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Tooni

Kapitalerträge unterhalb des Freibetrages angeben?

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Tooni

Hallo zusammen,

 

ich fülle jedes Jahr die Anlage KAP aus und das soll und wird auch so bleiben.

 

Allerdings werde ich dieses Jahr von einer meiner (inländischen, deutschen) Bank keine Steuerbescheinigung bekommen, da die Kapitalerträge dort unterhalb des eingereichten Freistellungsauftrages liegen. Von daher logisch: Die Bank hat keine Steuern abgeführt, also gibt es auch keine Bescheinigung.

 

Nun habe ich aber noch andere Banken bzw. Depots, bei denen auch Erträge angefallen sind (ohne Freistellungsauftrag). Wenn ich jetzt nur die vorhandenen Steuerbescheinigungen dieser Banken beim FA einreiche, habe ich den Eindruck, dass das nicht i.O. ist. Ich denke, das FA müsste schon auch über die freigestellten Erträge in Kenntnis gesetzt werden, oder?

 

Daher meine Fragen:

 

1. Muss ich die bei der ersten Bank freigestellten Erträge in der Steuererklärung angeben?

 

2. Wie mache ich das, wenn ich keine Bescheinigung bekomme? Muss ich eine Erträgnis-Aufstellung anfordern und diese beilegen?

 

Danke für Eure Hilfe und Gruß,

 

Tooni

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reckoner

Hallo,

 

Von daher logisch: Die Bank hat keine Steuern abgeführt, also gibt es auch keine Bescheinigung.
Nee, logisch ist das nicht, die Bank muss auch ohne Steuerabzug eine Bescheinigung ausstellen, es geht schließlich auch um den Nachweis der Erträge.

Erst wenn es gar keine Erträge gäbe wäre es irgendwie logisch - aber selbst dann gibt es auf Anforderung eine Bescheinigung.

 

1. Muss ich die bei der ersten Bank freigestellten Erträge in der Steuererklärung angeben?
Ja. Und genau dafür gibt es in der Anlage KAP die Zeile 13. Und dieser Eintrag muss auch nicht belegt werden.

Anmerkung: Günstigerprüfung (Zeile 4) geht dann nicht mehr.

 

2. Wie mache ich das, wenn ich keine Bescheinigung bekomme? Muss ich eine Erträgnis-Aufstellung anfordern und diese beilegen?
Was willst du mit der - meist kostenpflichtigen - Erträgnisaufstellung?

Vordere besser eine Steuerbescheinigung an, die Bank ist zur Ausstellung verpflichtet.

 

Stefan

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Tooni

Was willst du mit der - meist kostenpflichtigen - Erträgnisaufstellung?

Vordere besser eine Steuerbescheinigung an, die Bank ist zur Ausstellung verpflichtet.

Die Bank sagt: "Es wurden keine Steuern abgeführt. Es können daher keine Steuern bescheinigt werden. Daher: Keine Steuerbescheinigung! "

Kann ich ausnahmsweise sogar nachvollziehen.

 

Und ich ziehe daraus eben den Schluss: Wenn ich beim FA trotzdem Erträge deklarieren muss (will?), dann benötige ich eben eine Erträgnisaufstellung. Auch wenn sie was kostet.

 

Mir sagen jetzt gerade die einzelnen Zeilen nichts (ich nutze eine Steuersoftware - da geht einem der Bezug zu Zeilen irgendwann verloren), aber was genau bedeutet denn jetzt deine Aussage, dass die Günstiger-Prüfung nicht mehr geht?

 

Was soll das heißen? :w00t: Ich liege mit meinen gesamten Einkommen normalerweise unterhalb des Abgeltungssteuersatzes. Soll das jetzt bedeuten, nur weil ich in Zeile 13 etwas eintrage, wird dieser günstigere Steuersatz jetzt nicht mehr angewandt? Auf Zeile 13? Auf alles? Macht für mich überhaupt keinen Sinn!

Oder habe ich das falsch verstanden?

 

Gruß, Tooni

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Die Bank sagt: "Es wurden keine Steuern abgeführt. Es können daher keine Steuern bescheinigt werden. Daher: Keine Steuerbescheinigung! "

Kann ich ausnahmsweise sogar nachvollziehen.

Ich nicht.

Die Bank hat die Kapitalerträge zu bescheinigen, nicht nur die Steuern.

 

Und ich ziehe daraus eben den Schluss: Wenn ich beim FA trotzdem Erträge deklarieren muss (will?), dann benötige ich eben eine Erträgnisaufstellung.
Für das Finanzamt ist die Erträgnisaufstellung genauso bedrucktes Papier wie beispielsweise die einzelnen Abrechnungen (ergo kannst du auch die einreichen). Offiziell anerkannt werden nur Steuerbescheinigungen nach amtlichem Vordruck.

 

Mir sagen jetzt gerade die einzelnen Zeilen nichts (ich nutze eine Steuersoftware - da geht einem der Bezug zu Zeilen irgendwann verloren), aber was genau bedeutet denn jetzt deine Aussage, dass die Günstiger-Prüfung nicht mehr geht?
Günstigerprüfung bedeutet, dass deine Kapitalerträge u.U. nicht mit 25% besteuert werden, sondern mit deinem persönlichen Steuersatz. Dabei prüft das Finanzamt was besser für dich ist, eben Günstigerprüfung.

Zwingend dafür ist aber die Erklärung ALLER Kapitalerträge, auch der Freigestellten. Daher kannst du entweder den besagten Antrag stellen, oder aber einzelne Banken weglassen (für diese dann nur Zeile 13), beides geht aber nicht.

 

Ich liege mit meinen gesamten Einkommen normalerweise unterhalb des Abgeltungssteuersatzes.
Entscheidend ist hier der Grenzsteuersatz.

 

Soll das jetzt bedeuten, nur weil ich in Zeile 13 etwas eintrage, wird dieser günstigere Steuersatz jetzt nicht mehr angewandt? Auf Zeile 13? Auf alles? Macht für mich überhaupt keinen Sinn!

Oder habe ich das falsch verstanden?

Ja, etwas. In Zeile 13 kommen die nicht erklärten Kapitalerträge. Wenn du aber die Günstigerprüfung beantragst, dann musst du wie gesagt ALLE Banken erklären, es kann also nichts Nichterklärtes geben.

 

Du schreibst ja das du eine Steuersoftware nutzt. Und selbst die halbwegs Guten zeigen einem auch den Grenzsteuersatz, such' mal danach (noch ohne die Anlage KAP).

 

Wenn er unter 25% liegt: Auch von der einen Bank eine Steuerbescheinigung anfordern (sie ist dazu verpflichtet), dann den Antrag Zeile 4 stellen (keine Ahnung wir das in deiner Software funktioniert, den Begriff Günstigerprüfung wird es aber vermutlich auch dort geben), und ALLE Kapitalerträge bei ALLEN Banken eintragen.

 

Wenn er über 25% liegt: Antrag Zeile 5 stellen, beliebig viele Banken erklären (mindestens soviel, dass dein Rest vom Sparer-Pauschbetrag erreicht wird) und für alle anderen nur die Zeile 13 ausfüllen (den Wert dafür findet man meist auf dem letzten Kontoauszug des Jahres, "verbrauchter Freistellungsauftrag" o.ä.).

Im Ergebnis wird der noch übrig gebliebene Sparer.Pauschbetrag genutzt und du bekommst die bei anderen Banken abgeführten Steuern zurück.

 

Noch mal was grundsätzliches: Du hast nicht geschrieben warum du überhaupt eine Anlage KAP abgeben willst (oder musst). Kannst du das mal sagen?

 

Stefan

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Tooni

Noch mal was grundsätzliches: Du hast nicht geschrieben warum du überhaupt eine Anlage KAP abgeben willst (oder musst). Kannst du das mal sagen?

Ja, natürlich kann ich das! (ich dachte, ich hätte es schon gesagt...):

 

Hauptgrund für die Abgabe der Anlage KAP ist die Tatsache, dass ALLE meine persönlichen Steuersätze (Grenz-, Durchschnitt- und sonst was) unterhalb von 25% liegen und ich deshalb in der Regel einen Großteil der per AbgSt. einbehaltenen Steuern wieder bekomme. Es gibt wohl auch noch andere Gründe (ausländische Quellensteuer, glaubensversch. Ehen, Verrechnung versch. Banken). Aber Hauptgrund: s.o.

 

Ich habe also (hoffentlich) richtig verstanden: Die Günstigerprüfung kann ich dann in Anspruch nehmen, wenn ich ALLE Einkünfte deklariere. Das will ich ja auch gerne machen. Und ich habe verstanden, dass ich dies eben für die freigestellten Erträge auch machen muss. Und sie deshalb in Zeile 13 eintrage. Und dann mal schauen muss, wie ich das belege.

 

Denn (sorry für die Hartnäckigkeit): Ich werde keine Steuerbescheinung bekommen! Das Ding heißt doch wohl so, weil damit die abgeführten Steuern bescheinigt werden.

Ich werde meine Erträge belegen müssen. Und das mag dann sicher auch mit den einzelnen Abrechnungen funktionieren. Aber da zahle ich dann auch gerne mal 25€ für eine ordentliche Zusammenstellung, aus der dann (hoffentlich) auch die Anrechnung auf den Freistellungsbetrag hervorgeht.

 

Alles richtig verstanden?

 

Gruß, Tooni

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sparfux

Das stimmt so nicht. Viele Banken schicken die Steuerbescheinigungen nur automatisch, wenn Steuern angefallen sind. Auf Nachfrage müssen sie aber immer eine Steuerbescheinigung ausstellen, weil sie ja eben nicht wissen, was Du bei anderen Banken noch so alles hast und wie Deine persönlichen steuerlichen Rahmenbedingungen sind.

 

Das Deine Bank sich weigert, Dir auf Wunsch eine Bescheinigung über die angefallenen Erträge auszustellen, ist schlichtweg rechtswidrig! Ich würde mit einer Beschwerde beim Ombudsmann drohen (und das letztendlich auch machen).

 

Um welche Bank handelt es sich denn?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Nachweis: Siehe dieses Schreiben des Finanzministeriums.

 

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Absatz 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.

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reckoner

Hallo,

 

Hauptgrund für die Abgabe der Anlage KAP ist die Tatsache, dass ALLE meine persönlichen Steuersätze (Grenz-, Durchschnitt- und sonst was) unterhalb von 25% liegen und ich deshalb in der Regel einen Großteil der per AbgSt. einbehaltenen Steuern wieder bekomme.
OK, dann ist das schon mal geklärt, du brauchst die Günstigerprüfung.

 

Die Günstigerprüfung kann ich dann in Anspruch nehmen, wenn ich ALLE Einkünfte deklariere.
Ja.

 

Und ich habe verstanden, dass ich dies eben für die freigestellten Erträge auch machen muss.
Richtig.

 

Und ich habe verstanden, dass ich dies eben für die freigestellten Erträge auch machen muss. Und sie deshalb in Zeile 13 eintrage.
Nein, das ist falsch, das galt nur für den Fall, dass du keine Günstigerprüfung beantragen willst. Vergiss das mit Zeile 13 einfach mal.

 

Du übernimmst einfach alle Steuerbescheinigungen 1:1 (dabei gehört der Betrag für Zeile 12/13 in Zeile 12, Zeile 13 bleibt ausdrücklich leer).

Wie du das bei der einen Bank anstellst musst du selber wissen, nimm' dir aber zumindest die anderen als Beispiel.

 

Stefan

 

PS: Die Zeilennummern gelten für die Erklärung 2015, leider ändert sich die Nummerierung immer mal wieder.

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Denn (sorry für die Hartnäckigkeit): Ich werde keine Steuerbescheinung bekommen! Das Ding heißt doch wohl so, weil damit die abgeführten Steuern bescheinigt werden.

Auf Nachfrage muss dir die Bank eine ausstellen. EDIT: Siehe sparfux oben.

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supertobs

Muss ausstellen: Ja. Aber von Kostenfreiheit steht da nichts ;-)

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Tooni

Das Deine Bank sich weigert, Dir auf Wunsch eine Bescheinigung über die angefallenen Erträge auszustellen, ist schlichtweg rechtswidrig!

Um welche Bank handelt es sich denn?

Naja... da habe ich vielleicht einen falschen Eindruck erweckt. Ob die Bank sich weigert, konnte ich bis dato eigentlich noch gar nicht sagen. Ich habe nur einmal nachgefragt, wo denn meine Steuerbescheinigung bliebe und darauf eben die schon mehrfach zitierte Antwort bekommen: "Keine Steuern - keine Steuerbescheinigung!"

 

Nachdem ich jetzt aufgrund der Antworten (Danke übrigens für den Link auf das Schreiben des Finanzministeriums! ) ein bisschen schlauer geworden bin, habe ich eben noch einmal bei der zentralen Hotline von maxblue in Frankfurt angerufen. Eine andere Kollegin mit derselben Erklärung: "Keine Steuern - keine Steuerbescheinigung!"

Auf meine Bitte, ich möchte aber trotzdem eine haben, hat sie etwas zögerlich geantwortet: "...jaha... im Prinzip kann man die auch nachträglich bestellen... das müssten Sie dann aber über Ihre Filiale machen..." :blink: Und ich bin mir jetzt schon sicher, dass der Kollege in der Filiale mir mit einem gelangweilten Gesicht antworten wird: "Jaha... ich kann das gerne mal nach Frankfurt weitergeben..."

 

Nun - mir soll's egal sein. Hauptsache ich bekomme meine Bescheinigung. Und das möglichst bald!

 

Danke an alle für die Hilfestellung!

 

Gruß, Tooni

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sparfux

maxblue

Also ich hatte, wenn ich mich recht erinnere, einfach im maxblue Onlinebanking einen Nachricht an die Bank geschrieben, dass ich eine Steuerbescheinigung für 2015 haben möchte. Ein paar Tage später lag sie im Briefkasten. Probiere es doch mal so.

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Tooni

Also ich hatte, wenn ich mich recht erinnere, einfach im maxblue Onlinebanking einen Nachricht an die Bank geschrieben, dass ich eine Steuerbescheinigung für 2015 haben möchte. Ein paar Tage später lag sie im Briefkasten. Probiere es doch mal so.

So einen ähnlichen Versuch habe ich vor ca. 1-2 Wochen gemacht. Allerdings als Frage formuliert: "Wo denn meine Steuerbescheinigung bleibt? Ob die noch kommt? Oder ob ich die beantragen muss? Ob ich sie vielleicht nur nicht erhalten habe? ???" Leider habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Und darum heute mein Anruf in Frankfurt. Und den Rest kennt ihr ja schon.

 

Ich werde morgen mal in der Filiale anrufen, bin aber guter Dinge, dass das erfolgreich sein wird. :thumbsup:

 

Gruß, Tooni

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B3n

Muss ausstellen: Ja. Aber von Kostenfreiheit steht da nichts ;-)

 

Da die gesetzliche Verpflichtung besteht darf keine Gebühr verlangt werden.

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Tooni,

 

schau doch mal in die Postbox (oder wie das bei maxblue heißt), manchmal werden die Bescheinigungen automatisch da reingestellt (so ist es beispielsweise bei comdirect).

 

Eigentlich verlangt das Finanzamt zwar ein Original, aber ich hatte bisher noch nie Probleme mit Kopien und Selbstausgedrucktem; und zwar - entgegen deinem Fall - auch bei höheren Steuerabzügen, die dann erstattet wurden.

 

Muss ausstellen: Ja. Aber von Kostenfreiheit steht da nichts ;-)
Das gehört zur gewöhnlichen Kontoführung.

 

Stefan

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Allesverwerter

Maxblue hat mich vor einigen Wochen angeschrieben, sie würde die Steuerbescheinigung wohl nicht bis Ende Mai fertigbekommen.

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west263

Ein Teil meiner Mitarbeiteraktien liegt bei der Deutschen Bank. Diese hat sich letztes Jahr geweigert, mir eine Steuerbescheinigung auszustellen, weil ich weniger als 10€ Steuern bezahlt habe. Ich solle mich doch nicht so anstellen, es sind doch nur 10€.

 

 

Bin dann in eine Filiale gegangen, da ging das dann ganz schnell. Jetzt ist mein FSA etwas niedriger, das sie gezwungen sind mir eine zuzuschicken.

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Tooni

Maxblue hat mich vor einigen Wochen angeschrieben, sie würde die Steuerbescheinigung wohl nicht bis Ende Mai fertigbekommen.

Ach was? :w00t: Das ist ja auch eine interessante Information!

Ich frage mich allen Ernstes, warum das so lange dauert? Sitzt da irgendwo einer mit Bleistift, Papier und Taschenrechner und addiert für alle Depots die Erträge und Steuern zusammen und gibt diese dann in das Steuer-Bescheinigungs-Erstellungs-Formular ein? crying.gif

 

Bei anderen Banken (z.B. Comdirect) weiß ich bereits das ganze Jahr über und zwar bei jeder einzelnen Abrechnung(!) ganz exakt, welche Summen sich in den einzelnen Töpfen (G/V Aktien, Sonstige), Quellensteuer, Freibetrag, gezahlte Kap.St, KiSt. SolZ jeweils befinden. Da muss die Bank eigentlich nur noch einen Ausdruck machen. Die baucht dann zwar auch bis März dafür. Aber das liegt daran, dass gewisse Fondsmeldungen noch bis (? Ende Feb. ?) für das Vorjahr berücksichtigt werden müssen.

 

Gruß, Tooni

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Taxadvisor

 

Bei anderen Banken (z.B. Comdirect) weiß ich bereits das ganze Jahr über und zwar bei jeder einzelnen Abrechnung(!) ganz exakt, welche Summen sich in den einzelnen Töpfen (G/V Aktien, Sonstige), Quellensteuer, Freibetrag, gezahlte Kap.St, KiSt. SolZ jeweils befinden. Da muss die Bank eigentlich nur noch einen Ausdruck machen. Die baucht dann zwar auch bis März dafür. Aber das liegt daran, dass gewisse Fondsmeldungen noch bis (? Ende Feb. ?) für das Vorjahr berücksichtigt werden müssen.

 

Gruß, Tooni

 

Der Termin für die Fondsmeldungen ist der 30.04. des Folgejahres, und dann muss dass noch eingepflegt werden. Wer als Bank nur ganz oder gar nicht versendet, muss warten, manche Banken verschicken das gestaffelt. Im Übrigen gilt (leider) nach unserer Erfahrung auch, dass die Institute, die sehr früh versenden, auch die meisten Fehler produzieren...

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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Tooni

Ich werde morgen mal in der Filiale anrufen, bin aber guter Dinge, dass das erfolgreich sein wird. :thumbsup:

Okay - die Hoffnung stirbt zuletzt... crying.gif

 

Inzwischen sind drei Wochen vergangen. Ohne Reaktion.

Heute nochmals Anruf in der Filiale (inkl. Rückruf in Frankfurt):

Es gibt Probleme mit bestimmten Abrechnungen :unsure: Es wird daran gearbeitet.

Lösung: Nicht vor Ende Juli.

 

Ich glaube, da sitzt doch irgendwo einer mit Bleistift, Papier und Taschenrechner...

 

Gruß, Tooni

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Tooni

Ende gut - alles gut!

 

Der alte Mann, der im Keller einen Riesen-Aktenberg von Steuerbescheinigungen mit Bleistift, Papier und Taschenrechner bearbeitet, hat sich bis zu meinen Unterlagen vorgearbeitet. Es ist geschafft!

 

Meine Steuererklärung ist heute eingetroffen. :thumbsup:

 

Und eins muss man dem alten Mann ja lassen: Es hat das Rechnen noch nicht verlernt. Die Zahlen stimmen. :thumbsup:

 

Damit wäre das Wochenende gerettet: Endlich kann ich meine Steuererklärung fertig machen.

 

Gruß, Tooni

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

beim nochmal nachlesen bin ich über folgendes gestolpert:

Ein Teil meiner Mitarbeiteraktien liegt bei der Deutschen Bank. Diese hat sich letztes Jahr geweigert, mir eine Steuerbescheinigung auszustellen, weil ich weniger als 10€ Steuern bezahlt habe. Ich solle mich doch nicht so anstellen, es sind doch nur 10€.
Eine wirklich seltsame Aussage, wer sagt denn, dass es nur um 10 Euro geht?

 

Wie hier im Thread schon mehrfach gesagt kann es ja darum gehen, dass man ALLE Kapitalerträge erklären muss um in den Genuss der Günstigerprüfung zu kommen. Und da kann es auch mal zu einem vierstelligen Betrag kommen (bei mir jedes Jahr ^_^ ).

 

Stefan

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