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3tageBart

kurze Frage zu meiner Steuerbescheinigung

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3tageBart
· bearbeitet von 3tageBart

Habe trotz Recherche im Internet und hier im Forum leider keine Ahnung was ich nach Erhalt meiner Steuerbescheinigung genau machen muss. Habe drei ETFs im Depot, die meiner Meinung nach alle steuereinfach sein sollten.

- ishares stoxx europe 600 DE0002635307 (inländisch ausschüttend)- hsbc world DE000A1C9KL8 (ausländisch ausschüttend)- dbx EM LU0292107645 (ausländisch thesaurierend, glaube swapbasiert)

Die Fonds sollten doch eigentlich alle steuereinfach sein, oder? Ich verstehe gerade nicht wo die 35,35 Eur herkommen und was der Hinweis auf den dbx EM soll?Habe ich zu viele Steuern bezahlt oder bin ich was schuldig? Wollte eigentlich alles so handhaben dass ich keine Steuererklärung machen muss.

Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, danke schon mal im voraus.

 

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magicw

Naja, geh mal auf www.bundesanzeiger.de und gebe als Suchbegriff die besagte ISIN LU0292107645 ein.

Daraus sehe ich, dass db-x immer erst zu Ende April die Besteuerungsgrundlagen des Vorjahres veröffentlicht.

Von daher ist der Hinweis bzgl. der Erträge dieses ETF in der Steuerbescheinigung nachvollziehbar.

Wenn du im Bundesanzeiger dann auch mal in den anderen ISIN-Meldungen stöberst, dann siehst du auch wie sich die Ausschüttungen in zig verschiedene Kategorien aufteilen. Darüber kannst du dann (sofern du deiner Bank nicht glaubst rolleyes.gif) ja mal schauen, ob du die 35.50EUR für KAP Z.51 nachvollziehen kannst.

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marcero
· bearbeitet von marcero

Die 35,35 kannst du meines Wissens auch nur geltend machen, wenn du tatsächlich Steuern bezahlen musst und nicht bei "Null" bist. Erstattet kriegst du die vom deutschen Fiskus nicht, sind ja schließlich im Ausland abgeführt.

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3tageBart

Wenn ich im Bundesanzeiger den dbx Fonds eingebe sehe ich die letzte Besteuerungsgrundlage vom 28.04.2015. Bei den ausschüttungsgleichen Beträgen steht null, auch sonst steht überall 0,0000. Die nächste Besteuerungsgrundlage für 2015 wird wohl wieder Ende April kommen. Was mich iritiert ist der letzte Hinweis auf der Steuerbescheinigung... "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge... bekannt. Wir weisen sie darauf hin dass Sie in ihrer Einkommenssteuererklärung sämtliche Erträge ...anzugeben haben." Für den dbx EM war wie gesagt für 2014 laut Bundesanzeiger alles auf null, die Besteuerungsgrundlage für 2015 kommt doch erst im April. Muss ich in irgendeiner Form aktiv werden oder klicken irgendwann die Handschellen wegen Hinterzeiehung?

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west263

beim kurzen drüber schauen, würde ich sagen das deine 35,35€ vom ishares kommen.

Der dbx und höchstwahrscheinlich auch der HSBC werden erst Ende April ihre Daten melden und deswegen steht da z.B.zum dbx dieser Hinweis in der Bescheinigung.

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magicw

Du wartest mit dem Einreichen des Antrags für die Jahressteuer einfach bis Ende April und legst die Steuermitteilung für 2015 von diesem Fonds zur Steuerbescheinigung deiner Depotbank bei.

 

Der Fonds ist ein "Swapper" ich vermute der wird auch für 2015 überall "0" EUR ausweisen. Fürs Finanzamt reicht aber die Vermutung auf Basis der 2014er-Information nicht, sondern der Nachweis in Form dieser Besteuerungsgrundlage, die du halt erst im April kriegst.

 

Dafür kommt keiner in den Knast^^

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Taxadvisor

Habe trotz Recherche im Internet und hier im Forum leider keine Ahnung was ich nach Erhalt meiner Steuerbescheinigung genau machen muss. Habe drei ETFs im Depot, die meiner Meinung nach alle steuereinfach sein sollten.

- ishares stoxx europe 600 DE0002635307 (inländisch ausschüttend)- hsbc world DE000A1C9KL8 (ausländisch ausschüttend)- dbx EM LU0292107645 (ausländisch thesaurierend, glaube swapbasiert)

Die Fonds sollten doch eigentlich alle steuereinfach sein, oder? Ich verstehe gerade nicht wo die 35,35 Eur herkommen und was der Hinweis auf den dbx EM soll?Habe ich zu viele Steuern bezahlt oder bin ich was

 

Einer Deiner Fonds hat mit der Ausschüttung QuSt vermittelt, diese konnte nicht angerechnet werden, da der Freibetrag vorrangig ist. Wenn mit Erträgen bei anderen Banken der Freibetrag überschriiten wird, kann über die Bescheinigung diese QuSt angerechnet werden. Wenn keine Verrechnung vorgenommen werden soll/kann und im Mai der fehlende Wert = Null ist => abheften...

 

Gruß

Taxadvisor

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3tageBart
· bearbeitet von 3tageBart

Danke für eure Antworten. Habe keinen Freistellungsauftrag bei anderen Banken. Ich werde wenn bei der nächsten Besteuerungsgrundlage wieder überall 0 steht, das ganze abheften, das kann ich gut.

Und wenn diese 35,35 Eur vom ishares kommen, mache ich jetzt auch nichts. Erstens ist das Domizil ja Deutschland und zweitens steht in der Steuerbescheinigung dass dieser Betrag nur bei negativen Beträgen in der Steuererklärung zu berücksichtigen ist.

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