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crazy_horse

Atmel - Zwangsverkauf an Microchip

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crazy_horse

Guten Tag,

 

im Moment weiss ich echt nicht an wen ich mich wenden soll und habe mich deshalb hier angemeldet, vielleicht finde ich hier die passenden Ansätze...

 

Vorgeschichte:

-ich habe im Jahr 2005 (also vor Einführung der Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne) Aktien der Fa. Atmel zum Preis von 1,70€/Stk gekauft. 10.000Stk, das war ein Teil meiner Altersvorsorge. Die wurden aufgrund des Altbestandes (=Steuerfreiheit) auch nie angerührt

-die wurden jetzt zwangsweise (Verkauf Atmel an Microchip) verkauft

-erhalten habe ich 7$=6,14€ in bar pro Stk und 225 Aktien der Fa. Microchip (im Moment 43€/Stk)

 

Soweit so gut oder auch schlecht.

die 61400€ bar wurden als Dividende gutgeschrieben und dementsprechend 15350€ KAPST zzgl. 844,25€ Soli abgezogen.

 

Ein Anruf bei der Depotbank (CortalConsors) erbrachte nichts. Sie würden die Sachen so verrechnen, wie sie ihnen gemeldet werden (in dem Fall als Dividende).

Das Finanzamtamt hat natürlich keine Ahnung, der Steuerberater ebenso.

 

Meiner Meinung nach ist hier ein 3facher Fehler passiert:

1. hätte der gesamte Verkauf steuerfrei sein müssen

2. ist der Kurswert incl. Einkauf als Ertrag versteuert worden

3. was ist mit den Microchip-Aktien - meiner Meinung nach müssten die immer noch als Altbestand gelten

 

 

Wer weiss, an wen ich mich wenden könnte? Ich möchte unter keinen Umständen die ca. 16.000€ dem Finanzamt überlassen.

 

mit freundlichen Grüssen

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Cai Shen

Solche Fehler passieren öfters, besonders bekannt wurde die zunächst fehlerhafte Besteuerung im Zuge des Google Aktiensplit im Jahre 2014.

Immerhin ein Jahr später vom Bundesfinanzministerium per Dekret auf die eigentlich logische Verfahrensweise korrigiert.

http://www.sem.berlin/bundesfinanzministerium-bewertet-google-aktie/

 

Entscheidend ist hier, dass ein Teilverkauf als Sonderdividende deklariert wird. Deshalb spielt der Anschaffungspreis für die Bank keine Rolle und die Auszahlung wird zu 100% versteuert.

 

Ich bin ja der letzte der nach einem Anwalt schreit, bei 16k Euro wäre der finanzielle Aufwand wohl angemessen.

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crazy_horse

Tja, Anwälte...

Mit denen habe ich nur schlechte Erfahrungen (andere Baustelle). Sie kassieren ihren Teil immer, letztendlich ist denen deswegen aber fast völlig egal, wie es tatsächlich ausgeht. Die Kasse stimmt immer, wenn es zu einer Streitigkeit kommt.

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sparfux

Anlage KAP abgeben und die Steuerbescheinigung dabei so abändern, dass die Barabfindung nicht besteuert wird. Dazu eine Begründung von ein paar Sätzen am besten mit Bezug auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Ggf. noch eine Kopie des Urteils beilegen und die entscheidenden Sätzen anstreichen.

 

Wenn das nicht funzt kann man immer noch einen Anwalt nehmen. Bei mir hat es aber eigentlich immer so wie oben geschrieben geklappt, die Dinge in meinem Sinne zu regeln.

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Taxadvisor

Anlage KAP abgeben und die Steuerbescheinigung dabei so abändern, dass die Barabfindung nicht besteuert wird. Dazu eine Begründung von ein paar Sätzen am besten mit Bezug auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Ggf. noch eine Kopie des Urteils beilegen und die entscheidenden Sätzen anstreichen.

 

Wenn das nicht funzt kann man immer noch einen Anwalt nehmen. Bei mir hat es aber eigentlich immer so wie oben geschrieben geklappt, die Dinge in meinem Sinne zu regeln.

 

Da wäre ich vorsichtig. In so einem Fall würde ich schon empfehlen, einen StB (keinen RA) aufzusuchen, der sich mit KAP auskennt. Ich kenne die Bedingungen nicht, aber die falsche Argumentation führt ggfs. zur Steuerfreiheit der Zahlung aber zur Abgeltungsteuerverstrickung der neuen Anteile und vice versa. Ob man beides hinbekommt, erscheint mir fraglich. Da sollte man sich die Optionen schon vorher deutlich machen.

 

@crazy_horse: Wenn Du einen StB hast, und der dazu nix sagen kann und "empfiehlt" das hinzunehmen, wäre das natürlich eine Schande für unseren Berufsstand. Wenn er sich in dem Bereich nicht auskennt, sollte er bei den Summen zumindest einen Kollegen hinzuziehen oder empfehlen, der sich damit auskennt....

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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crazy_horse

Schon mal Danke für die Antworten.

Der Steuerberater hat nicht empfohlen, die Sache so hinzunehmen. Er hat einfach nur gesagt, dass er sich damit nicht auskennt. Und nicht den Anschein gemacht, sich schlau machen zu wollen, auch auf Nachfrage nicht....

In der Steuererklärung angeben - naja, das wäre frühestens in einem Jahr. Bin gerade noch mitten drin in der Steuereklärung für voriges Jahr.

 

Es ist einfach ärgerlich alles.

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sparfux

In der Steuererklärung angeben - naja, das wäre frühestens in einem Jahr. Bin gerade noch mitten drin in der Steuereklärung für voriges Jahr.

Unterjährig wirst Du wohl nichts ausrichten können. Meinen Erfahrungen nach ändern die Banken ihre Besteuerung nicht.

 

Sind denn die neuen Mikrochip-Anteile im Consors Depot als abgeltungssteuerfrei hinterlegt oder nicht? Kann man ja bei Consors im Onlinebanking nach schauen.

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sparfux

In so einem Fall würde ich schon empfehlen, einen StB (keinen RA) aufzusuchen, der sich mit KAP auskennt. Ich kenne die Bedingungen nicht, aber die falsche Argumentation führt ggfs. zur Steuerfreiheit der Zahlung aber zur Abgeltungsteuerverstrickung der neuen Anteile und vice versa. Ob man beides hinbekommt, erscheint mir fraglich.

Es ist sicher nicht falsch, mit einem Steuerberater zu arbeiten, der sich aus kennt. :D

 

Hier steht aber recht eindeutig, das beides Barabfindung und neue Anteile steuerfrei bleiben sollten.

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crazy_horse

Sehr schön :thumbsup:

 

Das ist im Prinzip genau mein Fall. Vielen Dank.

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sparfux

Sehr schön :thumbsup:

 

Das ist im Prinzip genau mein Fall. Vielen Dank.

Gerne. War der erste Eintrag, wenn man "Barabfindung Abgeltungssteuer" googelt.. :P

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Taxadvisor

In so einem Fall würde ich schon empfehlen, einen StB (keinen RA) aufzusuchen, der sich mit KAP auskennt. Ich kenne die Bedingungen nicht, aber die falsche Argumentation führt ggfs. zur Steuerfreiheit der Zahlung aber zur Abgeltungsteuerverstrickung der neuen Anteile und vice versa. Ob man beides hinbekommt, erscheint mir fraglich.

Es ist sicher nicht falsch, mit einem Steuerberater zu arbeiten, der sich aus kennt. :D

 

Hier steht aber recht eindeutig, das beides Barabfindung und neue Anteile steuerfrei bleiben sollten.

 

Das ist "nur" ein FG-Urteil und noch beim BFH anhängig... Und ob der Vorgang die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist dem SV nicht zu entnehmen (deswegen hatte ich das ja auch eingeschränkt ;-)). Wenn man den Vorgang aus Unkenntnis im Rahmen der StErkl. als (steuerfreien) Verkauf deklariert und so argumentiert, hat man später das Problem zu argumentieren, warum die neuen Anteile denn nun auch steuerfrei sein sollen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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crazy_horse

Ich werde das so mal erstmal dem Steuerberater vorlegen.

Die neuen Anteile sind eher ein Nebenkriegsschauplatz. Das sind nur knappe 10.000€ Gesamtwert und meiner Meinung nach eh relativ hoch bewertet. Nennenswerte Kurssteigerungen erwarte ich den nächsten Jahren eher nicht, erwäge einen direkten Verkauf.

 

Im Eingang steht weder was von KAP-pflichtig noch KAP-frei. Nur: "Aus obl. Umtausch WKN 882557, Barabfindung wurde separat gezahlt"

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sparfux

Im Eingang steht weder was von KAP-pflichtig noch KAP-frei. Nur: "Aus obl. Umtausch WKN 882557, Barabfindung wurde separat gezahlt"

Du solltest Dich bei Consors einloggen, dann auf "Depot" klicken, dann auf "Wertentwicklung", dann auf das kleine "+" in der Zeile der Microchip-Aktie, dann ganz runter scrollen.

 

Bei "Gewinn und Verlust Umsätze" kann man dann möglicherweise erkennen, ob das Papier AgSt.-frei oder - behaftet eingebucht wurde. Ich sehe es dann immer an Hand des "Datums". Wenn da ein Datum vor 2009 steht, ist das Papier AgSt.-frei. Ich weiss allerdings nicht, ob das nach einem Aktientausch auch so da steht.

 

ggf. müsste man dazu also bei Consors direkt nachfragen.

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crazy_horse

Ahja, siehste, das kannte ich noch gar nicht :thumbsup:

"Altbestand 31.12.2005"

 

Darum muss ich mich also gar kümmern.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ja. Das ist nicht so einfach zu finden. Bin da irgendwann mal zufällig drauf gestoßen und muss auch jedesmal wieder suchen, wo das doch genau zu finden war.

 

Siehste. Da hast Du schon mal ein Problem weniger. Wenn das bei Consors als Altbestand drin steht, wird es auch beim Verkauf nicht besteuert.

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B3n
· bearbeitet von B3n

In der Steuererklärung angeben - naja, das wäre frühestens in einem Jahr. Bin gerade noch mitten drin in der Steuereklärung für voriges Jahr.

Unterjährig wirst Du wohl nichts ausrichten können. Meinen Erfahrungen nach ändern die Banken ihre Besteuerung nicht.

 

Sind denn die neuen Mikrochip-Anteile im Consors Depot als abgeltungssteuerfrei hinterlegt oder nicht? Kann man ja bei Consors im Onlinebanking nach schauen.

 

Darf die Bank auch nicht. Die Finanzverwaltung sieht den Baranteil als steuerpflichtig und die Banken müssen daher die Steuer einbehalten. Die Ansicht der Finanzverwaltung ist inzwischen für die Banken verpflichtend.

 

 

Bezüglich den Anteilen solltest du die "Postbox" bei Consers im Auge behalten.

In den Fusionsdaten ist noch Möglichkeit auf Section 302 gemeldet. Da sollte die US-Lagerstelle bald eine Entscheidung treffen.

Dann unbedingt reagieren sobald Consors dir das Formular schickt , denn die Quellensteuer kriegst du kaum (nur direkt in den USA und sehr ungewiss) zurück wenn du die Frist für die Erklärung verpasst.

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crazy_horse
· bearbeitet von crazy_horse
Ergänzung

So, nach nun langer Zeit: einbehaltene Steuer wurde auf Heller und Pfennig erstattet :thumbsup:.

 

Und Microchip hat sich wider Erwarten prächtig entwickelt, 43€-> 70€. Stehen als Altbestand im Depot, zum Glück behalten.

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