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Nightwish

Zusatzversorgungskasse bei anstehender Verbeamtung

Empfohlene Beiträge

Nightwish
· bearbeitet von Nightwish

Hallo,

 

bei mir steht voraussichtlich in 2 Jahren eine Verbeamtung an. Bin BJ 1975 und seit 1994 im Öffentlichen Dienst beschäftigt.

 

Ich gehe davon aus, dass ich ab der Verbeamtung auf 25 Dienstjahre kommen werde. Ich gehe weiterhin davon aus, dass meine Berufsjahre im Öffentlichen Dienst (gleicher Arbeitgeber) bei der Pension zu berücksichtigen sind.

 

Bisher bin in Pflichtmitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt und ich stocke meine Betriebsrente freiwillig auf, um die volle Riesterförderung zu bekommen (incl. Kinderbonus - Geburt 2010). Eine geringe Entgeltumwandlung von 50 EUR / Monat läuft auch noch bei der Zusatzversorgungskasse.

 

Frage:

Mit der Verbeamtung würde die Pflicht-Betriebsrente und die Entgeltumwandlung entfallen. Die freiwillige Versicherung könnte weiter bestehen und auf die 4% - Grenze angehoben werden. Verzinsung während der Einzahlphase 3,25%; während der Auszahlphase 5,25%. Verwaltungskosten etwas unter 2%. Macht es Sinn, diese Versicherung ab der Verbeamtung mit max. 4% fortzusetzen?

 

Die freiwillige Versicherung wird nicht auf die spätere Pension angerechnet ... die Betriebsrente vermutlich schon.

 

Parallel habe ich übrigens 3 ETF-Sparpläne für den Ruhestand (World, EM und Europa), die mit monatlich 150 EUR bespart werden.

 

2. Frage:

Macht es Sinn, in den letzten 2 Jahren als Angestellter die Entgeltumwandlung deutlich zu erhöhen, da ich ja im Alter keine einkommensabhängigen KV-Beiträge (GKV) zahlen werde?

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TheMarl

 

Die freiwillige Versicherung wird nicht auf die spätere Pension angerechnet ... die Betriebsrente vermutlich schon.

 

 

Ist aber hier vermutlich irrelevant, weil du vermutlich nicht so hohe Pensionsbezüge haben wirst, dass du an die Schwelle kommst, ab der gekürzt wird.

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Shiller
· bearbeitet von Shiller

Zum besseren Verständnis:

Du zahlst in deine VK Beiträge und erwirbst dafür Versorgungspunkte. Ein Versorgungspunkt entspricht dabei einem mtl. Rentenanspruch von 4€

 

Nach §34 i.V.m § 62 der KVSA Satzung gilt:

Anzahl der Versorgungspunkte = steuerpflichtiger Arbeitslohn * 1/12 * 1/1000 * Altersfaktor

Die von dir angegeben Verzinsung bezieht sich auf den Altersfaktor und ist nach meinem Verständnis in den angegebenen Altersfaktoren (siehe Tabelle §34 Abs. 3) schon mit einkalkuliert.

 

Der Altersfaktor in der Pflichtversicherung beinhaltet eine jährliche Verzinsung von 3,25 v. H. während der Anwartschaftsphase undvon 5,25 v. H. während des Rentenbezuges und richtet sich nach der folgenden Tabelle

 

Deine betriebliche AV kombinierst du mit der "Riesterzulage" (§10a ESTG)

 

Hier gilt dann §34a:

Anzahl der Versorgungspunkte = Altersvorsorgezulage* 1/576 * Altersfaktor

Bin mir nicht zu 100% sicher, aber meine, dass bezieht sich auch auf die Gesamtprämie, welche du mtl. zahlst.

 

Du bist BJ 1975. 2016-1975 = 41 -> Altersfaktor 2016 = 1,5 und Altersfaktor 2017 = 1,4

2100€ * 1/576 * 1,5 * 4€ = 21,88 € mtl. Rente

2100€ * 1/576 * 1,4 * 4€ = 20,42 € mtl. Rente

Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe (schon etwas spät), dann kannst du mit dem maximalen geförderten Riesterbeitrag, dir eine nette Rente on top sichern. Steuerstundung (falls vorhanden) und ggf. Überschussbeteiligung noch nicht mit einbezogen.

 

Falls du in der Rente nicht gesetzlich krankenversichert bist, wirkt die sozialversicherungspflicht der betriebl. Rente sich weniger dramatisch aus.

Ob und wie eine Pension mit der betriebl. Rente verrechnet wird weiß ich allerdings nicht.

 

Kannst du die weitere Entgeltumwandlung von 50€/Monat noch etwas erläutern? Ich würde das jetzt als Zusatzbeiträge interpretieren, welche die VK zur Umstellung auf ein Finanzierungsverfahren mittels Kapitaldeckung erhoben hat (§64).

Auch hier müsste dann §34a greifen.

 

KVSA Satzung

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polydeikes

Die Anrechnung ergibt sich aus § 55 BeamtVG ( http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html ). Der dort genannte Höchstbetrag ergibt sich idR nach 40 Jahren Dienstzeit. Wobei nicht der Betrag, sondern die 71,75 % gemeint sind. Sind die erreicht, wird vorbehaltlich bspw. 14 Abs. 3 LBeamtVG (Versorgungsabschlag) 1:1 die Pension um den zusätzlichen Rentenanspruch gekürzt.

 

---

 

Du bist BJ 1975. 2016-1975 = 41 -> Altersfaktor 2016 = 1,5 und Altersfaktor 2017 = 1,4

2100€ * 1/576 * 1,5 * 4€ = 21,88 € mtl. Rente

2100€ * 1/576 * 1,4 * 4€ = 20,42 € mtl. Rente

Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe (schon etwas spät), dann kannst du mit dem maximalen geförderten Riesterbeitrag, dir eine nette Rente on top sichern.

 

Verrechnet hast du dich nicht, aber vertan hast du dich. Nur die Altersvorsorgezulage wird berücksichtigt, nicht die Aufwendung selbst. Also bspw. 154 * ( ... ) , wenn nur Grundzulage. Dein Rechenweg wäre auch "zu schön". ^_^

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Shiller

Uppsi ... Der sich daraus ergebene Rentenfaktor wäre auch etwas zu utopisch :D.

Weißt du wie die Prämien abzgl. Zulage in der KVSA berücksichtigt werden?

 

Ergeben sich daraus ggf. Bonuspunkte (§ 34 Abs.1 S.1 e)), welche nach §66 mittels Überschüsse zugeteilt werden?

 

Käme so zu der Schlussfolgerung, dass sowohl die Prämien abzgl. Zulage als auch der zusätzliche Beitrag von 50€/Monat zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet wird. Daraus können sich dann ggf. Bonuspunkte durch erwirtschaftete Überschüsse ergeben.

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Nightwish

Die freiwillige Versicherung wird nicht auf die spätere Pension angerechnet ... die Betriebsrente vermutlich schon.

 

 

Ist aber hier vermutlich irrelevant, weil du vermutlich nicht so hohe Pensionsbezüge haben wirst, dass du an die Schwelle kommst, ab der gekürzt wird.

 

Ich gehe davon aus, dass mir meine als Angestellter zurückgelegten Zeiten im ÖD als förderliche Zeiten angerechnet werden; selbiges gilt für den Wehrdienst. Von daher würde ich die Möglichkeit der Kürzung in meine Überlegungen mit einbeziehen!

 

Zum besseren Verständnis:

Du zahlst in deine VK Beiträge und erwirbst dafür Versorgungspunkte. Ein Versorgungspunkt entspricht dabei einem mtl. Rentenanspruch von 4€

 

Nach §34 i.V.m § 62 der KVSA Satzung gilt:

Anzahl der Versorgungspunkte = steuerpflichtiger Arbeitslohn * 1/12 * 1/1000 * Altersfaktor

Die von dir angegeben Verzinsung bezieht sich auf den Altersfaktor und ist nach meinem Verständnis in den angegebenen Altersfaktoren (siehe Tabelle §34 Abs. 3) schon mit einkalkuliert.

 

Der Altersfaktor in der Pflichtversicherung beinhaltet eine jährliche Verzinsung von 3,25 v. H. während der Anwartschaftsphase undvon 5,25 v. H. während des Rentenbezuges und richtet sich nach der folgenden Tabelle

 

Deine betriebliche AV kombinierst du mit der "Riesterzulage" (§10a ESTG)

 

Hier gilt dann §34a:

Anzahl der Versorgungspunkte = Altersvorsorgezulage* 1/576 * Altersfaktor

Bin mir nicht zu 100% sicher, aber meine, dass bezieht sich auch auf die Gesamtprämie, welche du mtl. zahlst.

 

Du bist BJ 1975. 2016-1975 = 41 -> Altersfaktor 2016 = 1,5 und Altersfaktor 2017 = 1,4

2100€ * 1/576 * 1,5 * 4€ = 21,88 € mtl. Rente

2100€ * 1/576 * 1,4 * 4€ = 20,42 € mtl. Rente

Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe (schon etwas spät), dann kannst du mit dem maximalen geförderten Riesterbeitrag, dir eine nette Rente on top sichern. Steuerstundung (falls vorhanden) und ggf. Überschussbeteiligung noch nicht mit einbezogen.

 

Falls du in der Rente nicht gesetzlich krankenversichert bist, wirkt die sozialversicherungspflicht der betriebl. Rente sich weniger dramatisch aus.

Ob und wie eine Pension mit der betriebl. Rente verrechnet wird weiß ich allerdings nicht.

 

Kannst du die weitere Entgeltumwandlung von 50€/Monat noch etwas erläutern? Ich würde das jetzt als Zusatzbeiträge interpretieren, welche die VK zur Umstellung auf ein Finanzierungsverfahren mittels Kapitaldeckung erhoben hat (§64).

Auch hier müsste dann §34a greifen.

 

KVSA Satzung

 

vielen Dank für die Erläuterungen! :thumbsup:

 

ich habe die Verzinsung nur aus der "Werbung" entnommen, die mir damals bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurde.

 

In der Jahresmeldung steht für 2014 folgendes:

 

1. Pflichtmitgliedschaft (Betriebsrente)

zv-pflichtiges Entgelt (43,8 TEUR)

Altersfaktor (1,6)

Versorgungspunkte (5,84)

monatliche Anwartschaft (23,36 EUR)

 

2. freiwillige Versicherung (Aufstockung auf 4% für Riesterzulage)

Summe der Beiträge (360 EUR) : Regelbeitrag (576 EUR) * Altersfaktor (1,6) *Erhöhungsfaktor (1,20) = Versorgungspunkte (1,20)

 

dazu kommt noch die Leistung aus der RIester-Zulage (hier ist nur 2013 angegeben)

138,24 EUR / 576 EUR * Altersfaktor (1,6) * Erhöhungsfaktor (1,2) = Versorgungspunkte (0,46)

 

3. Entgeltumwandlung (hier wird übrigens direkt in der jährlichen Leistungsmitteilung auf die Verzinsung von 3,25% hingewiesen)

Summe der Beiträge (600 EUR) : Regelbeitrag (576 EUR) * Altersfaktor (1,6) *Erhöhungsfaktor (1,40) = Versorgungspunkte (2,33)

 

ich weiß nicht, was ich zur Entgeltumwandlung noch erläutern soll. War vor Jahren ne Werbung von der ZVK, dass es angeblich vorteilhaft ist. Die Verzinsung klang auch verlockend, so dass ich im Jahr 2011 die TVÖD-Tariferhöhung (50 EUR) in eine Entgeltumwandlung gesteckt habe und seitdem zahle ich das unverändert

 

Die Kernfrage bleibt jedoch:

Macht es Sinn, ab der Verbeamtung die freiwillige Versicherung (Nr. 2) mit der maximalen Riesterförderung weiterlaufen zu lassen?

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Shiller

Ich warte mal polydeikes Meinung dazu ab. Er hat dir ja bereits den §55 BeamtVG genannt. Die Höchstgrenze nach 40 Jahren Dienstzeit, bzw. die 71,75% werden für dich wohl etwas schwer zu erreichen sein.

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Nightwish

irgendwo im Beamtenversorgungsgesetz steht ein Passus, wonach meine Zeiten als Angestellter ebenfalls berücksichtigt werden können (§ 10). Ich habe das Signal erhalten, dass das bei mir der Fall wäre. Dann hätte ich 25 Dienstjahre als Beamter, 1 Jahr Wehrdienst und rund 15 Jahre als Angestellter. insofern würde ich die Möglichkeit nicht völlig ausschließen wollen ...

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polydeikes

Ich hab da keine Meinung zu, weil mir die Glaskugel fehlt. Die Anrechenbarkeit ist nicht klar und nicht vorhersagbar im individuellen Fall.

 

Die Begrifflichkeiten oben sind mal wieder undeutlich, es geht eben nicht um volle Riester Förderung, nur um Zulagen. Volle Riesterförderung ist beim Single (extrem niedriges Einkommen) nie die Zulage, sondern der sich ergebende Steuervorteil.

 

Die RF sehen auf den ersten Blick attraktiv aus. Was aber nicht am Rechnungszins während der Ansparphase, sondern am absurd hohen Rechnungszins in der Rentenphase liegt. Hier müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn die Kiste nicht anpassbar wäre. Bin aber zu faul zum suchen / prüfen.

 

Wenn nicht anrechenbar und aktuelle Niedrigszinsphase langfristig und Leistung nicht anpassbar, dann wäre es wohl in der Tendenz nicht unattraktiv ... weiter lehne ich mich nicht aus dem Fenster raus.

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