah entfernen lassen. Seit gestern habe ich erneut Zahnprobleme und ich gehe davon aus, dass mir mein Zahnarzt erneut Behandlungen empfehlen wird.

Aus diesem Grund bin ich nun auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und auf Grund der unklaren Behandlung im Vorfeld ohne Gesundheitsfragen.

 

Hierbei bin ich auf folgende Versicherung gestoßen und wollte eure Meinung hierzu hören.

 

https://www.dfv.ag/fileadmin/sharedmedia/pdf/dfv/versicherungsbedingungen/zse/KV_DFV_VB_552_1507.pdf

 

 

Danke

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polydeikes

Was du suchst, gibt es nicht. Eine bereits angeratene Behandlung wird nie übernommen. Ist nichts anderes, als wollte man ein bereits brennendes Haus grad noch gegen Feuer versichern.

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Scania8

Hi, Ne da hast du mich falsch verstanden, ich befürchte, dass in Zukunft eine Behandlung erfolgen muss.

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Matthew Pryor

Dann solltest du dich zunächst einmal mit den Ausschlüssen genauer befassen.

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odensee
· bearbeitet von odensee

Was du suchst, gibt es nicht. Eine bereits angeratene Behandlung wird nie übernommen.

 

Hi, Ne da hast du mich falsch verstanden, ich befürchte, dass in Zukunft eine Behandlung erfolgen muss.

 

Seit gestern habe ich erneut Zahnprobleme und ich gehe davon aus, dass mir mein Zahnarzt erneut Behandlungen empfehlen wird.

 

:rolleyes:

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Scania8

Mh vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt oder verstehe die Thematik nicht korrekt :

 

Vor 5 Jahren hat der Zahnarzt alles fertig gemacht, alles war schön.

Jetzt befürchte ich neue Probleme zu bekommen, weshalb ich jetzt über eine Versicherung nachdenke.

 

Welche Ausschlüsse im speziellen sollten denn beachtet werden?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Warum schließt die eine Aussage die andere aus?Zwischen "wurde angeraten" und "könnte angeraten werden" klafft dann doch noch eine Lücke.Zumal es wenigstens einen Tarif gibt,der auch für "bereits angeratene" Maßnahmen Erstattungsleistungen vorsieht.Aufgrund der erhöhten Brandgefahr natürlich mit vergleichsweise deutlich abgespeckten Leistungen.

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Scania8

Wie gesagt, handelt es sich um nichts angeratenes. Passt die genannte Versicherung denn dann oder bin ich auf dem falschen Dampfer?

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Matthew Pryor

Nein,es passt nicht.Es sei denn,du vermagst dem Versicherer zu erklären,wie es ohne Beschädigungen und/oder Erkrankungen vor Vertragsschluss bereits zu Problemen gekommen sein kann.

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Scania8

️Ok danke. Gibt es denn eine Alternative, die mir zukünftig weiterhelfen kann?

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Matthew Pryor

Der einzige mir derzeit bekannte Tarif,der uneingeschränkt auch bei bereits angeratenen Behandlungen leisten würde,wäre der ZEZ von der Ergo Direkt.Mit logischerweise massiv eingeschränktem Leistungsspektrum (Verdopplung Festzuschuss der GKV).

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Xeronas

Zu erwähnen ist noch, dass der Tarif der Ergo Direkt natürlich eine gewisse Mindestlaufzeit hat. Da ist dann zu prüfen ob der verdoppelte Festzuschuss wenigstens höher ist, als wie die über die Laufzeit gezahlten Beiträge.

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Matthew Pryor

Richtig.Und wollen wir auch nicht verschweigen,dass das Doppelte von 0 immer noch 0 ergibt.Das ist ja dann der Fall,wenn keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt.

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Scania8

Also heißt dass, sobald ich jemals Probleme mit den Zähnen hatte, ich eine normale Versicherung nicht mehr nutzen kann?

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Die angeratenen bzw. anstehenden Behandlungen müssen schlichtweg abgeschlossen sein. Danach kannst du ganz normale eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Niemand versichert sprichtwörtlich ein brennendes Haus. Das ist auch nicht der Zweck einer Versicherung.

 

Du musst es aus Sicht eines VR sehen: Du schließt jetzt eine Zahnzusatzversicherung mit bspw. 6 Monaten Wartezeit ab. Allerdings ist es dann sehr auffällig, wenn nach den 6 Monaten sofort eine größere Behandlung anfällt.

Da wird dann der VR sicherlich hellhörig und wird die Behandlung auf Plausibilität prüfen - d. h. ob die zu Grunde liegenden Zahnerkrankungen nicht doch schon länger bestanden haben...

 

Abhängig von der Höhe des Festzuschusses, welcher widerrum befundabhängig ist, lohnt sich ggf. dennoch die Zahnzusatzversicherung der ERGO.

Welchen Festzuschuss du erhalten würdest kannst du bspw. aus einem Heil- und Kostenplan ersehen.

Nur, wenn die Summe der Verdopplung > Beiträge ist, lohnt sich die Police.

 

Völlig fiktives Beispiel: Festzuschuss der Krankenkasse: 750€ => Kosten der Ergo bei 24 Monaten Mindestlaufzeit ca. 720€ => Leistung der ERGO 750€ => "Lohnt sich"

 

Und als kleiner Trost: Selbst ich, obwohl ich in der Branche arbeite bzw. lerne, stehe nun vor der gleichen Problem: Jahrelang Zahnarzt gemieden und nun kommt im wahrsten Sinne die große Rechnung... an eine Zahnzusatzversicherung habe ich zu "gesunden Zeiten" nie gedacht, ist aber vermutlich auch Geschmackssache ob man eine solche unbedingt haben muss. Letztendlich muss man manchmal einfach auch in einen sauren Apfel beißen.

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