Zum Inhalt springen
Günther Schild

Dividenden aus Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen

Empfohlene Beiträge

Günther Schild

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, als deutscher Anleger und Kunde eines deutschen Brokers (hier Onvista) etwas zurückzufordern aus Ländern mit denen Deutschland kein DBA abgeschlossen hat?

In meinem konkreten Fall wurden bei der Dividende von Bakkafrost (FO0000000179) 35% Quellensteuer von den Faröern abgezwackt, zusätzlich nahm sich der deutsche Fiskus seine 25% Abgeltungssteuer + Soli.

Also blieben von der Dividende weniger als 40% übrig.

Die Färinger werden nach dem Satz den ich gefunden habe wohl nichts zurückzahlen:

 

Dividend payments to non-resident individuals are taxed at 35%.

 

Darf der Broker dann Abgeltungssteuer abziehen und wenn ja sollte er nicht wenigestens 15% erlassen?

Kann man sich später etwas zurückholen?

Ein Freistellungsauftrag existiert bei Onvista nicht (der wird woanders ausgenutzt).

 

Gattungsbezeichnung Bakkafrost P/F Navne-Aktier DK 1,-

ISIN FO0000000179

Nominal STK 50,000

Ex-Tag 11.04.2016

Zahltag 25.04.2016

Dividenden-Betrag pro Stück DKK 8,250000

Wert 25.04.2016

Devisenkurs EUR/DKK 7,4617

Betrag zu Ihren Gunsten EUR 21,35

 

 

Hinweise zur steuerlichen Verrechnung: vorher aktuell

ausländische Dividende EUR 55,28

ausländische Quellensteuer 35% DKK 144,38

Aktienverlusttopf EUR 0,00 0,00

allgemeiner Verlusttopf EUR 0,00 0,00

Quellensteuertopf EUR 0,00 0,00

zu versteuern EUR 55,28

einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 13,82

einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,76

im laufenden Jahr einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 181,31

im laufenden Jahr einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 9,97

 

 

Immerhin entschädigt die Kursentwicklung seit Kauf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, als deutscher Anleger und Kunde eines deutschen Brokers (hier Onvista) etwas zurückzufordern aus Ländern mit denen Deutschland kein DBA abgeschlossen hat?

In meinem konkreten Fall wurden bei der Dividende von Bakkafrost (FO0000000179) 35% Quellensteuer von den Faröern abgezwackt, zusätzlich nahm sich der deutsche Fiskus seine 25% Abgeltungssteuer + Soli.

Also blieben von der Dividende weniger als 40% übrig.

 

 

Wenn die QuSt so belastet wird, gibt es regelmäßig für Ausländer keine weitere Ermäßigung. Damit sind aber die Voraussetzungen für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung gegeben. Da die Faröer-Insel in der Liste des BzSt nicht aufgeführt werden, wird die Bank das bei der Abrechnung wohl nicht berücksichtigen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Günther Schild

Danke, dann probiere ich es im nächsten Jahr über die Steuererklärung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...