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Praepman

Beiträge ins berufsständische Versorgungswerk als Angestellter - Steuerlich absetzbar?

Empfohlene Beiträge

Praepman

Hallo zusammen,

 

ich bin angestellter Arzt und freiwillig im berufsständischen Verorgungswerk. Angestellt bin ich seit dem 1.1. 2014. Nun habe ich bisher nie eine Steuererklärung gemacht, weil es sich nach meinen Berechnungen kaum gelohnt hätte (Kaum Werbungskosten, kein Homeoffice, keine Entfernung zum Arbeitsplatz). Nun bin ich aber irgendwo darüber gestolpert, dass die Beiträge steuerlich absetzbar seien. Ich bin bisher aber immer davon ausgegangen, dass die "automatisch" die Steuerlast senken oder muss ich das explizit in einer Steuererklärung deklarieren?

 

An der Stelle auch nochmal die Frage ob jemand weiß ob ich nicht als angestellter Arzt ohne Nebentätigkeit generell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin? Im Netz finde ich widersprüchliche Angaben und manchmal wird davon geredet, dass alle freien Berufe eine Steuererklärung machen müssen.

 

Besten Dank schon mal!

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Taxadvisor

Hallo zusammen,

 

ich bin angestellter Arzt und freiwillig im berufsständischen Verorgungswerk. Angestellt bin ich seit dem 1.1. 2014. Nun habe ich bisher nie eine Steuererklärung gemacht, weil es sich nach meinen Berechnungen kaum gelohnt hätte (Kaum Werbungskosten, kein Homeoffice, keine Entfernung zum Arbeitsplatz). Nun bin ich aber irgendwo darüber gestolpert, dass die Beiträge steuerlich absetzbar seien. Ich bin bisher aber immer davon ausgegangen, dass die "automatisch" die Steuerlast senken oder muss ich das explizit in einer Steuererklärung deklarieren?

 

An der Stelle auch nochmal die Frage ob jemand weiß ob ich nicht als angestellter Arzt ohne Nebentätigkeit generell zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin? Im Netz finde ich widersprüchliche Angaben und manchmal wird davon geredet, dass alle freien Berufe eine Steuererklärung machen müssen.

 

Besten Dank schon mal!

 

Wenn die Beiträge an das Versorgungswerk über den AG gezahlt werden, sollte das über die LSt-Berechnung erfolgen. Wenn die Beiträge freiwillig zusätzlich zu den aufgrund der Versicherungspflicht von AGund AN hälftig gezahlten Beiträgen gezahlt wurden, die Frage: Wie soll der AG das wissen? Freie Berufe müssen eine Sterklärung abgeben (weil/wenn Sie selbständig sind), Du bist aber kein Freiberufler, sondern Angestellter...

 

Gruß

Taxadvisor

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Praepman

Vielen Dank für die Antwort! Das ist ja gerade die Krux an der Sache. So wie ich es verstanden habe gelten Ärzte trotzdessen dass sie angestellt sind als Freiberufler...

 

Das mit der Lohnsteuer hat sich aber damit geklärt, weil ich nur Bezüge aus dem Angestelltenverhältnis habe

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CHX

So wie ich es verstanden habe gelten Ärzte trotzdessen dass sie angestellt sind als Freiberufler...

 

Nein, entweder angestellter Arzt oder selbständiger freiberuflicher Arzt.

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FranzFerdinand

Du verwechselst Standesrecht mit Sozialversicherung.

 

Arzt ist ein freier Beruf, trotzdem kann man ihn angestellt ausüben. Bei der Steuererklärung steht in jedem Programm "Beiträge zur gesetzlichen Rente oder zu berufsständischen Versorgungswerken". Zumindest der sich aus dem Lohn ergebende Mindesteinzahlbetrag ist absetzbar. Bei freiwilliger "Überzahlung" gibt es Grenzen der Absetzbarkeit.

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CHX

Selbständige Mitglieder zahlen in aller Regel den Regelbeitrag ins AVW, d. h. den jährlich geltenden Angestelltenhöchstbeitrag. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Ermäßigungsantrag zu stellen, so dass eine einkommensbezogene Veranlagung stattfindet.

Angestellte Ärzte zahlen anteilig gemäß ihrer Gehaltshöhe den Arbeitnehmerpflichtanteil, können aber auch darüber hinaus freiwillige Beiträge ins AVW oder in die GRV (je nach Mitgliedschaft) zahlen. Arbeitnehmer sollten (imo) dabei beachten, dass die steuerfreien Arbeitgeberanteile die anrechenbaren Sonderausgaben verringern.

 

Seit dem 01.01.2005 können die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum AVW als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich im Jahr 2016 mit 82 Prozent der Aufwendungen aus. In den Folgejahren wird die Höhe des Sonderausgabenabzugs stufenweise um 2 Prozent erhöht, sodass die Beiträge ab 2025 bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 22.766 Euro (2016 bei Ledigen) jährlich komplett steuerfrei sind.

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Praepman

Ok, dann habe ich das vielleicht falsch verstanden. Danke euch! Also gilt für mich folgendes:

 

1. Ich brauche als angestellter weiterhin keine Steuererklärung machen, wenn ich nichts anzugeben habe

 

2. Wenn ich nur meinen Lohn beziehe und nicht zusätzlich ins Vorsorgungswerk einzahle, kann ich auch nichts weiter absetzen

 

So richtig?

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chfin

2. Wenn ich nur meinen Lohn beziehe und nicht zusätzlich ins Vorsorgungswerk einzahle, kann ich auch nichts weiter absetzen

 

Keine absetzbaren Kosten, die in die Vorsorgeanlage passen: Krankenversicherung, Haftpflicht ... ?

Mir wäre neu, dass die vom Arbeitgeber verrechnet werden, soweit der überhaut davon weiss.

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