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Shiller
· bearbeitet von Shiller

Danke nochmals für die ausführliche Erklärung. Du hast aber auch schon mit deinen Beirag #10 die Thematik super erklärt. Die "tatsächliche" Rendite um am Ende steuerfrei 42.562,77€ zu erhalten, ist ganz klar, um ein vielfaches höher.

Es ist nur meiner Meinung nach Vorsicht geboten, da VU einen Diskontierungssatz berücksichtigen um die Höhe der Prämien, oder auch die Höhe des EB zu bestimmen. Sie gehen von einer Mindestverzinsung der Anlage aus und preisen es bereits mit ein.

Nur wenn der real erwirtschafte Zins oberhalb des Diskontierungssatzes liegt, kommt es zum zusätzlichen Kapitalaufbau durch Zinsüberschüsse. Da durchschnittlich viel mehr Kapital beim EB gebunden ist, mit deutlich stärkeren Effekt.

 

(20.000 - Risikokosten t1)€ * 1% >>>>>> (Bruttobeitrag t1 - Risikokosten t1)€ * 1%.

Ist theoretisch der Realzins über die gesamte Laufzeit genau gleich dem Diskontierungssatz, bei Vernachlässigung anderer Überschussarten, sind beide Varianten gleichwertig.

Kritisch zu bewerten ist das Ganze, wenn die reale Verzinsung der AL unterhalb der angenommen Mindestverzinsung liegt.

Das kann beim Jahresbeitrag zu einer Prämienerhöhung führen, ob gleiche Modalität auch beim EB gilt weiß ich nicht.

Ist dies nicht möglich sichere ich mir mit dem EB die Mindestverzinsung (alle Prämien wurden bereits gezahlt).

Beim Jahresbeitrag nicht, zukünftige Prämien sind noch nicht geleistet und können ggf. nach oben korrigiert werden.

Zusätzlich kommt zum EB, dann noch die potenzierte Chance bei Beibehaltung der hohen Realverzinsung.

 

Du hast aber vollkommen recht, dass ich nur einen Ausschnitt betrachte. Ich mache das aber ganz bewusst falsch. Quasi Risiko adjustiert.

Die mögliche Gesamtverzinsung des EB ist deutlich höher. Es entstehen Risiko- und Kostenüberschüsse welche verzinst werden und eine Steuerfreiheit auf die erwirtschaften Erträge.

Beides ist in einer Gesamtrechnung zu berücksichtigen.

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polydeikes
Ist theoretisch der Realzins über die gesamte Laufzeit genau gleich dem Diskontierungssatz, bei Vernachlässigung anderer Überschussarten, sind beide Varianten gleichwertig.

 

Nope. Weil bei BUs die Risikoüberschüsse die primäre Überschussquelle sind, anders als bei reinen kapitalbildenden Versicherungen.

 

Kritisch zu bewerten ist das Ganze, wenn die reale Verzinsung der AL unterhalb der angenommen Mindestverzinsung liegt.

 

Was Rechnungszins von 1,25 % meint. Wenn die Versicherer da drunter liegen, haben wir ganz andere Probleme. Kritisch zu bewerten ist das Risiko, dass (erheblich) mehr BU-Leistungsfälle auftreten als einkalkuliert. Dann tritt der von dir beschriebene Effekt ein.

 

Das kann beim Jahresbeitrag zu einer Prämienerhöhung führen, ob gleiche Modalität auch beim EB gilt weiß ich nicht.

 

Bitte immer unterscheiden ob Nettoprämienerhöhung oder Bruttoprämienerhöhung. Letztere wäre bspw. bei der BUZ generell draußen.

 

Beim Jahresbeitrag nicht, zukünftige Prämien sind noch nicht geleistet und können ggf. nach oben korrigiert werden.

 

Beide würden korrigieren, aber eben nicht primär zinssensitiv, sondern ergebnissensitiv (versicherungstechnisches Ergebniss ist mehr als Zins, insbesondere Prämie vs. Schaden ... um es platt zu sagen).

 

Du hast aber vollkommen recht, dass ich nur einen Ausschnitt betrachte. Ich mache das aber ganz bewusst falsch. Quasi Risiko adjustiert.

 

Das ist vollkommen in Ordnung. Ich habe zur Herleitung doch selbst auch nur gedankliche Überschläge genutzt. Wichtig war mir nur, dass der eigentliche Hintegrund verstanden wurde. Und daran habe ich abgesehen vom Verdreher Risikopolice vs. kapitalbildende Police eigentlich keine Bedenken mehr.

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Shiller

Ok, hab es jetzt nochmal mit der Standard-Variante, starre so lange bist du den Fehler findest, versucht und komme zum Ergebnis ... hast recht.

Kommt es zu einem Risikoüberschuss, weniger BU-Fälle als erwartet, werden beim EB der Überschuss für entsprechendes Jahr (t0) und für alle zukünftigen Beiträge in t0 "zugeteilt".

Bei jährlicher Zahlweise verschiebt sich die Horizontale nach unten, das Delta der Verschiebung ergibt sich unter Einbezug aller zukünftigen Beiträge. Der Überschuss wird allerdings nur für entsprechendes Jahr (t0) "zugeteilt".

Die nächste "Zuteilung" erfolgt dann in t1, t2, usw.

 

Bei verzinslicher Ansammlung ergibt sich für den EB dadurch ein höherer Zinses-Zins-Effekt, wenn bei beiden Alternativen die jährlichen Zahlweise gewählt wird.

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polydeikes

Hätte es jetzt mit einfacheren Worten zu sagen versucht, aber ja, richtig.

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