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Minima

Geschäftswagen Leasing als Betriebsausgabe - Firmenangehörigengeschäfg

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Minima

Hallo liebes Forum,

ich habe mal eine etwas andere Frage zum Thema Steuern:

 

Ich arbeite seit 4 Jahren bei einem großen Automobilhersteller und habe jetzt im Firmenangehörigengeschäft ein Fahrzeug bestellt. Nebenberuflich bin ich als Kleinunternehmer recht erfolgreich und mache monatlich ca. 1000-1500€ Gewinn, eine Gewinnerzielungsabsicht ist also vorhanden und es werden auch Gewinne erzielt.

 

Nun meine Fragen:

 

1. Ist es möglich, die Leasing-Rate mit der 1% Regelung als Betriebsausgabe auf meiner Einkommens-Überschuss-Rechnung auszuweisen, obwohl bei den Mietbedingungen steht, dass man das Fahrzeug ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen darf? Bei der 1% Regelung muss man ja kein Fahrtenbuch führen und ich könnte das Fahrzeug also zu 100% privat nutzen und dann würde ich nicht gegen die Mietbedingungen verstoßen, könnte die Kosten aber trotzdem absetzen als Betriebsausgabe.

 

2. Bei vielen Angeboten auf dem freien Markt beim Gewerbe Leasing muss das Gewerbe die Haupteinnahmequelle sein. Habt ihr damit Erfahrungen gemacht? Gibt es auch Anbieter, bei dem man Gewerbe-Leasing machen kann, ohne dass das Kleinunternehmen die Haupteinnahmequelle ist?

 

3. Bei meinem Rechenbeispiel:

 

Angestellter 22 Jahre alt

Steuerklasse 1

Einkommen aus Angestelltenverhältnis p.a. 60.000€

Gewinn EÜR 15.000€ pro Jahr

 

--> lohnt sich da Gewerbeleasing?

 

Danke im Voraus

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Taxadvisor

Bei der 1% Regelung muss man ja kein Fahrtenbuch führen und ich könnte das Fahrzeug also zu 100% privat nutzen und dann würde ich nicht gegen die Mietbedingungen verstoßen, könnte die Kosten aber trotzdem absetzen als Betriebsausgabe.

 

 

Der Wagen muss zu mind. 50% betrieblich genutzt werden und dass muss an Hand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Minima
· bearbeitet von Minima

Bei der 1% Regelung muss man ja kein Fahrtenbuch führen und ich könnte das Fahrzeug also zu 100% privat nutzen und dann würde ich nicht gegen die Mietbedingungen verstoßen, könnte die Kosten aber trotzdem absetzen als Betriebsausgabe.

 

 

Der Wagen muss zu mind. 50% betrieblich genutzt werden und dass muss an Hand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Alles klar, was wären hierfür denn "geeignete Unterlagen"?

 

Und nochmal: Wäre es denn möglich, dass ich beim Finanzamt das Fahrzeug als Gewerbe-Leasing anzugeben, wenn der Vertragspartner das Firmenangehörigengeschäft ist?

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IndexP

Minima, gegen welche Auflage/Gesetze/Vertragsbedingung möchtest Du jetzt eigentlich verstoßen?

 

Die Auflage des Leasing-Vertrags, daß das Leasing-Fahrzeug nur privat genutzt werden darf?

Oder gegen die Steuer-Gesetze, daß bei 1% Leasing das Fahrzeug zu mindestens 50% geschäftlich genutzt werden muß?

 

Da brauchen wir doch über (geeignete) Unterlagen gar nicht zu reden - Deine zwei Ideen sind einfach inkompatibel.

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Minima

Ok, das heißt ich hab keine Chance, die monatl. Gewerbekosten im Firmenangehörigengeschäft absetzen zu können und müsste stattdessen dann Gewerbeleasing machen?

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